Freitag, 16. September 2016

Solution 24 GmbH | „On the road again“ mit dem Routenplaner

Es ist erst ein halbes Jahr her, als wir über einen Routenplaner im Internet berichtet haben, der mit einer 500 EUR teuren Mitgliedschaft auf Kundenfang geht. Damals warnte unter anderem die Polizei Niedersachsen mit dem Beitrag „Routenplaner lockt in Abofalle“ all jene, die schnell und unkompliziert eine Route im Netz finden wollten. Aktuell scheint ein neues Unternehmen das Geschäftsmodell weiterbetreiben zu wollen: die Solution 24 GmbH ist mit online-routenplaner.to wieder unterwegs.

Solution 24 GmbH  „On the road again“ mit dem Routenplaner

Solution 24 GmbH verlangt 500 EUR für 24 Monate Routenplanung


Ein Navi oder Routenplaner gehört mittlerweile zum Alltag. Schnell Start- und Endpunkt eingegeben und schon wird die Dauer und Länge der Strecke in Sekundenschnelle angezeigt. Dies ist zum Beispiel mit kostenlosen Angeboten wie „Google Maps“ kein Problem. Jedoch versuchen auch manche Unternehmen aus dieser Dienstleistung Profit zu schlagen.

Die Solution 24 GmbH bietet auf online-routenplaner.to einen kostenpflichtigen Routenplaner an. Dass mit der Nutzung hohe Kosten verbunden sind, ist auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Erst wenn man die gewünschte Strecke eingegeben hat, öffnet sich das Fenster, in dem neben der Eingabe der Emailadresse auch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen erfolgen muss. Die Optik gleicht zu großen Teilen den uns bekannten Routenplaner-Portalen.

Screenshot: Solution 24 GmbH | Homepage | 15.09.2016
Solution 24 GmbH | Homepage | 15.09.2016

Androhung von Gerichtsvollzieher und Polizei



22.02.2017: Es gibt Neuigkeiten zu Solution 24 GmbH aus Frankfurt. Das Portal ist aktuell unter einer neuen URL erreichbar, www.gps-routenplaner.net/, die zuvor genutzte Adresse gilt nicht mehr. Diese Information erhielten wir durch einen Verbraucher, der an uns zusätzlich eine E-Mail von Solution 24 GmbH weiterleitete. In dieser Mail wird aufgrund der nicht bezahlten Rechnung in Höhe von 750 EUR mit der Pfändung von Wertgegenständen sowie der Hinzuziehung der Polizei gedroht. Absender die E-Mail-Adresse "inkasso@gps-routenplaner.net". Sie schrieben:

"Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 03.03.2017 um 10:00 Uhr in unserem Auftrag ein Gerichtsvollzieher besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird, die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.Sollten Sie Widerstand leisten, wird die Polizei hinzugezogen.

Diese Drohung durch die Solution 24 GmbH soll Verbrauchern, die durch die Nutzung ein kostenpflichtiges Abo auf dem Routenplaner abgeschlossen haben, zur schnellen Zahlung bewegen. Überraschend ist die Androhung mit Gerichtsvollzieher und sogar Polizei dennoch, da die Firma über keinen Handelsregistereintrag verfügt. Wie es so zu einem Vollstreckungstitel kommen kann, bleibt offen. Um die Zahlung des offenen Betrags zu vereinfachen schlägt die Firma aus Frankfurt vor:

"Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 01.03.2017.Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern. Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr."

„Registrieren“ ist nicht „Bestellen“


Die Kosten sind versteckt im Kleingedruckten. Wie auf dem Bild sichtbar, steht am Rand der Vermerk: „Die 24-Monate-Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ Weiter heißt es, dass „bei Missbrauch unseres Services mit Straf- und Zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.“

Die Firma Solution 24 GmbH, laut Impressum in Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt ansässig) hat den Fehler gemacht, die Button-Beschriftung nicht korrekt zu setzen. Damit ein Vertrag zustande kommen kann, hätte der Button z.B. mit „Zahlungspflichtig bestellen“ betitelt sein müssen – und nicht mit „Registrieren“.

Auch das „Gewinnspiel“, was auf der Seite angeboten wird, ist mit einer Registrierung verbunden. Verbraucherdienst e.V. rät von einer Eintragung der Daten auf dieser Seite ab, sofern Sie nicht Mitglied dieses Routenplaners werden möchten.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung von der Solution 24 GmbH erhalten? Haben Sie noch weitere Fragen zu der Firma oder dem Routenplaner? Nehmen Sie Kontakt auf!

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 15. September 2016

LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern

LottoBoxx aus Luzern mit Sitz in der Schweiz macht Jagd auf Teilnehmer für Lottotippgemeinschaften. Die Bewerbung für die Teilnahme an einer Tippgemeinschaft wurde mittels eines unerwünschten Werbeanrufs durchgeführt. Es ist bei derartigen Offerten anzuraten, den Hörer aufzulegen!

