Mittwoch, 28. Juni 2017

Goldaktie | Gold SE | Vorwurf Betrug

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits ausführlich über die Anlagemodelle im Zusammenhang mit der „Gold Aktie“. Mittlerweile wird der Vorstandvorsitzende, Herr Eckard Schulz als alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Gold International SE durch die Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 121 JS 720/13 beschuldigt, Betrug in einem besonders schweren Fall begangen zu haben.

Goldaktie  Gold SE  Vorwurf Betrug

Vorwurf des Betruges gegen den Vorstand Eckard Schulz


Herrn Eckhard Schulz wird vorgeworfen: "In der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er gewerbsmäßig und in der Absicht handelte, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Anzahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen."

Er habe zugelassen, dass Mitarbeiter eines Callcenters unaufgefordert telefonisch Privatpersonen kontaktiert hätten, um diesen „Spar-und Reservierungspläne“ anzubieten.
Die Reservierungspläne wären bereits auf den Verkauf von Aktien angelegt. Diese Vertriebsart soll gewählt worden sein, um die die notwendige Wertpapierprospektpflicht, die der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung bedarf, zu umgehen.

"Informationsmaterial" von der Gold SE


Die Unterlagen, die durch die Gold International SE versandt worden sind, wiesen Gewinnmöglichkeiten von 5000% -200.000% aus. Durch die Anrufer würden den Privatpersonen die Übersendung von Informationsmaterial der Gold International SE zugesagt. Doch dieses „Informationsmaterial“ wurde mittels Post ID Verfahren übermittelt. Dazu mussten die Personen bei einem Briefträger eine Unterschrift leisten.

Entgegen den Vorstellungen und dem Willen der Betroffenen sei durch die Nutzung des Post-Ident- Formulars eine Erklärung über die Reservierungen von Aktien abgegeben worden.
Doch die Empfängern seien durch die Anrufer nicht darüber informiert worden, dass sie mit der Unterschrift im Post-Ident-Verfahren einen verbindlichen Vertrag eingehen würden.
So kam es dazu, dass zahlreiche Personen erst nach weiteren Mahnungen durch die Gold International SE sich dem Druck beugten und Zahlungen leisteten. Weiterhin soll Privatpersonen nicht existierende Lottogewinne mitgeteilt worden sein, deren Auszahlung in Form von Anteilen an die Gold International SE erfolgen sollte, um so die Übermittlung von Informationsumschlägen zu veranlassen.

Die gegen den Willen der Geschädigten vorgenommen Reservierungen sollen für die Betroffenen keinerlei wirtschaftlichen Wert haben.
Bislang ist es zu einer Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Strafgericht noch nicht gekommen.

Update 22.09.2017: Nach Angaben der Gold International SE soll das Schöffengericht im Juli 2016 beschlossen haben, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Nach hier vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Beschwerde eingelegt. Derzeit soll die Akte dem Landgericht Dortmund zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen.

Eine Entscheidung ist nicht bekannt. Von daher kann nicht gesagt werden, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berechtigt sind oder nicht. Update Ende.


Weitere Fragen in Zusammenhang mit den Anbietern der Goldaktie


Verbraucherdienst e.V stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Dortmund überhaupt weiß, dass die Gold International SE auch sogenannte partiarisches Darlehen mittels ungefragter Anrufe an Privatpersonen angeboten hat und ebenfalls dort nicht existierende Lottogewinne mitgeteilt worden sind, um die Unterlagen übermitteln zu können und weiterhin Geld unter dem Motto „Reich werden durch Ideen“ eingesammelt worden ist.

Seit 2014 hat die BaFin das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International untersagt.
Haben sie auch Erfahrungen mit der Gold Aktie bzw. Gold International SE machen müssen? Wir bieten Betroffenen erste allgemeine Informationen. Erste Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gold SE.

Kontakt zu Verbraucherdienst e.V.


Telefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 14. Juni 2017

Schreiben von TEMABO BVBA Forderungsmanagement erhalten?

