Donnerstag, 31. Oktober 2013

EXPO GUIDE SC Mexico



Die in Mexico ansässige EXPO GUIDE S.C. betreibt das digitale Branchenbuch expo-guide.com. Ein Eintrag ist an einen Drei-Jahresvertrag gebunden. Jedes Jahr kostet 1.271,00 Euro. Die EXPO GUIDE S.C. könnte sich in Mexico also auf eine Überweisung von 3.813,00 Euro für jeden Eintrag eines Messeausstellers in ihrem Branchenbuch freuen.

Die inhaltliche Fokussierung dieses digitalen Branchenbuches auf das Thema Messe bzw. Aussteller ist für Verbraucherdienst e.V. neu. Nicht jedoch die unseriöse Vorgehensweise der mexikanischen EXPO GUIDE S.C., die sich mittels Fax-Spam Verträge zu erschleichen versucht. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Wenn bereits eine Rechnung oder Mahnung aus Mexico eingetroffen ist? Informationen für Gewerbetreibende zur Brachenbuchfalle der EXPO GUIDE S.C. Mexico 


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Grafton Hold LLP - Ilhama



Der illegal durch Filesharing vertriebene Musiktitel Bei mir bist du scheen der aserbaidschanischen Sängerin Ilhama featuring OGB wird aktuell durch die Focus Forderungsmanagement mbH in Namen der Grafton Hold LLP abgemahnt. Filesharer werden aufgefordert bis zum 24.10.2013 eine Zahlung von 943 Euro zu leisten. Wenn keine Rechtshilfe gegen die Focus Forderungsmanagement mbH eingelegt wird, kann die Kanzlei Paulus in Berlin im Namen der Grafton Hold LLP vor Gericht ziehen. Dadurch kann der zu bezahlende Betrag um ein Vielfaches höher werden. 

Die FocusForderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der Grafton Hold LLP übermittelte aktuell Zahlungsaufforderungen wegen Filesharing. In dem aktuellen Forderungsschreiben werden die betroffenen Filesharer aufgefordert bis zum 24.10.2013 eine Zahlung in Höhe von 943 Euro zu leisten. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein. 



FocusForderungsmanagement mbH mahnt Filesharer ab

Wegen einer Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2012 ließ die Firma Grafton Hold. LLP Urheberrechte und Verwertungsrechte des Musiktitels Ilhama featuring OGB - Bei mir bist du scheen durch die Kanzlei Paulus in Berlin abmahnen. Der in Großbritannien beheimatete Rechtsinhaber Grafton Hold LLP forderte durch die Kanzlei Paulus die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in  der Höhe von 756 Euro. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. 


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Mittwoch, 9. Oktober 2013

Culpa Inkasso Stuttgart mit neuen Mahnschreiben



Culpa Inkasso GmbH Stuttgart fordert derzeit für die Forderungsverwaltung & Management GmbH. In den versendeten Mahnschreiben informiert das Inkassounternehmen die Empfänger der Zahlungsaufforderungen darüber, dass die Forderungsbeträge im Mai 2011 durch Bestellungen bei slim.com entstanden seien. Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über ein solches Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbHMitglied sein heißt –  geschützt zu sein. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 


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Montag, 7. Oktober 2013

Weiter Abzocke per Telefonwerbung



Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 7 Absatz 2 Nr. 2, 1. Alternative des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann. Quelle Bundesnetzagentur

 

Gesetzgeber reagiert auf unseriöse Telefonwerbung

Der Gesetzgeber reagierte damit auf die ausufernde Frequenz von Cold Calls (unerwünschteTelefonwerbung), und damit häufig verbundene Abzocke und Betrug in Form von Abo- und Kostenfallen sowie Offertenschwindel. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

 

Gewinnspiele bevorzugt für Abofalle, Betrug und Abzocke


Präventiv berichtete Verbraucherdienst e.V. in seiner Eigenschaft als Verein für Verbraucherschutz zu Kostenfallen und Offertenschwindel. Und in nicht wenigen Fällen auch vor offensichtlicher Abzocke und Betrug. Besonders in den Jahren 2009 bis 2011 waren Gewinnspiele für Abofalle, Betrug und Abzocke beliebt. 

 

Telefonwerbung für Aktien – Teure Kostenfalle für Verbraucher


Weitere Abzocke via unerlaubter Telefonwerbung fand in den Folgejahren mit dem Verkauf von Aktien statt. Die den betroffenen Verbrauchern angebotenen Wertpapiere stellten sich schnell als reiner Offertenschwindel und teure Kostenfalle heraus. Hier ein Beispiel wie die Abzocke mit Aktien funktionierte.

 

Unseriöse Masche 2013 – Kostenfalle Branchenbucheintrag


Aktuell warten neue Kostenfallen auf seriöse Gewerbetreibende. Per unerlaubter Telefonwerbung, Fax oder E-Mail warten Abofallen in Form von Einträgen für Branchenbücher auf neue Opfer. Die Abzocker sitzen meist im Ausland. Ein Beispiel für Betrug /Abzocke mit einem Branchenbucheintrag
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Mittwoch, 2. Oktober 2013

DynoRun GmbH verkauft Anrufblocker



Lange Zeit hörte man nichts mehr vom Verkauf sogenannter Anrufblocker. Aktuell (Stand September 2013) werden Verbraucher von oder im Auftrag einer Firma DynoRun GmbH per unerwünschten Werbeanruf belästigt.

Es wird behauptet, der Anrufblocker der DynoRun GmbH sei einfach am Telefon anzuschließen und speichere anrufende Nummern. Diese könne das Gerät speichern und der Verbraucher die gespeicherten Rufnummern nach seiner Wahl mit dem Anrufblockiergerät sperren. Mit dem Einsatz des Anrufblocker sei dann Schluß mit Werbeanrufen. Geliefert wird das dubiose Anrufblockiergerät per Nachnahme … Wer die Annahme verweigert, und somit zum Nichtzahler wird, erhält im Auftrag der DynoRun GmbH eine Zahlungsaufforderung von Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte.
Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


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