Mittwoch, 30. Mai 2012

Abmahnung – Urheberrecht - Rechtsanwalt

Rechtsanwälte RASCH aus Hamburg versenden im Namen folgender Firmen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung zu unterschiedlichen Musiktiteln: Universal Music, Emi Music, SONY BMG oder Warner Music. Ebenfalls wurde Verbraucherdienst e.V. bekannt, dass die Rechtsanwälte Rasch auf Grund vorheriger, bereits abgemahnter Urheberrechtsverletzungen, Mahnbescheide durch das Amtsgericht Hamburg beantragt haben.

Dies zeigt, dass Abmahnungen nicht einfach ignoriert werden sollten. Insbesondere erfolgen Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Tauschbörsennutzung im Zusammenhang mit Musiktiteln. Wird jeweils nur ein Musiktitel abgemahnt besteht zudem die Gefahr weiterer Abmahnungen.

Einige dem Verbraucherdienst e.V. bekannte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzung bezogen auf Einzeltitel, und die abmahnende Anwaltskanzlei:

Abmahnung BAEK LAW Anwaltskanzlei im Auftrag der Party Agentur: Musikwerk “100.000 leuchtende Sterne", Künstlerin „Anna-Maria Zimmermann" (Mike Candys & Evelyn Single Charts).

Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Abmahnungen im Auftrag von DigiRights Administration GmbH für den Künstler Mike Candys & Evelyn FT. Patrick Müller. Musiktitel “One Night Ibiza“ ( Future Trance 58 ).

Rechtsanwaltskanzlei Schalast & Partner. Abmahnungen im Auftrag DigiProtect GmbH  für die Künstler “Finger & Kadel“ (Future Trance 58 2 CD 2011)  – Hinweis hier: Durch ein Schreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft wurde Verbraucherdienst e.V. mitgeteilt, dass die Rechtsanwaltkanzlei  Schalast & Partner nicht mehr für die Firma DigiProtect GmbH tätig sei.

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft. Abmahnungen im Auftrag von Track by Track Records UG für das Musikwerk “Michael Mind Project - Delirious“

!!Warum eine Abmahnung einzelner Musiktitel die Gefahr weiterer Abmahnungen birgt!! 

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Freitag, 25. Mai 2012

Anwalts Inkasso Zentrale Osnabrück


… fordert im Auftrag der Firma DSM-24 bis zu 222,00 Euro von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. Essen.

Letzte außergerichtliche Mahnung, formuliert die Anwalts-Inkasso-Zentrale in den Zahlungsaufforderungen an die Betroffenen. Weiter heißt es dort – Zitat: „Sofern Sie keine fristgerechte Zahlung leisten, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden wird. Die zusätzlichen Kosten haben Sie nach einer Verurteilung ebenfalls zu tragen.“ - Zitat Ende.

Wie in den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Zahlungsaufforderungen ausgewiesen ist der Auftraggeber der Forderungen die Firma DSM-24. Aus einem Begrüßungsschreiben des Unternehmens, das dem Verein gleichfalls vorliegt, geht hervor das DSM für Deutsche Service Marketing steht. Was den Sitz des Unternehmens betrifft wurde Verbraucherdienst e.V. auf folgendes aufmerksam ... Weiterlesen zu Anwalts-Inkasso-Zentrale und DSM-24

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Donnerstag, 10. Mai 2012

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung - Tipp

Durch RA Kerz & Giese Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung im Auftrag AMC


Mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
durch Rechtsanwälte Kerz & Giese wandte sich Frau W. an Verbraucherdienst e.V. Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Frau W. wollte nur einige Kochtöpfe ihrer Mutter bei e bay versteigern. Sie erhielt eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch die Rechtsanwaltskanzlei Kerz & Giese. Begründet wurde dies damit, dass Frau W. im Rahmen der Beschreibung für die Kochtöpfe auch den Herstellernamen nannte.

