Mittwoch, 29. Februar 2012

Glücksmagazin Tipp 300, Marie, Sophie, Marisa


Im Zusammenhang mit Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber eingehende Zahlungsaufforderungen empfiehlt Verbraucherdienst e.V. diese prüfen lassen. 

Die Zahlung einer solchen Forderung gleicht einem Schuldanerkenntnis. Aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses könnten weitere Forderungen mit Hinweis auf unterschiedliche Abo-Laufzeiten der einzelnen Glücksmagazine die Folge sein.

Wie kommt es zu Zahlungsaufforderungen von Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber?

Betroffene Konsumenten informierten Verbraucherdienst e.V., dass vorab ein überraschender Anruf seitens der Glücksmagazine erging. Ungeklärt blieb die Tatsache für die Verbraucher, woher die beauftragten Call-Center die Rufnummer der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hatten. Auch die Abgabe eines Einverständnisses für die Anrufe verneinten die betroffenen Mitglieder mit Bestimmtheit. Sollten die Angaben der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. bzgl. einer fehlenden Einverständniserklärung für einen Werbeanruf zutreffen, handelt es sich bei den Anrufen um unerlaubte Werbeanrufe (Cold Call).

Wie kann ich mich in diesen Fällen schützen?
Wenn das Telefon klingelt und es wird ein Glücksmagazin wie Tipp 300, Marie, Marisa, Maximalservice, Sophie, Gewinnratgeber zur einmaligen Ansicht versprochen, gilt es besonnen zu reagieren. Niemals am Telefon auf Fragen unbedacht mit JA antworten, sonst sitzt man schnell in der Kostenfalle eines Gewinnspiel- Blättchens bzw. Glücksmagazins.

Wie reagiere ich richtig?
Der beste Schutz vor einem unerlaubten bzw. unerwünschten Werbeanruf ist - konsequent Hörer auflegen.

Sollte man sich auf ein solches Telefonat eingelassen haben ist wichtig zu wissen, dass auch per Telefon ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen werden kann (Fernabsatzgesetz). Die von Verbrauchern häufig vertretene Auffassung, für einen rechtskräftigen Vertrag sei eine Unterschrift notwendig, trifft nicht zu. Geregelt wird die Form des telefonischen Vertragsabschlusses im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Daher ist dringend anzuraten, sollten Verbraucher Zahlungsaufforderungen aus solchen Vertragswerken erhalten, diese gründlich prüfen zu lassen.

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Verbraucherdienst e.V.
Hilfe-Telefon 0201 176790
Montag bis Freitag
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Insolvenz der Immobase AG - Schadensersatzansprüche

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits im Jahr 2010 zur Vorgehensweise der Immobase AG. Im besonderen Fokus standen seinerzeit unter anderem Genusscheine mit einer 9%-igen Verzinsung. Siehe Genussrechte der Firma Immobase AG - Fragwürdiges Angebot

Der Dialog mit Immobase AG, deren Vorstandsvorsitzende die aus dem Gewinnspielbereich bekannte Frau Elke Boehnke ist, verlief inhaltlich unbefriedigend. Es ergaben sich seinerzeit mehr neue Fragen als bestehende beantwortet wurden. Verbraucherdienst e.V. blieb entsprechend wachsam gegenüber der heute insolventen Immobase AG mit dem Ergebnis, dass für Mitglieder des Vereins rechtzeitig Schadensersatz-Urteile erwirkt werden konnten.
Schadensersatz-Urteile gegen insolvente Immobase AG
 
 
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Das Info-Telefon des Verbraucherdienst e.V. ist von  
Montag bis Freitag in der Zeit von 
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Freitag, 24. Februar 2012

Unerwünschter Werbeanruf für Firmitas Capital Inc.