Aktuell liegt uns ein Schreiben mit dem Betreff „Mahnung und Kündigungsbestätigung beleg.“ von dem Absender TEMABO BVBA Forderungsmanagement vor. So wird schriftlich bekannt gegeben, dass scheinbar ein offener Betrag für eine Mitgliedschaft bei einer sogenannten „Gewinnspielzentrale“ noch offen wäre.

Beitragsbild: TEMABO BVBA Forderungsmanagement Schreiben erhalten?

TEMABO BVBA: Knapp 200 EUR für ein Gewinnspiel


In Duisburg soll ein Unternehmen mit dem Namen TEMABO BVBA Forderungsmanagement ihren Sitz haben. So erhielt ein Verbraucher eine Mahnung und gleichzeitig Kündigungsbestätigung, die auch als Beleg beigefügt war. Das TEMABO BVBA Forderungsmanagement gibt dem Empfänger gegenüber an, dass durch eine „Mitgliedschaft bei der Gewinnspielzentrale“ noch offene Beträge bestehen würden.

Weiter heißt es: „Sollte die Zahlung von Ihrer Seite aus gewährleistet sein, werden Sie automatisch aus allen Gewinnspielunternehmen gekündigt und Sie werden des Weiteren keine Inkasso-Briefe mehr erhalten“. Dieses Zitat aus dem Schreiben strotzt im Original nur so von Schreibfehlern, wie Sie anhand des eingescannten Formulars erkennen können.

Scan: TEMABO BVBA Rechnung | 25.05.2017
TEMABO BVBA Forderungsmanagement
Rechnung | 25.05.2017
Scan: TEMABO BVBA Forderungsmanagement Kündigungsbestätigung | 25.05.2017
TEMABO BVBA Forderungsmanagement
Kündigungsbestätigung | 25.05.2017



Drohung mit Vorpfändung


Insgesamt verlangt TEMABO BVBA Forderungsmanagement die Zahlung eines Betrags in Höhe von 196,36 EUR. Da der angeschriebene Verbraucher laut des vorliegenden Schreibens eine „anhaltende Zahlungsverweigerung“ betreibt, sieht TEMABO BVBA „keine andere Möglichkeit“ als eine Vorpfändung in die Wege zu leiten. Um die Drohung dingfest zu machen, wird verkündet: „Das Formular ist bereits vorbereitet!

Um zu verhindern, „dass Ihr Konto in Kürze gesperrt sein wird“ muss der genannte Betrag (196,36 EUR) sofort an die TEMABO BVBA Forderungsmanagement überwiesen werden. Zu diesem Zweck hat die Duisburger Firma einen Überweisungsträger (neben der Kündigungsbestätigung) beigelegt. Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von der TEMABO BVBA Forderungsmanagement erhalten? Laut des derzeitigen Stands handelt es sich bei dem Unternehmen um kein eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen (Stand 13.06.2017, geprüft mit dem Rechtsdienstleistungsregister). Ob die Forderung an sich seriös ist, könnte aufgrund des Schreibens angezweifelt werden. So wird zwar eine Kündigungsbestätigung mitgeschickt, aber mit keinem Wort der Gläubiger erwähnt. Dennoch sollten Sie eine eingehende Mahnung oder Forderung nicht als „Fake“ oder „Spam“ abtun, sondern solche Schreiben stets auf Echtheit prüfen.

Haben Sie noch Fragen zur TEMABO BVBA Forderungsmanagement? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Mittwoch, 7. Juni 2017

MVG Medien Verlagsservice GmbH – Hohe Rechnung aus Weinsheim

Ein Gewerbetreibender leitete ein Schreiben der MVG Medien Verlagsservice GmbH an uns weiter, um darüber zu berichten. Die in Weinsheim ansässige Firma fordert einen hohen Betrag von mehr als 1.000 EUR. Bei unserer Recherche im Netz ergaben sich mehr Fragen als Antworten.

Titelbild: MVG Medien Verlagsservice GmbH

Wer ist die MVG Medien-Verlagsservice GmbH?


Die MVG Medien-Verlagsservice GmbH (auch MVG-mbH) hat ihren Firmensitz in Weinsheim, einer Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz. Über diverse Firmen in diesem Landkreis haben wir bereits häufiger berichten können, meist handelte es sich dabei um Werbefirmen.

