Das Inkassobüro
UGV Inkasso GmbH aus Harthausen verschickt seit Jahren Forderungen für die
FKH OHG an Verbraucher. Ein Verbraucher leitete ein Schreiben an uns weiter, in dem mit einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht wird. Wie sollen Betroffene auf so ein Schreiben reagieren? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten.
UGV Inkasso GmbH – Erfahrungen mit dem Inkassounternehmen
Inkassounternehmen genießen nicht den besten Ruf. Einer der Gründe könnten jene zweifelhafte Methoden sein, welche in den Medien sogar als „
Die miesen Tricks der Inkasso-Firmen“ (Frankfurter Rundschau) bezeichnet werden. Wir haben uns auch mit diesem Thema in unserem Artikel „
Was Verbraucher wissen sollen“ auseinandergesetzt. So soll auch die UGV Inkasso GmbH „nicht nachvollziehbare Gebühren“ für eher kleinere Forderungen verlangen: schnell werden aus 20 EUR durch Zinsen und Aufschläge schmerzhafte Summen.
Bereits 2015 berichteten wir über das Geschäftsgebaren der UGV Inkasso GmbH, welche für die
FKH GbR angeblich noch offene Forderungen beitreiben wollte. Seinerzeit wurden vermeintliche Schuldner über die Umstände im Dunkeln gelassen und es wurde durch seitens der
FKH sogar ein Zahlungsverbot ausgesprochen.
Drohung mit einem vorläufigen Zahlungsverbot
Nun liegt ein aktuelles Schreiben der UGV Inkasso GmbH vor. Einem Verbraucher wird darin mitgeteilt, dass seitens der FKH OHG (beide Firmen sind in der Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen ansäßig) noch Forderungen bestehen. Aus diesem Grund wird mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht, welcher dem Drittschuldner bereits zugestellt und in Kraft sein soll. Eine solche Pfändung kann zweifelsfrei verheerende Folgen für den Betroffenen haben. Das Inkassounternehmen gewährt dem Verbraucher insgesamt 10 Tage Zeit, um u.a. einen Teilzahlungsvertrag unterschrieben zurückzusenden und direkt im Anschluss eine erste Rate zu zahlen.
 |
Anschreiben UGV Inkasso GmbH | 31.08.2017 |
Darf die FKH OHG das Konto pfänden?
Zu dem Thema, ob die FKH OHG Zwangsvollstreckungen aus dem Titel der FKH GbR geltend machen kann, gibt es seit Mai 2017 ein Urteil. In dem Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 17.05.2017 -
VII ZB 64/16) wurde festgestellt, dass eine „ Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma“ vorliegt, dass die „Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachzuweisen“ sein muss.
Dies war nicht der Fall: die FKH OHG hatte beim Vollstreckungsgericht Fürstenwalde den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und dazu einen Vollstreckungstitel vorgelegt, der jedoch auf den Namen FKH GBR ausgestellt ist. Da in der Firmenhistorie (einsehbar im Handelsregister) keinerlei Hinweise darauf existieren, dass die FKH OHG zuvor als FKH GbR existiert hat, wurde eine vorherige Rechtsbeschwerde abgewiesen.
Sollte es sich in dem hier vorliegenden Fall genauso verhalten, hat der Schuldner gute Chancen zur Abwehr der Vollstreckungsmaßnahmen. Aus diesem Grunde ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.
Typische Probleme bei Forderungen der UGV
Wir haben uns bereits allgemein mit häufigen Fehlern in Inkassoschreiben auseinandergesetzt (LINK NEU EINFÜGEN). Einige dieser Aspekte haben wir in Schreiben der UGV Inkasso vorfinden können und für unsere Mitglieder gerügt. Teils wurden nicht unerhebliche Überzahlungen provoziert, die auf unser Engagement hin zurückbezahlt wurden. Es lohnt sich also sehr wohl, die Forderungsaufstellungen der UGV penibel zu prüfen – am besten durch unsere Experten!
Titelherausgabe nach Erledigung
Stellen Sie bitte sicher, wenn die Zahlungen auf unstreitige Forderungen erfolgt und die Vollstreckung damit erledigt ist, sicher, dass Ihnen auch der Vollstreckungstitel ausgehändigt wird, um künftige Vollstreckungen zu hindern. Die UGV Inkasso vernichtet die Titel angeblich recht schnell nach Erledigung, ohne benennen zu wollen, wer den Titel genau vernichtet hat. Sie haben in solchen Fällen einen Anspruch auf eine „Quittung“ in Form eines öffentlich beglaubigten Anerkenntnisses – nur dieses beseitigt Vollstreckungsrisiken für die Zukunft zuverlässig. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!
Weitere Kosten und Auslagen nach Erledigung
Nachdem die Kosten und Forderungen aus dem Titel erledigt sind, hat man endlich Ruhe? Mitnichten. Uns liegen verschiedene Schreiben vor, in denen nachträglich entstandene Kosten, Zinsen und Auslagen gefordert werden. Hat das Inkasso also nie ein Ende? Auch hier lohnt es sich genau nachzusehen: Oftmals sind diese weiteren Kosten und Zinsen nicht tituliert und damit verjährt. Manche Forderungen bestehen aber zurecht. Hier sollte man genau prüfen, um keine weitere kostenintensive Klage zu provozieren.
Post von der UGV Inkasso GmbH erhalten? Wir helfen
Sollten Sie ein oder mehrere Schreiben von der UGV Inkasso GmbH, der Kanzlei am Modenbach (RA Christian von Loefen) erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Insbesondere die UGV Inkasso erwirkt schnell Zahlungsverbote auf Konten oder Gehaltszahlungen. Schnelle Reaktionen sind daher ein Muss, um Nachteile zu vermeiden.
Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.