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Montag, 10. Dezember 2012

FlexStrom AG Bonus keine Auszahlung - Verbraucherschutz


Preisvergleich für den Stromtarif – Ende des Jahres ist es mal wieder soweit. Verbraucher suchen nach einem Stromanbieter mit einem für sie günstigen Preis. Eines der wohl bekanntesten Portale für den Preisvergleich auch für Stromtarife ist check24.de. 

FlexStrom AG ist bei Abfragen zum günstigsten Stromtarif sehr häufig in den obersten Positionen zu finden. Geworben wird, wie andere Stromanbietern dies auch tun, mit einem Bonus bei Vertragsabschluss. Doch beim Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. suchen Kunden der FlexStrom AG zunehmend Rat und Hilfe, weil ihnen nach Ablauf ihres abgeschlossenen 12-Monats-Vertrages die Auszahlung des Bonus verweigert wird. Warum verweigert FlexStrom AG Auszahlung des Bonus?



Telefonishe Erstberatung für Verbraucher

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Donnerstag, 23. August 2012

Futura Recht Finanzberatung Zahlungsaufforderung

Futura Recht & Finanzberatung, Sitz Severinstrasse14 in 70173 Stuttgart, macht nicht näher erläuterte Forderungen in Höhe von 178,00 Euro bis zu 258,- Euro geltend. Auf dem Briefkopf der Zahlungsaufforderung ist auch eine Kanzlei Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte angegeben. Warum Verbraucherdienst e.V. der Meinung ist das keine Zahlung vorgenommen, die Zahlungsaufforderung jedoch angefochten werden sollte, liest auf der Webseite des Verein für aktiven Verbraucherschutz aus Essen weiter.

Hier geht es zum Bericht zu Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte bzw. Futura Recht & Finanzberatung


Hilfe - Terminvereinbarung - Beratung zu
Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte bzw. Futura Recht & Finanzberatung
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Dienstag, 26. Juni 2012

Gegen Abzocke u. Betrug - Blog Beluga59 ist enttäuscht

Wer den Blog für Verbraucherschutz aus der Schweiz in den letzten Wochen verfolgte wird festgestellt haben, dass man dort die Entwicklung hinsichtlich einiger Verfahren gegen Michael Burat beobachtete und darüber berichtete.

Im Wesentlichen ging es um die Webseite outlets.de und den Vorwurf die Seite so gestaltet zu haben, das eine Kostenpflicht für User nicht oder zumindest nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Michael Burat passte die Webseite bezüglich Kostenhinweise an, nachfolgende Verfahren wurden von ihm gewonnen. In der Folge wurden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt aus denen die Empfänger dann erfuhren, dass sie bspw. ein Abo eingegangen sind.

Der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 startete Anfang Mai für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat im Zusammenhang mit outlets.de einen Zeugenaufruf. Blog Beluga informierte in diesem Aufruf darüber, dass Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen will wie unterschiedlich die Webseite von outlets.de hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht bezüglich einer Kostenpflicht zwischen 2009 und heute waren.

Nun veröffentlichen die Initiatoren des informativen Blog für Verbraucherschutz - den Zeugenaufruf betreffend - ein enttäuschendes Ergebnis. Beluga59 schreibt:

132’536 Unique – IP Adressen haben unsere Beiträge über Burat und Co gelesen.  Fast 15’000 E-Mails haben wir zu den Themen rund um die Projekte von Burat und seinem Rodgauer Imperium erhalten. Dann stellte Burat die Mahnwellen etwas ein. Diverse Gerichtstermine, zuletzt der in Frankfurt standen an. Einige folgen noch. In dieser Zeit wurden Zeugen, Abgezockte, oder auch Personen die mit den Leistungen von Burat zufrieden/unzufrieden sind gesucht. Die Aufrufe verhallten im Nichts. Bittere Endtäuschung nicht nur bei uns.

Diese Enttäuschung kann Verbraucherdienst e.V. gut nachvollziehen. Zwar in etwas anderer Form, aber nicht weniger enttäuschend, sind vereinzelt vorkommende Verhaltensweisen von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. 

