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Mittwoch, 9. Januar 2013

Achtung ! National Inkasso und P & P Community

National Inkasso GmbH Düsseldorf treibt für P & P Community aus Mönchengladbach Forderungen ein. Wiederholt berichtete Verbraucherdienst e.V. über National Inkasso GmbH, weil das Inkassounternehmen aus Düsseldorf  mit zumindest für den Verbraucher undurchsichtigen Zahlungsauforderungen dem Verein auffällt.

Die Forderungshöhen liegen bei 155,- EUR. In den Zahlungsaufforderungsschreiben findet man keine nähere Erläuterung zur Forderung an sich. Für die Firma P & P Community wird eine Handynummer angegeben. Wählt man diese an wird angesagt "Der Gesprächspartner ist nicht erreichbar" ... Die Zahlungsaufforderung wurde nicht durch eine Person der P & P Community unterzeichnet.

Mahnung
Es wird aber darauf hingewiesen das bei Zahlungsverzug die National Inkasso GmbH mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wird! Interessant ist dabei das die Zahlungsaufforderungen durch das Inkassounternehmen bereits versendet werden.

Verbraucherdienst e.V. hilft und unterstüzt Mitglieder bei der Forderungsabwehr - Tel: 0201-176790

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Weitere Informationen zu National Inkasso
Erst SMS-Abo - dann National Inkasso GmbH
National Inkasso treibt für Saferpayment AG bei
wecollect GmbH unbenannt in National Inkasso GmbH

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Mittwoch, 5. September 2012

(Büro-) Fehler bei Forderungen der Debcon GmbH Witten

Debcon GmbH Witten macht mittels Untervollmacht Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Urmann & Collegen geltend. Auch Mitglieder des Vereins sind teilweise betroffen von diesen Forderungseinzügen. Inhaltlich vermittelt der schriftliche Dialog mit Debcon für Verbraucherdienst e.V. den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz bezüglich der versendeten Forderungseinzüge an unsere Mitglieder auf Zeit gespielt wird. So zum Beispiel werden jüngsten Antwortschreiben an Verbraucherdienst e.V. seitens Debcon GmbH sogenannte Bürofehler geltend gemacht in Bezug auf einige Angaben in den an unsere Mitglieder vesendeten Zahlungsaufforderungen. 
Weiterlesen zu Inkassoforderung aus Abmahnung von Urmann + Collegen der Debcon GmbH  


Hilfe und Beratung zu
Inkassoforderung von Debcon GmbH Witten
beim Verein für aktiven Verbraucherschutz 
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Weitere Webseiten mit Inhalten zu
Inkassounternehmen und Inkassoforderung

Montag, 3. September 2012

Flirtcafe Unrecht? Verbraucher vermuten Abofalle ...

Das Datingportal Flirtcafe geriet in den letzten Tagen in den Fokus des Verbraucherdienst e.V. Etliche Konsumenten baten den Essener Verein für Verbraucherschutz um Hilfe und / oder Rat. Sie erhielten eine Zahlungsaufforderung von Flirtcafe über 57,00 Euro in der angegeben wird, das dies bereits die zweite Zahlungsaufforderung sein.

Weitaus verwirrender waren die betreffenden Anrufenden jedoch weil sie ihrer Ansicht nach keinen Vertrag oder ein Abo eingegangen sind mit Flirtcafe. Der eine oder andere betroffene Anrufer sprach von einem Testzugang - aber keinem Vertrag. Eher sei es so gewesen, so die Konsumenten, das überall KOSTENLOS stand und es sich wohl um eine Abofalle handeln müsse ... Tatsächlich wird auf der Startseite von Flirtcafe geworben mit Jetzt kostenlos anmelden. Und auf der Anmeldeseite für die Registrierung weitere Werbung mit der Aufforderung Kostenlos anmelden und losflirten!


Wie kommt dan aber eine Zahlungsaufforderung zustande ...? Die Antwort liegt z. T. in den verwirrend abgefassten AGB und Widerrufsbelehrung von Flirtcafe.


Hilfe und Beratung zu 
Flirtcafe
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Donnerstag, 23. August 2012

Futura Recht Finanzberatung Zahlungsaufforderung

Futura Recht & Finanzberatung, Sitz Severinstrasse14 in 70173 Stuttgart, macht nicht näher erläuterte Forderungen in Höhe von 178,00 Euro bis zu 258,- Euro geltend. Auf dem Briefkopf der Zahlungsaufforderung ist auch eine Kanzlei Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte angegeben. Warum Verbraucherdienst e.V. der Meinung ist das keine Zahlung vorgenommen, die Zahlungsaufforderung jedoch angefochten werden sollte, liest auf der Webseite des Verein für aktiven Verbraucherschutz aus Essen weiter.

