Dienstag, 25. Dezember 2012

Achtung ! Condor Forderungsmanagement, KSM , Boll AG

Die Condor Forderungsmanagement hat Mahnbescheide  beantragt. Antragsteller sind im Fall KSM GmbH aus Wiesbaden, die Condor Forderungsmanagment GmbH selbst. Interessant dabei ist , dass die Forderungen an die Condor Forderungsmanagement GmbH durch die KSM GmbH aus Wiesbaden abgetreten worden sein sollen ?

Ebenfalls gibt es Mahnbescheide wo der Antragsteller die Boll AG in Liquiditation ist. Aus den Mahnbescheiden geht hervor das der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Bernd Rudolph ist.

In beiden Fällen wurden  zuvor Zahlungsaufforderungen durch die Condor Forderungsmangement GmbH versendet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

In  den Fällen die Verbraucherdienst e.V bekannt sind  wurde durch Mitglieder mitgeteilt, dass die Forderungen schon im Jahr 2010 gegenüber der Kanzlei BaumgartenBrandt bereits bestritten wurden, mittels Einsetzung von Anwälten, oder durch die Mitglieder selber.

Aus den Mahnbescheiden geht hervor, das hier Schadensersatzforderungen aus Unfall ,-Vorfall geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. 

Es liegen Verbraucherdienst e.V Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt vor, vorraus hervorgeht , dass die Rechteinhaber  KSM GMBH , sowie Boll AG sind und  eine Pauschalgebühr gefordert wird in Höhe von 850,- EUR,  für Schadensersatz und Anwaltsgebühren. 

Wie die Condor Forderungsmangement GmbH heute auf die gewaltigen Summen kommt, wird weder durch die versendeten Zahlungsaufforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH, noch durch die Mahnbescheide transparenter.

Die Vermutung liegt hier nahe, dass die Mahnbescheide beantragt wurden, um die die Verjährungsfrist zu hemmen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Die Mahnbescheide sollten nicht ausgesessen oder ignoriert werden, denn diese können  Vollstreckungsbescheide nach sich ziehen, worauf dann der Gerichtsvollzieher folgt.

Verbraucherdienst e.V hat Condor Forderungsmangment GmbH im Namen einiger Mitglieder angeschrieben und um einen Nachweis erbeten worauf sich der Anspruch begründet.
Keine Reaktion ! Das Verhalten der Condor Forderungsmangement GmbH ist Verbraucherdienst e.V aus anderen Fällen ( Gewinnspielforderungen ) nicht unbekannt. http://jurafeed.de/blog/sta-frankenthal-vorlaeufige-sicherungsmassnahmen-gegen-condor-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh-und-focus-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh_JUB3.html



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