Der Verein für Verbraucherschutz | Verbraucherberatung - Verbraucherdienst e.V. Essen veröffentlicht Aktuelles zu Themen wie Kapitalanlage, Bankenrecht, Inkassoforderung, Gewinnspiel, Abofalle, Time-Sharing, Abmahnung, Urheberrechtsverletzung, Filesharing. Die Inhalte ergeben sich aus der täglichen Vereinsarbeit und dienen dem präventiven Verbraucherschutz.
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Donnerstag, 2. August 2012
Urheberrechtverletzung Abmahnung APW Rechtsanwälte Notar
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Themenverwandte Beiträge
Donnerstag, 3. Mai 2012
Abmahnung - Urheberrecht - Unterlassungserklärung
Wird man zum Empfänger einer Abmahnung wegen Verletzung des
Urheberrechts durch Filesharing, liegt der Abmahnung i. d. Regel eine sogenannte
Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollte im Fall der Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung eine angefügte Unterlassungserklärung nicht ohne
Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschrieben werden. Warum Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing nicht ungeprüft unterschreiben?
Aufbau und Formulierung einer Abmahnung im Zusammenhang mit
Verletzung des Urheberrechts ist fast immer gleich. Bekanntgabe der
Kontaktdaten des abmahnenden Rechtsanwalts (oder der Kanzlei) - Grund der
Abmahnung - die geschädigte Partei und das Objekt der Urheberrechtsverletzung,
sowie entsprechend greifende Paragraphen
werden genannt.
Bei einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit
Filesharing werden für die vorgeworfene Nutzung der Tauschbörse
IP-Adressen, Hash-Werte sowie Datum und Uhrzeit für jeden Login-Vorgang in der
Abmahnung aufgeführt. Im anschließenden Schritt kommen die relevanten Summen
zur Nennung wie Streitwert, Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren und
Schadensersatzansprüche. Schnell addieren sich so für den Abgemahnten
vierstellige Summen und - es kommt die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts
der Gegenseite zum Tragen.
Meist wird an dieser Stelle der Abmahnung das Angebot einer
einmaligen, häufig nur dreistelligen Pauschalsumme gemacht. Dies unter der
Voraussetzung einer zeitnahen Überweisung und der Unterzeichung der
beiliegenden Unterlassungserklärung. Doch sollten Verbraucher sich nicht zu übereilten
Schritten verleiten lassen.
Siehe auch
So zum Beispiel ist darauf zu achten, dass der Inhalt der
Unterlassungserklärung sich inhaltlich auf ausschließlich den Punkt des
Vorwurfes der Abmahnung bezieht und nicht zu allgemein formuliert ist. Dies könnte
späteren Abmahnungen neue Türen öffnen. Wer also tatsächlich bei der Nutzung
einer Tauschbörse erwischt wurde, dem ist juristisch kompetenter Rat zu
empfehlen. So wird vermieden, dass aus Unkenntnis durch übereilte Unterzeichung einer Unterlassungserklärung Nachteile in Kauf genommen werden. Der eigene
Rechtsanwalt wird je nach Sachlage eine sogenannte modifizierte
Unterlassungserklärung formulieren zum Vorteil des Abgemahnten.
Verbraucher, die unbegründet eine Abmahnung wegen
Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten nichts unterschreiben und ebenfalls
einen Rechtsanwalt aufsuchen. Allerdings … ist die Abmahnung tatsächlich
unbegründet?
Etliche Verbraucher sind sich bspw. nicht im bewusst, dass
sie eine Tauschbörse genutzt und sich damit strafbar gemacht haben. Dies
begründet sich u. a. in ihrer Unkenntnis darüber, dass Filesharing-Software bei
Nutzung völlig automatisch eine Upload-Funktion startet. Eben diese zur
Verfügungsstellung von (geschützten) Dateien über die automatische
Upload-Funktion ist strafbar. Auch dies ist ein Grund bei Erhalt einer
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fachkompetenten Rat einzuholen.
Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte informiert
– berät – hilft bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im
Zusammenhang mit Filesharing.
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Verbraucherdienst e.V.
Hilfe-Telefon 0201 176790
Montag bis Freitag
08.00 bis 17.00 Uhr
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| Beitrag ist |
Mittwoch, 7. März 2012
Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung Urheberrecht
Die in 35440 Linden ansässige Kanzlei Bindhardt Fiedler
Zerbe mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. wegen Filesharing ab.
Vereinsmitglied Herr H. soll den Titel Hungry Eyes der Künstlergruppe Culcha
Candela mittels Bittorrent zum Download offeriert haben.
Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnte in der
Vergangenheit unter anderem auch für Bushido ab. Aktuell bezieht man sich
seitens Bindhardt Fiedler Zerbe bei den Abmahnungen wegen Filesharing
augenscheinlich auf den Titel „Hungry Eyes“ der Band Culcha Candela. Der Titel
soll Teil einer Hitsammlung mit dem Titel „Bravo The Hits 2011“ gewesen sein.
Die mehrseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt
Fiedler Zerbe beinhaltet eine Vielzahl von Angaben zu Urteilen und
entsprechenden Gesetzen, die die Abmahnung inhaltlich zusätzlich untermauern
sollen. Letztendlich wird Vereinsmitglied Herr H. zur Zahlung eines Vergleichsbeitrags von
netto 400,- Euro aufgefordert.
Der Abmahnung wegen Filesharing seitens Bindhardt Fiedler
Zerbe liegt weiter eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung
bei, die Herr H. unterschreiben und an Bindhardt Fiedler Zerbe zurück senden
soll. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung
wegen Verletzung des Urheberrechts:
- Nicht übereilt unterzeichnen
- Unbedingt fachliche Beratung in Anspruch nehmen
- U n b e d i n g t Option
einer modifizierten Unterlassungserklärung prüfen lassen
Modifizierte Unterlassungserklärung in Eigenarbeit?
