Freitag, 29. November 2024

Tanda International AG – Rechnung für City Guide LLC (Branchenfuehrer.online)

Uns liegt eine Rechnung von einer Tanda International AG vor. Ein Gewerbetreibender erhielt dieses Schreiben, weil er einen Businesseintrag auf der Webseite branchenfuehrer.online bestellt haben soll. Wir schauten uns den Fall genauer an.

TItel: Tanda International AG – Rechnung für City Guide LLC (Branchenfuehrer.online)

City Guide LLC betreibt Branchenfuehrer.info

„Bei uns finden Sie was Sie suchen - immer genau das Richtige“ heißt es auf der Webseite branchenfuehrer.online. Nur warum sollte man anstatt einer Suchmaschine wie Google, Bing etc. ein Branchenverzeichnis nutzen? Wir können diese Frage nicht beantworten, möglicherweise könnten das die Seitenbetreiber City Guide LLC.

Die City Guide LLC hat ihren Sitz laut der Homepage (Stand 28.11.2024) in 1621 Central Ave, Cheyenne 82001, Wyoming USA. Viel mehr ist uns auch nicht über dieses Unternehmen bekannt; die angegebene Adresse führt aktuell zu einem virtuellem Büro.

Wie ein Suchergebnis auf Branchenführer aussieht

Wie so häufig führten wir auch bei diesem Branchenverzeichnis unseren „Friseur in Berlin“ durch. Das bedeutet, dass wir auf der Startseite von branchenfuehrer.online in das Feld „(Was suchen Sie? Name, Branche)“ zuerst das Wort „Friseur“ eingaben und in das zweite „(Wo? PLZ, Ort oder Bundesland“) die Stadt „Berlin“.

Das Ergebnis haute uns persönlich nicht aus dem Hocker. Es wurden zwar einige Salons aus Berlin dargestellt im Suchergebnis, aber warum sollten wir bei einer derartigen Suche den Umweg über diese Seite nehmen? Erst recht, da die Informationen in der Form auch als Google Business Eintrag sichtbar gewesen wären.

Erfahrungen mit Branchenführer: Ein Gewerbetreibender berichtet

Ein Businesseintrag in diesem Branchenverzeichnis ist im Gegensatz zum Basiseintrag nicht kostenlos. Dies musste zuletzt ein Gewerbetreibender erfahren, der sich bei uns meldete. Er schreibt uns unter anderem: „Es kam über E-Mail (…) eine Aufforderung für die Prüfung meiner Daten für einen Branchenbucheintrag (…) Das Schreiben erweckte den Eindruck, dass es sich dabei um den offiziellen Eintrag der örtlichen Gelben Seiten handelt.“

Durch einen Irrtum kam es zu einer Rücksendung eines Formulars, so der Gewerbetreibende. Leider wurde damit ein B2B Vertrag geschlossen, bei dem kein Anspruch auf Widerruf besteht.

Scan: Offerte City Guide LLC, Branchenführer / Okt 2024
Offerte City Guide LLC, Branchenführer / Okt 2024

Wie auf dem Bild zu sehen steht in der linken oberen Ecke der Schriftzug „Branchenbuch Niedersachsen“, die Bezeichnung Branchenführer Online“ ist erst im unteren Abschnitt in den Vertragsbedingungen zu erkennen. In der rechten oberen Ecke ist der Hinweis zu sehen, dass dieses Formular entweder zurück als Fax oder Email gesandt werden soll. Besonders auffällig war für uns die Endung der dort zu sehenden Email-Adresse: Branchenfuehrer.INFO statt ONLINE.

Forderung von Tanda International AG

Es kam letztendlich zu Forderungen von einer Firma namens Tanda International AG mit Sitz in Luzern (CH). Im Auftrag der City Guide LLC wird die Zahlung der offenen Rechnung für den Businesseitnrag auf branchenfuehrer.online verlangt. Der Preis: 960,00 EUR.

Scan: Forderung Tanda International AG / Okt 2024
Forderung Tanda International AG / Okt 2024

Zahlbar war der Betrag innerhalb von 10 Tagen. Dies wurde nicht gezahlt, sodass eine zweite Rechnung versandt wurde, mit ähnlichem Inhalt. Weiterhin die Forderung der Summe von 960,00 EUR wird gefordert.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen

Jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis das Geld wert ist. Wir halten die Leistung aber für fragwürdig, da diese Basisdaten der dargestellten Firma wahrscheinlich kostenlos im Netz (und/oder Handelsregister) verfügbar sind. Sonst hätte die Empfängerin die Offerte möglicherweise gar nicht erst erhalten.

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Inkassoforderung Mahn & Rot GmbH für Movido Media Verlag GmbH

Update in Sachen Movido Media Verlag GmbH: Wir berichteten zuletzt im Jahr 2018 über besagtes Unternehmen. Mittlerweile liegen uns neue Informationen vor. Es wurde uns eine Zahlungsaufforderung einer Firma namens MAHN & ROT GmbH vorgelegt. Laut des Schreibens soll eine Forderung aus einer vertraglichen Vereinbarung „Movido Listing“ offen sein.

Titel: Inkassoforderung Mahn & Rot GmbH für Movido Media Verlag GmbH

Was gibt es Neues bei Movido Media Verlag GmbH?

„Wir erleichtern es Kunden, Sie zu finden“, heißt es aktuell auf der Webseite der Movido Media Verlags GmbH (URL: https://movido-media.de/). Bereits in unserem damaligen Bericht brachten wir das sogenannte „Movido Listing“ zur Sprache. Es sind ein paar Jahre vergangen, von daher sahen wir uns die aktuelle Beschreibung des Produkts an. Kam es zu Änderungen und Aktualisierungen?

Ein Movido Listing wird laut der Seite wie folgt beschrieben:

  • One-Klick-Listing in 40+ Portalen und Verzeichnissen
  • Sichtbarkeit überwachen und optimieren
  • Infos und Kundenfeedback zentral verwalten

Unter der Bezeichnung Verzeichnisse würden wir Online-Portale wie Branchenbücher und Firmenregister verstehen. Ob die Verlinkung in Verzeichnisse im Jahr 2024 noch eine geeignete Möglichkeit ist, um die Online-Reichweite eines Unternehmens zu erhöhen, soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Nur möchten wir kurz darauf hinweisen, dass präsente Alternativen wie z.B. Online-Marketing via Social Media sich lohnen können.

Movido Listing: Übersicht der Preise

Aktuell scheinen drei unterschiedliche Preiskategorien für das Movido Listing angeboten zu werden. Beschreibende Wörter wie „Unverzichtbar“ könnten Kunden dazu verleiten, eine Notwendigkeit bei diesem Angebot zu sehen. Aber sind Eintragungen überhaupt notwendig für eine gute Reichweite im Internet?