Titelbild: LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern


Unerwünschten Werbeanrufen durch LottoBoxx


In den letzten Tagen gehen häufig Verbraucherbeschwerden bei uns ein. Bei den Beschwerden dreht es sich um unerwünschte Werbeanrufe einer Firma namens „LottoBoxx“. Unerwünschte Werbeanrufe, auch sogenannte Cold Calls, sind in Deutschland gegenüber Verbrauchern untersagt. Trotzdem wird diese Untersagung von Firmen umgangen, die Ihren Sitz im Ausland haben. Eine Verbraucherin übermittelte zu Veröffentlichungszwecken Unterlagen der LottoBoxx aus Luzern. Nach Aussagen der Verbraucherin wurde diese ungefragt durch die LottoBoxx angerufen. In dem Werbegespräch soll laut der Verbraucherin der anrufende Mitarbeiter der LottoBoxx behauptet haben, dass eine Teilnahme bereits existieren soll und diese gekündigt werden kann. Nachdem die angerufene Verbraucherin die Kündigung bejaht haben soll, wurde durch den Anrufer ein Datenabgleich vorgenommen. Bei dem Datenabgleich lag laut der Verbraucherin dem Anrufer der LottoBoxx die Bankverbindung bereits vor. Bitte beachten Sie: es werden die Aussagen der Verbraucherin wiedergegeben; ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, kann von hier aus nicht geprüft werden.

„Herzlich Willkommen bei der Lottoboxx“


Das uns vorliegende Anschreiben der Lottoboxx beschreibt die Teilnahme an dem Gewinnspiel. So wird der Teilnehmer in eine Art „Gemeinschaft“ vermittelt, in der monatlich max 1.080 Zahlenreihen bei der europäischen Lotterie „Euromillionen“ gespielt werden sollen.
Der Kostenpunkt: 69,00 EUR pro Monat, die via SEPA Lastschrift von einer Firma namens „Paymentworld Europe Ltd“ eingezogen werden soll. Für diese Abbuchung liegen die Kontodaten bereits vor. Die Verbraucherin, die uns diesen Fall schilderte, wollte den Vertrag laut ihrer Aussage kündigen. Ihre Briefe kamen zurück („Empfänger konnte nicht ermittelt werden“) und ihre Anrufe endeten auch bei der Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“. Auch die Webseite (lottoboxx.de) zeigt neben einer Baustelle nur eine E-Mail-Adresse an. (Stand 14.09.2016)

„Bartleby International Ltd. sagt Danke“


Verbraucherdienst e.V. wurden die Dokumente zur Lottoboxx, inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Berichterstattung vorgelegt.
So ist den AGB zu entnehmen, dass die Firma Bartleby International Ltd. (Palm Grove House, P.O. 438, Road Town, Tortola) als Treuhänder bevollmächtigt ist. Bartleby International Ltd. vermittelt u.a. die Verträge unter den Teilnehmern der Lottogemeinschaft, der sogenannten Lottoboxx.

Die AGB sind laut unserer Einschätzung als fragwürdig anzusehen. So steht dort zum Beispiel zum Thema Beteiligung:

„Der Treugeber ( Teilnehmer ) macht der Bartley International Ltd. – auch telefonisch – ein Angebot auf Beteiligung an der Lottoboxx. Der Teilnehmer ermächtigt die Bartley International Ltd. auch ohne schriftliche Einzugsermächtigung das jeweils tätige Beteiligungsentgelt (in diesem Fall 69,- EUR monatlich) von dem angegebenen Bankkonto des Teilnehmers einzuziehen. Der Vertrag kommt weder durch schriftliche Bestätigung der Bartley International Ltd. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung PDF einsetzen oder ohne dass es eine schriftliche Bestätigung bedarf- mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes kommt.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Über die Laufzeit bzw. die Kündigung der Lottoboxx ist Folgendes festgelegt:

„Der Vertrag gilt jeweils 3 Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende der jeweils bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer Partei schriftlich gekündigt wird.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Was geschieht, wenn man in der Lottoboxx gewinnt?


Am Ende des Anschreibens wird der Verbraucherin suggeriert, dass sie mit der „GZG (Geld zurück Garantie)“ auf der „sicheren Seite“ sei. Das bedeutet, dass der Teilnehmer bei einem Monat ohne Gewinn den doppelten Spieleinsatz zurück erhalten soll. Zu diesem Thema gilt es, den Punkt „Verfall von Ansprüchen“ in den AGB zu beachten. Dort heißt es:

„Sämtliche Ansprüche auf Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Teilnehmers ( Treugebers ) gegenüber der Bartley International Ltd. verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monate nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Bartley International Ltd. mit Sitz Tortola geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach der 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtungsschreibens.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Wir fragen uns, wie das gelingen soll, wenn man die Betreiber nicht erreichen kann.

