Dienstag, 21. Juli 2015

Mediaplex Bad Kreuznach | Letzte Mahnung für das Printprodukt „Info-Card Erste Hilfe“

Eine letzte Mahnung für die sogenannte „Info-Card Erste Hilfe“ von der Firma Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach, die per unerwünschten Werbeanruf (Cold Call) vermarktet wird, schickte uns ein Mitglied – ein Gewerbetreibender aus Rheinland-Pfalz - zu.

Mediaplex Bad Kreuznach - Letzte Mahnung für das Printprodukt "Info-Card Erste Hilfe"


Letzte (2.) Mahnung von der Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach über 301,43 EUR


Laut der letzten (2.) Mahnung habe der Gewerbetreibende trotz vormaliger Erinnerung noch keinen Zahlungseingang an die Firma Mediaplex e.K. geleistet. Der Hotelbetrieb aus dem Mittelrheintal habe die offene Rechnung über 301,43 EUR (inklusive der 7,50 EUR Mahngebühren) innerhalb einer festgesetzten Frist auf ein Konto der Sparkasse Rhein-Nahe zu überweisen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Drohung mit einer gerichtlichen Geltendmachung


Sollte jedoch nach dem Ablauf der festgesetzten Frist vom wenigen Tagen keine Zahlung erfolgen würde jedoch keine weitere Mahnung verschickt. Laut dem Wortlaut der letzten Mahnung von der Firma Mediaplex aus Bad Kreuznach erfolge dann sofort eine gerichtliche Geltendmachung der offenen Forderung für das Printprodukt „Info-Card Erste Hilfe“.

Was ist die „Info Card Erste Hilfe“?


Bei der „Info Card Erste Hilfe“ handelt es sich nicht um einen üblichen Branchenbucheintrag in ein Online-Portal, sondern um „analoges“ Printmedium, das an Privathaushalte in einer bestimmten Region in einer festgelegten Auflage verteilt werden soll. Vermutlich ist die sogenannte „Info Card Erste Hilfe“ ein Faltplatt mit Informationen zur Ersten Hilfe mit kostenpflichtigen Werbeanzeigen. Verbraucherdienst e.V. hat jedoch noch nie ein solche „Info-Card Erste Hilfe“ von der Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach in der Hand gehabt. Vermutlich handelt es dabei um ein möglicherweise eventuell nutzloses Printprodukt.

Mediaplex - Rechnung für Info-Card Erste Hilfe
Rechnung | Mediaplex |29.04.2015

247 EUR netto (293,93 EUR brutto) für die „Info-Card Erste Hilfe“


Laut der vorliegenden Rechnung von der Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach soll der Gewerbetreibende einen Gesamtbetrag über 247 EUR netto (293,93 EUR brutto) für die „Info-Card Erste Hilfe“ bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Anzeigenpreis (150 EUR), den Satz- und Filmkosten (75 EUR), den Farbkosten (0 EUR) sowie der Versandkostenpauschale über 22 EUR zusammen. Innerhalb von zehn Werktagen soll der geforderte Geldbetrag auf ein Konto der Sparkasse Rhein-Nahe überwiesen werden. Weiter ist in der vorliegenden Rechnung zu lesen: „Im Anschluss endet dieser Vertrag automatisch und bedarf Ihrerseits keiner Kündigung.“

2009 wurde schon ein ähnliches möglicherweise eventuell nutloses Printprodukt vertrieben


Auch schon im Jahr 2009 wurde ein möglicherweise eventuell nutzloses Printprodukt.(„Info Card / Haushalt-Notruf bzw. Faltkarte Familienratgeber) vom einer Mediaplex e.K. aus Wiesbaden an Gewerbetreibende vertrieben. Ein Vertrag mit der Mediaplex e.K. aus Wiesbaden kostete jährlich 1.440 EUR netto mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren inklusive einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Mindestauflage bestand damals aus 4.000 Stück. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach


Haben Sie auch einen Vertrag mit der Mediaplex e.K. aus Bad Kreuznach wegen dem Printprodukt „Info-Card Erste Hilfe“ abgeschlossen? Haben Sie schon eine letzte Mahnung erhalten? Wir informieren Sie gerne an Telefon oder per E-Mail.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com