Wer ist die Debitas Inkasso & Forderungsmanagement GmbH?
In Mülheim an der Ruhr hat das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH ihren Geschäftssitz. Die Firma ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro und ist demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen für ihre Kunden anzubieten.
Dazu zählen auch jene Zahlungsaufforderungen, von denen uns derzeit eine vorliegt. Im Auftrag einer Firma IDM Services GmbH wird dem Empfänger „letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Einigung“ gegeben. Laut des Dokuments soll ein Betrag in Höhe von 255,00 EUR innerhalb einer Frist von einer Woche an die Debitas Forderungsmanagement GmbH gezahlt werden.
Bei Zahlungsverzug wird es kostspieliger
Sollte der Empfänger der Zahlungsaufforderung diese Summe gar nicht oder nur teilweise zahlen, so wird die Vereinbarung gegenstandslos und eine offene Gesamtforderung von 431,44 EUR zur sofortigen Zahlung fällig.
Dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, um welche Dienstleistung es sich ursprünglich gehandelt haben soll. Scheinbar war die IDM Services GmbH in der Vergangenheit Betreiberin eines Gewinnspielclubs mit den Namen „VIP50“. Zumindest wurde im Jahr 2011 ein Artikel durch das Unternehmen unter „VIP50: Notariell geprüft und mit dem Verbraucherschutzsiegel ausgezeichnet“ veröffentlicht, der den Gewinnspielclub und die dazugehörige Webseite bewarb. Diese URL ist aktuell nicht erreichbar. (Stand: 30.11.2017).
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Zahlungsaufforderung Debitas Foderungsmanagement GmbH | 03.11.2017 |
Hilfe bei Inkassoforderungen
Haben Sie auch einen Brief von der Debitas Forderungsmanagement GmbH erhalten? Man sollte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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