In diesem Fall handelte es sich bei dem Auftraggeber der Abmahnung um die Firma AMC, Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH, die laut Impressumsangaben Teil der AMC Unternehmensgruppe mit Sitz in Rotkreuz / Schweiz ist. Eine deutsche Niederlassung des Unternehmens AMC hat laut Impressum ihren Sitz in 55411 Bingen. Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung konnte durch Verbraucherdienst e.V. abgewendet werden.

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Mittwoch, 9. Mai 2012

outlets.de - Verhandlung am 04.07.2012


Am 06.05.2012 berichtet Belugas Abzocker Blog über eine neue Entwicklung zu outlets.de. Der Blogbeitrag informiert zu einem Gerichtsverfahren gegen Michael Burat. Die Verhandlung soll am 04.07.2012 stattfinden. Blog Beluga informiert weiter darüber, dass Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen will, wie unterschiedlich die Webseite von outlets.de hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht bezüglich der Kostenpflicht des outlets.de - Angebotes zwischen 2009 und heute waren.

Für die Verhandlung am 04.07.2012 bittet Belugas Abzocker Blog zur Unterstützung des RA Rader um Mitwirkung. 

Es werden Screenshots der Webseite outlets.de aus der Zeit von Januar 2010 bis Juni 2010 gesucht. Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass diese Screenshots Rechtsanwalt Thomas Rader für die Verhandlung am 07.07.2012 zur Verfügung gestellt werden sollen. 

>> Outlets.de Aufruf – Zeugen aus dem Jahr2010 gesucht << lesen
>> Enttäuschende Resonanz  << zum Zeugenaufruf

>> Schuldspruch wegen Abofalle gegen Michael Burat <<
>> LG Osnabrück Urteil wegen Betrug - Burat in Revision <<

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Montag, 7. Mai 2012

Werbeanruf für Kapitalanlage ohne Emissionsprospekt aus München.

Verbraucherdienst e.V. nahm Kontakt auf mit dem Geschäftsführer der Just EAZY GmbH München und bat um eine Stellungnahme. Stellungnahme der Just EAZY München lesen.

Abofalle mit vermeintlichem Amazon-Gutschein

Gefälschter Amazon-Gutschein lockt in teure Handy-Abofalle

Unter diesem Titel meldet das Portal t-online eine raffinierte Art des Abschlusses für Handy-Verträge. Wie die Abofalle mit dem vermeintlichen Amazon-Gutschein funktioniert. 

Treuhand Inkasso Service e.V. fordert für Verbraucher Werbeschutzbund e.V.


Verbraucher wie Herr F. wandten sich an Verbraucherdienst e.V. weil Sie Zahlungsaufforderungen der Treuhand Inkasso Service Köln erhielten. Gläubiger Verbraucher Werbeschutzbund e.V.

Die betreffenden Verbraucher sind sich keiner Schuld bewusst und können sich auch nicht daran erinnern, einen Vertrag mit einem Auftraggeber mit Namen “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.“ abgeschlossen zu haben.

Vorgeschichte zu den Zahlungsaufforderungen der Treuhand Inkasso Service Köln für den Verbraucher Werbeschutzbund e.V.
"Recherchen im Internet ergaben, dass dieser Verein bereits 2009 der Verbraucherzentrale auffiel mit dem Angebot eines “Datenschutz-Paketes“ für 89,95. Das Datenschutz-Paket sollte  vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen" berichtet das informative Portal Winfuture. Quelle: http://winfuture.de/news,48633.html

Interessant nun, dass jetzt eine Treuhand Inkasso Service e.V. Köln mit Nachdruck versucht die Forderungen für den Verbraucher Werbeschutzbund e.V. beizutreiben. Treuhand Inkasso Service e.V. formuliert bspw. - Zitat:

“Vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gewährt der Auftraggeber eine letzte Zahlungsfrist. Nutzen Sie unser Angebot zur Ratenzahlung, bevor es zu schwerwiegenden Konsequenzen für Sie kommt.“ - Zitat Ende

Weiterhin findet sich ein Hinweis auf eine beiliegende Schufa-Information, diese lag dem Schreiben jedoch nicht bei.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Betroffenen, die Ratenzahlungsvereinbarung nicht voreilig zu unterzeichnen, denn dies gleicht einem Schuldanerkenntnis. Aussitzen solcher Zahlungsaufforderungen empfiehlt ebenfalls nicht. 

