Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unerwarteten Rechnungen für Online-Dienste, die sie entweder nicht bewusst abgeschlossen haben oder deren Kosten nicht klar ersichtlich waren. Ein aktuelles Beispiel betrifft den Dienst „Vorscore“ von Bonitbutler Ltd. Anhand eines aktuellen Falls möchten wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Der Fall: Plötzlich eine Rechnung
Eine Verbraucherin erhielt eine Rechnung über 89,42 Euro für einen angeblichen Zugang zum „Vorscore-Portal“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Laut Dokument wurde:
- eine Mitgliedschaft abgeschlossen
- die Bestellung online durchgeführt
- eine konkrete IP-Adresse erfasst
- eine Zahlungsfrist gesetzt
Besonders auffällig: Die Rechnung fordert zur Zahlung über einen speziellen Link auf und nennt einen externen Zahlungsdienstleister. Alle persönlichen Daten wurden für diesen Screenshot anonymisiert.
| Screenshot vom Bezahlen-Screen / Vorscore / Mai 2026 |
Was ist „Vorscore“ überhaupt?
„Keine negative SCHUFA mehr"! Vorscore ist ein kostenpflichtiger Abo-Dienst der englischen Firma Bonibutler Ltd., der Nutzern Bonitätsprüfungen, Tipps zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit und Kreditangebote verspricht. Der Dienst wirbt damit, Verbrauchern Informationen zur Bonität, Finanzen oder Verträgen bereitzustellen. Solche Angebote sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich – allerdings kommt es häufig auf die Transparenz beim Vertragsabschluss an.
Typische Kritikpunkte bei vergleichbaren Diensten:
- Kostenpflicht wird nicht klar dargestellt
- Anmeldung wirkt wie ein kostenloser Test
- Vertragslaufzeiten sind versteckt
- Widerrufsbelehrungen sind unklar
Typische Merkmale von Vorscore Rechnungen
Auch in diesem Fall zeigen sich einige klassische Warnsignale:
- Unerwartete Forderung: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
- Jahresabo statt Einmalzahlung: Die Rechnung bezieht sich direkt auf eine 12-monatige Laufzeit, nicht auf eine einmalige Leistung.
- Zahlungsdruck: Eine relativ kurze Zahlungsfrist soll schnellen Handlungsdruck erzeugen.
- Zahlung über externen Link: Die Aufforderung, über einen speziellen Link zu zahlen, ist zwar nicht automatisch unseriös, sollte aber immer kritisch geprüft werden.
Was gilt für Verträge?
Nach deutschem Recht gilt:
- Ein kostenpflichtiger Vertrag muss klar und eindeutig erkennbar sein
- Der sogenannte „Button-Lösung“ (§ 312j BGB) verlangt, dass Nutzer ausdrücklich bestätigen, dass sie zahlungspflichtig bestellen
- Fehlt diese Transparenz, ist der Vertrag oft nicht wirksam
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie eine ähnliche Rechnung erhalten haben:
✔ Ruhe bewahren: Nicht sofort zahlen – prüfen Sie den Sachverhalt genau.
✔ Vertrag prüfen: Haben Sie sich wirklich bewusst angemeldet?
✔ Widerruf einlegen: Falls die Anmeldung kürzlich war, kann ein Widerruf möglich sein.
✔ Forderung widersprechen: Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie schriftlich.
✔ Keine vorschnellen Zahlungen: Eine Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
Unser Fazit
Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, Online-Angebote genau zu prüfen. Dienste wie „Vorscore“ bewegen sich oft in einem rechtlichen Graubereich zwischen legitimen Angeboten und potenziellen Kostenfallen.
Unser Rat:
👉 Lesen Sie immer das Kleingedruckte
👉 Prüfen Sie Zahlungsaufforderungen kritisch
👉 Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Gemeinsam sorgen wir für mehr Transparenz im Verbraucherschutz.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
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