Screenshot Preisliste / Quelle: movido-media.de/dienstleistungen/movido-listing / Okt 2024
Screenshot Preisliste / Quelle: movido-media.de/dienstleistungen/movido-listing / Okt 2024

Laut unserer Einschätzung fehlen uns wichtige Informationen bezüglich der Umsetzung. Zum Beispiel ist zwar die Rede von der Eintragung in „40+ der führenden Online-Verzeichnisse“ und „Soziale Netzwerke“, doch um welche Verzeichnisse und Netzwerke handelt es sich hier genau? Bei unserer Recherche konnten wir leider keine Antworten finden. Ob sie bei Vertragsschluss mitgeteilt werden, ist uns unbekannt.

Inkassoforderung über 400 EUR

Weitere Informationen brachte uns eine Inkassoforderung der Firma MAHN & ROT GmbH aus Aachen. Das im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Unternehmen wurde von der Movido Media Verlag GmbH mit der Beitreibung eines offenen Betrages beauftragt. Der Empfänger dieser Forderung legte uns das Schreiben vor, sodass wir unseren Beitrag aktualisieren können.

Scan: Forderung Mahn & Rot GmbH / Movido Media Verlag / Okt 2024
Forderung Mahn & Rot GmbH / Movido Media Verlag / Okt 2024

Es geht wie erwähnt um eine „Forderung gem. vertraglicher Vereinbarung: Movido Listing“; insgesamt wird laut Forderung eine Summe in Höhe von über 400 EUR, zahlbar innerhalb einer kürzeren Frist. Die MAHN & ROT GmbH aus Aachen gibt an, dass „weitere Schritte“ eingeleitet werden, sobald eine Zahlung ausbleibt.

Über die Vertragsdauer

Auf dem Bewertungsportal Trustpilot findet sich derzeit eine aktuelle Bewertung, die Aufschluss über die Kündigungsfrist gibt. Laut dieser Bewertung soll es eine automatische Verlängerung des Vertrages geben. 

Zitat: 

"Ich war über drei Jahre Kunde bei Movido aufgrund einer Drei-Jahres-Vereinbarung. Als ich kürzlich meinen Vertrag kündigen wollte, musste ich feststellen, dass dieser sich bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist automatisch um weitere drei Jahre verlängert. Dies hat mich sehr überrascht und enttäuscht, da eine solch lange Verlängerung für mich nicht angemessen erscheint."

Zitatende.

Quelle: https://de.trustpilot.com/users/62beafad6d732700127e9584 (Letzter Abruf 31.10.2024)

Hilfe und Infos

Sind Sie Gewerbetreibender und haben auch Erfahrungen mit der Movido Media Verlag GmbH? Oder haben Sie eine Inkassoforderung durch die MAHN & ROT GmbH erhalten? Sie können uns telefonisch oder via Mail kontaktieren! Unser Angebot richtet sich auch an Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 24. September 2024

Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

Im Juni berichteten wir bereits über das Firmenverzeichnis der Weko Media LLC. Mittlerweile liegt uns ein schriftliches Angebot für einen „Business Eintrag“ vor. Schritt für Schritt gehen wir in diesem Artikel auf die Inhalte ein.

Titel: Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

„Überprüfung“ und Rücksendung führt zu Neuvertrag

Ein Wort vermissen wir beim Lesen dieser vorliegenden Offerte der Weko Media LLC besonders: und zwar „Angebot“ – oder etwas Vergleichbares. Tatsächlich heißt es, dass die Empfängerin die untenstehenden Angaben „auf ihre Richtigkeit“ überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen soll. (Siehe Punkt 1)

Mit diesen „firmenrelevanten Daten“ soll für eine korrekte Eintragung in das entsprechende Branchenbuch, dessen Namen wir erst später erfahren, ermöglicht werden. Die Empfängerin wird gebeten, diesen Antrag unterzeichnet an die ebenfalls auf der Offerte dargestellten Kontaktmöglichkeiten zurückzusenden.

Schön und gut, aber was ist mit den entstehenden Kosten? Die werden erst im kleinen Absatz „Beschreibung Business Eintrag“ erläutert.

930 Euro pro Jahr – für mindestens zwei Jahre

Da ist es endlich – das vermisste Wort „Angebot“. Im zweiten Absatz (Siehe Punkt 2) wird bekannt gegeben, dass es sich um einen „angebotenen Business Eintrag“ handelt, der „alle wichtigen Informationen“ zum Unternehmen enthalten soll. Bedeutet dies, dass die Kategorie der „Branche“ (Siehe Punkt 3) dermaßen irrelevant ist, dass die Zeile leer bleibt? Möglicherweise erachtet die Weko Media LLC diese Einteilung als unwichtig.

Laut Text sollen ebenso Videos, Bilder, Google Maps, Firmenlogos und weitere zusätzliche Informationen enthalten sein. Diese sind anhand der Offerte offensichtlich schwierig einzuschätzen, besonders die Videos. Der Preis für diese Leistung: 930 EUR jährlich mit einer Vertragslaufzeit in Höhe von zwei Jahren. Alternativ soll es einen kostenlosen Basiseintrag auf der Webseite www.firmeneintrag.net/eintrag geben.

Damit wäre die Katze aus dem Sack, der Business Eintrag der Weko Media LLC soll demzufolge auf der Webseite www.firmeneintrag.net erscheinen. Das Portal selbst und das Erscheinungsbild besprachen wir bereits in unserem Artikel im Juni namens: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Scan: Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24
Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24

Verlängert sich automatisch um ein Jahr

Es folgt ein weiterer Textblock auf diesem Dokument, welcher noch weitere wichtige Informationen enthält (Siehe Punkt 4). Zum Beispiel der Hinweis, dass es sich nicht um das offizielle Handelsregister dreht: „Dieser Antrag ist behörenden- und kammerunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag“.

Auch gibt es einen weiteren Hinweis zu den Gesamtkosten der Dienstleistung, 1.860 EUR für zwei Jahre. An dieser Stelle wird aber eine weiterer wichtiger Vertragsinhalt offenbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Weko Media LLC: Weiterhin keinerlei Infos auf dem Dokument

och wer bekommt eigentlich das Geld? Mit wem wird der Vertrag für diesen Business Eintrag geschlossen? Bis auf den Namen Weko Media LLC erfahren wir nicht viel. Genau genommen fehlen auf dieser Offerte eine Kontaktmöglichkeit abseits einer Faxnummer und einer E-Mail Adresse. Umständlich müssen wir Firmeneintrag-Webseite aufsuchen. Die Anschrift im Impressum der erwähnten Webseite hat sich nicht geändert, weiterhin soll die Weko Media LLC in 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM sitzen.

Wirkt das vertrauenswürdig? Nicht auf uns. Jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis das Geld wert ist. Wir halten die Leistung aber für fragwürdig, da diese Basisdaten der dargestellten Firma wahrscheinlich kostenlos im Netz (und/oder Handelsregister) verfügbar sind. Sonst hätte die Empfängerin die Offerte möglicherweise gar nicht erst erhalten.

