Dienstag, 24. September 2024

Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

Im Juni berichteten wir bereits über das Firmenverzeichnis der Weko Media LLC. Mittlerweile liegt uns ein schriftliches Angebot für einen „Business Eintrag“ vor. Schritt für Schritt gehen wir in diesem Artikel auf die Inhalte ein.

Titel: Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

„Überprüfung“ und Rücksendung führt zu Neuvertrag

Ein Wort vermissen wir beim Lesen dieser vorliegenden Offerte der Weko Media LLC besonders: und zwar „Angebot“ – oder etwas Vergleichbares. Tatsächlich heißt es, dass die Empfängerin die untenstehenden Angaben „auf ihre Richtigkeit“ überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen soll. (Siehe Punkt 1)

Mit diesen „firmenrelevanten Daten“ soll für eine korrekte Eintragung in das entsprechende Branchenbuch, dessen Namen wir erst später erfahren, ermöglicht werden. Die Empfängerin wird gebeten, diesen Antrag unterzeichnet an die ebenfalls auf der Offerte dargestellten Kontaktmöglichkeiten zurückzusenden.

Schön und gut, aber was ist mit den entstehenden Kosten? Die werden erst im kleinen Absatz „Beschreibung Business Eintrag“ erläutert.

930 Euro pro Jahr – für mindestens zwei Jahre

Da ist es endlich – das vermisste Wort „Angebot“. Im zweiten Absatz (Siehe Punkt 2) wird bekannt gegeben, dass es sich um einen „angebotenen Business Eintrag“ handelt, der „alle wichtigen Informationen“ zum Unternehmen enthalten soll. Bedeutet dies, dass die Kategorie der „Branche“ (Siehe Punkt 3) dermaßen irrelevant ist, dass die Zeile leer bleibt? Möglicherweise erachtet die Weko Media LLC diese Einteilung als unwichtig.

Laut Text sollen ebenso Videos, Bilder, Google Maps, Firmenlogos und weitere zusätzliche Informationen enthalten sein. Diese sind anhand der Offerte offensichtlich schwierig einzuschätzen, besonders die Videos. Der Preis für diese Leistung: 930 EUR jährlich mit einer Vertragslaufzeit in Höhe von zwei Jahren. Alternativ soll es einen kostenlosen Basiseintrag auf der Webseite www.firmeneintrag.net/eintrag geben.

Damit wäre die Katze aus dem Sack, der Business Eintrag der Weko Media LLC soll demzufolge auf der Webseite www.firmeneintrag.net erscheinen. Das Portal selbst und das Erscheinungsbild besprachen wir bereits in unserem Artikel im Juni namens: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Scan: Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24
Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24

Verlängert sich automatisch um ein Jahr

Es folgt ein weiterer Textblock auf diesem Dokument, welcher noch weitere wichtige Informationen enthält (Siehe Punkt 4). Zum Beispiel der Hinweis, dass es sich nicht um das offizielle Handelsregister dreht: „Dieser Antrag ist behörenden- und kammerunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag“.

Auch gibt es einen weiteren Hinweis zu den Gesamtkosten der Dienstleistung, 1.860 EUR für zwei Jahre. An dieser Stelle wird aber eine weiterer wichtiger Vertragsinhalt offenbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Weko Media LLC: Weiterhin keinerlei Infos auf dem Dokument

och wer bekommt eigentlich das Geld? Mit wem wird der Vertrag für diesen Business Eintrag geschlossen? Bis auf den Namen Weko Media LLC erfahren wir nicht viel. Genau genommen fehlen auf dieser Offerte eine Kontaktmöglichkeit abseits einer Faxnummer und einer E-Mail Adresse. Umständlich müssen wir Firmeneintrag-Webseite aufsuchen. Die Anschrift im Impressum der erwähnten Webseite hat sich nicht geändert, weiterhin soll die Weko Media LLC in 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM sitzen.

Wirkt das vertrauenswürdig? Nicht auf uns. Jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis das Geld wert ist. Wir halten die Leistung aber für fragwürdig, da diese Basisdaten der dargestellten Firma wahrscheinlich kostenlos im Netz (und/oder Handelsregister) verfügbar sind. Sonst hätte die Empfängerin die Offerte möglicherweise gar nicht erst erhalten.