Die „Abteilung Mahnwesen“ der MVG Medien-Verlagsservice GmbH versandt nun ein Schreiben an einen Gewerbetreibenden, welches den Betreff „1. Mahnung zur Rechnung“ hat. Im Text heißt es, dass eine noch offene Rechnung zu zahlen sei – ein Betrag in Höhe von 1.195,24 EUR. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen.

Scan: MVG Medien Verlagsservice GmbH | Rechnung vom 17.05.2017
MVG Medien Verlagsservice GmbH | Rechnung vom 17.05.2017

Anzeige via Fax?


Auf der Rechnung (siehe Darstellung) ist keinerlei Dienstleistung oder Auftrag genannt, der noch zu zahlen wäre. Bei unserer Recherche im Internet bezüglich der MVG Medien-Verlagsservice GmbH stießen wir auf diverse Berichte über das Unternehmen. So wird berichtet, dass eine Telefonakquise erfolgen soll, um Kunden (Gewerbetreibende, Freiberufler) zu generieren. Ziel der Telefonate soll sein, den Kunden eine Anzeige in einer Veröffentlichung innerhalb des Landkreises schmackhaft zu machen. Um den Auftrag abzuschließen, sollen die Gewerbetreibenden ein Fax erhalten, welches an die MVG Medien-Verlagsservice GmbH zurückgesandt werden kann.


Scan: MVG Medien Verlagsservice GmbH | Offerte 2019
MVG Medien Verlagsservice GmbH | Offerte 2019


Hilfe für Betroffene


Unser Verein ist bereits seit Jahren für Verbraucher und Gewerbetreibende tätig, welche in Kosten- und Vertragsfallen getappt sind. Bislang haben wir dank unserer Tätigkeit viele Mitglieder vor hohen Kosten bewahren können. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie einen Vertrag mit der MVG Medien-Verlagsservice GmbH abgeschlossen haben.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von der MVG Medien-Verlagsservice GmbH erhalten? Sie sollten unbedingt reagieren und die Rechnung nicht ignorieren. Falls Sie als Betroffener weitere Informationen zu den Schreiben der Firma bieten können, würden wir uns über Ihre Rückmeldung freuen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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Dienstag, 6. Juni 2017

IWS Interactive Webmarketing Service UG – branchenregional24

Haben Sie ein Formular von der Firma IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten? Diese Schreiben mit der Überschrift „Branchenbucheintrag“ sollen derzeit an Unternehmer und Freiberufler verschickt werden, um kostspielige Verträge abzuschließen. Nach Vertragsabschluss soll ein Firmeneintrag auf dem Firmenverzeichnis „branchenregional24“ erscheinen. Hier erfahren Sie, wie reagiert werden kann.

Beitragsbild: IWS Interactive Webmarketing Service UG – branchenregional24

IWS Interactive Webmarketing Service UG aus Freising betreibt ein Branchenbuch


Sollten Sie Gewerbetreibender sein, könnten Sie ein Formular erhalten von der IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten. Dieses Schreiben ist teilweise vorab ausgefüllt worden und stellt die Kontaktdaten des Unternehmers dar, um möglicherweise ein bestehendes Geschäftsverhältnis vorzuweisen.

Es sollen jedoch noch Angaben ergänzt werden. So ist zu lesen: „Bitte ergänzen sie Branche, Telefon und Faxnummer!“ Empfänger sollten jedoch beachten, dass es sich hierbei nicht um eine Ergänzung vorhandener Daten handelt, sondern dass man einen nigelnagelneuen Vertrag mit der IWS Interactive Webmarketing Service UG abschließt – und zwar für einen Eintrag in dem Branchenbuch Branchenregional24 für einen sogenannten „Standard Business Eintrag“.

Branchenregional24: Was kostet ein solcher Eintrag?


Das Kleingedruckte verrät, was bei Rücksendung bzw. Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden an Kosten zukommt. Bei einer Vertragslaufzeit von insgesamt 24 Monaten soll ein Standard Business Eintrag mehr als 2.000 EUR kosten.