Vorsicht bei B2B Geschäften

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 20. September 2024

Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Die Kobak Holding GmbH möchte gerne Kunden für ihre Webseite www.branchenverzeichnis.de gewinnen. Um dies zu ermöglichen, werden Offerte an Gewerbetreibende geschickt, die als „Gewerbeanmeldung / Eintrag Handelsregister 2024“ betitelt sind.

Titel: Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Über 950 EUR für einen Eintrag in einer Datenbank

Uns wurde ein Angebot oder in anderen Worten eine Offerte für eine Neueintragung in einem Online-Branchenbuch vorgelegt. Für über 975 EUR sollen das angeschriebene Unternehmen in eine Datenbank eingepflegt werden. Bei dieser Datenbank soll es sich um eine Webseite namens www.branchenverzeichnis.de handeln.

Absender dieses Angebots ist laut des Angebots eine Kobak Holding GmbH mit Sitz in 53909 Zülpich. Dieses Unternehmen steht nicht mit dem gemeinsamen und offiziellen Handelsregisterportal der Länder in Verbindung, sondern möchte scheinbar mit diesem Schreiben Neuverträge abschließen.

Das steht in dem Angebot der Kobak Holding GmbH

Die Offerte haben wir für eine bessere Übersicht markiert.

  • 1. Bezeichnung
  • 2. Art des Eintrags
  • 3. Kontoverbindung, Preis
  • 4. AGB
  • 5. Adresse des Absenders

Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte
Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte, 30.08.2024

In der linken oberen Ecke findet sich die Bezeichnung „Handelsregister Datenbank, Registration und Publikation – Handel, Gewerbe, Industrie“. (siehe Punkt 1) Für dieses Angebot ist jedoch eine Firma namens Kobak Holding GmbH verantwortlich, dazu später mehr. Die Art des Eintrags wäre in diesem Fall jedoch eine Neueintragung (Siehe Punkt 2), was sich jedoch nicht unbedingt auf das Handelsregister bezieht, sondern auf eine aktuell nicht funktionstüchtige Webseite (Stand 18.09.2024), wie sich herausstellt.

Wie gesagt, bei diesem Schreiben handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, was jedoch erst mit dem Textblock am rechten Rand deutlich wird. (Siehe Punkt 4). Die Kobak Holding GmbH gibt mit diesem Schreiben an, dass sie „eine behördliche Eintragung ins Handelsregister“ und eine „Eintragung auf der bekannten Webseite www.branchenverzeichnis.de“ veranlasst. Diese URL ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels „nicht erreichbar“.

Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024
Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024

Der Preis für diesen Eintrag: 976,25 EUR. Der Zahlungsempfänger ist die KOBAK Holding GmbH, zu sehen unter Punkt 3. Das Angebot wird angenommen, indem man diese Summe auf die angegebene Kontoverbindung überweist. Bleibt noch abschließend die Anschrift des Absenders (Siehe Punkt 5).

Allgemeine Warnung vor Angeboten und Rechnungen

Auf der Webseite des Amtsgerichts Walsrode ist ein wichtiger Hinweis der Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz zu lesen, Stand: 18.09.24:

Screenshot Amtsgericht Walsrode Warnung, 18.09.2024
Quelle:  Amtsgericht Walsrode Niedersachsen, 18.09.2024 


Diese Meldung entnahmen wir der Webseite des Amtsgerichts Walsrode, Niedersachsen. Der Gewerbetreibende, der sich bei uns aufgrund dieses Themas meldete, ist in diesem Kreis gemeldet. Dennoch betrifft der warnende Hinweis auch die übrigen Bundesländer.

Hilfe und Infos bei Finanzdienstleistungen und Inkasso

Allgemein lässt sich sagen, dass sich Gewerbetreibende und vor allem frische UnternehmerInnen bei uns meldeten, die eine Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag erhielten. In vielen Fällen wurden diese auch mittels einem Cold Calling kontaktiert. Es kam auch vor, dass ein solches Angebot mit einer Rechnung verwechselt wurde – und es zu einer Rücksendung oder gar Zahlung kam. In Bezug auf die Kobak Holding GmbH ist uns bislang nur die Kontaktaufnahme über die schriftliche Offerte bekannt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit einem Branchenbuch bzw. Firmenverzeichnis oder gar einem Inkassounternehmen kommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten am Ende des Artikels.

Sie finden mehr zum Thema Branchenbuch auf unserer Hilfe-Seite. Darüber hinaus finden Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 19. September 2024

European Trust Solutions S.L.U. – Forderung von Jedermann Inkasso

Über das Unternehmen European Trust Solutions S.L.U. war uns bis vor kurzem auch nur wenig bekannt – bis uns ein Verbraucher kontaktierte. Er schrieb uns, dass er eine Zahlungsaufforderung von der Jedermann Inkasso via Email erhalten hat – im Auftrag der oben angeführten Firma. Wir schauten uns die Mail genauer an.

Titel: European Trust Solutions S.L.U. – Forderung von Jedermann Inkasso


Finanzsanierung aus Spanien

„Willkommen bei Ihrem Finanzdienstleister“ können wir aktuell auf der Homepage der European Trust Solutions S.L.U. lesen, erreichbar unter der URL https://www.finance-enterprise.com/de.html (Stand 16.09.2024). Wir selbst haben zwar bislang noch nichts über dieses Unternehmen mit Sitz in San Fernando (Spanien) gewusst, aber auf ihrem Internetauftritt finden wir Formulierungen wie „jahrelange Erfahrung“ oder „Bedingungslose Transparenz“.

Da wir, wie bereits beschrieben, sehr wenige Informationen über dieses Unternehmen selbst haben, können wir die beworbene Transparenz evtl. zum Anlass nehmen, mehr Details über die Webseite zu erfahren.

Tatsächlich wird auf „Finance Enterprise“ eine Finanzsanierung beworben. Das wäre kein neues Thema für uns; darüber berichteten wir vielfach und warnten auch vor möglichen Zusatzkosten. In vielen Fällen gab es statt einer Regulierung bestehender Schulden neue Kosten, die durch einen Vertragsabschluss für eine Finanzsanierung entstanden.

Aktuell können wir die Dienstleistung der European Trust Solutions S.L.U. nicht beurteilen, aber uns liegt eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen vor, was uns die möglichen Kosten aufzeigt.

Jedermann Inkasso: Zahlungsaufforderung in Höhe von über 300 EUR

Via E-Mail wurde uns eine Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso weitergeleitet, die ein Verbraucher erhalten hatte. In dem Inkassoschreiben wird bekannt gegeben, dass die Firma European Trust Solutions S.L.U., Kora 2, Avenida Moya 2, 35100 San Fernando, den Auftrag erteilt hat, die offenen Forderungen beizutreiben.

Es geht um eine offene Rechnung in Höhe von 284,50 EUR, die seit Mitte Juli fällig sein soll. Durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens kamen weitere Kosten hinzu, sodass letztendlich eine Summe in Höhe von 315,82 EUR gefordert wird. Diese Summe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Sollte die Summe nicht fristgerecht an Jedermann Inkasso überwiesen werden, muss mit Mehrkosten gerechnet werden.

