Mittwoch, 7. März 2012

Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung Urheberrecht



Die in 35440 Linden ansässige Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. wegen Filesharing ab. Vereinsmitglied Herr H. soll den Titel Hungry Eyes der Künstlergruppe Culcha Candela mittels Bittorrent zum Download offeriert haben.


Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnte in der Vergangenheit unter anderem auch für Bushido ab. Aktuell bezieht man sich seitens Bindhardt Fiedler Zerbe bei den Abmahnungen wegen Filesharing augenscheinlich auf den Titel „Hungry Eyes“ der Band Culcha Candela. Der Titel soll Teil einer Hitsammlung mit dem Titel „Bravo The Hits 2011“ gewesen sein.

Die mehrseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe beinhaltet eine Vielzahl von Angaben zu Urteilen und entsprechenden Gesetzen, die die Abmahnung inhaltlich zusätzlich untermauern sollen. Letztendlich wird Vereinsmitglied Herr H. zur Zahlung eines Vergleichsbeitrags von netto 400,- Euro aufgefordert.

Der Abmahnung wegen Filesharing seitens Bindhardt Fiedler Zerbe liegt weiter eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung bei, die Herr H. unterschreiben und an Bindhardt Fiedler Zerbe zurück senden soll. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts:

- Nicht übereilt unterzeichnen
- Unbedingt fachliche Beratung in Anspruch nehmen
- U n b e d i n g t  Option einer modifizierten Unterlassungserklärung  prüfen lassen

Modifizierte Unterlassungserklärung in Eigenarbeit?
Dazu ein Zitat: “Generell ist es keine gute Idee, die im Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.“ – Zitat Ende. Quelle

Verbraucherdienst e.V. prüft für Mitglieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zuge von Filesharing. Immer wieder stellt sich im Zuge der Vereinsarbeit heraus, dass die in den Abmahnungen formulierte “klare Sachlage“ durchaus nicht immer so klar ist.

Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing

Eine Vielzahl  Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zuge von Filesharing gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hielten nicht stand.nach gründlicher Prüfung der Sachlage durch den Verein und dessen Anwälte.


Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung. 
..............................................
Verbraucherdienst e.V.
Hilfe-Telefon 0201 176790
Montag bis Freitag
08.00 bis 17.00 Uhr
.............................................

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Danke für den Kommentar. Wir schauen kurz drüber und stellen ihn online, wenn er zum Thema passt und kein Spam ist.