Dazu ein Zitat: “Generell ist es keine gute Idee, die im
Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte
Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die
Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die
Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere
Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können
erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.“ – Zitat Ende.
Quelle
Verbraucherdienst e.V. prüft für Mitglieder Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzung im Zuge von Filesharing. Immer wieder stellt sich
im Zuge der Vereinsarbeit heraus, dass die in den Abmahnungen formulierte
“klare Sachlage“ durchaus nicht immer so klar ist.
Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing
Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing
Eine Vielzahl
Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zuge von Filesharing
gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hielten nicht stand.nach gründlicher Prüfung
der Sachlage durch den Verein und dessen Anwälte.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com
Nach Prüfung Ihrer Abmahnung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung.
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Zerbe
| Beitrag ist |
Montag, 6. Februar 2012
Filesharing Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht
Im
Zusammenahng mit Filesharing ist die "Zugänglichmachung" über die bei
Filesharing-Software automatisierte Uploadfunktion der relevante Teil für eine
Abmahnung. Wer im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Dateien wie
z.B. Musiktiteln oder Filmen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält,
sollte besonnen handeln und - rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen!
Kommt der wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnte Verbraucher zum Beispiel einem Vergleichsangebot
bzw. einer Vergleichszahlung nach, gleicht dies einem Schuldanerkenntnis. Der Abgemahnte
wird erfahren das es eventuell passieren kann, dass dies nicht die letzte
Abmahnung war. Insbesondere wenn es sich um Musikdateien handelt.
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht im Zusammenhang mit Filesharing sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen!
Die
Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. hatten im Zusammenhang mit Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing mit bspw. folgenden Rechtsanwälten bzw. Kanzleien
zu tun: Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler
Rixen Zerbe, Urmann und Collegen ( U + C), Schalast & Partner, Rechtsanwalt Klaus Kroner, RA Daniel Sebastian.
Ergänzendes zum Thema File-Sharing
Wer Filesharing (engl. Datentausch) nutzt, stellt automatisch per P2P-Verbindung Daten für den Download vom eigenen Rechner zur Verfügung. Das heißt, während ich von Rechnern anderer User im Filesharing-Netzwerk Dateien für den eigenen Gebrauch herunterlade, stelle ich gleichzeitig anderen Usern Dateien für den Download vom eigenen Rechnern bereit. Jeder Teilnehmer innerhalb des Filesharing-Netzwerks ist nach Argumentation der abmahnenden Seite folglich als eine Art Zwischenhändler ohne Lizenz „tätig“. Handelt es sich um lizenzierte Dateien, liegt somit eine Urheberrechtsverletzung vor. Sicher gibt es auch Software oder Musik die im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Als Faustregel kann aber gelten: Das neueste Album, der neueste Film oder das neuste Spiel wird es kaum kostenlos im Internet geben. Filesharing generell illegal? Nein, es gilt jedoch seit 01.01.2008 die überarbeitete Form des Urheberrechts. Bis zum 01.01.2008 galt nur das Anbieten (Upload) als rechtswidrig. Nachdem im bisher geltenden Urheberrechtsgesetz nicht eindeutig geklärt war, wann ein Herunterladen illegal ist, bisher war lediglich die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten, hat der Gesetzgeber nun in § 53 UrhG (Urhebergesetz) eine eindeutige Regelung getroffen. Gemäß § 19 a UrhG stellt das Anbieten urheberrechtlich geschützter Daten über Filesharing-Netzwerke (sog. Tauschbörsen) ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Hierbei kommt... Filesharing weiterlesen
Info – Beratung – Hilfe - Bewertungen
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| Beitrag ist |
Dienstag, 25. Oktober 2011
News vom Verbraucherdienst e.V. Essen
Die Webseite des Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen
ist nun auch mit "Gefällt mir" - Buttons versehen. Die Nutzung ist
sowohl kostenlos als auch erwünscht, wie man sich denken kann ...
Auch die Struktur der Webseite wurde aktualisiert. Mit einem Klick gelangt man zum Beispiel auf die TV-Beiträge, die von verschiedenen Fernsehsendern mit und über Verbraucherdienst e.V. veröffentlicht wurden. Einen Einblick in den Erfolg der Vereinsarbeit bieten die Urteile, die von den Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwälten für Vereinsmitglieder erstritten wurden. Auch Danksagungen zeugen von erfolgreich umgesetzten Verbraucherschutz des Vereins, und sind nun mit einem Klick aufrufbar. Eine weitere Änderung betrifft die Rubrik "Aktuelles". Zur besseren Übersicht sind die Info-Beiträge in Unterkategorien aufgeteilt.
Im einzelnen sind dies
News zu Inkasso
News zu Kapitalanlage
News zu Gewinnspiel
News zu Abmahnung (Urheberrecht)
News zu Abofalle
Verschiedenes
Auch die Struktur der Webseite wurde aktualisiert. Mit einem Klick gelangt man zum Beispiel auf die TV-Beiträge, die von verschiedenen Fernsehsendern mit und über Verbraucherdienst e.V. veröffentlicht wurden. Einen Einblick in den Erfolg der Vereinsarbeit bieten die Urteile, die von den Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwälten für Vereinsmitglieder erstritten wurden. Auch Danksagungen zeugen von erfolgreich umgesetzten Verbraucherschutz des Vereins, und sind nun mit einem Klick aufrufbar. Eine weitere Änderung betrifft die Rubrik "Aktuelles". Zur besseren Übersicht sind die Info-Beiträge in Unterkategorien aufgeteilt.
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