Hilfe und Infos bei Finanzdienstleistungen und Inkasso

Leider melden sich nicht selten VerbraucherInnen bei uns, die bei der Suche nach einem Schufa ohne Kredit oder einer Regulierung der Schulden auf Angebote eingingen, die keine Lösung, sondern noch weitere Kosten verursachte. In vielen Fällen konnten wir unsere Mitglieder Inkasso-Forderungen unterstützen.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit einem Inkassounternehmen bzw. einer Zahlungsaufforderung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten am Ende des Artikels. Darüber möchten bieten wir auch allgemeine Infos bei hohen und überraschenden Forderungen, die durch den Kauf von Finanzdienstleistungen (Finanzsanierung, Master Card Angebote, etc.) entstanden sind.

Sie finden mehr zum Thema Inkasso auf unserer Hilfe-Seite. Darüber hinaus finden Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

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Montag, 16. September 2024

Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.

Regelmäßig berichten wir über Branchenbuch-Angebote, die über E-Mail oder via Telefon angeboten werden. Nun leitete ein Gewerbetreibender eine Mail an uns weiter; es geht um eine Fa. Branchenkatalog und eine Offerte, in der ein Brancheneintrag korrigiert oder ergänzt werden soll. Dargestellt werden jedoch nur die Adressdaten, die wahrscheinlich eh frei im Internet verfügbar sind. Wir schauen uns die Offerte an.

Titel: Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.


„Bitte bestätigen und zurücksenden“

Eine neue Offerte liegt vor. Auch im Jahr 2024 gibt es ein Wiedersehen mit einer Offerte einer Firma aus Izmir, Türkei. Wir berichteten bereits oft über Firmen, die Angebote für Branchenverzeichnis-Einträge und Werbeanzeigen für viel Geld an Gewerbetreibende verkaufen möchten. In diesem Fall soll es die Fa. Branchenkatalog sein, die über eine Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen.

Sitz dieser Fa. Branchenkatalog (AG) soll Bahriye mah. 1836 sokak no:39 Karsiyaka/Izmir in der Türkei sein. Die besagte Offerte wurde uns durch einen Gewerbetreibenden zugestellt. Er leitete an uns sogar die ursprüngliche Nachricht von der Email-Adresse branchenkataloginfo@*****.*** weiter. Im Text der Mail ist zu lesen: „Wie besprochen, sende ich Ihnen das Layout zu. Ich bitte Sie, dies bestätigt an uns per Mail oder per Fax zurückzusenden, MFG Team Branchenkatalog“. Mehr Informationen suchten wir vergeblich.

Kostenlos ist der Eintrag bei der Fa. Branchenkatalog aber nicht.

Branchenkatalog-Eintrag: Über 4.000 EUR werden fällig

Fassen wir Preise für die Eintragung im sogenannten „Branchenkatalog“ zusammen:

  • Grundpreis: 599,00 EUR
  • Einstellungs- und Pflegekosten: 399,00 EUR
  • Graf. Gestaltung: 199,00 EUR

Macht insgesamt 1.197,00 EUR für einen Brancheneintrag. Kommen noch die Mehrwertsteuern oben drauf, was eine Summe in Höhe von 1424,43 EUR ergibt. Doch das wäre nur ein Jahr; der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren. Für den gesamten Vertrag müsste diese Branchenkatalog-Eintragung 4.273,29 EUR gezahlt werden. Ach ja, der Vertrag verlängert sich um automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Bei dieser Summe staunten wir nicht schlecht und wunderten uns, wie denn ein derartig kostspieliger Eintrag aussehen könnte. Schließlich bieten anderen Portale kostenlose Firmeneinträge an, ob der Branchenkatalog sich da behaupten kann? Leider wurden wir enttäuscht. Wir stellten bei der Lektüre der AGB fest, dass man wahrscheinlich über 4.000 EUR für eine Eintragung zahlt, die man möglicherweise nicht einmal zu Gesicht bekommt.

Scan: Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024
Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024


Wo wäre der Eintrag zu sehen?

Aus den AGB erfahren wir mehr über die Veröffentlichung: „Er beauftragt die Fa. Branchenkatalog über die Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen“. Was an dieser Stelle verwundert: ein Internetportal? Irgendeins? Wer bestimmt das? Was ist, wenn es nachher thematisch überhaupt nicht zum Vertragspartner passt? Zum Beispiel ein Internetportal für Handwerker, doch die Empfänger der Vorlage sind Zahnärzte? Vielleicht gibt es bessere Methoden für Marketing-Projekte.

Nach Vertragsschluss ist eine Menge Geld für den Eintrag fällig, von daher wäre es doch wünschenswert, wenn man sich diesen Branchenkatalog genauer anschauen könnte. Doch wir tappen weiter im Dunkeln.

Zumindest soll die Firma „Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti.“ Inhaberin des unbekannten Werbeportals sein. Es könnte sein, dass die Firmenbezeichnung bekannt vorkommt. Denn wir berichteten bereits in der Vergangenheit, genau im Juli 2023, über eine andere Offerte einer Firma mit der gleichen Firmenbezeichnung. Auch die Offerte sieht dem vorliegenden Dokument aus dem Jahr 2023 verblüffend ähnlich. Lesen Sie den Artikel „Branchen-EU – Offerte für Firmenbuch-Eintrag aus Izmir“ 

Hilfe und Infos zu Branchenverzeichnissen und Cold Callings

Wir bieten natürlich auch heute noch allgemeine Informationen rund um die Themen Branchenverzeichnisse, Brancheneinträge und vor allem Cold Calling – auch bekannt als Kaltakquise. Angebote für kostenpflichtige Einträge in Werbebroschüren und Branchenbüchern müssen nicht unbedingt nur durch unerwünschte Telefonanrufe unterbreitet werden. In der Vergangenheit wurden auch Emails mit PDF-Anhängen versandt. Etwas aus der Mode gekommen ist das Fax, aber es nicht ausgeschlossen, dass hier und da ein Spam-Fax mit einem Angebot verschickt wird.

Mehr erfahren Sie auf unser allgemeinen Infoseite zum Thema Branchenbuch und erstrittene Urteile unserer Mitglieder.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. September 2024

Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto

Ein Verbraucher stellte eine Buchung via Lastschrift auf seinem Konto fest: Ein Monatsbeitrag mit der Bezeichnung „Glückspilot24“; der Zahlungsempfänger ist eine DMS GmbH. Doch es ist dem Verbraucher ein Rätsel, wie dies zustande gekommen sein soll.

Titel: Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto


Was über Glückspilot24 bekannt ist

Der „umfassende Gewinnspielservice“ namens Glückspilot24 wirbt mit „Ihre Chance auf exklusive Gewinne“ (siehe HP https://glueckspilot24.com/). Ebenfalls auf der Webseite ist ein kurzes Video zu sehen, in dem zahlreiche Infos aufbereitet werden. Maximale Gewinnchancen! Über 200 Gewinnspiele! Teilnahme an einer exklusiven Internetlotterie! Nur um welche Gewinnspiele es sich handelt, was man überhaupt gewinnen kann lässt – all das und viel mehr bleibt unbeantwortet.

