Freitag, 11. November 2011

Abzocke bei Kaffeefahrt verhindert

"Gleich mehrere Verkaufsveranstaltungen, bei denen ältere Menschen abgezockt werden sollten, haben Landratsämter und Polizei aus Freising, Erding und Dachau gemeinsam verhindert" berichtet merkur-online.de . Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Dort heisst es weiter: "Jede Menge Nahrungsergänzungsmittel und Waschmittel sollten bei Verkaufsveranstaltungen im Rahmen von so genannten Kaffeefahrten im Bereich Indersdorf an den Mann gebracht werden. Doch weil sich einige der angeschriebenen „Gewinner“ an die Polizei gewandt hatten, kontrollierten Mitarbeiter der Landratsämter Dachau, Freising und Erding zusammen mit der Polizei regelmäßig Reisebusse. Darunter war auch das Fahrzeug eines Augsburger Reiseunternehmers, das bereits kürzlich in Zusammenhang mit solchen Kaffeefahrten aufgefallen war." Artikel Abzocke auf Kaffeefahrt verhindert lesen

Verbraucherdienst e.V. weist darauf hin, dass die Abzocke von Senioren sich nicht auf die Form Kaffeefahrten beschränkt. Weitere beliebte Betätigungsfelder unseriösen Vorgehens sind zum Beispiel unerlaubte Werbeanrufe. Häufig geht es dabei um Teilnahme an vermeintlichen Gewinnspielen. Die resultierenden Folgen können dramatisch sein. Scham seitens der Senioren gegenüber den Kindern verhindert eine Offenlegung der Situation. Es wird abgebucht, was die Rente hergibt - und darüber hinaus. Wenn auch das Ersparte abgezockt ist, folgt Inkasso und gerichtlicher Mahnbescheid bzw. Pfändung. In Einzelfällen, die sich in letzter Zeit häufen, werden auch Haftbefehle beantragt - selbst gegen wehrlose Rentner.  Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.
 


Verbraucherdienst e.V. wendet sich an Presse Seniorenabzocke nimmt drastisch zu
Senioren - Scham verhindert Offenlegung der Situation Kontoauszüge der Eltern sichten 


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com