Bei jedem dieser Anrufe bestreitet er dieses und teilt den Anrufern der Unternehmen wie auch tellmeo selbst mit, dass diese den bestehenden Vertrag bitte übermitteln sollen. Statt des Vertrages wurde ihm eine Rechnung für einen Neueintrag zugesandt. Diese Vorgehensweise fand wohl auch bei dem Anruf durch die tellmeo statt, der mittels Cold Call geschehen sein soll. Anstatt das Vertragsverhältnis nachzuweisen wurde ihm mit Datum vom 05.09.2014 eine Rechnung übermittelt. Diese Rechnung enthält einen "Volleintrag" für sage und schreibe 950,81 EUR - mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Es sind weder AGB noch sonstige Unterlagen übermittelt worden. Auch unter der angegebenen Internetadresse laut Rechnung ist keine Homepage via Suchmaschine auffindbar. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
City Inkasso ist Kontoinhaber für Branchenbucheintrag tellmeo
Die Kontoinhaberin ist laut Rechnung der tellmeo die City Inkasso GmbH. Was die City Inkasso allerdings mit tellmeo zu tun hat, erschließt sich nicht aus der Rechnung. Ob tellmeo ein Produkt der City Inkasso GmbH ist, bleibt erst einmal ungeklärt. Unter der auf der Rechnung angegebenen Servicenummer läuft ein Band, welches mitteilt, dass sich dort kein aktiver Dienst befindet.
Aus diesem Grunde hat der Gewerbetreibende auch die Rechnung ignoriert und eine Zahlung kam für ihn nicht in Frage. Er bestreitet, dass ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag bei tellmeo bestätigt noch gewollt war.
Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider droht mit Einleitung gerichtlicher Maßnahmen für tellmeo
Am 01.04.2015 folgte ein Schreiben mit "Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen" durch die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider. Es heißt, der Gewerbetreibende hätte weder auf diverse Mahnschreiben der tellmeo noch auf vorangegangene Schreiben der Kanzlei reagiert, mit dem diese ihm kostensteigernde Maßnahmen gerichtlicher und vollstreckungsrechtlicher Art angekündigt hatten. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
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Rechnung | tellmeo Branchenbuchverzeichnis | 05.09.2014 |
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Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider | 01.04.2015 |
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