Was auf Glückspilot24 ebenfalls auf dem ersten Blick schwer einzuschätzen ist: wie kommen Verträge überhaupt zustande? Schließlich meldete ein Mitglied unseres Vereins eine überraschende Abbuchung einer Firma namens DMS GmbH für einen „Monatsbeitrag 07 24 Glueckspilot24“. Laut seiner Aussage ist es ihm ein Rätsel, wie es zustande gekommen sein soll. Er vermutete uns gegenüber eine „Trickserei in einer App“. Wir forschten demzufolge nach.

Wie kommt es zum Vertrag?

Zum Glück finden wir die Antworten in den AGB (siehe https://glueckspilot24.com/wp-content/uploads/2024/08/Gewinnspiel_AGB_160824_glueckspilot24.pdf ) Dort ist zu lesen, Zitat: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt.“ Zitatende.

Wir versuchten auf der Homepage von Glückspilot24 irgendeine Möglichkeit zur Anmeldung oder Registrierung zu finden. Dabei hatten wir keinen Erfolg, wir freuen uns über Tipps, wie das möglich sein soll. Aber wir fanden in dem Bereich „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ folgenden Hinweis, Zitat: „Die genauen Kosten für unseren Service hängen von dem gewählten Paket und den gewünschten Leistungen ab. Ihr persönlicher Gewinnberater wird Ihnen alle Details und Preise am Telefon erklären, sodass Sie genau wissen, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind. Alle Preise sind transparent und es gibt keine versteckten Gebühren.“ Zitatende.

Sitz von Glückspilot24 in Griechenland

Möglicherweise unterscheidet sich unsere Definition von Transparenz, aber wir hätten uns gefreut, wenn die Preise nicht nur am Telefon mitgeteilt werden würden. Das könnte aber ein Hinweis sein, wie die Verträge für Glückspilot24 zustande kommen – via Cold Call. Es wäre zumindest nicht unüblich, dass Glücksspiel-Verträge über das Telefon geschlossen werden.

Als Anschrift ist zwar eine Postfach-Adresse in Düsseldorf genannt, der Sitz der Firma ist jedoch Griechenland angegeben, zumindest wenn man das Impressum der Homepage aufruft: EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – Greece.

Die Lastschrift soll aber an den Zahlungsempfänger DMS GmbH gehen. Dieses Unternehmen wird auf der Homepage weder in den AGB, noch im Impressum genannt. Es handelt sich aber um eine deutsche Bankverbindung.

Wie sollte man reagieren?

Es lohnt sich, aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten hin zu prüfen, wie es unser Mitglied getan hat. Möglicherweise bucht ein unbekannter Dienstleister seit längerer Zeit gewisse Summen ab. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll.

Wir bieten rund um dieses Thema allgemeine Informationen an. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 26. Juli 2024

Finances Futures LLC, Kreditkings: Forderung von Culpa Inkasso

Mit der Firma Finances Futures LLC in die finanzielle Freiheit? Zumindest wirbt die Webseite Kreditkings mit vergleichbaren Aussagen. Wir haben uns das Angebot genauer angeschaut. Außerdem berichten wir über eine Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso, die ebenfalls in diesem Zusammenhang beauftragt wurde.

Titel: Finances Futures LLC, Kreditkings: Forderung von Culpa Inkasso


Bis zu 7.500 EUR mit Kreditkings?

„Sichern Sie Sich Ihre Exklusive MasterCard® und bis zu 7.500€ ohne Schufa“ – Moment … kennen wir solche Werbeaussagen nicht? Bereits seit einigen Jahren berichteten wir über vergleichbare Kreditangebote, die im Zusammenhang zu Kreditkarten standen. Doch scheinbar gibt es nun ein ähnliches aktuelles Angebot auf der Webseite Kreditkings.com.

Screenshot Kreditkings.com / Juli 2024
Screenshot Kreditkings.com / Juli 2024

Die Bedienung der Webseite gestaltet sich einfach: über ein kleines Formular die gewünschte Kredithöhe bis zu 7.500 EUR samt Laufzeit angeben und dann auf den Button „Schritt 2“ klicken. Die nächste Seite wird dargestellt und plötzlich geht es nicht um alleine um den Kredit – sondern auch um eine Bestellung?

Finances Futures LLC betreibt das Angebot

Wir schauten uns Kreditkings.com noch einmal genauer an. Betrieben wird die Webseite laut dem Impressum aktuell von einer Firma namens Finances Futures LLC; der Sitz in 5 Brayford Square, London, E1 OSG, UK. Umschrieben wird das Angebot mit diesen Worten: „Mit unseren drei Produkten sichern Sie sich finanzielle Unabhängigkeit und das über Jahre. Sorgen Sie dafür das Sie immer Ihre Schufa im Blick haben und sichern Sie sich noch heute bis zu 7.500 Euro trotz negativen Schufa-Einträgen.“ (Quelle: https://kreditkings.com/, Letzter Abruf 24.07.2024)

Wie bereits beschrieben ist es für Interessierte einfach, über die Webseite selbst einen „Wunschkredit“ anzugeben. Erst im zweiten Schritt wird jedoch deutlich, dass es sich eigentlich mehr um eine Bestellung als eine Kreditvergabe handeln könnte. „Schritt 2“ fordert Besucher auf, die entsprechenden Felder auszufüllen (Name, Adresse, etc.). Am Ende des Formulars ist zu erkennen, dass es um folgende Produkte gehen soll:

  • 1 x Aufnahmegebühr Vorteilswelt: 12 Monate Laufzeit (99,90 EUR)
  • 1 x Vorscore: 24 Monate Laufzeit. (178,84 EUR)
  • 1 x Finabon: 24 Monate Laufzeit. (178,84 EUR)

Statt Kredit Vertrag für „Vorteilswelt“ geschlossen

Doch was sind das für Angebote? Im ersten Schritt war es für uns nicht erkennbar, dass Produkte wie „Vorscore“ und „Finabon“ Teil des Vertrags sein sollen. Erst bei Schritt Nummer 2 wird deutlich, dass es laut Leistungsbeschreibung es sich nicht primär um einen Kredit ohne Schufa dreht, sondern tatsächlich um ein „Schufafrei Sorglos Paket“. Dieses soll laut der Beschreibung aus einer sogenannten „Vorteilswelt“ bestehen, wo Vertragspartner sich, Zitat, „ausgewählte Produkte für Schufa Kunden wie z.B. Handyvertrag trotz Schufa sowie einer Prepaid MasterCard und optional und unabhängig von der Ausgabe der MasterCard der Beantragung eines Kredits bis zu max. 7.500 EUR ohne Einholung einer Schufa-Auskunft und ohne Eintragung des Kredits in die Schufa bestellen können.“ Zitatende.

