Eine
Offerte für das Branchenbuch Firmen-Vergleich.de, dessen Betreiber UPA Verlags
GmbH aus Viersen ist, veranlaßte Herrn S. sich an den Verbraucherdienst e.V. Essen
zu wenden.
Erster Anruf: Sie haben einen
Basiseintrag bei firmen-vergleich.de
Den Inhalt des ersten Anrufes wurde Verbraucherdienst
e.V. von Frau S. wie folgt geschildert:
Ich bin nicht
im Unternehmen meines Mannes, Herrn S., tätig, nahm aber wegen seiner
Abwesenheit einen eingehenden Anruf entgegen. Der Anrufer informierte mich über
einen Basiseintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de. Dieser Eintrag sei von
meinem Mann vorgenommen worden, und müsse nun ergänzt bzw. weitergeführt
werden. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Ich teilte dem Anrufer mit das ich nichts weiß über einen Eintrag im
Branchenbuch firmen-vergleich.de, und auch nicht im Geschäft meines Mannes
tätig sei. Da ich also weder weisungsberechtigt sei, noch über Prokura verfüge,
bat ich den Anrufer um seinen erneuten Anruf zu einem späteren Zeitpunkt. Dann
könne er (der Anrufer / Anmerk. Verbraucherdienst e.V.) den Sachverhalt zu dem
Eintrag im Branchenbuch Firmen-vergleich.de mit meinem Mann direkt besprechen.
Zweiter Anruf: Nur noch
Datenabgleich für Eintrag bei firmen-vergleich.de
Der Inhalt des zweiten Anrufes wurde
von unserem Mitglied Frau S. wie folgt geschildert:
Es folgte kurze Zeit später ein zweiter Anruf durch einen anderen
Mitarbeiter …
Dieser tat nun so, als ob es nur noch um einen Datenabgleich für den
Eintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de ginge.
Ich teilte auch diesem Mitarbeiter (vom Branchenbuch firmen-vergleich.de?)
mit, das ich nicht Prokura berechtigt bin und keine Funktion im Geschäft meines
Mannes bekleide. Doch das hinderte den Anrufer nicht eine Bandaufzeichnung zu
vollziehen, und anschließend eine Rechnung an meinen Mann zu versenden für
einen Businesseintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de.
Der Rechnungsbetrag lautete 506,- Euro, Minus einem Rabatt von 177 Euro.
Die Gesamtforderung belief sich also auf 391,51 Euro für die Laufzeit von 12
Monaten für einen Eintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de, den ich nicht
bestellt sondern ausdrücklich - schon
mangels Berechtigung geschäftliche Entscheidungen für meinen Mann treffen zu
dürfen - mehrfach deutlich abgelehnt hatte. Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.
Verbraucherdienst e.V. informiert:
Über die Vorgehensweise zu einem Abschluß für einen Eintrag im Portal
firmen-vergleich.de zu kommen mag sich der Leser seine eigene Meinung bilden.
Doch uns ist in den Unterlagen zu diesem Sachverhalt weiteres aufgefallen.
12 Monate Laufzeit und automatisches
Beendigung laut Auftragsbestätigung
So steht es in der Auftragsbestätigung von firmen-vergleich.de / UPA
Verlags GmbH
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Auftragsbestaetigung_firmen-vergleich.de_UPA_Verlags_GmbH |
3 Monate vor Jahresablauf kündigen
laut Rechnung
In der Rechnung für den Eintrag bei Firmen-vergleich.de steht genau das
Gegenteil.
Hier wird explizit darauf hingewiesen das 3 Monate vor Ablauf der 12
Monate gekündigt werden muß. Anderenfalls verlängert sich die Laufzeit des
Vertrags für das Branchenbuch firmen-vergleich.de um ein weiteres Jahr. Mitglied sein heißt – stark zu sein. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
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Rechnung_firmen-vergleich.de_UPA_Verlags_GmbH |
Ein NO GO !!! informiert Verbraucherdienst
e.V. der die Rechte des Mitglieds Herrn
S. und andere ähnlich betroffene Verbraucher betreut.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.