Abmahnung wegen Filesharing per Megaupload.com
Verbraucher wandten sich an Verbraucherdient e.V. weil eine E-Mail übermittelt wurde, wonach eine Rechtsanwalt Klaus Kroner im Namen folgender Firmen
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount
Forderungen in Höhe von 146,- Euro geltend macht, wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing. Als Bankverbindung wird genannt lawyer payment services s.r.o.
Verbraucher wandten sich an Verbraucherdient e.V. weil eine E-Mail übermittelt wurde, wonach eine Rechtsanwalt Klaus Kroner im Namen folgender Firmen
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount
Forderungen in Höhe von 146,- Euro geltend macht, wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing. Als Bankverbindung wird genannt lawyer payment services s.r.o.
Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
In der Abmahnung der Kanzlei Klaus Kroner heisst es Zitat:
In der Abmahnung der Kanzlei Klaus Kroner heisst es Zitat:
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.
Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.
Namens und in Vollmacht unserer Mandaten fordern wir Sie auf, den fälligen Vergleichsbetrag auf das Konto unseren Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. zu überweisen. Verwenden Sie für Ihre Zahlung den auf dieser Seite vorbereiteten SEPA-Zahlschein. Diesen können Sie auch direkt in Ihrer Hausbank ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die SCHUFA Holding AG melden werden, wenn Sie unserer Zahlungsforderung nicht nachkommen sollten. Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen gegen Sie zu beantragen.
Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 25.03.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt!
Zitat Ende
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.