Statt einem Kredit ohne Schufa wird auf einmal ein Vertrag für die Nutzung von „Vorscore“ und „Finabon“ angeboten. Dies könnte Besucher und Interessenten verwirren und unter Umständen zu Vertragsabschlüssen führen, die unter der Absicht einen Kredit zu erhalten stattdessen eine Bestellung ausführen.

Forderung durch Culpa Inkasso

Mit Absenden der Daten sowie dem gesetzten Haken bei der Anerkennung der AGB und der Widerrufsbelehrung kommt es zur Bestellung mehrere Produkte. Das ist aktuell der Fall (Stand 24.07.2024). Uns liegt durch eine Verbraucherin eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso vor.

Scan: Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso / Financial Futures LLC / Juni 2024
Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso / Financial Futures LLC / Juni 2024


Culpa Inkasso gibt bekannt, dass sie durch die Firma Finance Futures LLC beauftragt wurden, eine offene Forderung geltend zu machen. Die Bestellung soll über Kreditkings erfolgt sein. In diesem Fall soll eine Portalanmeldung bestellt worden sein – die Kosten zzgl. der Inkassokosten belaufen sich auf mehr als 180 EUR.

Wir helfen und informieren

Besonders jene Personen könnten noch mehr in die Schuldenspirale geraten, weil sie sich aus einer finanziellen Not Angebote wie Kredite ohne Schufa-Eintrag nutzen wollen. Seiten wie Kreditkings präsentieren sich selbst mit Aussagen wie „Es war noch nie so einfach! Der schnelle Kredit bis zu 7.500 Euro, auch bei Schufa-Einträgen möglich“ und schaffen Hoffnung auf eine „finanzielle Freiheit“. Doch das bei Vertragsschluss weitere Kosten auf einen zukommen können, damit rechnet nicht jeder Verbraucher.

Aus diesem Grund bieten wir Betroffenen die Möglichkeit, sich bei uns Hilfe und Informationen zu holen. Sie erreichen uns salopp gesagt überall, ob via Telefon, Mail oder Social Media. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich gegen ungewollte Vertragsabschlüsse wehren wollen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 25. Juli 2024

Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Erneut wurde ein Gewerbetreibender via Cold Call kontaktiert, was zu einem unerwarteten Vertragsschluss führte. In dem Verzeichnis der sogenannten Wirtschafts- und Gewerbeauskunft soll nun für 12 Monate sein Premium Business Eintrag gelistet sein. Wir berichten hier über seine Erfahrungen.

Titel: Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Was ist die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

„Wir bringen Ihr Business nach vorn“ heißt es vielversprechend auf der Webseite der sogenannten „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ (Url: https://wirtschaftsundgewerbeauskunft.online, letzter Abruf 22.07.2024). Unser erster Eindruck: es handelt sich bei diesem Angebot um ein Branchenverzeichnis, welches Gewerbetreibenden kostenlose sowie auch kostenpflichtige Firmeneinträge zur Veröffentlichung auf besagter Internetplattform anbietet.

Viel können wir über die Betreiber der Seite nicht herausfinden. Durch das Impressum erfahren wir, dass die „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ ihren gegenwärtigen Sitz in 4 Hurchington Drive, Bexhill-on-Sea, TN394UA, UK haben soll. Als Geschäftsform ist Sole Trader eingetragen – vergleichbar mit dem Einzelkaufmann.

Preise der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

Es gibt laut der Webseite aktuell drei Preiskategorien und somit drei Möglichkeiten, einen Firmeneintrag zu buchen.

  • Basis, kostenlos
  • Premium, 799 EUR, 12 Monate
  • Business, 1.399 EUR, 24 Monate

Die Kategorien unterscheiden sich nicht nur offensichtlich durch die Kosten und Laufzeiten, sondern auch durch die zusätzlich angebotenen Features. Im Gegensatz zum Basis-Eintrag, der nur die jeweilige Firmenvorstellung, einen Standort und eine Kategorie beinhaltet, soll ein Premium-Eintrag Optionen wie die Einbindung eines Logos oder Google-Maps bieten.

Besonders die Verknüpfung mit einem Google-Dienst löst bei uns die Frage aus, warum überhaupt ein Firmeneintrag in einem kostenpflichtigen Verzeichnis geschaltet werden soll, wenn via einem Google Business Eintrag eine kostenlose und effektive Alternative vorhanden sein könnte.

Angeblich bereits Kunde?

Wir wurden auf die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft aufmerksam, weil uns ein Gewerbetreibender seine Erfahrungen mitteilte. Im Juni 2024 wurde er telefonisch kontaktiert; Er schrieb uns folgenden Sachverhalt: 

Im Vorgespräch wurde mir gesagt, dass meine Firma bereits Kunde sei und unser Vertrag zur Verlängerung ansteht. Aufgrund dieser Aussage stimmte ich dem Ganzen zu. Nach einer Prüfung wurde klar, dass ich niemals Kunde war…

Scan: Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024
Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024


Fast 800 EUR werden in Rechnung gestellt

Tatsächlich erhielt der angerufene Gewerbetreibende wenige Tage darauf eine Rechnung für einen Firmeneintrag „Premium Business 12 Monate“ von der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft.

Wie am Bild erkennbar, wird die Summe in Höhe von 799,00 EUR gefordert. Wir prüften, ob der Eintrag überhaupt in diesem Verzeichnis dargestellt wird. Zur Veröffentlichung dieses Artikels ist der Eintrag auffindbar – doch scheinen teilweise die Inhalte des „Premium Business 12 Monate“ Firmeneintrags von der Homepage des Gewerbetreibenden kopiert. Wie ein solcher Eintrag einen Mehrwert für den zahlenden Kunden in Hinsicht auf Duplicate Content auf einem „frischen“ Onlineportal ohne nennenswerte Reputation bringen soll, können wir nicht beantworten.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

An dieser Stelle möchten wir allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels unsere Meinung zu Branchenverzeichnissen kundtun. Es beginnt meist mit einem Cold Call, einem Mail-Formular oder gar durch den Besuch eines Vertreters. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende aus dem Nichts auf dem falschen Fuß erwischt, manchmal sogar mit nicht eindeutigen Aussagen in die Irre geführt. Das Ergebnis sind hohe Rechnungen, lange Laufzeiten und ein langwieriger Prozess, sich aus dem Vertragsknoten zu lösen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Wiedersehen macht Freude: vor zwei Jahren berichteten wir über die Suchmaschinenauskunft, ein Branchenverzeichnis für die Darstellung mehrerer Firmenanschriften. Es meldete sich ein Unternehmer bei uns, da er eine hohe Rechnung erhalten hat. Wir lassen ihn in diesem Artikel zu Wort kommen, damit er seine Erfahrungen mitteilen kann.

Titel: Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Firmenverzeichnisse, Branchenportale weiterhin sichtbar?

In Emmerich sitzt immer noch die Suchmaschinen Service GmbH. Wer sich die Mühe macht, in unserem Blog nach Firmen zu suchen, die ebenfalls ihren Sitz dort haben, wird auf einige Namen stoßen. Scheinbar ist Emmerich ein beliebter Standort für Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenportalen.