Normalerweise werden solchen Branchenbucheinträge von Unternehmern und Freiberuflern getätigt, um die Positionen im Internet zu verbessern. Ein gutes Ranking in den populären Suchmaschinen können sich durchaus lohnen, doch ist die Frage berechtigt, ob das Branchenbuch Branchenregional24 von IWS Interactive Webmarketing Service UG die Leistung der beispielsweise viel genutzten „Gelben Seiten“ verspricht.

Was müssen Gewerbetreibende beachten, die das Formular zurückschickten?


Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Widerruf, wenn sie das Formular an die IWS Interactive Webmarketing Service UG zurückschickten. Dennoch sollten sich Betroffene zur Wehr setzen, da gibt es durchaus Möglichkeiten. Sie sollten in jedem Fall reagieren und nicht etwaige Forderungen ignorieren. In den AGB des Branchenbuchs Branchenregional24 ist zu lesen: „Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass IWS Interactive Webmarketing Service UG berechtigt ist, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern.“ Dies bedeutet, dass selbst im Falle einer Firmenauflösung der Vertrag bestehen bleiben kann.

Update: IWS Interactive Webmarketing Service UG immer noch aktiv


Uns wurde eine Offerte samt Rechnung für einen Branchenbucheintrag in dem Verzeichnis "branchenregional24.de" vorgelegt.


Scan: Offerte IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Offerte IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019

Scan: Rechnung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Rechnung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juli 2019

Scan: Zahlungserinnerung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Zahlungserinnerung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Sept 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Formular oder gar eine Forderung von der IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten? Gewerbetreibende, die einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, können folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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Freitag, 2. Juni 2017

RP Marketing UG | Mit „Deutscher Städteverlag“ auf Kundenfang

Der Nutzen eines Branchenbucheintrags für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist umstritten. Während führende Branchenbücher wie „Gelbe Seiten“ und „Yelp“ für Gewerbetreiben durchaus sinnvoll sein können, müssen sich andere Portale erst beweisen. Dazu zählt auch die Präsenz „Deutscher Städteverlag“ (www.deutscherstaedteverlag.de), welche von der Firma RP Marketing UG betrieben wird.

RP Marketing UG

Was bietet die Branchenbuch-Plattform „Deutscher Städteverlag“ an?


Auf der Startseite von „Deutscher Städteverlag“ wird erklärt, dass mit Hilfe der „modernen Plattform“ Verbrauchern ermöglicht wird, bessere Kaufentscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck wurde dieses Branchenverzeichnis von RP Marketing UG ins Leben gerufen. Ein Katalog, der zu unterschiedlichen Branchen und Städten Firmen und Anbieter darstellen kann.

Wie kann man sich auf dieser Plattform eintragen? Im Gegenzug zu den bekannten Branchenbücher sind auf der Seite von „Deutscher Städteverlag“ keinerlei Informationen zur Anmeldung eines Unternehmens zu sehen (Stand 23.05.2017). Einzig und allein ein kleines „Plus“ am oberen Bildschirmrand bietet die Möglichkeit einer Anmeldung, ohne jedoch mögliche Preise für einen Eintrag zu nennen.

Wie kommt ein Vertrag mit RP Markting UG zustande?


Mehr erfährt der interessierte Gewerbetreibende unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB (www.deutscherstaedteverlag.de/seite/agb/). Dort ist zu erfahren, dass ein Basiseintrag kostenlos ist. Aber es gibt auch kostenpflichtige Einträge! Diese entstehen scheinbar telefonisch. Dort heißt es:
„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der RP Marketing UG (haftungsbeschränkt) den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“

Gewerbetreibende haben kein Recht auf Widerruf. Sollte demzufolge telefonisch ein Vertrag durch ein simples „Ja“ in einem der beiden Telefonate geschlossen werden, könnte es teuer werden.

