Freitag, 3. Juni 2016

Regionaler Medien Verlag | Branchenbuch mit hohen Kosten?

Das Unternehmen „Regionaler Medien Verlag“ hat laut der offiziellen Homepage „http://www.regionalermedienverlag.de/“ seinen Sitz in Frankfurt am Main und betreibt ein Firmenverzeichnis. Hier können sich Gewerbetreibende eintragen, um ihre Reichweite zu erhöhen. Die Nützlichkeit solcher Verzeichnisse ist fraglich. Handelt es sich bei diesem Unternehmen um einen möglichen Nachfolger des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“?

Regionaler Medien Verlag  Branchenbuch mit hohen Kosten

Regionaler Medien Verlag – Firmenverzeichnis mit altem Bekannten?


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits zahlreich über Branchenbücher und Firmenverzeichnisse, die häufig mit ähnlichen Namen auftreten. So ist auch die Firma „Regionaler Medien Verlag“ ein solches Beispiel, da von solchen Verzeichnissen gerne Bezeichnungen wie „Regional“ und „Verlag“ genutzt werden. In diesem Fall sind auch das Angebot bzw. die Dienstleistungen mit uns bisher bekannten Branchenbüchern vergleichbar. Es wird Gewerbetreibenden die Möglichkeit geboten, die eigene Firma in dieses Verzeichnis zunächst kostenlos einzutragen. Ein Firmeneintrag soll die Reichweite eines Unternehmens erhöhen. Ob dies der Fall ist, muss jeweils gesondert überprüft werden.

Das Verzeichnis „Regionaler Medien Verlag“ aus Frankfurt am Main, wie man dem Impressum der Homepage entnehmen kann wurde mit einer einfachen Who-Is-Abfrage von uns überprüft. Ziel dieser Prüfung ist es, etwaige Verbindungen zu uns bekannten Branchenbüchern dieser Art zu erkennen. In diesem Fall wurden wir fündig. So wurde die URL „www.regionalermedienverlag.de“ von Herrn Sypitzki registriert, über dessen Verzeichnis „Örtliches Branchenregister“ wir bereits berichteten.

Vertragsabschluss via Telefon


Ein Blick in die AGB zeigt auf, wie Regionaler Medien Verlag Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge auf ihrer Website abschließt. So sind die Eintragungen, die selbsttätig durch Gewerbetreibende getätigt werden, anscheinend kostenfrei. Nur durch ein Telefonat soll der kostenlose Eintrag in einen kostenpflichtigen Premium-Eintrag aufgewertet werden. Zitat aus den AGB: „Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch Regionaler Medien Verlag aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“ (Stand: 03.06.2016, Quelle: http://www.regionalermedienverlag.de/seite/agb/)

Leider ist es anhand der Website nicht ersichtlich, wie teuer solche Einträge werden können bzw. welche Laufzeit für einen Premium-Eintrag berechnet wird.

Eintrag bei Regionaler Medien Verlag – Kein Widerrufsrecht?


Meist werden Gewerbetreibende über Werbeanrufe kontaktiert, um kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Wichtig zu wissen ist es für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, dass sie bei Vertragsabschlüssen kein Widerrufsrecht inne haben. Deshalb weist Regionaler Medien Verlag auch in den AGB explizit darauf hin, dass Verträge nicht mit Verbrauchern abgeschlossen werden – denn diese hätten die Möglichkeit, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Zwar gibt die Firma „Regionaler Medien Verlag“ als Geschäftssitz Frankfurt am Main an, nutzt aber eine Telefonnummer aus Leipzig. Dies ist erkennbar an der Vorwahl der im Netz angegebenen Rufnummer (Stand: 03.06.2016). Wie uns bekannt ist, war das Verzeichnis „Örtliches Branchenregister“ von Herrn Sypitzki auch in Leipzig ansässig.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie als Gewerbetreibender auch Erfahrungen mit dem Branchenbuch Regionaler Medien Verlag aus Frankfurt am Main? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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