Genau das bietet auch die Suchmaschinen Service GmbH an: ein Portal, auf dem Unternehmer kostenpflichtig ihre Daten darstellen lassen können. Und soll sich das im Jahr 2024 noch lohnen? Laut der Webseite suchmaschinenauskunft.com sollen sich - zumindest vor ein paar Jahren - noch wahnsinnig viele Unternehmen in Online Branchenportalen registriert haben.


Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024
Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024

Doch wie kommen Einträge zustande? Tatsächlich war es uns nicht möglich, uns über die besagte Webseite einzutragen (Stand 22.07.2024), stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass dies telefonisch erfolgen soll. Ein Mitglied meldete sich diesbezüglich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Suchmaschinenauskunft mitzuteilen.

Der Gewerbetreibende meldet sich zu Wort

Wir haben eine schriftliche Stellungnahme von unserem Mitglied vorliegen, in dem deutlich wird, wie der Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH aus Emmerich zustande gekommen sein soll.

Zitat: „Am 26.06.2024 habe ich einen telefonischen Vertrag zugestimmt, nachdem mir zuvor mitgeteilt wurde, dass ich bereits einen bestehenden Vertrag hätte und dieser ja eh verlängert werden würde. Mir wurden Nachlässe zugesichert, worauf ich zusagte (da ich ja dachte, der Vertrag läuft ja so oder so). Es stellte sich heraus, dass ich hier vorher gar keinen Vertrag hatte. Aus diesem Grund wollte ich dem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufspflicht widerrufen. Die Firma lehnte den Widerruf ab mit der Begründung wurde in den AGB ausgeschlossen.“ Zitatende.

Wir halten aus diesem Statement fest: es soll laut seiner Aussage beim Telefonat mitgeteilt worden sein, dass bereits ein Vertrag bestehen würde. Ob dem wirklich so ist, können wir an dieser Stelle nicht festlegen. Aber ein Mitschnitt des gesamten (!) Telefonats könnte aufschlussreich sein.

Forderung von über 3.500 EUR

Mittlerweile liegt eine Zahlungserinnerung für den Firmeneintrag auf Suchmaschinenauskunft vor. Insgesamt soll unser Mitglied über 3.500 EUR zahlen für den Vertragsgegenstand „Firmen-Webseite suchmaschinenauskunft.com“ bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wird nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen gezahlt, drohen rechtliche Konsequenzen.

Scan: Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024
Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024


Nutzen eines Eintrags?

Die Suchmaschinen Service GmbH schreibt auf ihrer Startseite (Url: https://suchmaschinenauskunft.com/, letzter Abruf 22.07.2024) über die Vorteile eines Firmeneintrags. Wir waren neugierig auf den Erfolg des Firmeneintrags unseres Mitglieds und gaben die Firmenbezeichnung in Google ein. Zusätzliche Suchbegriffe wie „Suchmaschinenauskunft“ ließen wir dabei weg, um festzustellen, ob und wie der Firmeneintrag unseres Mitglieds in den Suchergebnissen platziert ist. Leider fanden wir bei unserer Abfrage auf den ersten drei Seiten der Google-Suchergebnisse keine Hinweise auf den Eintrag.

An dieser Stelle wollen wir gar nicht beurteilen, ob der Preis in Höhe von über 3.500 EUR für dieses Ergebnis enttäuschend sein könnte – das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur hätten wir uns bessere Ergebnisse erhofft.

Zur Info: Wir nutzen jeweils die Browser Google Chrome und Microsoft Edge (Beides Desktop) mit dem IP-Standort unseres Kunden. Wir zeichneten die Google-Suche als Video auf. Stand der Aufnahme: 22.07.2024 – 15.46 Uhr.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

Wir berichteten bereits 2022 über das Unternehmen Suchmaschinen Service GmbH. In unserem bestehenden Artikel ging es vorrangig um die damals gültigen AGB. Wir möchten an dieser Stelle allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels einen Hinweis für Gewerbetreibende geben. Besonders frische UnternehmerInnen sind sich nicht immer bewusst, dass es Fernabsatzverträgen zwischen Kaufleuten kein Widerrufsrecht gibt. Deshalb kann eine unbedachte Zustimmung zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen, die hohe Kosten verursachen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 20. Juni 2024

Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Uns wurde eine Rechnung von einem Schweizer Unternehmen mit dem Namen IBB Pronowa GmbH von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Berechnung für einen sogenannten Premium Plus Business Eintrag, 6 Monate. Dieser Eintrag soll mit aller Voraussicht auf dem Portal Firmenanzeiger24 erfolgen.

Titel: Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Bestand ein Vertrag mit Firmenanzeiger24?

„Wird Ihr Unternehmen überall gefunden?“ ist als Frage dargestellt, als wir die Seite Firmenanzeiger24.com aufrufen. Betrieben wird die Seite aktuell laut Impressum von einer IBB Pronowa GmbH, Sitz in 8001 Zürich, CH. Um das eigene Unternehmen „überall“ zu finden, werden kostenlose Firmeneinträge auf einer Webseite angeboten. Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, mit Bezeichnungen wie „Premium Plus Business Eintrag“.

Die Verträge für die kostenpflichtigen Einträge kommen laut den AGB (https://firmenanzeiger24.com/info/agb/) durch einen telefonischen Kontakt zustande. Da liegen uns sogar genauere Informationen vor. Eine Gewerbetreibende übermittelte uns nicht nur die Rechnung von IBB Pronowa GmbH, sondern auch schriftlich eine Auskunft, wie sie telefonisch kontaktiert wurde. Sie schreibt:

Erfahrungen mit IBB Pronowa GmbH

„Ein Herr Schmidt rief mich Ende März an und sagte, ich hätte mit der Firma Firmen Anzeiger 24 einen Vertrag. Da ich ihn immer wieder erklärte, ich hätten keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, setze er mich dermaßen unter Druck und meinte, das würde 2.000 EUR kosten, ich könnte aber auch für ein Jahr bezahlen, das wäre günstiger – dann müsste ich jetzt kündigen.

Die Kündigung übernimmt ein anderer Herr, der mir Fragen vorlas, und ich musste immer mit JA antworten. Ich war froh, als das Gespräch zu Ende war. Nach ca. 10 Tagen kam dann eine Rechnung“.

Scan: Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024
Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024


Diese Rechnung liegt uns auch vor. Für den Premium Plus Business Eintrag 6 Monate wird von der Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR gefordert. Diese Summe soll innerhalb der nächsten sieben Tag an die IBB Pronowa GmbH überwiesen werden – auf eine belgische Kontoverbindung.

Während der Briefkopf die Adresse in Zürich dargestellt, die wir ebenfalls im Impressum von Firmenanzeiger24 fanden, ist in der Fußzeile der Rechnung eine andere Adresse in 1050 Brüssel, Belgien angegeben.