Vorsicht bei B2B Geschäften

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 20. September 2024

Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Die Kobak Holding GmbH möchte gerne Kunden für ihre Webseite www.branchenverzeichnis.de gewinnen. Um dies zu ermöglichen, werden Offerte an Gewerbetreibende geschickt, die als „Gewerbeanmeldung / Eintrag Handelsregister 2024“ betitelt sind.

Titel: Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Über 950 EUR für einen Eintrag in einer Datenbank

Uns wurde ein Angebot oder in anderen Worten eine Offerte für eine Neueintragung in einem Online-Branchenbuch vorgelegt. Für über 975 EUR sollen das angeschriebene Unternehmen in eine Datenbank eingepflegt werden. Bei dieser Datenbank soll es sich um eine Webseite namens www.branchenverzeichnis.de handeln.

Absender dieses Angebots ist laut des Angebots eine Kobak Holding GmbH mit Sitz in 53909 Zülpich. Dieses Unternehmen steht nicht mit dem gemeinsamen und offiziellen Handelsregisterportal der Länder in Verbindung, sondern möchte scheinbar mit diesem Schreiben Neuverträge abschließen.

Das steht in dem Angebot der Kobak Holding GmbH

Die Offerte haben wir für eine bessere Übersicht markiert.

  • 1. Bezeichnung
  • 2. Art des Eintrags
  • 3. Kontoverbindung, Preis
  • 4. AGB
  • 5. Adresse des Absenders

Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte
Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte, 30.08.2024

In der linken oberen Ecke findet sich die Bezeichnung „Handelsregister Datenbank, Registration und Publikation – Handel, Gewerbe, Industrie“. (siehe Punkt 1) Für dieses Angebot ist jedoch eine Firma namens Kobak Holding GmbH verantwortlich, dazu später mehr. Die Art des Eintrags wäre in diesem Fall jedoch eine Neueintragung (Siehe Punkt 2), was sich jedoch nicht unbedingt auf das Handelsregister bezieht, sondern auf eine aktuell nicht funktionstüchtige Webseite (Stand 18.09.2024), wie sich herausstellt.

Wie gesagt, bei diesem Schreiben handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, was jedoch erst mit dem Textblock am rechten Rand deutlich wird. (Siehe Punkt 4). Die Kobak Holding GmbH gibt mit diesem Schreiben an, dass sie „eine behördliche Eintragung ins Handelsregister“ und eine „Eintragung auf der bekannten Webseite www.branchenverzeichnis.de“ veranlasst. Diese URL ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels „nicht erreichbar“.

Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024
Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024

Der Preis für diesen Eintrag: 976,25 EUR. Der Zahlungsempfänger ist die KOBAK Holding GmbH, zu sehen unter Punkt 3. Das Angebot wird angenommen, indem man diese Summe auf die angegebene Kontoverbindung überweist. Bleibt noch abschließend die Anschrift des Absenders (Siehe Punkt 5).

Allgemeine Warnung vor Angeboten und Rechnungen

Auf der Webseite des Amtsgerichts Walsrode ist ein wichtiger Hinweis der Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz zu lesen, Stand: 18.09.24:

Screenshot Amtsgericht Walsrode Warnung, 18.09.2024
Quelle:  Amtsgericht Walsrode Niedersachsen, 18.09.2024 


Diese Meldung entnahmen wir der Webseite des Amtsgerichts Walsrode, Niedersachsen. Der Gewerbetreibende, der sich bei uns aufgrund dieses Themas meldete, ist in diesem Kreis gemeldet. Dennoch betrifft der warnende Hinweis auch die übrigen Bundesländer.

Hilfe und Infos bei Finanzdienstleistungen und Inkasso

Allgemein lässt sich sagen, dass sich Gewerbetreibende und vor allem frische UnternehmerInnen bei uns meldeten, die eine Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag erhielten. In vielen Fällen wurden diese auch mittels einem Cold Calling kontaktiert. Es kam auch vor, dass ein solches Angebot mit einer Rechnung verwechselt wurde – und es zu einer Rücksendung oder gar Zahlung kam. In Bezug auf die Kobak Holding GmbH ist uns bislang nur die Kontaktaufnahme über die schriftliche Offerte bekannt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit einem Branchenbuch bzw. Firmenverzeichnis oder gar einem Inkassounternehmen kommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten am Ende des Artikels.

