Mittwoch, 24. Juni 2015

MGN GmbH Dresden | Wegen Nahrungsergänzungsmittel „Gesund und Fit“ abgemahnt


Am 24.06.2015 haben wir einen Text zu der Fa. MGN GmbH veröffentlicht. Wir haben uns auf eine Quelle berufen, die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Angaben der Verbraucherzentrale haben sich als unwahr herausgestellt. Die Fa. MGN GmbH hat gegen die Verbraucherzentrale Sachsen wegen der unwahren Tatsachenbehauptung ein Urteil erwirkt, der der Verbraucherzentrale Sachsen untersagt, folgende falschen Behauptungen wörtlich oder sinngemäß aufzustellen und/oder zu verbreiten:

„Die MGN GmbH bucht ohne Einzugsermächtigung von den Konten ihrer Kunden ab.“ Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

„Die MGN GmbH versendet die von ihr angebotenen Präparate ungewollt an Verbraucher und fordert diese durch Beilegen eines Überweisungsträgers bzw. einer Rechnung bzw. einer Zahlungserinnerung zum Bezahlen dieser Ware auf.“

„Die Verbraucherzentrale hat die MGN GmbH wegen des Abbuchens von den Konten ihrer Kunden ohne Einzugsermächtigung abgemahnt.“

Ferner wurde der Verbraucherzentrale untersagt, Geschäftspartnern der MGN GmbH das Abmahnschreiben vom 08.062015 zur Kenntnis zu geben.

Durch den Prozessbevollmächtigten der Fa. MGN GmbH sind wir darauf aufmerksam geworden.

Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Wir bedauern, dass wir uns in dem Artikel auf eine Quelle berufen und deren Angaben, die unwahr waren, übernommen haben. Wir distanzieren uns von den gemachten Angaben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com