Zahlungsaufforderung durch National Inkasso

Etwas mehr als zwei Monate nach der Rechnung folgte eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen National Inkasso (LINK). Im Auftrag der IBB Pronowa GmbH wird im Schreiben bekannt gegeben, dass eine Zahlung bislang ausgeblieben bleiben soll und aus diesem Grunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen der Betrag in Höhe von 670,66 EUR gezahlt werden soll.

Scan: Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024
Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024


Hilfe gegen überteuerte Rechnungen

Wir beurteilen Online-Firmenverzeichnisse und Branchenbücher, die selbst über keine Reichweite verfügen, aber teure Anzeigen verkaufen möchten, als sehr zweifelhaft. Wir berichteten im Rahmen unserer Berichterstattung zuhauf über Mitarbeiter derartige Portale, die sich via Spam-Fax und Cold Calling bei Unternehmern melden, um B2B Verträge abzuschließen. Das Problem für Gewerbetreibende: es gibt bei diesen Vertragsschlüssen kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ zu viel kann demzufolge teure Folgen haben – und die erhaltene Dienstleistung ist in vielen Fällen ohne Nutzen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax? Melden Sie sich bei uns für weitere Infos.

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Mittwoch, 5. Juni 2024

Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Die Weko Media LLC betreibt aktuell das Firmenverzeichnis „Firmeneintrag.net“. Um Kunden für dieses Branchebuch zu gewinnen, werden scheinbar Formulare via E-Mail versandt, die ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Haben Sie eine solche Mail erhalten? Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Titel: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Schneller finden mit einem weiteren Firmenverzeichnis?

Mit dem kreativen Slogan „Finde was du suchst“ wirbt aktuell die Weko Media LLC (Sitz laut Impressum firmeneintrag.net: 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM) für ihr Firmenverzeichnis. Vom Aufbau her ähnelt die Page den bekanntesten Vertretern dieser Art Verzeichnisse – und unsere Testsuche nach Friseuren in Berlin zeigten sogar Ergebnisse an.

Screenshot Firmeneintrag.net Homepage / Juni 2024

Ob Branchenbücher und Verzeichnisse heutzutage noch Sinn ergeben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Aus Sicht der Suchmaschinenbetreiber sind Datenbank dieser Art nicht so zielführend, weil eine einfache simple Suche nach einer Firma in einer bestimmten Stadt möglicherweise schneller zum Ziel führt. Aber wie bereits beschrieben: es gibt ja eingetragene Friseure in Berlin, wie kamen die auf Firmeneintag.net?

Inhalt der E-Mail: Auf Richtigkeit prüfen

Uns wurde die E-Mail von Weko Media LLC zur Ansicht vorgelegt. Wir zitieren in folgendem Absatz den Inhalt. Anbei sei vermerkt, dass dieser E-Mail als Anhang ein Formular beigefügt, ein „Antrag zum Branchenbucheintrag“. Dazu gleich mehr.

E-Mail, Zitat: 
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Weko Media
Zitatende.

 

Über das Formular der Weko Media LLC

Nun zum Schriftstück, welches beigefügt war. Es erinnert stark an bereits bekannte Offerten, über die wir in diesem Blog bereits mehrfach berichteten. Es werden die typischen Daten abgefragt, wie Telefon und Branche. Auffällig: es waren andere Felder wie die Anschrift und der Firmenname bereits vorausgefüllt. Wahrscheinlich daher der Hinweis durch Weko Media, diese angegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Zusätzlich ist Text auf dem Formular zu finden, die AGB. Da sind die wichtigsten Vertragsbedingungen wie der Preis und die Laufzeit aufgeführt, nur wir empfinden die Darstellung als wenig auffällig – diese wichtigen Informationen könnten bei einer halbherzigen Prüfung untergehen. Der Preis für einen „Business Eintrag beträgt 930 Euro netto pro Jahr und die Laufzeit des Vertrages beträgt min. zwei Jahre“.

Wie bei vergleichbaren Angeboten auch: Ja, der Vertrag verlängert sich automatisch und ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Offerten via Mail & Fax: Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax?

Es könnte zu ungewollten Verträgen führen, wenn Sie das entsprechende Formular an die Weko Media LLC zurücksenden.

Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

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Mittwoch, 24. April 2024

Über das Dating-Portal „Xhit“ von IDNR Inc.

Die Firma IDNR Inc. findet sich im Impressum des Dating-Portals „Xhit“. Doch wie so oft drohen nach der kostenlosen Anmeldung bzw. nach der Testphase Kosten, da die Kündigungsfrist nicht beachtet wurde.

Titel: Über das Dating-Portal „Xhit“ von IDNR Inc.

Casual-Dating Xhit: Nur die Anmeldung ist kostenlos

„Xhit“ heißt ein Dating-Portal der Betreiberin IDNR Inc, mit dem internationalen Sitz in Panama. Auf der Startseite wird das Angebot beworben mit unterschiedlichen Aussagen, doch vorrangig scheint Casual-Dating im Vordergrund zu stehen. Textpassagen wie „Wir verbinden das aufregende mit dem noch angenehmeren und erschaffen ein völlig neues Unterhaltungserlebnis für Erwachsene“ deuten auf nicht unbedingt jugendfreie Inhalte hin, spätestens die diversen Aufnahmen von Frauen bestätigen die Inhalte – und vor allem die Zielgruppe.

Die Registrierung soll – wie auf vielen bekannten Dating-Portalen - kostenlos sein. Bereits hier ist die Wahl der Worte von Bedeutung, denn eine kostenlose Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenfreien Nutzung.

Nach Testphase können Kosten entstehen

Erst nach der Registrierung haben Interessierte die Möglichkeit, die besonderen Features der Seite xHit über die Startseite hinaus zu nutzen. Doch auch nach der Abgabe einiger persönliche Daten wie E-mail-Adresse und Namen wird die Entdeckungstour arg beeinträchtigt. Warum? Weil viele Funktionen, wie unter anderem der Versand einer Nachricht, erst mit der kostenpflichtigen Nutzung ermöglicht werden. Da eine Casual Dating Plattform ihren Fokus in den meisten Fällen auf die Kontaktaufnahme zwischen beiden Parteien legt, kann mit der reinen Registrierung nicht viel erreicht werden.

Bleibt demzufolge nur der Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Diese soll mit einer Testphase beginnen, genauer mit dem „10-Tage Xhit Club Testzugang“. Wir kennen derartige Angebote bereits von anderen Anbietern. Auch hier wandelt sich die kostenfreie Nutzung in ein kostenpflichtiges Abo um. Kostenpunkt: 24,90 EUR monatlich. Schnell können diese monatlichen Gebühren zu hohen Rechnungen führen, weil man unter Umständen die Kündigung während der Testphase verbummelt hat. (Stand dieser Angaben: 24.04.2024)

Die Folge können Zahlungsaufforderungen und Mahnungen sein, möglicherweise auch von beauftragten Inkassounternehmen, was in den meisten Fällen noch höhere Kosten bedeutet.

Hilfe bei Dating-Portalen und Abo

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Xhit und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Dating-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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