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Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lottoboxx? Wurden Sie auch via Cold Call kontaktiert? Haben Sie auch ein Anschreiben der Bartleby International Ltd. vorliegen? Gerne können Sie uns kontaktieren.

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Dienstag, 13. September 2016

KMP Rechtsanwälte: Nachtrag in eigener Sache

Verbraucherdienst e.V. erhielt jede Menge Rückmeldungen bezüglich unseres jüngst veröffentlichten Beitrags „Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail“ vom 08.09.2016.

Titelbild: KMP Rechtsanwälte Nachtrag in eigener Sache


Wir bedanken uns für jede E-Mail, die uns seit der Veröffentlichung erreichte. Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder ist es möglich, uns für Themen des Verbraucherschutzes engagiert einzusetzen. Hinweise von Betroffenen und Besuchern dieses Blogs ermöglichen uns, Artikel wie zu den KMP Rechtsanwälten in der vorliegenden Form aufzubereiten und für all jene Verbraucher zu verfassen, die sich präventiv vor Betrug und Abzocke schützen wollen.

Betroffene Verbraucher melden sich zu Wort


Wir möchten an dieser Stelle einige Nachrichten von betroffenen Verbrauchern veröffentlichen.

„Wir leiten Ihnen diese E-Mail weiter, da wir im Internet schon gleiche Fälle gefunden haben und dabei Ihr Kontakt genannt wird. Diese Mail haben wir heute erhalten und haben diese angebliche Auskunftsnummer nie genutzt. Bitte um kurze Bestätigung, daß wir diese E-Mail löschen können und auch als allgemeiner Hinweis für Sie, um weitere Schritte gegen den Versender einzuleiten!“
- Herr S. aus Gelnhausen

„Danke für den veröffentlichten Artikel (…) Er brachte uns eine große Zeitersparnis.
Wir haben gestern ebenfalls eine solche E-Mail erhalten. Die gemachten Angaben können wir bestätigen. Die angeführten Firmendaten sind alle korrekt (öffentlich zugänglich). So richtig stutzig machte die IBAN. Die Summe soll nach Litauen überwiesen werden!“

- Herr D. aus Halle

„Danke für Ihre Informationsseite zu kmpinkasso.de.
Ich habe ebenfalls von denen eine Betrugs-Email erhalten, welche ich an Sie hiermit zur Information weiterleite. Ich muss zugeben, das ist der beste und ausgefeilteste Betrugsversuch, der mir bisher begegnet ist.“

- Herr J. via Email

Dies ist nur ein Auszug. Weitere Beiträge zu diesem Thema können Sie bei Interesse in den unten aufgeführten Kommentaren lesen.

Verbraucherschutz: Gemeinsam sind wir stark


Die positiven Reaktionen auf unseren Beitrag machen deutlich, dass Verbraucherschutz wichtiger denn je ist. Abzocke und Betrug werden leider immer besser in Szene gesetzt, sodass ein unbeholfener Verbraucher schnell in die Falle tappen kann. Es ist anscheinend nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um ein dubioses Schreiben handelt, oder um eine gerechtfertigte Forderung. Insbesondere ist dies von Bedeutung, wenn man bisher nicht mit unseriösen Zahlungsaufforderungen in Berührung kam.

Wir vom Verbraucherdienst e.V. setzen uns dafür ein, dass unsere Mitglieder vor fragwürdigen Geschäftsgebaren geschützt werden. Um dies zu erreichen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sonst wäre die von Verbrauchern gelobte Öffentlichkeitsarbeit nicht möglich. Ob Abofallen am Telefon oder im Internet, Spam-Faxe, Falschberatungen bei Kapitalanlagen, dubiose Branchenbucheinträge und viele weitere Themen – mit einer Mitgliedschaft stärken Sie den Verbraucherschutz.

Erfahren Sie mehr unter:
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Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern und bei jedem, der sich für unser Engagement für Verbraucherschutz interessiert. Haben Sie Fragen zu einer Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V.? Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

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Stellungnahme | KMP-Inkasso

Verbraucherdienst e.V. erhielt eine E-Mail der KMP-Gruppe bezüglich unseres Beitrags vom 08.09.2016 mit dem Titel: "Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail".



In dieser E-Mail distanziert sich die KMP-Gruppe von den Inkassounternehmen "KMP-Inkasso", über das wir in dem genannten Beitrag berichteten. Darüber hinaus fragte Rainer Kulpe, Wirtschaftsprüfer der KMP-Gruppe an, ob wir eine Stellungnahme bezüglich der versandten Mahnschreiben veröffentlichen können.