Gelockt werden Interessenten für die Aktie Firmitas Capital Inc. mit dem Hinweis auf einen angeblich garantierten Aktienrückkauf zu 11 Euro pro Aktie über das Handelsportal von Lang & Schwarz.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Offerte zur Firmitas-Aktie (WKN A1C01R). So unterhalte „keine der Gesellschaften der Lang & Schwarz Gruppe Geschäftsbeziehungen zu den genannten Gesellschaften und hat auch keine Vereinbarungen hinsichtlich der Aktien der Firmitas Capital Inc. getroffen“. Die BaFin hat eine Untersuchung wegen des Verdachts der Markt­manipulation eingeleitet. Des Weiteren weist die Bundesanstalt darauf hin, „dass sich Anleger im Einzelfall auch selbst wegen versuchten Insiderhandels strafbar machen können“. Quelle
 
Auch der Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. Essen berichtet immer wieder präventiv über Angebote zu Aktienkäufen, die aus heiterem Himmel per Telefon offeriert werden. Struktur und Vorgehensweise bei Angeboten zum Aktienkauf mittels unerwünschter Werbeanrufe sind immer ähnlich. Im Fall der Marktmanipulation bzw. Kursmanipulation, wie von der BaFin im Zusammenhang mit der Aktie Firmitas Capital Inc. (WKN A1C01R)  ebenfalls vermutet, spricht man vom sogenannten Scalping. Wie man Scalping erkennt.

Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte vertreten im Rahmen von Kursmanipulation, Marktmanipulation, Aktienverkauf per unerlaubten Werbeanruf  Mitglieder des Vereins. 
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Freitag, 17. Februar 2012

Fair Cap GmbH Innov8 Social Media PLC Telefonverkauf



Unerwünschte Werbeanrufe zum Zweck des Verkaufs der Aktie Innov8 Social Media PLC (WKN A1JNWE) wurden in diesen Tagen dem Verbraucherdienst e.V. von Verbrauchern gemeldet. Als Anrufer wurden dem Verein, seitens der Betroffenen, Mitarbeiter des Unternehmens Fair Cap GmbH aus Neukirchen-Vluyn genannt.


Zunächst, so die Anleger, die den Kaufempfehlungen der Fair Cap GmbH mittels  Werbeanrufe gefolgt sind, war die forcierte Frequenz der Anrufe für den Kauf der Aktie Innov8 Social Media PLC ungewöhnlich. Doch wer sich von den Telefonverkäufern der Fair Cap GmbH (WKN A1JNWE) zum Kauf einer zumindest geringen Stückzahl an Innov8 –Aktien animieren ließ, sah sich kurze Zeit später weiteren Werbeanrufen ausgesetzt. Die Folgeanrufe hatten zum Ziel, den neu gewonnen Anleger zu Nachkäufen zu bewegen.

Kurze Zeit später wurde die Aktie vom Handel bis auf weiteres ausgesetzt. 

Verbraucherdienst e.V. berichtet immer wieder über die Risiken telefonisch angebotene Aktien. Ältere Berichte lesen ...

Als Mitglied des verbraucherdienst e.V. Schadensersatzansprüche prüfen lassen und geltend machen? Mitgliedsantrag Verbraucherdienst e.V.


Info – Beratung – Hilfe 
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Montag, 13. Februar 2012

Daniel Sebastian Abmahnung Filesharing Lucenzo Don Omar


Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Herrn J. H. wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ab. Anwalt Sebastian bezieht sich auf das Werk von Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro von der Datei German Top 100 Single Charts.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian geht im Rahmen der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in seiner Abmahnung von einem Streitwert i.H.v. 10.000 Euro und Kosten für den Abgemahnten von etwa 1.000 Euro aus.

