Im Zusammenhang mit Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300,
Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber eingehende
Zahlungsaufforderungen empfiehlt Verbraucherdienst e.V. diese prüfen lassen.
Die Zahlung einer solchen Forderung gleicht einem Schuldanerkenntnis. Aufgrund
dieses Schuldanerkenntnisses könnten weitere Forderungen mit Hinweis auf
unterschiedliche Abo-Laufzeiten der einzelnen Glücksmagazine die Folge sein.
Wie kommt es zu Zahlungsaufforderungen von Glücksmagazinen
wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber?
Betroffene Konsumenten informierten Verbraucherdienst e.V.,
dass vorab ein überraschender Anruf seitens der Glücksmagazine erging. Ungeklärt
blieb die Tatsache für die Verbraucher, woher die beauftragten Call-Center die
Rufnummer der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hatten. Auch die Abgabe
eines Einverständnisses für die Anrufe verneinten die betroffenen Mitglieder
mit Bestimmtheit. Sollten die Angaben der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V.
bzgl. einer fehlenden Einverständniserklärung für einen Werbeanruf zutreffen,
handelt es sich bei den Anrufen um unerlaubte Werbeanrufe (Cold Call).
Wie kann ich mich in diesen Fällen schützen?
Wenn das Telefon klingelt und es wird ein Glücksmagazin wie
Tipp 300, Marie, Marisa, Maximalservice, Sophie, Gewinnratgeber zur einmaligen Ansicht versprochen, gilt es
besonnen zu reagieren. Niemals am Telefon auf Fragen unbedacht mit JA antworten,
sonst sitzt man schnell in der Kostenfalle eines Gewinnspiel- Blättchens bzw.
Glücksmagazins.
Wie reagiere ich richtig?
Der beste Schutz vor einem unerlaubten bzw. unerwünschten Werbeanruf ist - konsequent
Hörer auflegen.
Sollte man sich auf ein solches Telefonat eingelassen haben
ist wichtig zu wissen, dass auch per Telefon ein rechtskräftiger Vertrag
abgeschlossen werden kann (Fernabsatzgesetz). Die von Verbrauchern häufig vertretene Auffassung,
für einen rechtskräftigen Vertrag sei eine Unterschrift notwendig, trifft nicht
zu. Geregelt wird die Form des telefonischen Vertragsabschlusses im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Daher
ist dringend anzuraten, sollten Verbraucher Zahlungsaufforderungen aus solchen Vertragswerken
erhalten, diese gründlich prüfen zu lassen.
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Verbraucherdienst e.V.
Hilfe-Telefon 0201 176790
Montag
bis Freitag
08.00
bis 17.00 Uhr
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