Donnerstag, 24. April 2014

Profi-kochrezepte | B2B Web Consulting GmbH

Die B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund betreibt das kostenpflichtige Rezeptportal profi-kochrezepte.de. Nach der anfangs kostenlos wirkenden Anmeldung muss der Internet-User 568,34 Euro für eine zweijährige Nutzung zahlen. (Zitat) „Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Eur zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren .“ (Zitat Ende), ist im Kleingedruckten des Portals profi-kochrezepte.de der B2B Web Consulting GmbH zu lesen.

Kostenpflichtige Kochrezepte für Gewerbetreibende

Die profi-kochrezepte.de seien eine (Zitat) „Virtuelle Sammlung von mehr als 20.000 Kochrezepten und Backrezepten für Koch-Profis, Restaurants, Gaststätte, Kantinen, Imbisshallen und Gastronomiebetriebe“ (Zitat Ende). Die Zielgruppe der kostenpflichtigen Internet-Rezeptsammlung der B2B Web Consulting GmbH sind Gewerbetreibende, die bei abgeschlossenen Verträgen mit der B2B Web Consultinng GmbH kein Widerspruchsrecht besitzen. Verbraucherdienst e.V. hilft bei Kostenfallen im Internet. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Ein weitere weiteres fragwürdiges Kostenportal hier

Sie können den Verbraucherdienst e.V. hinsichtlich des Vertrags mit profi-kochrezepte.de der B2B Web Consulting GmH anrufen. 


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 23. April 2014

B2B Web Consulting GmbH | avenue-shopping.de

Mit dem Motto (Zitat) „Nationale und internationale Adressen und Kontakte von Händlern, Großhändlern, Herstellern und Lieferanten zu diversen Kategorien und Produkten“ (Zitat Ende) preist das Internet-Portal avenue-shopping.de (Outlets und Fabrikverkauf) der B2B Web Consulting GmbH mit Sitz in Dortmund ihre kostenpflichtige Dienstleistung an.

Bild B2B Web Consulting - avenue shopping

Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende (Zitat) „" Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren."“ (Zitat Ende).
Kostspieliges Outlets und Fabrikverkauf-Portal avenue-shopping.de

Die Rechnung für das Internet-Portal avenue-shopping.de der B2B Web Consulting GmbH folgt einige Tage später. Insgesamt 568,34 Euro soll der Gewerbetreibende berappen für einen 24-monatigen Zugang des Internet-Portals. Verbraucherdienst e.V. kennt derartige Internetportale wie das der Web Consulting GmbH, aus Dortmund.

Infos zu einem weiterem Portal lesen hier ! Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
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Branchenscout24 | Branchenbucheintrag



Der erst am 11.02.2014 gegründete Branchenscout24 gehört zu den kostspieligen Branchenbüchern. Ein Eintrag in Branchenscout 24, mit Sitz in Köthen kommt durch einen unerwünschten Telefonanruf zustande, der später durch einen zweiten Anruf bestätigt wird.

Für den kostenlosen Eintrag in branchen-scout-24.com sollen durch den unerwünschten Telefonanruf die Daten des Gewerbetreibenden abgeglichen werden. Gewerbetreibende übersehen dann meist in der Hektik des Geschäftslebens, dass es vorher keine Vertragsverbindung mit dem Branchenbuch des Branchenscout24 gegeben hat. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Kam eine Vertragsverbindung zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Branchenbuch zustande, zahlt der Gewerbetreibende für einen „Businesseintrag“ 712,81 Euro (für ein Jahr mit automatischer Verlängerung des Vertrags).

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Print-media Koncept s.r.o. - Offerte für einen "Bürgerinformationsfolder"

Per Korrekturfax vertreibt die Print-media Koncept s.r.o. einen „Bürgerinformationsfolder“, der durch ein Rückfax bestätigt werden soll. Mit dem Folder ist eine gedruckte Werbebroschüre gemeint. Das unaufgefordert versendete Fax der Print-media Koncept s.r.o. soll von dem Gewerbetreibenden ausgefüllt zurückgefaxt werden. Ein 9 mal 4 Zentimeter großer Eintrag, der 835,61 EUR (Laufzeit zwei Jahre) kostet, ist das Ziel der Agentur.

Titel: Print-media Koncept s.r.o. - Offerte für einen "Bürgerinformationsfolder"

Hohe Rechnung für eine Anzeige von PrintMedia Koncept s.r.o.

Uns liegt eine Offerte der Print-media Koncept s.r.o mit Sitz in CZ-30396 Plzeň (Pilsen, Tschechien) vor. Dieses Dokument ist an Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gerichtet. So heißt es im Kleingedruckten (siehe Bild): "Vertragsgegenstand ist die Schaltung der aus der Textvorlage ersichtlichen Werbeanzeige des Auftraggebers in Bürgerinformationsfoldern und deren Verteilung im Ausgabegebiet". Auf der Offerte ist diese Anzeige zu sehen, aus Datenschutzgründen haben wir die Daten unkenntlich gemacht.