Hohe Kosten für einen Eintrag


Ein solcher Eintrag auf dem Portal „Deutscher Städteverlag“ kann für Unternehmer und Dienstleistende kostspielig werden. Mit einer Laufzeit von 12 Monaten kann es durchaus zu einer Rechnung über 800 EUR kommen.
Der Nutzen für Gewerbetreibende, die einen solchen Eintrag in Auftrag geben, soll ja eine gesteigerte Reichweite des eigenen Unternehmens bezwecken. Ob ein Eintrag bei „Deutscher Städteverlag“ von der RP Marketing UG das gewünschte Ergebnis erzielt, darf durchaus bezweifelt werden. „Ein kostenpflichtiges Online-Verzeichnis, das nicht bei Google, Bing und Ask unter den ersten fünf Suchtreffern platziert ist, ist wertlos und erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit.“ Die entschied das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 9 S 40/14). Quelle: https://www.golem.de/news/branchenbuch-was-google-und-bing-nicht-anzeigen-ist-wertlos-1503-112757.html

Dies ist bei diesem Portal gegenwärtig nicht der Fall. Ob ein Eintrag den hohen Preis gerecht wird, soll jeder für sich selbst entscheiden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung von der RP Marketing UG bzw. von „Deutscher Städteverlag“ erhalten? Wir bieten Betroffenen weitere Informationen. Nehmen Sie Kontakt auf:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH – Anzeigenauftrag erhalten?

Der KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH soll Anzeigenaufträge an Selbständige, Freiberufliche und Unternehmer vermitteln, um Verträge über kostspielige Anzeigen abzuschließen. Sind Sie Gewerbetreibender und haben so einen Auftrag erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren können.

KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH

Wer ist die KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH?


Die KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH hat ihren Sitz in Eschborn, Hessen. Das Geschäftsmodell des Unternehmens: Anzeigenaufträge mit Gewerbetreibenden abschließen. Details der Firmenphilosophie konnten auf der Homepage des Unternehmens (http://www.kks-verlag.de/) zum derzeitigen Zeitpunkt (02.06.2017) nicht festgestellt werden. Viel mehr ist dort ein Hinweis zu lesen, dass die KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH ein „neues Verlagskonzept“ mit „neuen Produkten“ und „noch mehr Leistungen“ entwickelt.

Screenshot ♦ http://www.kks-verlag.de/ ♦ 02.06.2017
Screenshot ♦ http://www.kks-verlag.de/ ♦ 02.06.2017


Unter der Adresse in Eschborn ist ein Business-Center zu finden, in dem man virtuelle Büros mieten kann. Dafür ist auf der Webseite eine Telefonnummer angegeben, falls man sich über das Unternehmen informieren möchte, mit dem ein Vertrag geschlossen werden soll.

Worauf Gewerbetreibende achten sollten


Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Firmen, die sogenannte „Anzeigenverträge“ an den Mann bringen wollen. Auch bei dem Formular von der KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH handelt es sich um keine bestehende Geschäftsbeziehung, die man als Gewerbetreibender mit dem Unternehmen pflegte. Stattdessen würde ein Ausfüllen und Zurücksenden dieses Auftrags ein neues Geschäft abschließen – es handelt sich bei dem Formular um eine Offerte.

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Widerruf, sondern nur die Möglichkeit, diesen abgeschlossenen Vertrag anzufechten. Verbraucherdienst e.V. kann Sie dabei unterstützen. Dazu erfahren Sie mehr im Anschluss.

Hohe Kosten durch den Anzeigenauftrag


Sollten Sie das Formular der KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH ausgefüllt zurücksenden, könnten hohe Kosten auf Sie als Gewerbetreibender zukommen. So kostet alleine Anzeigenpreis (laut einer vorliegenden Rechnung) 1.299,00 EUR. Zuzüglich Satz-, Repro-, Farb- und Versandkosten wird letztlich der stolze Betrag von 2.264,09 EUR gefordert. Ein hoher Preis für so wenig Transparenz.

Denn über die Verteilung und Verbreitung der Anzeige wird sich ausgeschwiegen. Es gibt wage Infos im Anzeigenauftrag,aber keine in der Rechnung oder Homepage Hinweise oder AGB, an denen sich Geschäftspartner orientieren könnten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von der KKS Kommunaler Kreis- u. Stadtplanverlag GmbH erhalten? Mitgliedern helfen wir dabei, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen und den Vertrag anzufechten. Sie erhalten allgemeine Informationen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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oder per E-Mail:
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