Stellungnahme der KMP-Gruppe bezüglich "KMP Inkasso"


„Unsere Firmenbezeichnung KMP wird von dem angeblichen Inkassounternehmen www.kmp-inkasso.de und www.kmpinkasso.de genutzt.
Dieses Inkassounternehmen ist uns nicht bekannt.
Unsere Gesellschaft firmiert unter KMP Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner mbB, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Wir sind eines der in der KMP-Gruppe zusammengefassten Unternehmen mit ca. 80 Mitarbeitern und Standorten in Berlin, Osnabrück und
Georgsmarienhütte und treten im Internet unter www.kmp-gruppe.de auf.
Uns erreichen zahlreiche Anrufe von Empfängern, die Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen einer „KMP INKASSO RECHTSANWÄLTE“,
Alte Ruhrorter Str. 42-52, 47119 Duisburg, erhalten haben.
Es besteht der Verdacht, dass dieses Unternehmen in betrügerischer Absicht Mahnschreiben versendet.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von sämtlichen E-Mails und sonstigen Schreiben, die von diesem Inkassounternehmen versandt werden.
          Rainer Kulpe
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer“


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Lesen Sie auch unseren Nachtrag zu den KMP-Inkasso Rechtsanwälten!
Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?

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Montag, 12. September 2016

Achtung | DeutschesJackpotSystem49 | Luzern

Achtung! DeutschesJackpotSystem49 mit Sitz in 6003 Luzern Schweiz, (Hirschgraben 33) ist auf der Jagd nach Teilnehmern mittels unerlaubten Werbeanrufs. Uns stellte ein Verbraucher Unterlagen zur Verfügung, über die wir im Rahmen unserer Tätigkeit berichten sollen.

Beitragsbild: Achtung DeutschesJackpotSystem49  Luzern Call Drop Holding


In dem übermittelten Schreiben wurde der Verbraucher durch die Firma DeutschesJackpotSystem49 kontaktiert. In dem Schreiben bedankt sich eine Call Drop Holding für das in sie gesetzte Vertrauen und informiert darüber, dass ein monatlicher Spielbeitrag in Höhe von 69 EUR ab November 2016 von dem Konto eingezogen wird und der Kontoinhaber für die dementsprechende Deckung zu sorgen habe.

DeutschesJackpotsystem49 wirbt telefonisch mittels unerlaubten Werbeanruf


Nach eigenen Aussagen des Verbrauchers wurde dieser mittels unerlaubten Werbeanrufes durch die Firma DeutschesJackpottsyste49 kontaktiert. Laut das Anrufers wurde in dem Telefonat mitgeteilt, dass er bereits teilnehmen würde am Gewinnspiel "Lotto 49" - und das jeweils mittwochs und freitags. Der Betroffene war irritiert, woher der Anrufer weiss, dass er überhaupt am Lotto49 mittwochs und freitags teilnehmen würde. Zudem verfügte der Anrufer über seine komplette Adresse samt Bankverbindung. Aufgrund der Begebenheiten ging er davon aus, dass der Anruf von der Deutschen Lottozentrale sein würde.

Lastschrifteinzug von der "Call Drop Holding"


Tage später nach dem Anruf fand er einen Brief in seinem Briefkasten von einer Firma "DeutschesJackpotSystem49" mit Sitz in Luzern. In dem Schreiben wird er darauf aufmerksam gemacht, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der monatliche Spielbeitrag beläuft sich auf insgesamt 69,00 EUR. Und dieser wird ab November durch eine Firma namens "Call Drop Holding" mittels Lastschrift von seinem Konto eingezogen.

Der Verbraucher fühlte sich getäuscht. Denn an der Anschrift erkannte er, dass es sich nicht um die Deutsche Lottozentrale handelte, sondern um ein Unternehmen mit dem er noch nie zuvor Kontakt hatte. Zudem ist in dem Schreiben von einer Vermittlung an DeutschesJackpotSystem49 die Rede. Darüber hinaus soll es sich hier um eine Tippgemeinschaft handeln. Der Betroffene hatte er einer sogenannten "Call Drop Holding" keinerlei Erlaubnis erteilt einen Lastschrifteneinzug in Höhe von 69,00 EUR monatlich auf seinem Konto vorzunehmen.


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit "DeutschesJackpotSystem49" aus Luzern? Wurden auch von Ihrem Konto Beträge durch die "Call Drop Holding" eingezogen? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeit:

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Donnerstag, 8. September 2016

Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail

Verbraucherdienst e.V. liegt eine E-Mail vor, die von einer Gewerbetreibenden an uns weiter geleitet wurde. Die KMP Rechtsanwälte fordern Geld. So heißt es in der Mail, dass eine offene Forderung im Auftrag durch die 11885 Auskunftsdienste AG geltend gemacht würde. Die Gewerbetreibende, Frau W. aus Thüringen, teilte uns in ihrer Mail auch ihren persönlichen Eindruck mit, dass es sich möglicherweise um eine „dubiose Betrugsmail“ handeln könnte. Wir schauten uns das Schreiben genauer an.