Insgesamt 3.342,44 EUR (4 mal 835,61 Euro) muss der Gewerbetreibende bei Vertragsabschluss für die kostspielige Werbemaßnahme innerhalb zwei Jahre bezahlen. Die Agentur erwähnt im „Kleingedruckten“, dass der sogenannte Bürgerinformationsfolder in einer Auflage von 500 Stück (Zitat) „durch Postwurfsendung, an Haushalte direkt bzw. Postfachinhaber“ (Zitat Ende) verteilt wird. Für den Gewerbetreibenden ist der Eintrag in das Printmedium nicht nachvollziehbar, da kein Belegexemplar mit der Rechnung versandt wird.

Offerte Print-media Koncept s.r.o. - Januar 2018


Es fehlen zahlreiche Informationen, was die Verteilung dieser kostspieligen Werbeaktion angeht. Gewerbetreibende sollten dringend beachten, dass ein Vertrag erst zustande kommt, sofern das Fax unterschrieben an die Print-media Koncept s.r.o. zurückgesandt wird. In so einem Fall gibt kein Widerrufsrecht, da es sich um ein B2B Geschäft handelt!


Hilfe bei Offerten der Print-media Koncept s.r.o


Auch 2018 sind noch Offerten dieser Art im Umlauf! Haben Sie auch Erfahrungen mit Offerten der Print-media Koncept s.r.o? Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

0201-176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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EBVZ Branchenverzeichnis | Verlag für elektronische Medien | Melle

Rechnung vom EBVZ Branchenverzeichnis erhalten? Der Verlag für elektronische Medien aus Melle  ruft weiterhin Gewerbetreibende an, um Einträge in das Online-Branchenbuch EBVZ per Cold Call zu vermitteln. Hinsichtlich eines Eintrags werden nur zwei Anrufe benötigt, um einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Ein Widerruf des Vertrags ist für Selbstständige und Freiberufler nicht möglich, da für Gewerbetreibende eine andere Rechtssprechung als für normale Verbraucher gilt.



26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln

EBVZ: Vertragsabschluss per Cold Call – Widerruf für Selbstständige nicht möglich 


Der Verlag für elektronische Medien Melle aus Bruchmühlen, einem Stadtteil von Melle, wird von der Inhaberin Vanessa Gambietz geführt und hat eine Zweigstelle in Emmerich. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Die Gewerbetreibenden werden per Cold Call zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag überredet. Am Telefon soll der zuvor kostenlos erstellte und geführte Eintrag in das Online-Branchenbuch EBVZ abgeglichen werden, um eine Vertragsverlängerung zu erreichen. Stimmt der Gewerbetreibende dem Vorschlag nicht sofort zu, wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer schlechteren Sichtbarkeit des angerufenen Unternehmens gedroht. Mittels eines zweiten Anrufs wird der abgeschlossene Vertrag mit dem Branchenbucheintrag EBVZ vertraglich bestätigt. Ein Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten; es besteht sogar die Möglichkeit einen Vertrag für drei Jahre abzuschließen, wobei laut deren Homepage ein Jahr des Eintrags "geschenkt" wird. Ein Jahr in diesem Verzeichnis kostet den Gewerbetreibenden 357 EUR.

Ein Business-Eintrag mit einer Dauer von 36 Monaten kostet hingegen 714 EUR. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, schickt die EuroTreuhand Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung, wobei 81 Euro Mehrkosten entstehen. Die Inkassofirma droht dann noch mit Negativeinträgen in Bonitätsdatenbanken.

EBVZ | Rechnung | 12.08.2015
EBVZ | Rechnung | 12.08.2015

26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln


Am 26.06.2014 verlor der "Verlag für elektronische Medien Melle" mit seinem Branchenbuch EBVZ in der zweiten Instanz beim Landgericht Bonn. Dabei ging es um die Anfechtung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Werbeanrufs mit dem das Unternehmen um seine Kunden geworben hatte. Laut des Gerichtsurteils sei es durch den Call Cold-Anruf zu einem Schaden gegenüber dem Gewerbetreibenden gekommen, der anschließend mit der Geldforderung des Verlags aufgerechnet wird. Der Schadensersatz bezüglich des Branchenbucheintrags wird somit mit der Geldforderung aufgerechnet. Sehr vereinfacht heißt das: 1-1 = 0! Das Urteil des Gerichts besitzt das Aktenzeichen Az III ZR 270 / 40. Inzwischen hat der Verlag eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Es bleibt also noch spannend bei diesem Branchenbuch! Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Unser Verein veröffentlicht ebenso einen zweiten Artikel für einen Eintrag in das Branchenbuch der EBVZ.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Internet-Branchenverlag | Branchenbucheintrag



Mit der Verkaufsmethode einer Kaltakquise versucht der Internet-Branchenverlag Kunden für einen Eintrag in sein Branchenbuch zu gewinnen. 355,81 Euro für ein halbes Jahr müssen Gewerbetreibende für einen Eintrag bezahlen.

