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Donnerstag, 2. August 2012

Urheberrechtverletzung Abmahnung APW Rechtsanwälte Notar

Im hier konkret beschriebenen Fall erhielt unser Mitglied Frau P. eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht durch APW Rechtsanwälte & Notar. Angeboten bzw. gefordert wird die Zahlung eines Betrags von 350 Euro Schadensersatz zzgl. 100 Euro Rechtsanwaltkosten, bei gleichzeitiger Abgabe einer Unterlassungserklärung. Trotz sehr kurz gesetzter Frist, im Fall unseres Mitgliedes Frau P. der 04.08.2012, sollte nicht übereilt reagiert werden. Warum?

Bei genauer Prüfung des Einzelfalls können verschiedenste Einzelpunkte zu einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung führen. Doch selbst wenn die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden und die Abmahnung rechtens ist, sind die geforderten Beträge oftmals zu hoch angesetzt.  

Was tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch APW Rechtsanwälte & Notar.

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Waldorf Frommer

Donnerstag, 3. Mai 2012

Abmahnung - Urheberrecht - Unterlassungserklärung


Wird man zum Empfänger einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, liegt der Abmahnung i. d. Regel eine sogenannte Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollte im Fall der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine angefügte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschrieben werden. Warum Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing nicht ungeprüft unterschreiben?

Aufbau und Formulierung einer Abmahnung im Zusammenhang mit Verletzung des Urheberrechts ist fast immer gleich. Bekanntgabe der Kontaktdaten des abmahnenden Rechtsanwalts (oder der Kanzlei) - Grund der Abmahnung - die geschädigte Partei und das Objekt der Urheberrechtsverletzung, sowie entsprechend greifende Paragraphen  werden genannt.

Bei einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing werden für die vorgeworfene Nutzung der Tauschbörse IP-Adressen, Hash-Werte sowie Datum und Uhrzeit für jeden Login-Vorgang in der Abmahnung aufgeführt. Im anschließenden Schritt kommen die relevanten Summen zur Nennung wie Streitwert, Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren und Schadensersatzansprüche. Schnell addieren sich so für den Abgemahnten vierstellige Summen und - es kommt die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts der Gegenseite zum Tragen.

Meist wird an dieser Stelle der Abmahnung das Angebot einer einmaligen, häufig nur dreistelligen Pauschalsumme gemacht. Dies unter der Voraussetzung einer zeitnahen Überweisung und der Unterzeichung der beiliegenden Unterlassungserklärung. Doch sollten Verbraucher sich nicht zu übereilten Schritten verleiten lassen. 

 Siehe auch  

So zum Beispiel ist darauf zu achten, dass der Inhalt der Unterlassungserklärung sich inhaltlich auf ausschließlich den Punkt des Vorwurfes der Abmahnung bezieht und nicht zu allgemein formuliert ist. Dies könnte späteren Abmahnungen neue Türen öffnen. Wer also tatsächlich bei der Nutzung einer Tauschbörse erwischt wurde, dem ist juristisch kompetenter Rat zu empfehlen. So wird vermieden, dass aus Unkenntnis durch übereilte Unterzeichung einer Unterlassungserklärung Nachteile in Kauf genommen werden. Der eigene Rechtsanwalt wird je nach Sachlage eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung formulieren zum Vorteil des Abgemahnten.

Verbraucher, die unbegründet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten nichts unterschreiben und ebenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen. Allerdings … ist die Abmahnung tatsächlich unbegründet?

Etliche Verbraucher sind sich bspw. nicht im bewusst, dass sie eine Tauschbörse genutzt und sich damit strafbar gemacht haben. Dies begründet sich u. a. in ihrer Unkenntnis darüber, dass Filesharing-Software bei Nutzung völlig automatisch eine Upload-Funktion startet. Eben diese zur Verfügungsstellung von (geschützten) Dateien über die automatische Upload-Funktion ist strafbar. Auch dies ist ein Grund bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fachkompetenten Rat einzuholen.

Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte informiert – berät – hilft bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zusammenhang mit Filesharing.

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Mittwoch, 7. März 2012

Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung Urheberrecht



Die in 35440 Linden ansässige Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. wegen Filesharing ab. Vereinsmitglied Herr H. soll den Titel Hungry Eyes der Künstlergruppe Culcha Candela mittels Bittorrent zum Download offeriert haben.


Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnte in der Vergangenheit unter anderem auch für Bushido ab. Aktuell bezieht man sich seitens Bindhardt Fiedler Zerbe bei den Abmahnungen wegen Filesharing augenscheinlich auf den Titel „Hungry Eyes“ der Band Culcha Candela. Der Titel soll Teil einer Hitsammlung mit dem Titel „Bravo The Hits 2011“ gewesen sein.

Die mehrseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe beinhaltet eine Vielzahl von Angaben zu Urteilen und entsprechenden Gesetzen, die die Abmahnung inhaltlich zusätzlich untermauern sollen. Letztendlich wird Vereinsmitglied Herr H. zur Zahlung eines Vergleichsbeitrags von netto 400,- Euro aufgefordert.

