Freitag, 6. Mai 2016

GWB GmbH | Handels- und Gewerberegister Düsseldorf

Ein Mitglied unseres Vereins legte uns eine Mahnung einer Firma namens GWB GmbH aus 40468 Düsseldorf vor. In dieser Mahnung wird der Vorwurf formuliert, dass keinerlei Zahlungen für die Eintragung in einem elektronischen Handelsregister getätigt wurden. Laut des Schreibens werden über 600 EUR verlangt.

GWB GmbH  Handels- und Gewerberegister Düsseldorf

Rechnung von der GWB GmbH für einen Eintrag


Die GWB GmbH fordert für eine „Eintragung, Veröffentlichung und Weiterführung“ von einem Gewerbetreibenden insgesamt 578,63 EUR. Der Betrag soll innerhalb von einer Woche auf eine Kontoverbindung in Spanien überwiesen werden. Laut der Rechnung soll das Unternehmen GWB GmbH jedoch ihren Sitz in Düsseldorf haben.

Nachdem der Gewerbetreibende die Rechnung nicht bezahlte, erhielt er einen Monat später eine Mahnung, in der zusätzlich 36,55 EUR Mahngebühren gefordert werden. Somit soll der Gewerbetreibende insgesamt 615,18 EUR an die GWB GmbH zahlen.


Kein Eintrag im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister


Die Firmendaten sollen laut der Schreiben „u.a. im Bundesanzeiger“ veröffentlicht werden. Dazu sei die „Eintragung und Weiterführung“ des Firmendatensatzes in das elektronische Handelsregister „zwingend erforderlich“.
Um welches Register es sich dabei genau handelt, ist anhand des Schreibens nicht ersichtlich. Es ist keine Internet-Adresse angegeben, noch fehlen Angaben, um welche Art von Eintragung des Datensatzes es sich handelt. Sollte das „Unternehmensregister“ gemeint sein, welches unter dem Webportal „Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de)“ als Weiterleitung verlinkt ist, konnte Verbraucherdienst e.V. keine Eintragung unseres Mitglieds finden. (Stand 04.05.2016)

Bundesanzeiger warnt vor unlauteren Anbietern


Der Bundesanzeiger warnt auf der eigenen Website vor unlauteren Anbietern: „Wir weisen darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.“ (Quelle: Bundesanzeiger, Daten und Statistiken www.bundesanzeiger.de)

Der Bundesanzeiger bietet eine Liste mit unlauteren Anbietern. Mit dieser Übersicht ist es für alle Interessierten möglich, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob sie von einem Unternehmen kontaktiert wurden, welches Eintragungen in Rechnung stellt.
Haben Sie auch eine Rechnung oder Mahnung von der GWB GmbH erhalten? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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