Beitragsbild: Warnung Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail

61 Minuten für 191,59 EUR


Die Gewerbetreibende Frau W. aus Thüringen staunte nicht schlecht, als sie einen Blick in ihr E-Mail Postfach warf. Ein Inkassounternehmen mit der Bezeichnung KMP Rechtsanwälte möchte gegen Frau W. eine offene Forderung geltend machen. Die Mandantin soll das Telekommunikationsunternehmen 11885 Auskunftsdienste AG in Bonn sein.

Die Gewerbetreibende soll die Dienstleistung der 11885 Auskunftsdienste AG in Anspruch genommen haben; genau genommen für ein Gespräch Mitte April von insgesamt 61 Minuten. Es werden 191,59 EUR von Frau W. für diese Nutzung verlangt. Die Frist beträgt vier Tage. Unterzeichnet wurde das Schreiben von „Robin Vymiatil“, der sich in der E-Mail als Ansprechpartner und Rechtsanwalt ausgibt.


SCHUFA Eintrag bei Nichtzahlung


Frau W. stellte uns die E-Mail freundlicherweise zur Verfügung, sodass wir weitere Angaben über den Inhalt öffentlich machen können. So lautet der Betreff dieser Mail der KMP Rechtsanwälte „Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte“ und wurde von der Mailadresse „kanzlei@kmpinkasso.de“ verschickt.

Der genannte Betrag soll auf eine Kontoverbindung der BWI Bank, Willich überwiesen werden. Als Zahlungsempfänger ist besagter Robin Vymiatil angegeben – und nicht die Kanzlei. Im Falle einer Nichtzahlung wird mit zusätzlichen Kosten und einen SCHUFA Eintrag gedroht.

Distanzierungen im Internet


Es gibt bereits zahlreiche Hinweise auf Webseiten zu lesen, die sich vom Inhalt sowie der Forderung in dieser E-Mail der KMP Rechtsanwälte distanzieren. Hier eine Auswahl:

„Zurzeit werden vermehrt E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung verschickt. Absender ist die Firma KMP INKASSO RECHTSANWÄLTE. Diese Firma steht in keinem Zusammenhang mit unserer Firma KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wir möchten uns ausdrücklich von dieser Firma distanzieren.“
Quelle: KMP Treumania GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft (http://www.kmp-treumania.de/)
„Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass folgenden Hinweis:
Daten unserer Webseite werden in betrügerischer Absicht von dem angeblichen Inkassounternehmen www.kmp-inkasso.de und www.kmpinkasso.de genutzt. Wir distanzieren uns ausdrücklich von sämtlichen E-Mails, die von diesem Inkassounternehmen versandt werden und raten allen Empfängern, auf diese E-Mails nicht zu reagieren.“
Quelle: Pohl-Sitzler Rechtsanwälte (https://www.pohl-sitzler.de).

Besucher der Webseite der KMP Rechtsanwälte (http://www.kmpinkasso.de/) könnten sich wundern. So scheint das Layout der Website nahezu komplett adaptiert worden sein – von der Homepage der Pohl-Sitzler Rechtsanwälte.

Blick auf die Homepage der KMP Rechtsanwälte


Wir schauten uns die Homepage der KMP Rechtanwälte genauer an. So soll die Kanzlei ihren Sitz in 47119 Duisburg (NRW) haben. Als Anwälte sind dort Chen Xiaoxue, Norbert Meyer, Robin Vzmlatil und Domantas Dudonis vermerkt. Letzter soll laut des Impressums auch als Rechtsanwalt in Litauen zugelassen sein. Die dort angegebene Webseite (www.kmp-inkasso.de) scheint eine zweite URL zu sein; diese scheint jedoch bei unserer Recherche gesperrt worden zu sein (Stand 08.09.2016).

Wir überprüften die auf der Homepage der KMP Rechtsanwälte hinsichtlich darauf, ob sie im Rechtsanwaltsregister (http://www.rechtsanwaltsregister.org) vertreten sind. Dort wurden wir nicht fündig. (Stand 08.09.2016)

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Dienstag, 6. September 2016

EKF Forderung droht mit Vorpfändung

Verbraucherin Frau K. aus Hessen leitete ein Dokument von „EKF Forderung“ an uns weiter, um über den Inhalt zu berichten. So verlangt die Firma aus Bremen ohne Nennung des Gläubigers eine Zahlung von mehr als 670 EUR. Um den Druck auf Frau K. zu erhöhen, wird bei Zahlungsunwilligkeit gar mit der Sperrung des Kontos gedroht.