Sie finden mehr zum Thema Branchenbuch auf unserer Hilfe-Seite. Darüber hinaus finden Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 19. September 2024

European Trust Solutions S.L.U. – Forderung von Jedermann Inkasso

Über das Unternehmen European Trust Solutions S.L.U. war uns bis vor kurzem auch nur wenig bekannt – bis uns ein Verbraucher kontaktierte. Er schrieb uns, dass er eine Zahlungsaufforderung von der Jedermann Inkasso via Email erhalten hat – im Auftrag der oben angeführten Firma. Wir schauten uns die Mail genauer an.

Titel: European Trust Solutions S.L.U. – Forderung von Jedermann Inkasso


Finanzsanierung aus Spanien

„Willkommen bei Ihrem Finanzdienstleister“ können wir aktuell auf der Homepage der European Trust Solutions S.L.U. lesen, erreichbar unter der URL https://www.finance-enterprise.com/de.html (Stand 16.09.2024). Wir selbst haben zwar bislang noch nichts über dieses Unternehmen mit Sitz in San Fernando (Spanien) gewusst, aber auf ihrem Internetauftritt finden wir Formulierungen wie „jahrelange Erfahrung“ oder „Bedingungslose Transparenz“.

Da wir, wie bereits beschrieben, sehr wenige Informationen über dieses Unternehmen selbst haben, können wir die beworbene Transparenz evtl. zum Anlass nehmen, mehr Details über die Webseite zu erfahren.

Tatsächlich wird auf „Finance Enterprise“ eine Finanzsanierung beworben. Das wäre kein neues Thema für uns; darüber berichteten wir vielfach und warnten auch vor möglichen Zusatzkosten. In vielen Fällen gab es statt einer Regulierung bestehender Schulden neue Kosten, die durch einen Vertragsabschluss für eine Finanzsanierung entstanden.

Aktuell können wir die Dienstleistung der European Trust Solutions S.L.U. nicht beurteilen, aber uns liegt eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen vor, was uns die möglichen Kosten aufzeigt.

Jedermann Inkasso: Zahlungsaufforderung in Höhe von über 300 EUR

Via E-Mail wurde uns eine Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso weitergeleitet, die ein Verbraucher erhalten hatte. In dem Inkassoschreiben wird bekannt gegeben, dass die Firma European Trust Solutions S.L.U., Kora 2, Avenida Moya 2, 35100 San Fernando, den Auftrag erteilt hat, die offenen Forderungen beizutreiben.

Es geht um eine offene Rechnung in Höhe von 284,50 EUR, die seit Mitte Juli fällig sein soll. Durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens kamen weitere Kosten hinzu, sodass letztendlich eine Summe in Höhe von 315,82 EUR gefordert wird. Diese Summe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Sollte die Summe nicht fristgerecht an Jedermann Inkasso überwiesen werden, muss mit Mehrkosten gerechnet werden.

Hilfe und Infos bei Finanzdienstleistungen und Inkasso

Leider melden sich nicht selten VerbraucherInnen bei uns, die bei der Suche nach einem Schufa ohne Kredit oder einer Regulierung der Schulden auf Angebote eingingen, die keine Lösung, sondern noch weitere Kosten verursachte. In vielen Fällen konnten wir unsere Mitglieder Inkasso-Forderungen unterstützen.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit einem Inkassounternehmen bzw. einer Zahlungsaufforderung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten am Ende des Artikels. Darüber möchten bieten wir auch allgemeine Infos bei hohen und überraschenden Forderungen, die durch den Kauf von Finanzdienstleistungen (Finanzsanierung, Master Card Angebote, etc.) entstanden sind.

Sie finden mehr zum Thema Inkasso auf unserer Hilfe-Seite. Darüber hinaus finden Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 16. September 2024

Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.

Regelmäßig berichten wir über Branchenbuch-Angebote, die über E-Mail oder via Telefon angeboten werden. Nun leitete ein Gewerbetreibender eine Mail an uns weiter; es geht um eine Fa. Branchenkatalog und eine Offerte, in der ein Brancheneintrag korrigiert oder ergänzt werden soll. Dargestellt werden jedoch nur die Adressdaten, die wahrscheinlich eh frei im Internet verfügbar sind. Wir schauen uns die Offerte an.

Titel: Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.