Es wird Kontakt aufgenommen, der Verein sorgt erfolgreich für Klärung des Sachverhaltes und holt sogar noch einige tausend Euro für das neue Mitglied zurück und – die 15,- Euro Monatsbeitrag werden nicht bezahlt, sobald das zurück geholte Geld auf dem Konto des Mitglieds ist. Glücklicherweise sind derartige Fälle von Vertragsbruch, und vor allem Undankbarkeit, äußerst selten. Sie werden von Verbraucherdienst e.V. auch mittels entsprechendem Mahnverfahren konsequent verfolgt.

Aber das Beispiel von Beluga59 und dem Fall Michael Burat zeigt auch, das selbst kostenlose Hilfsangebote ihre Wertigkeit verlieren, wenn (Eigen-) Initiative gefragt ist – selbst wenn sie zum Vorteil für Betroffene ist.

Entsprechend informiert der Beluga-Beitrag weiter: 

Aber liebe Leser, wir sind es Leid. Leid immer wieder zu erklären, wie es um die Projekte steht. Leid Menschen zu helfen, die nicht bereit sind in der Gruppe zu helfen.  (Das betrifft nicht die vielen Leser die uns in dieser Zeit mit Rat und TAT beiseite standen.)
Wer nie willentlich einen Vertrag mit Burat und Co abgeschlossen hat, soll sich wehren, für den der die Kostenfolgen nicht gesehen hat und nach April 2010 auf eines der Projekte reingefallen ist sieht es zapfendüster aus. Wer auf den Routenplaner reingefallen ist hat grosse Chancen nie etwas bezahlen zu müssen.  Wehren müsst ihr euch aber alleine als Person, da dem lieben Burat wegen den Projekten Outlets.de oder seinen Download Seiten etc. nie Betrug vorgeworfen werden kann, selbst dann nicht wenn der Betrug offensichtlich ist. Wenn ihr in anderen Foren lest – Nicht bezahlen – und ihr das glauben wollt, haltet Euch an diese Ratschläge. Wir geben keine solchen mehr ab.

Gerade im letzten Satz > Foren empfehlen nicht zu zahlen < steckt sehr viel Potenzial für Missverständnisse, wie auch Verbraucherdienst e.V. immer wieder in Veröffentlichungen den Menschen zu vermitteln versucht.

Betroffene sollten sich vielleicht auch einmal die Frage warum:

1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."

2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)

3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."

Eine Forderung hat prinzipiell eine juristische Grundlage. Ob diese berechtigt oder aber Betrug und Abzocke ist, entscheidet sich erst vor Gericht.

Wesentliche Regel ist: Je eher du dich mit juristischen Mitteln wehrst gegen eine unberechtigte Forderung, desto preiswerter ist die gerichtliche Entscheidung. Warum?
 In der Regel verjähren z.B. Inkassoforderungen erst nach drei Jahren. Entsprechend zu beobachten ist, das zunächst gefordert und gemahnt wird bis zu Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Doch dann ist plötzliche Ruhe … allerdings hat sich die geforderte Summe durch Gebühren usw. bereits verdreifacht.

Diese Vorgehensweise wird nun, sagen wir alle zwei Jahre wiederholt. So können aus einer ursprünglichen Forderung von vielleicht. 60,- Euro in sechs Jahren schnell eine Forderung von 700,- bis 1.000,- Euro werden. Das heisst auch, der Streitwert, der in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten für eine juristische Vertretung steht, erhöht sich ebenfalls.

Scheint dem Fordernden die Gesamtsumme hoch genug, wird häufig tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid gezogen. Diesem sollte, wenn die Forderung unberechtigt ist, natürlich widersprochen werden. - Ist widersprochen worden, wird der Sachverhalt kostenpflichtig vor Gericht geklärt. Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt einschaltet wird es diesem schwer machen, sich in den Sachverhalt einzulesen.  
Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er die letzten sechs Jahre sämtliche Unterlagen und Erinnerungen für seinen Anwalt beisammen hat zur Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.

