Mittwoch, 5. Juni 2024

Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Die Weko Media LLC betreibt aktuell das Firmenverzeichnis „Firmeneintrag.net“. Um Kunden für dieses Branchebuch zu gewinnen, werden scheinbar Formulare via E-Mail versandt, die ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Haben Sie eine solche Mail erhalten? Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Titel: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Schneller finden mit einem weiteren Firmenverzeichnis?

Mit dem kreativen Slogan „Finde was du suchst“ wirbt aktuell die Weko Media LLC (Sitz laut Impressum firmeneintrag.net: 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM) für ihr Firmenverzeichnis. Vom Aufbau her ähnelt die Page den bekanntesten Vertretern dieser Art Verzeichnisse – und unsere Testsuche nach Friseuren in Berlin zeigten sogar Ergebnisse an.

Screenshot Firmeneintrag.net Homepage / Juni 2024

Ob Branchenbücher und Verzeichnisse heutzutage noch Sinn ergeben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Aus Sicht der Suchmaschinenbetreiber sind Datenbank dieser Art nicht so zielführend, weil eine einfache simple Suche nach einer Firma in einer bestimmten Stadt möglicherweise schneller zum Ziel führt. Aber wie bereits beschrieben: es gibt ja eingetragene Friseure in Berlin, wie kamen die auf Firmeneintag.net?

Inhalt der E-Mail: Auf Richtigkeit prüfen

Uns wurde die E-Mail von Weko Media LLC zur Ansicht vorgelegt. Wir zitieren in folgendem Absatz den Inhalt. Anbei sei vermerkt, dass dieser E-Mail als Anhang ein Formular beigefügt, ein „Antrag zum Branchenbucheintrag“. Dazu gleich mehr.

E-Mail, Zitat: 
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Weko Media
Zitatende.

 

Über das Formular der Weko Media LLC

Nun zum Schriftstück, welches beigefügt war. Es erinnert stark an bereits bekannte Offerten, über die wir in diesem Blog bereits mehrfach berichteten. Es werden die typischen Daten abgefragt, wie Telefon und Branche. Auffällig: es waren andere Felder wie die Anschrift und der Firmenname bereits vorausgefüllt. Wahrscheinlich daher der Hinweis durch Weko Media, diese angegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Zusätzlich ist Text auf dem Formular zu finden, die AGB. Da sind die wichtigsten Vertragsbedingungen wie der Preis und die Laufzeit aufgeführt, nur wir empfinden die Darstellung als wenig auffällig – diese wichtigen Informationen könnten bei einer halbherzigen Prüfung untergehen. Der Preis für einen „Business Eintrag beträgt 930 Euro netto pro Jahr und die Laufzeit des Vertrages beträgt min. zwei Jahre“.

Wie bei vergleichbaren Angeboten auch: Ja, der Vertrag verlängert sich automatisch und ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Offerten via Mail & Fax: Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax?

Es könnte zu ungewollten Verträgen führen, wenn Sie das entsprechende Formular an die Weko Media LLC zurücksenden.

Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com