Mittwoch, 20. Mai 2015

Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage


Die Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop droht inzwischen mit der Versendung von unzähligen Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen können später die unliebsame Folge sein. 

Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage

Debcon GmbH droht mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung oder sogar Klagen können die unangenehme Konsequenz sein


Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten bekam heute ein Schreiben (Erstellungsdatum 15.05.2015) per Fax zugeschickt. In den ersten Zeilen des vorliegenden Schreibens baut die Debcon GmbH (Poststraße 6) gegenüber ihren Schuldnern eine Drohkulisse mit der Zusendung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids auf. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen könnten die unangenehme Folge aus früheren Urheberrechtsverletzungen sein – sollte das Schreiben von dem Schuldner ausgesessen werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Debcon GmbH will ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide beantragen


Die Debcon GmbH werde „nach Übermittlung der wirtschaftlichen Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners / Gegners monatlich über die Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die damit verbundenen Vollstreckungsbescheide beantragen.“ Ebenso befindet sich auf der Homepage der Bottroper Inkassofirma eine ähnliche Meldung (vom 05.05.2015): „Debcon GmbH beantragt ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide“ (Quelle: http://debconwebcenter.de/). Folgen auch ab Mai 2015 unzählige Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen?

15.000 Inkassoforderungen von der Debcon GmbH mit den Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“


Weiter ist in dem vorliegenden Schreiben zu lesen, dass fast 15.000 Forderungen (!) durch die Debcon GmbH (unmittelbar) bevorstünden, aus denen im schlimmsten Fall ein Mahnbescheid, ein Vollsteckungsbescheid, eine Zwangsvollstreckung oder sogar eine Klage entstehen könnten. Diese circa 15.000 Forderungen (!) habe die Debcon GmbH mit dem Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“ markiert, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem jeweiligen Schuldner und der Inkassofirma aus Bottrop kommen. In dem vorliegenden Schreiben wird nicht nur mit einem Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid gedroht. Vergessen Sie nicht, dass sogar Zwangsvollstreckungen oder sogar Klage bei Gericht die Folge sein können.


Riskieren Sie keinen Schufa-Eintrag durch die Debcon GmbH

Außerdem sei die Inkassofirma aus dem Ruhrgebiet ebenfalls dazu verpflichtet, die „gerichtlich festgestellten Forderungen der Schufa einzumelden“. Ein Schufa-Eintrag ist dann für Sie – von der Debcon GmbH beantragt – nicht von Vorteil, da etliche negative Merkmale (zum Beispiel negatives Zahlungsverhalten, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide) oder ein beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung von der Schufa gespeichert werden. Quelle: http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/schufa/daten.html

Debcon GmbH droht sogar bis zur Titulierung oder zur Vollstreckung bis ins Vermögen


Sollte es jedoch zu einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid kommen, würden „auf Filesharing beauftragte anwaltliche Vertreter der Debcon GmbH“ Ansprüche vor Gericht gegenüber dem Schuldner geltend machen. In der Vergangenheit trat Herr Rechtsanwalt Sebastian Wulf als Prozessbevollmächtigter auf. Die Inkassofirma aus Bottrop droht dabei den jeweiligen Schuldnern „bis zur Titulierung“ und sogar mit einer „möglichen Vollstreckung in das Vermögen“. Mit dieser Formulierung droht die Inkassofirma mit möglichen Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und / oder sogar Klagen vor Gericht.

Versucht jetzt die Debcon GmbH alte Filesharing – Abmahnungen zu versilbern?


Denn die Debcon GmbH versucht zurzeit alte ignorierte Forderungen aus alten Abmahnungen wegen Filesharing zu „versilbern“. Die in den Brief aufgebaute Drohkulisse gegenüber dem Schuldner soll allerdings der Debcon GmbH zu einem schnelleren Zahlungseingang verhelfen – ohne, dass es zu einem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder sogar zu einer Klage kommt. Laut den Informationen des Verbraucherdienst e.V. treibt diese Inkassofirma für verschiedene Rechtinhaber Forderungen ein.



Ursprüngliche Forderung seitens Debcon GmbH beträgt insgesamt 1.136,83 Euro


Um noch an das Geld der Schuldner ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder Klage zu gelangen, führt die Debcon GmbH „drei Möglichkeiten“ in dem vorliegenden Schreiben auf, womit „das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durch das individuelle Tun“ des Schuldners verhindert werden soll. Obwohl die Gesamtforderung gegenüber unserem Mitglied eine Höhe von über 1.136,83 Euro (Hauptforderung 1.000 Euro / Zinsen 136,83 Euro) beträgt, sehen die Alternativen hinsichtlich einer außergerichtlichen Klärung ohne Zusendung eines Mahnbescheids oder sogar eines Vollstreckungsbescheids (für unser Mitglied bis zum 02.06.2015) folgendermaßen aus. In den drei Szenarien einer außergerichtlichen Einigung mit unserem Mitglied verzichtet die Inkassofirma auf die Gerichtskosten sowie auf die weiteren anfallenden Kosten. Laut dem Schreiben verzichte die Debcon GmbH außerdem gegenüber dem Schuldner (unserem Mitglied) auf die Zustellung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Angebot von der Debcon GmbH über 683,30 Euro, 797,18 Euro oder individuell zugeschnitten


In dem ersten Inkassoangebot bietet die Debcon GmbH dem Schuldner durch die sofortige Einstellung eines möglichen Mahnbescheids mit der sofortigen Zahlung über 683,30 Euro an. Ebenfalls werden unserem Mitglied in dem nächsten Inkassoangebot zwölf gleich hohe Ratenzahlungen über 66,43 Euro angeboten. Demzufolge müsste unser Mitglied insgesamt einen Geldbetrag über 797,18 Euro an die Inkassofirma überweisen. In dem dritten Inkassoangebot würde unser Mitglied einen von der Debcon GmbH „zugeschnittenen außergerichtlichen Vergleich“ erhalten, der nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Schuldners angepasst sei. Dazu müsse unser Mitglied jedoch auf die sogenannte „Einrede auf Verjährung“ – die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist – verzichten, sodass diese die Geldforderungen auch über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Schuldner beitreiben kann. Nach Prüfung der geltend gemachten Forderung durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V ist dem Mitglied abgeraten worden ein derartiges Angebot anzunehmen.

Debcon GmbH droht dem Schuldner auch mit bevorstehender Mitarbeiterstärke


Zu guter Letzt droht die Bottroper Inkassofirma unserem Mitglied sogar noch mit „bevorstehender dünner Mitarbeiterstärke“. Aus diesem Grund könnten gerichtliche Mahnbescheide - die sich schon Bearbeitung befänden – nicht gestoppt oder zurückgenommen würden. Aus diesem Grund sei die festgesetzte Fristsetzung (bis zum 02.06.2015) von dem Schuldner (unserem Mitglied) zu beachten um irrtümlicherweise– trotz Zahlungswillen des Schuldners– einen Mahnbescheid oder sogar einen Vollstreckungsbescheid zugeschickt zu bekommen. Von einer Zwangsvollstreckung oder einer Klage ganz zu Schweigen.

Haben Sie auch ein Schreiben mit dieser Drohung von der Debcon GmbH aus Bottrop erhalten? Wird in diesem auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar einem Vollstreckungsbescheid gedroht?
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Debcon GmbH mit!


Sollten Sie als Verbraucher mit diesem Unternehmen Erfahrungen bezüglich Mahnbescheiden, Vollstreckungungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und Klagen gemacht haben, teilen Sie uns dieses bitte mit. Auch interessiert uns Ihre Reaktion auf solche Schreiben der Debcon GmbH. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


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