Der Abmahnung wegen Filesharing seitens Bindhardt Fiedler Zerbe liegt weiter eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung bei, die Herr H. unterschreiben und an Bindhardt Fiedler Zerbe zurück senden soll. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts:

- Nicht übereilt unterzeichnen
- Unbedingt fachliche Beratung in Anspruch nehmen
- U n b e d i n g t  Option einer modifizierten Unterlassungserklärung  prüfen lassen

Modifizierte Unterlassungserklärung in Eigenarbeit?
Dazu ein Zitat: “Generell ist es keine gute Idee, die im Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.“ – Zitat Ende. Quelle

Verbraucherdienst e.V. prüft für Mitglieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zuge von Filesharing. Immer wieder stellt sich im Zuge der Vereinsarbeit heraus, dass die in den Abmahnungen formulierte “klare Sachlage“ durchaus nicht immer so klar ist.

Siehe auch Abmahnung Erheberrechtsverletzung durch Filesharing

Eine Vielzahl  Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zuge von Filesharing gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hielten nicht stand.nach gründlicher Prüfung der Sachlage durch den Verein und dessen Anwälte.


Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Senden Sie uns die Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe Ihrer Telefon-Nummer
- per E-Mail an: abmahnung@verbraucherdienst.com

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung erhalten Sie telefonisch / per E-Mail eine Ersteinschätzung. 
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Montag, 6. Februar 2012

Filesharing Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht

Im Zusammenahng mit Filesharing ist die "Zugänglichmachung" über die bei Filesharing-Software automatisierte Uploadfunktion der relevante Teil für eine Abmahnung. Wer im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Dateien wie z.B. Musiktiteln oder Filmen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält, sollte besonnen handeln und - rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen! 

Kommt der wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnte Verbraucher zum Beispiel einem Vergleichsangebot bzw. einer Vergleichszahlung nach, gleicht dies einem Schuldanerkenntnis. Der Abgemahnte wird erfahren das es eventuell passieren kann, dass dies nicht die letzte Abmahnung war. Insbesondere wenn es sich um Musikdateien handelt. 

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt im Fall einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht im Zusammenhang mit Filesharing sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen!

Die Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. hatten im Zusammenhang mit Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing mit bspw. folgenden Rechtsanwälten bzw. Kanzleien zu tun: Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Urmann und Collegen ( U + C), Schalast & Partner, Rechtsanwalt Klaus Kroner, RA Daniel Sebastian. 


Ergänzendes zum Thema File-Sharing
Wer Filesharing (engl. Datentausch) nutzt, stellt automatisch per P2P-Verbindung Daten für den Download vom eigenen Rechner zur Verfügung. Das heißt, während ich von Rechnern anderer User im Filesharing-Netzwerk Dateien für den eigenen Gebrauch herunterlade, stelle ich gleichzeitig anderen Usern Dateien für den Download vom eigenen Rechnern bereit. Jeder Teilnehmer innerhalb des Filesharing-Netzwerks ist nach Argumentation der abmahnenden Seite folglich als eine Art Zwischenhändler ohne Lizenz „tätig“. Handelt es sich um lizenzierte Dateien, liegt somit eine Urheberrechtsverletzung vor. Sicher gibt es auch Software oder Musik die im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Als Faustregel kann aber gelten: Das neueste Album, der neueste Film oder das neuste Spiel wird es kaum kostenlos im Internet geben. Filesharing generell illegal? Nein, es gilt jedoch seit 01.01.2008 die überarbeitete Form des Urheberrechts. Bis zum 01.01.2008 galt nur das Anbieten (Upload) als rechtswidrig. Nachdem im bisher geltenden Urheberrechtsgesetz nicht eindeutig geklärt war, wann ein Herunterladen illegal ist, bisher war lediglich die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten, hat der Gesetzgeber nun in § 53 UrhG (Urhebergesetz) eine eindeutige Regelung getroffen. Gemäß § 19 a UrhG stellt das Anbieten urheberrechtlich geschützter Daten über Filesharing-Netzwerke (sog. Tauschbörsen) ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Hierbei kommt... Filesharing weiterlesen


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Dienstag, 25. Oktober 2011

News vom Verbraucherdienst e.V. Essen

Die Webseite des Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen ist nun auch mit "Gefällt mir" - Buttons versehen. Die Nutzung ist sowohl kostenlos als auch erwünscht, wie man sich denken kann ...

Auch die Struktur der Webseite wurde aktualisiert. Mit einem Klick gelangt man zum Beispiel auf die TV-Beiträge, die von verschiedenen Fernsehsendern mit und über Verbraucherdienst e.V. veröffentlicht wurden. Einen Einblick in den Erfolg der Vereinsarbeit bieten die Urteile, die von den Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwälten für Vereinsmitglieder erstritten wurden. Auch Danksagungen zeugen von erfolgreich umgesetzten Verbraucherschutz des Vereins, und sind nun mit einem Klick aufrufbar. Eine weitere Änderung betrifft die Rubrik "Aktuelles". Zur besseren Übersicht sind die Info-Beiträge in Unterkategorien aufgeteilt.

Im einzelnen sind dies
News zu Inkasso
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News zu Abmahnung (Urheberrecht)
News zu Abofalle
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