Was der einzelne von einer Zahlungsaufforderung des Treuhand Inkasso Service Köln Betroffene tun kann?

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt: Fachkundigen Rat einholen. Dazu ist eine detaillierte Schilderung des Sachverhaltes inklusive der Vorlage des vorhandenen Schriftverkehrs, der zur Zahlungsaufforderung der Treuhand Inkasso Service führte, notwendig.


Treuhand Inkasso Service Koeln

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Donnerstag, 3. Mai 2012

Abmahnung - Urheberrecht - Unterlassungserklärung


Wird man zum Empfänger einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, liegt der Abmahnung i. d. Regel eine sogenannte Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollte im Fall der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine angefügte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschrieben werden. Warum Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing nicht ungeprüft unterschreiben?

Aufbau und Formulierung einer Abmahnung im Zusammenhang mit Verletzung des Urheberrechts ist fast immer gleich. Bekanntgabe der Kontaktdaten des abmahnenden Rechtsanwalts (oder der Kanzlei) - Grund der Abmahnung - die geschädigte Partei und das Objekt der Urheberrechtsverletzung, sowie entsprechend greifende Paragraphen  werden genannt.

Bei einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing werden für die vorgeworfene Nutzung der Tauschbörse IP-Adressen, Hash-Werte sowie Datum und Uhrzeit für jeden Login-Vorgang in der Abmahnung aufgeführt. Im anschließenden Schritt kommen die relevanten Summen zur Nennung wie Streitwert, Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren und Schadensersatzansprüche. Schnell addieren sich so für den Abgemahnten vierstellige Summen und - es kommt die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts der Gegenseite zum Tragen.

Meist wird an dieser Stelle der Abmahnung das Angebot einer einmaligen, häufig nur dreistelligen Pauschalsumme gemacht. Dies unter der Voraussetzung einer zeitnahen Überweisung und der Unterzeichung der beiliegenden Unterlassungserklärung. Doch sollten Verbraucher sich nicht zu übereilten Schritten verleiten lassen. 

 Siehe auch  

So zum Beispiel ist darauf zu achten, dass der Inhalt der Unterlassungserklärung sich inhaltlich auf ausschließlich den Punkt des Vorwurfes der Abmahnung bezieht und nicht zu allgemein formuliert ist. Dies könnte späteren Abmahnungen neue Türen öffnen. Wer also tatsächlich bei der Nutzung einer Tauschbörse erwischt wurde, dem ist juristisch kompetenter Rat zu empfehlen. So wird vermieden, dass aus Unkenntnis durch übereilte Unterzeichung einer Unterlassungserklärung Nachteile in Kauf genommen werden. Der eigene Rechtsanwalt wird je nach Sachlage eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung formulieren zum Vorteil des Abgemahnten.

Verbraucher, die unbegründet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten nichts unterschreiben und ebenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen. Allerdings … ist die Abmahnung tatsächlich unbegründet?

Etliche Verbraucher sind sich bspw. nicht im bewusst, dass sie eine Tauschbörse genutzt und sich damit strafbar gemacht haben. Dies begründet sich u. a. in ihrer Unkenntnis darüber, dass Filesharing-Software bei Nutzung völlig automatisch eine Upload-Funktion startet. Eben diese zur Verfügungsstellung von (geschützten) Dateien über die automatische Upload-Funktion ist strafbar. Auch dies ist ein Grund bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fachkompetenten Rat einzuholen.

Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte informiert – berät – hilft bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zusammenhang mit Filesharing.

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