Es soll an EK Flex BV überwiesen werden


Frau K. las unseren Bericht zu den Briefen der „EK Flex Forderungs Management“; diese Firma mit Sitz in Amsterdam forderte für eine angeblich unbezahlte Telefonsexdienstleistung gar über 5.000 EUR. In diesem Bericht taucht auch der zum Verwechseln ähnliche Name „EK Flex Forderung BV“ auf. In beiden Anschreiben jedoch war der Zahlungsempfänger EK Flex BV angegeben, sodass eine Verbindung mehr als wahrscheinlich ist.

Frau K. leitete uns die entsprechenden Dokumente der EKF Forderung weiter und ergänzte, dass sie die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer laut eigener Aussage anrief, doch dabei feststellen musste, dass diese ungültig sei.


Ansichten des Anschreibens 


Dank der Verbraucherin Frau K. können sich nun alle interessierten Leser dieses Blog ein Bild des Anschreibens machen. EKF Forderung behauptet in dem Schreiben, dass „trotz zahlreicher Mahnungen“ keine Zahlungsbereitschaft erkennbar wäre. EKF Forderung sieht demzufolge keine andere Möglichkeit, als mit einer Vorpfändung zu drohen.

Ein solches Formular mit der Bezeichnung „Vorpfändung“ ist auch tatsächlich mit versandt worden. Dort ist sind die einzelnen Kostenpunkte samt der Gesamtforderung aufgelistet. So wird insgesamt 672,43 EUR verlangt und unter anderem die außergerichtlichen Kosten mit 284,09 EUR beziffert.

Beitragsbild: Anschreiben EKF Forderung, Bremen, 26.08.2016
Anschreiben EKF Forderung | 26.08.2016


Beitragsbild: Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016
Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016


Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über EKF Forderung


Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet unter ihrer Rubrik "Vorsicht Falle" über die Schreiben von EKF Forderung.

So wird auch einen vergleichbaren Fall berichtet, in dem eine Verbraucherin nahe Oldenburg eine Zahlungsaufforderung der EKF Forderung in der gleichen Höhe von 672,43 EUR erhalten.  Auch hier lag ein „täuschend echt aussehendes Pfändungsformular“ dem Schreiben bei. Auch hier ist kein Gläubiger angegeben – es bleibt somit unbestätigt, für welchen Vertragsabschluss Beträge offen sein sollen.

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Haben Sie auch ein Schreiben von EKF Forderung erhalten? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeit:

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Montag, 5. September 2016

Erfahrungen mit RWE Highspeed


Der Verbraucher Herr K. meldete sich über unseren Abzockbutton, um uns über seinen Vertrag mit dem Energieversorger und Internetanbieter RWE aus Essen zu berichten. Laut seinen Aussagen in seiner an uns weitergeleiteten E-Mail sieht Herr K. den Versuch, „den Verbraucher bewusst zu täuschen“. Verbraucherdienst e.V. bietet Herrn K. die Möglichkeit, seine Sichtweise mit anderen Verbrauchern zu teilen.

Titelbild: Erfahrungen mit RWE Highspeed


Ein Verbraucher über seine Erfahrung mit RWE Highspeed


Ein Verbraucher schilderte uns via E-Mail, die er via unseres Abzock-Formulars an uns weiterleitete, seine Erfahrungen und seine Bewertung zu dem Internettarif „RWE Highspeed“. Verbraucherdienst e.V. bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich via Kommentar oder den sozialen Medien über Themen des Verbraucherschutzes zu Wort zu melden oder sich auszutauschen. Wir veröffentlichen in diesem Sinne die E-Mail von Herr K.

„Hallo,
ich bin seit einem knappen Jahr Kunde bei RWE Highspeed. Ich habe einen Vertrag über das Paket 25Mbit/s für 34,90 gebucht. Nun kommt das Schreiben anbei. Hier wird uns ein "kostenfreies Upgrade" auf 100Mbit/s versprochen. Auf der zweiten Seite findet man dann den regulären Preis über 57,90 €. Ich habe mich gefreut! Weil es sich um eine spezielles Angebot handelt, muss mich der reguläre Preis ja nicht interessieren! Dachte ich...
Wenn man alle Informationen zu Grunde legt, sollte man doch davon ausgehen können, dass man das Paket 100M/s auch für 34,90 € erhält. Zumindest für die Laufzeit von 12 Monaten. Das ist aber nicht der Fall! Lediglich das "Upgraden" an sich lässt sich RWE hier nicht extra bezahlen.
Also mal ehrlich, das wäre nichts anderes, als würde ich einen Eco-Flug buchen und bekomme einen Anruf von der Lufthansa, ob ich einem kostenfreien Upgrade in die Businessklasse zustimmen würde. Später bekomme ich dann die Differenz der Flüge in Rechnung gestellt und die Lufthansa sagt, lediglich der Vorgang des Upgradens an sich, also der Anruf und die Anpassungen im System, seien als "kostenfreies" Upgrade zu verstehen, bezahlt werden muss der Business Tarif natürlich.