Handelt es sich um Forderungen aus dem Gewinnspielbereich oder Erotikwebseiten, verweigern Versicherer i.d.R. zudem Deckungszusagen für eine juristische Vertretung.

Daher appelliert Verbraucherdienst e.V. immer wieder nicht auszusitzen, sondern sofort zu reagieren!

Quelle zu obigen Zitaten 


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Donnerstag, 26. April 2012

Uniscore Forderungsmanagement will Gerichtsverfahren

Uniscore Forderungsmanagement kündigt mahnend gegenüber Verbraucherdienst e.V. an: 
Auf alle bisherigen Zahlungsaufforderungen hat Ihre Mandantschaft leider nicht reagiert. Aus diesem Grund werden wir nun im gerichtlichen Verfahren den Anspruch gegen Ihre Mandantschaft eintreiben. Die Einleitung gerichtlicher Schritte steht unmittelbar bevor. Nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels besteht 30 Jahre lang die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung gegen Ihre Mandantschaft zu betreiben. Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, Haftbefehl, Eidesstattliche Versicherung etc.- Wir hoffen, dass Sie es nicht soweit kommen lassen.
Sowohl Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte, als auch die betroffenen Mitglieder des Vereins für Verbraucherschutz begegnen dieser Ankündigung mit Gelassenheit. Bereits in der Vergangenheit versuchte Uniscore vergeblich, Forderungen gegenüber Mitglieder des Vereins gerichtlich durchzusetzen. Eine Vielzahl gültiger Urteile zugunsten der Mitglieder des Vereins dokumentiert dies.

Wie es zum Anschreiben der Uniscore Forderungsmanagement an Verbraucherdienst e.V. kam berichtet der Verein für Verbraucherschutz auf der Webseite des Vereins. Die interessante Entwicklung der Geschichte bis zur Ankündigung zu gerichtlichen Verfahren seitens Uniscore gegen Verbraucher jetzt lesen.  


Verbraucher / Mitglieder bewerten Verbraucherdienst e.V.

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Montag, 12. Dezember 2011

Geldeintreiber bedroht Rentnerin

Online-Portal SZ-Online berichtet zu NTT TELCO und Ivan Milosevic - Zitat:
"Ruth Sucker erhält Anrufe und Rechnungen, weil sie bei Gewinnspielen mitgemacht haben soll. Immer mehr Dresdner werden von Ivan Milosevic unter Druck gesetzt.

Das Telefon klingelt. Als Ruth Sucker abnimmt, ahnt sie nicht, dass nervenaufreibende Tage vor ihr liegen. Es meldet sich ein Ivan Milosevic. Ruth Sucker schulde ihr Geld, sagt der Mann mit bedrohlicher Stimme. Sie werde noch von ihm hören. Dann legt er auf.
Die 81-jährige Dresdnerin ist eingeschüchtert. Vielleicht hat sich der Mann einfach nur verwählt? Nein, Ruth Sucker kommt nicht zur Ruhe. Noch am selben Tag landet ein Schreiben des Inkasso-Unternehmens NTT Telco in ihrem Briefkasten ..."
Quelle www.sz-online.de

Der Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. Essen berichtet ausführlich zu NTT TELCO und Ivan Milosevic.


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Dienstag, 6. Dezember 2011

Verbraucherdienst e.V. besucht Winfuxx24 in Düsseldorf - Video

Verbraucherdienst e.V. berichtete zur Abzocke von Winfuxx24 auf der Homepage des Vereins ausführlich schon im Oktober. Die weitere Entwicklung des Sachverhaltes veranlasste den Verein für aktiven Verbraucherschutz aus Essen nun, Winfuxx24 am angegebenen Standort Düsseldorf in der Steinstrasse persönlich aufzusuchen. Verbraucherdienst e.V. machte sich also mit Video-Kamera auf den Weg zu Winfuxx24 und dokumentierte diesen Besuch per Video, das auf YouTube online gestellt wurde. Winfuxx24-Video jetzt ansehen

Montag, 14. November 2011

Abzocke und Betrug im Namen der Verbraucherzentrale


Abzocker missbrauchen Namen und Telefonnummer der Verbraucherzentrale Bayern. Dies melden die Verbraucherschützer aus Bayern. In der Meldung heißt es weiter:

“Telefonabzocker probieren es momentan mit einer neuen Masche. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben. Besonders dreist: Im Display des angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale. Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, stellt klar: "Wir rufen keine Verbraucher an, schon gar nicht, um Bankdaten abzufragen. Hier versuchen offensichtlich Betrüger, unseren guten Namen zu benutzen, um Geschäfte zu machen."