„Bitte bestätigen und zurücksenden“

Eine neue Offerte liegt vor. Auch im Jahr 2024 gibt es ein Wiedersehen mit einer Offerte einer Firma aus Izmir, Türkei. Wir berichteten bereits oft über Firmen, die Angebote für Branchenverzeichnis-Einträge und Werbeanzeigen für viel Geld an Gewerbetreibende verkaufen möchten. In diesem Fall soll es die Fa. Branchenkatalog sein, die über eine Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen.

Sitz dieser Fa. Branchenkatalog (AG) soll Bahriye mah. 1836 sokak no:39 Karsiyaka/Izmir in der Türkei sein. Die besagte Offerte wurde uns durch einen Gewerbetreibenden zugestellt. Er leitete an uns sogar die ursprüngliche Nachricht von der Email-Adresse branchenkataloginfo@*****.*** weiter. Im Text der Mail ist zu lesen: „Wie besprochen, sende ich Ihnen das Layout zu. Ich bitte Sie, dies bestätigt an uns per Mail oder per Fax zurückzusenden, MFG Team Branchenkatalog“. Mehr Informationen suchten wir vergeblich.

Kostenlos ist der Eintrag bei der Fa. Branchenkatalog aber nicht.

Branchenkatalog-Eintrag: Über 4.000 EUR werden fällig

Fassen wir Preise für die Eintragung im sogenannten „Branchenkatalog“ zusammen:

  • Grundpreis: 599,00 EUR
  • Einstellungs- und Pflegekosten: 399,00 EUR
  • Graf. Gestaltung: 199,00 EUR

Macht insgesamt 1.197,00 EUR für einen Brancheneintrag. Kommen noch die Mehrwertsteuern oben drauf, was eine Summe in Höhe von 1424,43 EUR ergibt. Doch das wäre nur ein Jahr; der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren. Für den gesamten Vertrag müsste diese Branchenkatalog-Eintragung 4.273,29 EUR gezahlt werden. Ach ja, der Vertrag verlängert sich um automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Bei dieser Summe staunten wir nicht schlecht und wunderten uns, wie denn ein derartig kostspieliger Eintrag aussehen könnte. Schließlich bieten anderen Portale kostenlose Firmeneinträge an, ob der Branchenkatalog sich da behaupten kann? Leider wurden wir enttäuscht. Wir stellten bei der Lektüre der AGB fest, dass man wahrscheinlich über 4.000 EUR für eine Eintragung zahlt, die man möglicherweise nicht einmal zu Gesicht bekommt.

Scan: Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024
Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024


Wo wäre der Eintrag zu sehen?

Aus den AGB erfahren wir mehr über die Veröffentlichung: „Er beauftragt die Fa. Branchenkatalog über die Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen“. Was an dieser Stelle verwundert: ein Internetportal? Irgendeins? Wer bestimmt das? Was ist, wenn es nachher thematisch überhaupt nicht zum Vertragspartner passt? Zum Beispiel ein Internetportal für Handwerker, doch die Empfänger der Vorlage sind Zahnärzte? Vielleicht gibt es bessere Methoden für Marketing-Projekte.

Nach Vertragsschluss ist eine Menge Geld für den Eintrag fällig, von daher wäre es doch wünschenswert, wenn man sich diesen Branchenkatalog genauer anschauen könnte. Doch wir tappen weiter im Dunkeln.

Zumindest soll die Firma „Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti.“ Inhaberin des unbekannten Werbeportals sein. Es könnte sein, dass die Firmenbezeichnung bekannt vorkommt. Denn wir berichteten bereits in der Vergangenheit, genau im Juli 2023, über eine andere Offerte einer Firma mit der gleichen Firmenbezeichnung. Auch die Offerte sieht dem vorliegenden Dokument aus dem Jahr 2023 verblüffend ähnlich. Lesen Sie den Artikel „Branchen-EU – Offerte für Firmenbuch-Eintrag aus Izmir“ 

Hilfe und Infos zu Branchenverzeichnissen und Cold Callings

Wir bieten natürlich auch heute noch allgemeine Informationen rund um die Themen Branchenverzeichnisse, Brancheneinträge und vor allem Cold Calling – auch bekannt als Kaltakquise. Angebote für kostenpflichtige Einträge in Werbebroschüren und Branchenbüchern müssen nicht unbedingt nur durch unerwünschte Telefonanrufe unterbreitet werden. In der Vergangenheit wurden auch Emails mit PDF-Anhängen versandt. Etwas aus der Mode gekommen ist das Fax, aber es nicht ausgeschlossen, dass hier und da ein Spam-Fax mit einem Angebot verschickt wird.