Sobald man das Formular zum "kostenfreien Upgrade" an RWE Highspeed sendet, wird der Tarif umgestellt und man zahlt 57,90 €. Das habe ich am Telefon erfahren. Zusätzlich verlängert sich der Vertrag dabei um 12 Monate. Fällt einem das bei der erster Abbuchung erst auf und man fühlt sich getäuscht, bietet RWE Highspeed natürlich wieder ein kostenloses "Downgrade" in den alten Tarif an, welcher oh Wunder, inzwischen 39,90 € kostet. Auf die Verlängerung des Vertrages könnte RWE Highspeed eventuell dann auch bestehen.

Wie schätzen Sie die Sache ein? Meiner Meinung nach wir hier versucht, den Verbraucher bewusst zu täuschen, mit der Absicht zumindest ein Vertragsverlängerung zu höherem Preis zu erzielen.

Warum schreibt RWE Highspeed nicht:
"100Mbit sind jetzt für 57,90 €/Monat verfügbar. Wenn Interesse besteht, können wir Ihren Tarif gerne umstellen. Bitte beachten Sie, dass mit Umstellung eine neue, 12-monatige Vertragslaufzeit beginnt."

Es würde mich einmal interessieren, wie viel Zeit in Deutschland alle Kunden damit aufbringen, die kostenfrei Upgraden wollen und dann wie ich feststellen müssen, dass es viel teurer ist und sich letztendlich dagegen entscheiden. Da fühlt man sich fast genötigt.
Der Hinweis auf ein "kostenfreies Update" ist hier in meinen Augen sehr grenzwertig, kostet den unwissenden Geld und den Nachfragenden Zeit.
Beste Grüße,
S****** K********

Antrag und Upgrade-Formular


Beitragsbild: RWE Highspeed - Anschreiben
RWE Highspeed- Anschreiben

Beitragsbild: Produkt-Upgrade Formular RWE Highspeed
Produkt-Upgrade Formular RWE Highspeed


Haben Sie auch Erfahrungen mit RWE?


Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob es sich wirklich um ein kostenloses Upgrade handelt. Herr K. ist laut seiner E-Mail der Meinung, dass versucht wird, den Verbraucher „bewusst zu täuschen“. Wie sehen Sie das? Haben Sie als Verbraucher auch Erfahrungen mit RWE Highspeed? Gerne können Sie Kontakt aufnehmen oder via Kommentar Ihre Meinung mitteilen.

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Freitag, 2. September 2016

Newsletter und Abbuchung von Digitalpayment GmbH

Ein Verbraucher erhielt eine E-Mail von Digitalpayment GmbH für ein Angebot aus dem Erotikbereich. Die Mail lockte mit der mehrfachen Verwendung von aktiven Buttons, auf denen „Klicken & Kaufen“ zu lesen war. Der Verbraucher klickte aus Neugier und erlebte laut eigener Aussage eine automatische Registrierung.

Titelbild: Newsletter und Abbuchung von Digitalpayment GmbH

Digitalpayment GmbH aus Stockern verschickt Newsletter


Die Firma Digitalpayment GmbH hat ihren Sitz in Stockern. In einem anderen Beitrag mit dem Titel „Commatis GmbH | Jedermann Inkasso“ berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits über das Unternehmen. Aktuell gibt es weitere Informationen zu dem Unternehmen. Herr H., ein Verbraucher, meldete sich bei uns über den Abzockbutton, um uns über seine Erfahrungen mit einer E-Mail von Digitalpayment GmbH zu berichten. Auf den Portalen und den Social-Media-Kanälen von Verbraucherdienst e.V. ist für Verbraucher die Möglichkeit gegeben, sich zu Wort zu melden oder sich mit anderen Verbrauchern auszutauschen. Aus diesem Grund präsentieren wir hier die Mail von Herrn H. im Original.

Mail von Herr H.:


„Hallo. Hab eine Email bekommen und hab aus neugier auf einen von den vielen gelben Button mit Klicken und Kaufen drauf in der Email geklickt. Die Email hab ich als PDF hier eingefügt. Plötzlich öffnete sich eine Seite in meinem Browser und ich wurde dort automatisch registriert. Unglaublich! Hab anschliessend eine Email bekommen, eine Kaufbestätigung in der standen meine neuen Login Daten und das die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde. Habe das ganze per Email sofort widerrufen und hab ein Tag später nur eine Kündigungsbestätigung bekommen. Hab dann mich auf dem Portal von Digitalpayment eingeloggt um zu sehen was für Daten die von mir haben und da sah ich das sie meine Bankverbindung, eine alte Adresse und Geburtsdatum von mir haben. Ich hab mich nie dort angemeldet und weder Email, Adresse und Bankverbindung angegeben. Meine Frage: in der Email wo ich auf den Button geklickt habe, steht das das ein "4 Tage Testzugang für 1.90€ ist und wenn ich das nicht kündige sich automatisch um 1 Monat für 39.90€ verlängert und ich sofort eine Leistungserbringung durch den Anbieter verlange". Habe ich dann keine 14 Tage Widerrufsrecht? Kann man das Widerrufsrecht so umgehen? Wenn die mir die 1.90€ von meinem Konto abbuchen, soll ich das zurück buchen lassen oder habe ich rechtlich keine Chance und muss es bezahlen? Mir geht es nicht um das Geld aber das kann doch nicht sein, ich hab nur auf einen Button in dieser Email gedrückt und schon ein Abo am Hals? Das schlimmste ist das Sie meine Email und Bankdaten haben, ich frage mich woher? Kann ich da rechtlich was machen? Ich danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen“

