Wird man zum Empfänger einer Abmahnung wegen Verletzung des
Urheberrechts durch Filesharing, liegt der Abmahnung i. d. Regel eine sogenannte
Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollte im Fall der Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung eine angefügte Unterlassungserklärung nicht ohne
Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschrieben werden. Warum Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing nicht ungeprüft unterschreiben?
Aufbau und Formulierung einer Abmahnung im Zusammenhang mit
Verletzung des Urheberrechts ist fast immer gleich. Bekanntgabe der
Kontaktdaten des abmahnenden Rechtsanwalts (oder der Kanzlei) - Grund der
Abmahnung - die geschädigte Partei und das Objekt der Urheberrechtsverletzung,
sowie entsprechend greifende Paragraphen
werden genannt.
Bei einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit
Filesharing werden für die vorgeworfene Nutzung der Tauschbörse
IP-Adressen, Hash-Werte sowie Datum und Uhrzeit für jeden Login-Vorgang in der
Abmahnung aufgeführt. Im anschließenden Schritt kommen die relevanten Summen
zur Nennung wie Streitwert, Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren und
Schadensersatzansprüche. Schnell addieren sich so für den Abgemahnten
vierstellige Summen und - es kommt die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts
der Gegenseite zum Tragen.
Meist wird an dieser Stelle der Abmahnung das Angebot einer
einmaligen, häufig nur dreistelligen Pauschalsumme gemacht. Dies unter der
Voraussetzung einer zeitnahen Überweisung und der Unterzeichung der
beiliegenden Unterlassungserklärung. Doch sollten Verbraucher sich nicht zu übereilten
Schritten verleiten lassen.
Siehe auch
So zum Beispiel ist darauf zu achten, dass der Inhalt der
Unterlassungserklärung sich inhaltlich auf ausschließlich den Punkt des
Vorwurfes der Abmahnung bezieht und nicht zu allgemein formuliert ist. Dies könnte
späteren Abmahnungen neue Türen öffnen. Wer also tatsächlich bei der Nutzung
einer Tauschbörse erwischt wurde, dem ist juristisch kompetenter Rat zu
empfehlen. So wird vermieden, dass aus Unkenntnis durch übereilte Unterzeichung einer Unterlassungserklärung Nachteile in Kauf genommen werden. Der eigene
Rechtsanwalt wird je nach Sachlage eine sogenannte modifizierte
Unterlassungserklärung formulieren zum Vorteil des Abgemahnten.
Verbraucher, die unbegründet eine Abmahnung wegen
Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten nichts unterschreiben und ebenfalls
einen Rechtsanwalt aufsuchen. Allerdings … ist die Abmahnung tatsächlich
unbegründet?
Etliche Verbraucher sind sich bspw. nicht im bewusst, dass
sie eine Tauschbörse genutzt und sich damit strafbar gemacht haben. Dies
begründet sich u. a. in ihrer Unkenntnis darüber, dass Filesharing-Software bei
Nutzung völlig automatisch eine Upload-Funktion startet. Eben diese zur
Verfügungsstellung von (geschützten) Dateien über die automatische
Upload-Funktion ist strafbar. Auch dies ist ein Grund bei Erhalt einer
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fachkompetenten Rat einzuholen.
Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte informiert
– berät – hilft bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im
Zusammenhang mit Filesharing.
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