Freitag, 8. Januar 2016

Aggressive Werbung für Firmenverzeichnis-online

Um eine Unterschrift für einen Branchenbucheintrag zu bekommen, nutzen die Betreiber dieser Portale jede erdenkliche Möglichkeit. Eine Firma im Berliner Umland kann einiges über aggressive Werbung berichten.

Aggressive Werbung für Firmenverzeichnis-online


In einer Email an den Verbraucherdienst e.V. berichtet die Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens Folgendes:

Das Unternehmen wurde mit Anrufen, Emails und Faxen für das Firmenverzeichnis-online genervt. Es sollte schnell eine Unterschrift geleistet werden, da sonst ein Eintrag angeblich ablaufen würde.

Wäre hier von dem Unternehmen die gewünschte Unterschrift geleistet worden, würde eine hohe Forderung entstehen. Aus dem Kleingedruckten des übermittelten Formulars geht hervor, dass ein Grundpreis von 399 EUR plus MwSt. zu zahlen wäre. Der Rechnungsbetrag würde dem Schreiben zufolge zweimal jährlich bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren entstehen. Wenn der Grundpreis dem Rechnungspreis entspricht, müsste insgesamt 2848,86 EUR gezahlt werden - 798 EUR pro Jahr x drei Jahre = 2394 EUR plus gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

Dreijährige Vertragslaufzeit für Branchenbucheintrag 


Laut der Geschäftsführerin sollte sie durch Anrufe, Emails und Faxe gedrängt werden, ein Vertrag mit einer dreijährigen Laufzeit zu unterschreiben. Dem Kleingedruckten ist zu entnehmen, dass der Auftraggeber bestätigt, dass ihm das Urheberrecht der gelieferten Vorlage zusteht und zur Veröffentlichung freigibt. Die Vorlage bestand nur aus Text, der weitgehend dem Impressum entnommen werden konnte. Ebenfalls solle der Auftraggeber dem Mitarbeiter der Werbeagentur, Firmenverzeichnis-online, den ordentlichen Abschluss des Vertrages bestätigen.


Was steht im Kleingedruckten? 


Im Kleingedruckten finden sich noch weitere Informationen:

"Es wurde ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und das Internetportal vorgestellt. Der Auftraggeber beauftragt die Werbeagentur Firmenverzeichnis-online einen Eintrag zu erstellen, da er Interesse bekundet hat, in diesem Produkt zu Werben. Er erteilt ferner ausdrücklich sein Einverständnis für weitere Kontaktaufnahmen per E-Mail, Fax oder per Telefon." 

Das Kleingedruckte wäre mit unterzeichnet worden. Doch laut Unternehmerin fand weder eine Terminabsprache statt um etwas vorzustellen. Noch hat sie vor dem ungewollten Cold Calling Anruf Interesse an ein Branchenbuch-Verzeichnis bekundet.

Der Grundpreis beträgt 399 EUR. Immerhin kommen weder Kosten für Einstellung- und Pflegekosten noch für die grafische Gestaltung hinzu. Aber Vorsicht: die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Der Rechnungsbetrag würde zweimal jährlich entstehen. Schwammig bleibt, ob zweimal im Jahr 399 EUR plus MwSt. berechnet wird. Während der dreijährigen Vertragslaufzeit kann nicht gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt würde.



Ist der Eintrag sein Geld wert? 


Die Homepage dov-portal.de der Firmenverzeichnis-online Eski Lara Yoli No:216 Siriyali 1 Antalya I TR macht auf den ersten Blick einen unvollständigen Eindruck. Würden Sie sich dort eintragen lassen und dafür auch noch Geld bezahlen?

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, dass Sie Ihre Mitarbeiter für Cold Calling Anrufe und Faxspam sensibilisieren, um nicht ungewollt Verträge abzuschließen. Die Einträge bei einigen Branchenbüchern im Internet müssen nicht unbedingt lohnenswert sein.

Sollten Sie irrtümlich ein Formular der Eski Lara Yoli No:216 Siriyali 1 Antalya I TR, dem Firmenverzeichnis-online oder dov-portal.de ausgefüllt und zurück gefaxt haben, können Sie den Vertrag gegebenenfalls anfechten lassen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten - Außerdem können Sie uns gerne Erfahrungen mit Branchenbüchern und Firmenverzeichnis-online mitteilen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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