Zusätzliche Infos zu der E-Mail von Digitalpayment GmbH


Die E-Mail bzw. der Newsletter, der von Herrn H. an uns weitergeleitet wurde, konnte uns Einblicke in das Angebot gewähren. So wurde die ursprüngliche E-Mail von Digitalpayment GmbH von der Adresse „milf.datingportal@clickn-pay.de“ gesendet. Die Webseite „clickn-pay.de“ leitet auf die Homepage von Digitalpayment weiter. In dem Newsletter sind zusätzliche Angaben zu finden (siehe Bild) unter anderem zu der Vertragsverlängerung.

Beitragsbild: E-Mail von Digitalpayment GmbH | Ausschnitt des Newsletters
E-Mail von Digitalpayment GmbH | Ausschnitt des Newsletters

Haben Sie Erfahrungen mit solchen E-Mails?


Haben Sie auch eine E-Mail oder einen Newsletter wie Herr H. erhalten? Klickten Sie auch aus Versehen auf eines der Angebote? Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob empfindliche Datensätze wie bestehende Kontoverbindungen tatsächlich bei einem solchen Vorgang hinterlegt wurden – und wie das zu erklären wäre. Verbraucher, die wie Herr H. von Digitalpayment GmbH kontaktiert wurden und/oder ähnliche Erfahrungen haben, können sich gerne mit einem Kommentar beteiligen. Natürlich bietet Verbraucherdienst e.V. Betroffenen auch die Möglichkeit, sich telefonisch allgemein zu informieren.

Kontaktmöglichkeiten mit Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 1. September 2016

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Eine Firma namens Liberty verschickt Forderungen an Anschlussinhaber, die angeblich Telefonsexdienstleistungen nicht gezahlt haben. Offen sollen 90,00 EUR sein, die durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren aber letztlich eine Gesamtsumme von 195,00 EUR ergeben. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Liberty fordert hohe Beträge für die Nutzung einer Erotikhotline


Ein Verbraucher erhielt ein Schreiben von einem Unternehmen namens Liberty aus 26753 Žebrák (Bettlern, Tschechische Republik). Laut des Dokuments, welches mit „2. Mahnung“ übertitelt ist, soll der angeschriebene Verbraucher und Anschlussinhaber die Dienste einer Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen haben.

Angegeben sind das Datum und die Uhrzeit, wann dieser Anruf stattgefunden haben soll, der laut Liberty 90,00 EUR kosten soll. Hinzu kommen Mahn- und Verzugskosten in Höhe von 45,00 EUR und eine Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühr von 60,00 EUR. Ergibt summa summarum einen fälligen Betrag von 195,00 EUR.

Überweisung in die Tschechische Republik


Sollte sich der Verbraucher „verwählt“ oder aus reiner Neugierde kurz die Nummer gewählt haben, wäre dies ein arg teures Vergnügen. Liberty macht keine Angaben, wie lange der Anruf gedauert haben soll.

Die Summe von 195,00 EUR sollen innerhalb von 8 Tagen ab Zustellung des Schreibens auf ein Konto in die Tschechische Republik an Liberty überwiesen werden. Sollte nicht gezahlt werden, wird das als „versuchter Betrug“ gewertet und „entsprechende Maßnahmen“ ergriffen – so schreibt Liberty an den Anschlussinhaber.

Wurde tatsächlich eine solche Nummer gewählt?


Es wird in dem Schreiben von Liberty eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Kundenservice erreichbar sein soll. Betroffene sollten diese Nummer nicht kontaktieren, ohne zuvor geprüft zu haben, ob in dem Haushalt tatsächlich eine solche Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. So berichtet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass selbst ein Anruf mit einer Dauer von einer Sekunde eine solche Forderung nach sich ziehen kann.

Anschreiben von Liberty | 22.08.2016
Anschreiben von Liberty | 22.08.2016

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von Liberty aus Posta Zebrak erhalten? Wird Ihnen auch vorgeworfen, dass Sie eine Erotikhotline nutzten und nicht die Kosten beglichen haben? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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