Freitag, 8. Januar 2016

Vorsicht bei VIP Lotto | Heithmeier Ltd

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Bürger, die Woche für Woche ihre Kreuze auf die Lottoscheine platzieren. Der Wunsch nach dem Millionengewinn motiviert dubiose Firmen, Verbraucher in Tippgemeinschaften anzumelden, bei denen ordentlich zur Kasse gebeten wird. So auch VIP-Lotto von der Heithmeier Ltd., die sich per Brief bei einem Mitglied von uns meldeten. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Vorsicht bei VIP Lotto  Heithmeier Ltd


VIP Lotto – Unfreiwilliges Abo einer Spielgemeinschaft


„Herzlich Willkommen bei VIP-Lotto“ – so beginnt das Schreiben, welches eine Verbraucherin in ihrem Briefkasten vorfand. Auffällig ist, dass kein Absender auf dem Brief zu finden ist. Stattdessen sind eine Website (www.vip-lotto.com), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „VIP-Lotto Tippgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden. Nur so sei es möglich, von der Tippgemeinschaft zu profitieren.
VIP-Lotto wird laut dem Schreiben von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. Die Verbraucherin gab uns an, dass sie zuvor telefonisch kontaktiert wurde, um Daten (wie zum Beispiel Kontoverbindungen) zu erfragen. Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Wo ist der Sitz der Firma? Ein Blick in die AGB


Auf der Rückseite des Schreibens sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Dort findet sich auch ein Hinweis auf die Vertragsbedingungen. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft sind drei Monate. Wir erinnern uns: pro Monat sollten 96 EUR gezahlt werden. Diese Teilnahme verlängert sich je um einen Monat, sofern das Mitglied nicht schriftlich kündigt. Wir fragen uns: Wie soll man kündigen, wenn keine Adresse angegeben ist?

Die betroffene Verbraucherin schilderte uns, dass Sie Widerspruch einlegen wollte, indem sie die Hotline von VIP-Lotto wählte. Tatsächlich erreichte sie nach mehreren Versuchen eine Mitarbeiterin, die ihr aber sagte, dass es keine Adresse gäbe. Genauso verwundert wie die Verbraucherin reagieren auch wir auf diese Falschaussage.

Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015
Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei VIP-Lotto


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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