Missbrauch des Namens
Diese Entwicklung des muss auch Verbraucherdienst e.V. zur Kenntnis nehmen. Immer wieder melden sich Konsumenten die angeben Mitglied des „Verbraucherdienst“ zu sein. Ein Abgleich der Mitgliederliste ergibt keine Treffer. Auf explizite Nachfrage geben diese vermeintlichen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. dann an, sie seien ursprünglich von einem Verbraucherdienst Bochum oder Verbraucherdienst Hannover usw. angerufen worden.

Wie vor Identitätsmissbrauch schützen?
Im Fall eines Anrufes durch einen angeblichen Verbraucherdienst empfiehlt es sich den Namen des Anrufenden zu notieren. Dann selbst beim Verbraucherdienst e.V. direkt anrufen unter 0201 176790 und den Mitarbeiter verlangen. Dies funktioniert natürlich auch bei anderen anrufenden Institutionen. Die Telefonnummern sind im Internet schnell gefunden.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt
Es gibt nur einen Verbraucherdienst e.V. Es existieren keine Niederlassungen des Vereins für Verbraucherschutz in anderen Städten. Verbraucherdienst e.V. ist nur in Essen / Ruhr beheimatet und unter der Nummer 0201 176790 erreichbar.


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Freitag, 11. November 2011

Swiss Apotheke – Betrug Spam Abzocke


swiss-apotheke.ch und swiss-apotheke.com gibt es nicht mehr, daher nimmt man jetzt den Namen swiss-apotheke.org

Dies berichtet der Schweizer Blog für Verbraucherschutz “Belugas Abzocker Blog“.


Dort heisst es weiter: “ Diverse Adressen führen zu dem Pillenversand per Internet und ohne Rezepte. Vor allem Viagra und Viagra ähnliche Produkte werden ohne Rezept angeboten. Mit dem Absender pharm-versand.ch …“  Weiterlesen > http://beluga59.wordpress.com/2011/11/04/swiss-apotheke-betrug-spam-und-abzocke/

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Donnerstag, 27. Oktober 2011

Winfuxx24 macht mit dreister Abofalle Kasse


Deutschlandweit erhielten Verbraucher Schreiben von WF24 Kundenservice. Inhaltlich bezieht man sich auf eine „vorzeitigen Vertragsauflösung“ eines angeblichen abgeschlossenen Gewinnspiel-Abo. Ein Abo für ein Gewinnspiel mit Winfuxx, so die Betroffenen gegenüber Verbraucherdienst e.V., sei nie abgeschlossen worden.
Besonders dreist: Von den angeschrieben Verbrauchern wird ein Betrag von 99,90 Euro verlangt. Eine tatsächliche Überweisung würde das Geld allerdings nicht auf ein deutsches Konto transferieren. Welche Folgen die dreiste Abofalle für Betroffene haben kann hier weiterlesen

06.12.2011 Nachtrag
Am Schluss des Beitrags ( hier weiterlesen ... ) steht nun auch ein Live-Video vom Besuch des Verbraucherdienst e.V. bei Winfuxx24 in Düsseldorf zur Verfügung!

Dienstag, 25. Oktober 2011

News vom Verbraucherdienst e.V. Essen

Die Webseite des Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen ist nun auch mit "Gefällt mir" - Buttons versehen. Die Nutzung ist sowohl kostenlos als auch erwünscht, wie man sich denken kann ...