Wie im Rahmen einer Abmahnung dieser Art üblich bietet Anwalt Daniel Sebastian nach Nennung der voraussichtlichtlichen Kosten dann einen Vergleich an. Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, so Rechtsanwalt Daniel Sebastian in seiner Abmahnung, sei seine Mandantschaft mit der Zahlung von nur 680,- Euro einverstanden.
Doch gerade eine solche Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden, um in den genuss des scheinbar kostengünstigen Vergleichs zu kommen. Dies gilt nicht nur für die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt dringend sich beraten, und nach gründlicher Prüfung eine sogenannte “modifizierte“ Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Allein dieser Schritt minimiert das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Unterlassungsforderung. Dies hat allgemein Gültigkeit bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, also auch für die hier beschriebene des RA Daniel Sebastian.
Wenn Sie Post von Anwalt Daniel Sebastian erhalten haben
- Nicht übereilt unterzeichnen
- Unbedingt fachliche Beratung in Anspruch nehmen
- Option einer modifizierten Unterlassungserklärung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com

Nach Prüfung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung. 

Bewertungen zu Verbraucherdienst e.V. nach Bearbeitung einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung


Beratung – Hilfe bei Anschreiben wegen Urheberrechtsverletzung von RA Daniel Sebastian bei:
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Donnerstag, 9. Februar 2012

Betrüger versenden E-Mails im Namen der Deutschen Bundesbank


Immer wieder versuchen Betrüger durch gefälschte E-Mails an persönliche Daten der jeweils angeschriebenen Adressaten der E-Mail zu kommen. Sie geben sich in den E-Mail als „Deutsche Bundesbank“ aus, und weisen auf eine zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, und den führenden Kreditkartenunternehmen ins Leben gerufene Kooperation hin. Deren Ziel sei es, den illegalen Handel mit gestohlenen Kreditkarten zu unterbinden. Der Absender der gefälschten E-Mail gibt vor, verloren gegangene Kreditkarten im Notfall zeitnah sperren zu wollen. Dazu müsse man sich, so die Aufforderung an die Adressaten der gefälschten E-Mails, auf dem in der Mail angegebenen Portal zu verifizieren. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen wird weiterhin angekündigt, das sämtliche bis zum Zeitpunkt X nicht verifizierten Datensätze gesperrt würden.

Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um eine Variante täglich zunehmender Betrugsversuche. Ziel des Betrugs ist es, an die Kreditkartendaten, PINs und andere Zugangsdaten der Bankkunden zu gelangen.
E-Mails in hier geschilderter oder ähnlicher Form werden selbstverständlich nicht von der Deutschen Bundesbank versendet. Es handelt sich hier um eine Form von Phishing. Die Empfänger sollen durch eine offiziell wirkende E-Mail zur Angabe persönlicher Informationen verleitet werden. Die Deutsche Bundesbank warnt eindringlich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Quelle: Deutsche Bundesbank

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Konsumenten, im Zweifel zunächst telefonisch Kontakt mit (in diesem Fall) der Bank aufzunehmen und sich zu vergewissern, das diese tatsächlich das E-Mail inhaltlich verfasst und versendet hat.

Montag, 6. Februar 2012

Filesharing Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht

Im Zusammenahng mit Filesharing ist die "Zugänglichmachung" über die bei Filesharing-Software automatisierte Uploadfunktion der relevante Teil für eine Abmahnung. Wer im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Dateien wie z.B. Musiktiteln oder Filmen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält, sollte besonnen handeln und - rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen! 

Kommt der wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnte Verbraucher zum Beispiel einem Vergleichsangebot bzw. einer Vergleichszahlung nach, gleicht dies einem Schuldanerkenntnis. Der Abgemahnte wird erfahren das es eventuell passieren kann, dass dies nicht die letzte Abmahnung war. Insbesondere wenn es sich um Musikdateien handelt. 

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht im Zusammenhang mit Filesharing sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen!

Die Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. hatten im Zusammenhang mit Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing mit bspw. folgenden Rechtsanwälten bzw. Kanzleien zu tun: Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Urmann und Collegen ( U + C), Schalast & Partner, Rechtsanwalt Klaus Kroner, RA Daniel Sebastian. 