Hier geht es zum Bericht zu Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte bzw. Futura Recht & Finanzberatung


Hilfe - Terminvereinbarung - Beratung zu
Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte bzw. Futura Recht & Finanzberatung
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Donnerstag, 26. April 2012

Uniscore Forderungsmanagement will Gerichtsverfahren

Uniscore Forderungsmanagement kündigt mahnend gegenüber Verbraucherdienst e.V. an: 
Auf alle bisherigen Zahlungsaufforderungen hat Ihre Mandantschaft leider nicht reagiert. Aus diesem Grund werden wir nun im gerichtlichen Verfahren den Anspruch gegen Ihre Mandantschaft eintreiben. Die Einleitung gerichtlicher Schritte steht unmittelbar bevor. Nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels besteht 30 Jahre lang die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung gegen Ihre Mandantschaft zu betreiben. Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, Haftbefehl, Eidesstattliche Versicherung etc.- Wir hoffen, dass Sie es nicht soweit kommen lassen.
Sowohl Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte, als auch die betroffenen Mitglieder des Vereins für Verbraucherschutz begegnen dieser Ankündigung mit Gelassenheit. Bereits in der Vergangenheit versuchte Uniscore vergeblich, Forderungen gegenüber Mitglieder des Vereins gerichtlich durchzusetzen. Eine Vielzahl gültiger Urteile zugunsten der Mitglieder des Vereins dokumentiert dies.

Wie es zum Anschreiben der Uniscore Forderungsmanagement an Verbraucherdienst e.V. kam berichtet der Verein für Verbraucherschutz auf der Webseite des Vereins. Die interessante Entwicklung der Geschichte bis zur Ankündigung zu gerichtlichen Verfahren seitens Uniscore gegen Verbraucher jetzt lesen.  


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Donnerstag, 5. April 2012

Toma Inkasso s.r.o fordert für Erotik-Dienstleistung


Als Grund für die Inkassoforderung in Höhe von 176,81 Euro wird genannt die Nutzung einer kostenpflichtigen Erotik-Dienstleistung. Zur Begleichung der Zahlungsaufforderung ist seitens Toma Inkasso eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Zahlt der betroffene Konsument nicht werden weitere Zwangsmaßnahmen wie Mahnbescheid, Meldung an die SCHUFA und Lohnpfändung angekündigt. Den Inkassoschreiben der Toma Inkasso s.r.o. liegt laut Angaben Betroffener jeweils ein Überweisungsvordruck bei. Die von Toma Inkasso angegebene Bankverbindung ist in Tschechien, was auch für den Standort der Toma Inkasso s.r.o. gilt. 

Was tun - Empfehlung
Wer sich absolut sicher ist keine kostenpflichtige Erotik-Dienstleistung per Telefon in Anspruch genommen zu haben sollte der Zahlungsaufforderung natürlich auch nicht nachkommen. Allerdings - Entschließt man sich zum „auszusitzen“ ist es dennoch ratsam, die eingehende Korrespondenz im Zusammenhang mit Toma Inkasso s.r.o. aufzuheben. es ist nicht abzuschätzen wie weit der Sachverhalt sich entwickelt, also eventuell auch vor Gericht endet. Besonders wichtig ist es, die Post auf einem eingehenden gerichtlichen Mahnbescheid hin im Auge zu behalten, und diesem zu widersprechen. 

Für weitere Fragen zu Zahlungsaufforderungen durch Toma Inkasso s.r.o. steht das Info-Telefon des Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung. 

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Mittwoch, 29. Februar 2012

Glücksmagazin Tipp 300, Marie, Sophie, Marisa


Im Zusammenhang mit Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber eingehende Zahlungsaufforderungen empfiehlt Verbraucherdienst e.V. diese prüfen lassen. 

Die Zahlung einer solchen Forderung gleicht einem Schuldanerkenntnis. Aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses könnten weitere Forderungen mit Hinweis auf unterschiedliche Abo-Laufzeiten der einzelnen Glücksmagazine die Folge sein.

Wie kommt es zu Zahlungsaufforderungen von Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber?

Betroffene Konsumenten informierten Verbraucherdienst e.V., dass vorab ein überraschender Anruf seitens der Glücksmagazine erging. Ungeklärt blieb die Tatsache für die Verbraucher, woher die beauftragten Call-Center die Rufnummer der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hatten. Auch die Abgabe eines Einverständnisses für die Anrufe verneinten die betroffenen Mitglieder mit Bestimmtheit. Sollten die Angaben der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. bzgl. einer fehlenden Einverständniserklärung für einen Werbeanruf zutreffen, handelt es sich bei den Anrufen um unerlaubte Werbeanrufe (Cold Call).

