Freitag, 6. Januar 2012

Grad der Behinderung nicht oder zu niedrig anerkannt?

Oft werden diese Anträge abgelehnt bzw. der beantragte Grad der Behinderung nur sehr begrenzt zugelassen. Stolz oder Unwissenheit der Verbraucher fördern negative Feststellungsbescheide. Für behinderte Menschen ist es wichtig, dass der tatsächliche Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche einschränkende Merkmale so fair wie möglich festgestellt werden.

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt häufig auf Anraten des Hausarztes. Das Anerkennungsverfahren wird meist mit Hilfe des Arztes, Freunden, Gewerkschaften oder ähnlicher Unterstützung durchlaufen. In der Regel fehlt es daher an ausreichender Sachkenntnis zum Verfahrensgang, damit verbundenen Fallstricken ist Tor und Tür geöffnet.

Es empfiehlt sich daher eine fachkompetente Beratung 
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der Antragstellung zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Verbraucherdienst e.V. bietet seinen Mitgliedern nun auch in Sachen Sozialrecht Unterstützung. Rechtsassessor Gerhard Neumann verhilft seit rund dreißig Jahren Verbrauchern in diesem Zusammenhang erfolgreich zu ihrem Recht. Im juristischen Team des Verbraucherdienst e.V. ist Jurist Gerhard Neumann zuständig für Hartz4, ALG2, Antrag auf Schwerbehinderung, Antrag auf Pflegebedürftigkeit. 

Informationen und Termine für offene Beratungsstunden für Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. unter 0201 176 790 


Aktive Hilfe - Beratung - Info
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Verbraucherdienst e.V.
Info-Telefon 0201 176790
Montag bis Freitag 
08.00 bis 17.00 Uhr
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1 Kommentar:

  1. Ein sehr wertvoller und wichtiger Beitrag
    für Behinderte, deren Angehörigen und
    INTERESSIERTE!!!
    MfG
    hajobu

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Danke für den Kommentar. Wir schauen kurz drüber und stellen ihn online, wenn er zum Thema passt und kein Spam ist.