Dienstag, 6. September 2016

EKF Forderung droht mit Vorpfändung

Verbraucherin Frau K. aus Hessen leitete ein Dokument von „EKF Forderung“ an uns weiter, um über den Inhalt zu berichten. So verlangt die Firma aus Bremen ohne Nennung des Gläubigers eine Zahlung von mehr als 670 EUR. Um den Druck auf Frau K. zu erhöhen, wird bei Zahlungsunwilligkeit gar mit der Sperrung des Kontos gedroht.


Es soll an EK Flex BV überwiesen werden


Frau K. las unseren Bericht zu den Briefen der „EK Flex Forderungs Management“; diese Firma mit Sitz in Amsterdam forderte für eine angeblich unbezahlte Telefonsexdienstleistung gar über 5.000 EUR. In diesem Bericht taucht auch der zum Verwechseln ähnliche Name „EK Flex Forderung BV“ auf. In beiden Anschreiben jedoch war der Zahlungsempfänger EK Flex BV angegeben, sodass eine Verbindung mehr als wahrscheinlich ist.

Frau K. leitete uns die entsprechenden Dokumente der EKF Forderung weiter und ergänzte, dass sie die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer laut eigener Aussage anrief, doch dabei feststellen musste, dass diese ungültig sei.


Ansichten des Anschreibens 


Dank der Verbraucherin Frau K. können sich nun alle interessierten Leser dieses Blog ein Bild des Anschreibens machen. EKF Forderung behauptet in dem Schreiben, dass „trotz zahlreicher Mahnungen“ keine Zahlungsbereitschaft erkennbar wäre. EKF Forderung sieht demzufolge keine andere Möglichkeit, als mit einer Vorpfändung zu drohen.

Ein solches Formular mit der Bezeichnung „Vorpfändung“ ist auch tatsächlich mit versandt worden. Dort ist sind die einzelnen Kostenpunkte samt der Gesamtforderung aufgelistet. So wird insgesamt 672,43 EUR verlangt und unter anderem die außergerichtlichen Kosten mit 284,09 EUR beziffert.

Beitragsbild: Anschreiben EKF Forderung, Bremen, 26.08.2016
Anschreiben EKF Forderung | 26.08.2016


Beitragsbild: Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016
Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016


Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über EKF Forderung


Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet unter ihrer Rubrik "Vorsicht Falle" über die Schreiben von EKF Forderung.

So wird auch einen vergleichbaren Fall berichtet, in dem eine Verbraucherin nahe Oldenburg eine Zahlungsaufforderung der EKF Forderung in der gleichen Höhe von 672,43 EUR erhalten.  Auch hier lag ein „täuschend echt aussehendes Pfändungsformular“ dem Schreiben bei. Auch hier ist kein Gläubiger angegeben – es bleibt somit unbestätigt, für welchen Vertragsabschluss Beträge offen sein sollen.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


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1 Kommentar:

  1. Genau das gleiche Schreiben von EKF Forderung mit gleichem Betrag (672,43 EUR) habe ich auch erhalten, einschließlich Formular zur Vorpfändung. Meine Adresse war falsch (Berlin statt München), weshalb ich das Schreiben erst 2 Wochen später erhielt. Das Schreiben ist außerdem voller Schreibfehler. Es ist weder ein Klient angegeben noch wofür die Zahlung erfolgen soll (was allein schon strafbar ist). Ich wüßte auch nicht, dass ich einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen habe. Die angegebene österreichische Telefon.Nr. gibt es nicht (kein Anschluss unter dieser Nr.!).
    Hier sind offensichtlich irgendwelche Banden tätig, die sich auf einfache Weise mit massiven Drohungen Geld ergaunern wollen. Das geht jetzt schon jahrelang so und wird auch weiter gehen, wenn nichts unternommen wird. Deshalb empfehle ich Ihnen, auf Grund des Ihnen von der Verbraucherin vorliegenden Schreibens, Strafanzeige wegen Betrugsversuch zu stellen. Sonst wird diesen Banden nie das Handwerk gelegt.

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