Wie kann ich mich in diesen Fällen schützen?
Wenn das Telefon klingelt und es wird ein Glücksmagazin wie Tipp 300, Marie, Marisa, Maximalservice, Sophie, Gewinnratgeber zur einmaligen Ansicht versprochen, gilt es besonnen zu reagieren. Niemals am Telefon auf Fragen unbedacht mit JA antworten, sonst sitzt man schnell in der Kostenfalle eines Gewinnspiel- Blättchens bzw. Glücksmagazins.

Wie reagiere ich richtig?
Der beste Schutz vor einem unerlaubten bzw. unerwünschten Werbeanruf ist - konsequent Hörer auflegen.

Sollte man sich auf ein solches Telefonat eingelassen haben ist wichtig zu wissen, dass auch per Telefon ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen werden kann (Fernabsatzgesetz). Die von Verbrauchern häufig vertretene Auffassung, für einen rechtskräftigen Vertrag sei eine Unterschrift notwendig, trifft nicht zu. Geregelt wird die Form des telefonischen Vertragsabschlusses im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Daher ist dringend anzuraten, sollten Verbraucher Zahlungsaufforderungen aus solchen Vertragswerken erhalten, diese gründlich prüfen zu lassen.

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Mittwoch, 7. Dezember 2011

ACCEPTUM International KG treibt aktuell 528,77 Euro ein

Die Firma CS Call & Service GmbH ist aufgefallen 2007 durch Lastschrifteneinzüge. In den Lastschriften als Verwendungszweck: Flatrate angegeben. Die Abbuchungsbeträge betrugen monatlich 49,90 Euro. Den Abbuchungen ging ein Werbeanruf voraus. Nach eigenen Aussagen der Verbraucher hatten diese aber weder einen Handyvertrag noch sonst wissentlich einen Vertrag abgeschlossen.

Heute übersendete ein Mitglied R.S vom Verbraucherdienst e.V. eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmen ACCEPTUM International KG mit folgendem Inhalt.

Zitat: Der Mandant CS Call & Service GMBH hat uns beauftragt, die gegen Sie bestehende fällige und unstreitige Forderung aus Vertrag (Spielbeitrag / Spielbeiträge ) einzuziehen.

Betrag der Gesamtforderung 528,77 Euro. Hintergründe erfahren hier weiterlesen ...


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Donnerstag, 1. Dezember 2011

NTT TELCO Forderungen und Inkasso Deutschland


Verbraucher erhalten Zahlungsaufforderungen der "NTT TELCO Forderungen und Inkasso Deutschland". Das in Wiesbaden ansässige Inkasso-Unternehmen NTT TELCO versucht, Verbraucher zur Zahlung von 168,30 Euro zu bewegen. Die versendeten Zahlungsaufforderungen der NTT TELCO nehmen Bezug auf ein Vertragsverhältnis der betroffenen Konsumenten an Gewinnspieleintragsdiensten namens Win-Finder bzw. Windienst. In den Anschreiben heisst es unter anderem, die Gewinnspieleintragsdienste Windienst bzw. Win-Finder haben ihre Ansprüche an das Wiesbadener Inkassounternehmen abgetreten. Aufhorchen lässt die in den Zahlungsaufforderungen genannte Zahlstelle Compresent GmbH Erfurth. Das Unternehmen aus Erfurth arbeitet auch mit dem Gewinnspiel Lotto 3000 zusammen.

Die ganze Story zu NTT Compressent, Win-Finder und Windienst lesen oder direkte Hilfe hier

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Sonntag, 23. Oktober 2011

Dreiste Abofallen von " Play & Win und Win & CO

Deutschlandweit erhielten Verbraucher Schreiben der Gewinnclubs Play & Win und Win & Co., die unter einer identischen Anschrift in Düsseldorf firmieren und nach dem gleichen Muster vorgehen: Sie bestätigen die "vorzeitige Vertragsauflösung" eines angeblich geschlossenen Gewinnspielabos, das die Betroffenen nach eigenen Aussagen nie abgeschlossen haben. Diese werden mit der Aufforderung unter Druck gesetzt, den letzten Spielbeitrag in Höhe von 99,30 Euro zu überweisen, da sich ansonsten das Abo um weitere sechs Monate verlängere. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, den Zahlungsaufforderungen zu widersprechen.
Besonders interessant ist, dass die auf den Zahlungsaufforderungen angegebenen Bankdaten wohl tatsächlich mit den Daten der Betroffenen übereinstimmen. Verbraucherdienst e.V. rät die Zahlungsaufforderungen wirksam zu widersprechen, insbesondere wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.