Mehr erfahren Sie auf unser allgemeinen Infoseite zum Thema Branchenbuch und erstrittene Urteile unserer Mitglieder.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. September 2024

Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto

Ein Verbraucher stellte eine Buchung via Lastschrift auf seinem Konto fest: Ein Monatsbeitrag mit der Bezeichnung „Glückspilot24“; der Zahlungsempfänger ist eine DMS GmbH. Doch es ist dem Verbraucher ein Rätsel, wie dies zustande gekommen sein soll.

Titel: Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto


Was über Glückspilot24 bekannt ist

Der „umfassende Gewinnspielservice“ namens Glückspilot24 wirbt mit „Ihre Chance auf exklusive Gewinne“ (siehe HP https://glueckspilot24.com/). Ebenfalls auf der Webseite ist ein kurzes Video zu sehen, in dem zahlreiche Infos aufbereitet werden. Maximale Gewinnchancen! Über 200 Gewinnspiele! Teilnahme an einer exklusiven Internetlotterie! Nur um welche Gewinnspiele es sich handelt, was man überhaupt gewinnen kann lässt – all das und viel mehr bleibt unbeantwortet.

Was auf Glückspilot24 ebenfalls auf dem ersten Blick schwer einzuschätzen ist: wie kommen Verträge überhaupt zustande? Schließlich meldete ein Mitglied unseres Vereins eine überraschende Abbuchung einer Firma namens DMS GmbH für einen „Monatsbeitrag 07 24 Glueckspilot24“. Laut seiner Aussage ist es ihm ein Rätsel, wie es zustande gekommen sein soll. Er vermutete uns gegenüber eine „Trickserei in einer App“. Wir forschten demzufolge nach.

Wie kommt es zum Vertrag?

Zum Glück finden wir die Antworten in den AGB (siehe https://glueckspilot24.com/wp-content/uploads/2024/08/Gewinnspiel_AGB_160824_glueckspilot24.pdf ) Dort ist zu lesen, Zitat: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt.“ Zitatende.

Wir versuchten auf der Homepage von Glückspilot24 irgendeine Möglichkeit zur Anmeldung oder Registrierung zu finden. Dabei hatten wir keinen Erfolg, wir freuen uns über Tipps, wie das möglich sein soll. Aber wir fanden in dem Bereich „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ folgenden Hinweis, Zitat: „Die genauen Kosten für unseren Service hängen von dem gewählten Paket und den gewünschten Leistungen ab. Ihr persönlicher Gewinnberater wird Ihnen alle Details und Preise am Telefon erklären, sodass Sie genau wissen, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind. Alle Preise sind transparent und es gibt keine versteckten Gebühren.“ Zitatende.

Sitz von Glückspilot24 in Griechenland

Möglicherweise unterscheidet sich unsere Definition von Transparenz, aber wir hätten uns gefreut, wenn die Preise nicht nur am Telefon mitgeteilt werden würden. Das könnte aber ein Hinweis sein, wie die Verträge für Glückspilot24 zustande kommen – via Cold Call. Es wäre zumindest nicht unüblich, dass Glücksspiel-Verträge über das Telefon geschlossen werden.

Als Anschrift ist zwar eine Postfach-Adresse in Düsseldorf genannt, der Sitz der Firma ist jedoch Griechenland angegeben, zumindest wenn man das Impressum der Homepage aufruft: EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – Greece.

Die Lastschrift soll aber an den Zahlungsempfänger DMS GmbH gehen. Dieses Unternehmen wird auf der Homepage weder in den AGB, noch im Impressum genannt. Es handelt sich aber um eine deutsche Bankverbindung.

Wie sollte man reagieren?

Es lohnt sich, aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten hin zu prüfen, wie es unser Mitglied getan hat. Möglicherweise bucht ein unbekannter Dienstleister seit längerer Zeit gewisse Summen ab. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll.

Wir bieten rund um dieses Thema allgemeine Informationen an. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.