Auch die Struktur der Webseite wurde aktualisiert. Mit einem Klick gelangt man zum Beispiel auf die TV-Beiträge, die von verschiedenen Fernsehsendern mit und über Verbraucherdienst e.V. veröffentlicht wurden. Einen Einblick in den Erfolg der Vereinsarbeit bieten die Urteile, die von den Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwälten für Vereinsmitglieder erstritten wurden. Auch Danksagungen zeugen von erfolgreich umgesetzten Verbraucherschutz des Vereins, und sind nun mit einem Klick aufrufbar. Eine weitere Änderung betrifft die Rubrik "Aktuelles". Zur besseren Übersicht sind die Info-Beiträge in Unterkategorien aufgeteilt.

Im einzelnen sind dies
News zu Inkasso
News zu Kapitalanlage
News zu Gewinnspiel
News zu Abmahnung (Urheberrecht)
News zu Abofalle
Verschiedenes



Mittwoch, 19. Oktober 2011

Verbraucherdienst e.V. Essen in den Medien

Verbraucherdienst e.V. Essen nutzt neben Pressemeldungen für Veröffentlichungen zum Thema Verbraucherschutz unter anderem facebook und Twitter. Besonders stolz ist das Team des Verbraucherdienst e.V. über das Interesse der TV-Sender an der erfolgreichen Arbeit im Verbraucherschutz des Vereins. So sind in den letzten zwölf Monaten verschiedene TV-Beiträge mit und über den Verbraucherdienst e.V. entstanden

Nachtrag, Essen den 29.06.2012
Aktuell ist das Thema Verbraucherschutz durch den Verbraucherdienst e.V. auch verteten auf Google+ und bei YouTube unter Verbraucherdienst TV mit eigenen Video-Beiträgen des Vereins.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Scalping - Betrug und Abzocke mit Kursmanipulation

Scalping - Wie mit gezielter Marktmanipulation und Kursmanipulation Verbrauchern das Fell über die Ohren gezogen wird. Jedes Jahr werden so Verbraucher um Millionen geschädigt.

Der Ausdruck Scalping hat seinen Ursprung im englischen und bedeutet soviel wie skalpieren. Im Bereich Wertpapiergeschäft / Aktie werden mit sogenannten Pennystock-Aktien  durch betrügerische Organisatoren Kursmanipulationen vorgenommen, die unter Anlegern Schäden in Millionenhöhe verursachen. 

Die Vorgehensweise dieser Form des Betrugs an Verbrauchern ist recht simpel. Die Abzocker gründen Briefkastenfirmen, bevorzugt im Ausland. Die Präsidenten/ Direktoren wählen gezielt einen Börsenplatz für die Listung der wertlosen Aktien von denen sie wissen, dass nur geringe Anforderungen und Prüfungen des Emittenten stattfinden. Den Großteil der Aktien halten die Abzocker im eigenen Depot. Die einzig für den geplanten Betrug gegründeten Unternehmen firmieren in der Regel als amerikanische Inc. (Incorporated) oder als britische PLC (Public Limited Company). Oft sind diese Briefkastenfirmen ohne operatives Geschäft. Vor diese neue Art des Kapitalanlagebetrugs warnte schon in der Vergangenheit die FMA Österreich.  http://wirtschaft.t-online.de/betrug-mit-manipulierten-aktienkursen-scalping-/id_43738078/index

Die Anleger werden ohne Genehmigung (Cold Calling) angerufen. Zu der verbotenen Telefonakquise werden im Vorfeld oft sogar gezielt Pressemitteilungen, Fax- und eMail-Spamming mit inhaltlich selbst verfassten Positivmeldungen zur eigenen Pennystock-Aktie von den Betrügern publiziert. Selbst fingierte Börsenbriefe, Newsletter und Analystenkommentare kommen zum Teil zum Einsatz. Mit Schlagworten wie "1000% Kurs-Chance!", "Sichere Anlageempfehlung - Diese Aktie jetzt kaufen!" und "Garantierter Gewinn in 3 Monaten!" wird die eigene Aktie empfohlen. Weiterlesen ...

