Inkassounternehmen Wallsburger Consulting Ltd tritt während der Weihnachtszeit auf, um für eine Firma Gewinnzentrale | Glückschance Forderungen in Höhe von 177,46 beizutreiben.
Frau T.B. war geschockt, als Sie Ihren Briefkasten öffnete und eine Zahlungsaufforderung der Firma Wallsburger Consulting LTD in der der Hand hielt. Frau T.B machte es richtig, sie wandte sich an den Verbraucherdienst e.V um die Zahlungsaufforderung prüfen zu lassen.
Das Inkassounternehmen macht unmissverständlich klar, sollte eine Zahlung durch den Schuldner nicht bis zum 21.12.2011 erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Es heißt weiter: "( ) ... zur Erwirkung eines Mahnbescheides. Dadurch entstehen weitere erhebliche Kosten, die sich der Schuldner ersparen kann ...( )."
Interessanterweise soll der Betroffene die Summe in Höhe von 177,46 Euro nach Zypern überweisen.
Interessant ist die in der Zahlungsaufforderung angegebene Registernummer der Wallsburger Consulting Ltd., denn diese ist beim LG Stuttgart nicht bekannt. Es werden keine Rufnummern oder Faxnummern angegeben durch die Wallsburger Consulting LTD Inkasso.
Grund dafür könnte das Zitat sein in dem Schreiben, denn es heißt dort: "Alle Widersprüche sowie Reklamationen können die Schuldner vor den zuständigen Gericht, nach dem Recht des Schuldners vorlegen, nach dem der Schuldner geladen wird."
Durch welches Gericht soll der Schuldner denn laden geladen werden unter diesen Umständen? Oder meint Wallsburger Consulting vielleicht, das der vermeintliche Schuldner nicht das Recht hat einem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen?
Nach Meinung des Verbraucherdienst e.V. sollten betroffene Verbraucher, die Zahlungsaufforderung der Wallsburger Consulting Ltd. prüfen lassen bevor tatsächlich Zahlungen vorgenommen werden. Weitere Informationen zum Thema Inkassounternehmen
www.youtube.com/verbraucherdiensteV
NACHTRAG zu den Kommentaren
Erst einmal Dank für Eure Kommentare. Den Artikel haben wir schon im Dezember 2011 veröffentlicht. Interessant für unsere Arbeit als Verein für Verbraucherschutz ist, das es nun erneut Aktivitäten zu geben scheint seitens Wallsburger Consulting Ltd.
Häufigste Frage in den Euren Kommentaren:
Was soll ich tun, wenn ich zum oben geschilderten Sachverhalt von Wallsbuger Consulting Ltd. angeschrieben wurde? Eine Antwort findet sich in einem Bericht zu einem anderen Inkassounternehmen:
Inkassoforderung - Was kann können betroffene Verbraucher tun?
In Foren wird immer wieder empfohlen nicht zu zahlen und, zumindest bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, jeden Schriftverkehr zu ignorieren. -
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt: Vor Zahlung prüfen - Aussitzen NEIN
Wer bis zum gerichtlichen Mahnbescheid wartet treibt die Kosten für
Anwalt und Gericht in die Höhe. Diese Kosten orientieren sich am
Streitwert. Dieser erhöht sich durch das Aussitzen, da immer wieder
Mahnkosten und Inkassogebühren aufgeschlagen werden. Besser ist es also,
sich mit fachkundiger Hilfe sofort zu wehren.
Ich habe einen Musterbrief im Internet gefunden ... - Immer
wieder werden sogenannte Musterbriefe im Internet von
Verbraucherschützern zur Verfügung gestellt. Die Erfahrung von
Verbraucherdienst e.V. ist es, dass diese ein netter Zeitvertreib für
die Betroffenen sind. Ein Brief an Verwandte oder Freunde hätte eine
höhere Wertigkeit. Diese Musterbriefe werden vermutlich von den
Empfängern nicht einmal gelesen. Jedenfalls wird, das zeigt die
Erfahrung immer wieder, einfach weiter gemahnt. Der Verbraucher hat
nichts erreicht, aber wertvolle Zeit verloren.
Man muss sich vielleicht auch einmal folgende Frage stellen:
Warum finden sich in Foren, Blogs und anderen Portalen, die derlei
Ratschläge geben, keine Nachweise für den Erfolg der dort
veröffentlichten Ratschläge?
Empfehlung des Verbraucherdienst e.V.
1.
Juristische Hilfe in Anspruch nehmen von Beginn an
2.
Warum Inkassoforderung nicht aussitzen?
3.
Verbraucherdienst e.V. wählen für die Abwehr der Forderung.
Beide Varianten, Anwalt wie auch die Vertretung durch Verbraucherdienst e.V. sind kostenpflichtig.
Der Verein ist i.d. Regel günstiger und nachweislich (siehe oben) erfolgreich in der Thematik.
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