Ergänzendes zum Thema File-Sharing
Wer Filesharing (engl. Datentausch) nutzt, stellt automatisch per P2P-Verbindung Daten für den Download vom eigenen Rechner zur Verfügung. Das heißt, während ich von Rechnern anderer User im Filesharing-Netzwerk Dateien für den eigenen Gebrauch herunterlade, stelle ich gleichzeitig anderen Usern Dateien für den Download vom eigenen Rechnern bereit. Jeder Teilnehmer innerhalb des Filesharing-Netzwerks ist nach Argumentation der abmahnenden Seite folglich als eine Art Zwischenhändler ohne Lizenz „tätig“. Handelt es sich um lizenzierte Dateien, liegt somit eine Urheberrechtsverletzung vor. Sicher gibt es auch Software oder Musik die im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Als Faustregel kann aber gelten: Das neueste Album, der neueste Film oder das neuste Spiel wird es kaum kostenlos im Internet geben. Filesharing generell illegal? Nein, es gilt jedoch seit 01.01.2008 die überarbeitete Form des Urheberrechts. Bis zum 01.01.2008 galt nur das Anbieten (Upload) als rechtswidrig. Nachdem im bisher geltenden Urheberrechtsgesetz nicht eindeutig geklärt war, wann ein Herunterladen illegal ist, bisher war lediglich die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten, hat der Gesetzgeber nun in § 53 UrhG (Urhebergesetz) eine eindeutige Regelung getroffen. Gemäß § 19 a UrhG stellt das Anbieten urheberrechtlich geschützter Daten über Filesharing-Netzwerke (sog. Tauschbörsen) ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Hierbei kommt... Filesharing weiterlesen


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Mittwoch, 1. Februar 2012

Locke Borchardt Spieler Service Deutschland


Es werden Forderungen aus Telefonverträgen der Firma Spieler Service Deutschland aus dem Jahr 2010 geltend gemacht. Spieler Service Deutschland beauftragte Rechtsanwälte Locke|Borchardt mit der Beitreibung der Forderungen. Laufzeit der Verträge und monatlichen Entgelte werden in den Zahlungsaufforderungen seitens RA Locke|Borchardt nicht näher erläutert. Es wird angekündigt, dass bei einem gerichtlichen Verfahren Dateien als Beweismittel verwendet werden. Die Dateien sollen beweisen, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag per Telefon zustande gekommen sei. In den Verbraucherdienst e.V. zur Prüfung vorliegenden Fällen beläuft sich die Gesamtforderung auf 223,41 Euro.
Zudem wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Locke|Borchardt Nachdruck verliehen mit dem Hinweis - Zitat:

“Sollten Sie die von uns gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, so werden wir unserer Mandantschaft empfehlen müssen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir weisen Sie rein vorsorglich darauf hin, das hierdurch weitere Kosten entstehen, die die unterliegende Partei zu tragen hätte. Auf Grund der uns vorliegenden Beweislage wäre unsere Mandantschaft ohne weiteres gewillt diese Schritte gegen Sie einzuleiten.“ – Zitat Ende


Gleichzeitig bietet die Kanzlei Locke|Borchardt bei fristgerechter Zahlung der Forderung die Erörterung einer "Kulanzkündigung" an.

Verbraucherdienst e.V. dazu: Eine Zahlung ist gleich zu setzen mit einem Schuldanerkenntnis. Gleiches würde für eine Kündigung gelten. Wird ein Vertrag gekündigt setzt auch dies voraus, dass vorher ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein muss!

Die Nachweispflicht allerdings liegt bei der die Forderung geltend machenden Partei. In diesem Fall dem Gläubiger Spieler Deutschland Service. Dennoch gilt für betroffene Verbraucher die Zahlungsaufforderung nicht zu ignorieren, sondern geeignete Schritte einzuleiten.

Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung. 


Verbraucherdienst e.V. informiert und unterstützt Mitglieder sofort mit seinen Rechtsanwälten.
Info-Telefon 0201-176790 oder < http://tinyurl.com/8xpfzkm >


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