Inkasso-Unternehmen stellen seltener Verfahren ein


Immer wieder empfohlenes „Aussitzen“ verursacht zusätzlich Kosten, so berichtet Agens WFI Inkasso die ebenfalls konsequent und mit gerichtlicher Hilfe eingeklagt werden. Zu sogenannten Verzugsschäden zählen unter anderem durch Nichtreagieren der betroffenen Verbraucher anfallende Inkassogebühren. Diese sind, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, in voller Höhe vom Schuldner zu tragen. (Quelle: just-info.de/pm/Inkassounternehmen_stellen_seltener_die_Verfahren_ein.10260.html )

Dies berichtet Agens WFI Inkasso in einem Pressebericht und bestätigt damit die Erfahrungen aus der täglichen Verbraucherschutzarbeit des Verbraucherdienst e.V.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt auch zweifelhaft erscheinende Zahlungsaufforderungen ernst zu nehmen. Es ist für den einzelnen zunächst nicht abzusehen, wie weit der betreffende Ursprungsgläubiger bzw. das beitreibende Inkassounternehmen juristische Möglichkeiten ausschöpft. Wer bis zum gerichtlichen Mahnbescheid wartet wird von der Gegenseite vor Gericht nicht selten mit einer mehrseitigen Anspruchsbegründung konfrontiert - auch von unseriös vorgehenden Unternehmen. Ohne juristischen Hintergrund und einer stichhaltigen Beweisführung ist das Risiko groß, zwar im Recht zu sein - den "Zuschlag" erhält allerdings letztendlich der Verhandlungsgegner. http://www.verbraucherdienst.com/urteile/urteile.php

In Foren wird das Thema Mahnbescheid heiss diskutiert, denn die Inkassounternehmen, insbesondere aus der Umgebung Ludwigshafen, suchen die gerichtliche Auseinandersetzung. http://forum.computerbetrug.de/threads/hilfe-mahnbescheid-probenfieber-uniscore.34692/

   
Betroffene, die Rat suchen, sollten sich auch die Frage warum:

1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."

2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)

3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."

Siehe auch: Blog für Verbraucherschutz rät nicht mehr zum aussitzen


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Montag, 17. Oktober 2011

Verbraucherdienst e.V. - Rückblick im eigenen Blog

Turbulente zwei Jahre liegen seit Gründung des Verbraucherdienst e.V. hinter Verein und Team. Insbesondere in den ersten Monaten nach erscheinen der Webseite des Vereins im Internet stürzten sich Blogger auf den neuen Verbraucherschutzverein in der Annahme, es könne sich um eine neue Abzockmasche handeln. Lobenswert war und ist die Aufmerksamkeit dieser Blogger - fragwürdig jedoch die Berichterstattung, die anfangs leider Dialogbereitschaft und objektive Recherche vermissen ließ.

So war Verbraucherdienst e.V. zunächst gefordert an zwei Fronten zu arbeiten. Einerseits versuchte der Verein mit den kritischen Stimmen in einen Dialog zu treten, andererseits galt es vor Abzocke und Betrug betroffene Menschen zu schützen, bzw. ihnen zu einem guten Teil sogar das bereits verlorene Geld wieder zurück zu holen.

Heute, nach zwei Jahren aktivem Verbraucherschutz, blickt der Verein mit Stolz dennoch auf einen Betrag von mehr als 1.6 Millionen Euro an Mitglieder rückgeführter Gelder. Seit Fernsehen, Radio und Presse positiv über den Verein berichten, sind auch die kritischen Stimmen verstummt. Bedauernswert im Sinne der Fairness, das nur der Blog für Rödermark sein anfängliches Negativurteil später korrigierte.
Mittlerweile findet auch Informationsaustausch mit Belugas Abzocker Blog für Verbraucherschutz in der Schweiz statt.

In diesem Blog werden zukünftig Informationen, Tipps und Warnungen zu unseriöser Unternehmen und Geschäftspaktiken veröffentlicht. Ähnlich wie bei Pressemeldungen oder auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. werden die Inhalte sich aus der täglichen Vereinsarbeit ergeben und damit topaktuell sein.