Die in 35440 Linden ansässige Kanzlei Bindhardt Fiedler
Zerbe mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. wegen Filesharing ab.
Vereinsmitglied Herr H. soll den Titel Hungry Eyes der Künstlergruppe Culcha
Candela mittels Bittorrent zum Download offeriert haben.
Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnte in der
Vergangenheit unter anderem auch für Bushido ab. Aktuell bezieht man sich
seitens Bindhardt Fiedler Zerbe bei den Abmahnungen wegen Filesharing
augenscheinlich auf den Titel „Hungry Eyes“ der Band Culcha Candela. Der Titel
soll Teil einer Hitsammlung mit dem Titel „Bravo The Hits 2011“ gewesen sein.
Die mehrseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt
Fiedler Zerbe beinhaltet eine Vielzahl von Angaben zu Urteilen und
entsprechenden Gesetzen, die die Abmahnung inhaltlich zusätzlich untermauern
sollen. Letztendlich wird Vereinsmitglied Herr H. zur Zahlung eines Vergleichsbeitrags von
netto 400,- Euro aufgefordert.
Der Abmahnung wegen Filesharing seitens Bindhardt Fiedler
Zerbe liegt weiter eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung
bei, die Herr H. unterschreiben und an Bindhardt Fiedler Zerbe zurück senden
soll. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung
wegen Verletzung des Urheberrechts:
- Nicht übereilt unterzeichnen
- Unbedingt fachliche Beratung in Anspruch nehmen
- U n b e d i n g t Option
einer modifizierten Unterlassungserklärung prüfen lassen
Modifizierte Unterlassungserklärung in Eigenarbeit?
Dazu ein Zitat: “Generell ist es keine gute Idee, die im
Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte
Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die
Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die
Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere
Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können
erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.“ – Zitat Ende.
Quelle
Verbraucherdienst e.V. prüft für Mitglieder Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzung im Zuge von Filesharing. Immer wieder stellt sich
im Zuge der Vereinsarbeit heraus, dass die in den Abmahnungen formulierte
“klare Sachlage“ durchaus nicht immer so klar ist.
Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing
Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing
Eine Vielzahl
Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zuge von Filesharing
gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hielten nicht stand.nach gründlicher Prüfung
der Sachlage durch den Verein und dessen Anwälte.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com
Nach Prüfung Ihrer Abmahnung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung.
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Verbraucherdienst e.V.
Hilfe-Telefon 0201 176790
Montag
bis Freitag
08.00
bis 17.00 Uhr
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