Eintrag in den Internet-Branchenverlag für 355,81 Euro

In den AGBs des Internet Branchen Verlag aus Nettetal liest der Gewerbetreibende bezüglich der Laufzeit seines Vertrags: (Zitat) „Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit aus dem Ursprungsvertrag zu den gleichen Konditionen, wenn dieser nicht 12 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken. 

Zwei Anrufe

Mit einem ersten Anruf wird der Gewerbetreibende aufgefordert seine Daten abzugleichen. In den Anrufen wird laut Aussagen der Gewerbetreibenden durch den Anrufer mitgeteilt, das diese bereits einen Eintrag besitzen würde und dieser nicht gekündigt sei und daher jetzt kostenpflichtig wäre. Zu dem Vertragsabschluss mit dem Internet Branchen Verlag wird dann später noch ein zweiter Telefonanruf ( Bandaufzeichnung ) benötigt, um den Vertragsabschluss zu dokumentieren. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Erst später bemerkt der Gewerbetreibende, dass dieser vorher nie einen  Eintrag in das Branchenbuch des Internet Branchen Verlag vorgenommen hat.  


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Dienstag, 22. April 2014

ÖGR Verwaltung GmbH | Branchenbucheintrag

2014 bietet die ÖGR Verwaltung GmbH aus Berlin ihre Dienstleistungen bezüglich eines Branchenbucheintrags an. Ein Eintrag auf der Internetseite Oeffentliches-Gewerberegister.de (seit November 2013 aktiv) kostet Gewerbetreibende 1.770,72 Euro bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Wird eine Kündigung vergessen, verlängert sich der abgeschlossene Vertrag um ein weiteres Jahr. Der zu zahlende Geldbeitrag wird dazu noch im Voraus erhoben. 

ÖGR Verwaltung GmbH aus Berlin - oeffentliches-Gewerberegister - Branchenbuch


ÖGR Verwaltung GmbH aus Berlin betreibt Online-Branchenbücher

Mittels eines Korrekturfaxes (unaufgefordert verschicktes Formular) wird für einen Branchenbucheintrag von der ÖGR Verwaltung GmbH geworben. Der Gewerbetreibende soll seine Daten bezüglich eines bereits bestehenden Eintrags korrigieren oder hinzufügen. Unter dem Motto (Zitat)„Suchen und finden Sie Firmen in Ihrer Region und ganz Deutschland“ (Zitat Ende) wirbt die ÖGR Verwaltung GmbH mit blumiger Sprache. Nebenbei betreibt das Unternehmen zusätzlich die Website www.zentrales-aerzteverzeichnis.de. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 


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Montag, 14. April 2014

131 Inkassoforderungen abgewehrt

Zahlungsaufforderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden seit dem Jahr 2012 durch die jeweiligen Rechteinhaber an Inkassounternehmen abgegeben. 

Führende Inkassofirmen sind zum Beispiel die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mbH, die Condor Forderungsmanagement mbH, die Focus Forderungsmanagement mbH bzw.  Debcon Debitoren Management mbH

Von 2009 bis 2011 versendeten  Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso Zahlungsaufforderungen, die aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hervorgingen. Verbraucherdienst e.V. konnte für seine Mitglieder in 131 Fällen solche Inkassoforderungen aus Urheberrechtsverletzungen abwehren. In 84 Fällen zogen Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso sogar Mahnbescheide, die in einigen Fällen sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Form von Klagen führten. Diese Klagen, die aus ignorierten Abmahnungen entstanden, konnten jedoch verhindert werden, indem wir für unsere Mitglieder konstruktive Lösungsvorschläge fanden. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können. 

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

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oder per E-Mail: 

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IntrO Consulting | risikobehaftete Aktie?

Herr M.B., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., hat Finanzprobleme bezüglich seines beworbenen Aktieninvestments von der britischen IntrO Consulting aus London. Die Firma IntrO Consulting (intro-consulting.co.uk) bietet mittels eines sehr gut deutsch sprechenden Telefonverkäufers die Aktie der Firma Gawk Inc. als ein scheinbar sicheres Investment an.

Absolute Objektivität?
Klare Transparenz?
Individuelle Betreuung?
Vermehrung des Vermögens?

Die Investmentfirma aus London wirbt vollmundig auf Ihrer Internetseite: (Zitat) „Die IntrO Consulting mit Sitz in London wurde am 16.06.1999 gegründet und gehört damit zu einer der ältesten unabhängigen Vermögensverwaltungen in London.“ (Zitat Ende). Weiter liest der interessierte Aktienanleger: (Zitat) „Absolute Objektivität, klare Transparenz und die individuelle Betreuung von immer demselben Ansprechpartner sind der Kern unserer Gegenleistung für das übertragene Vertrauen, das Vermögen unserer Mandanten zu vermehren. IntrO Consulting. Ihr Interesse ist unser Interesse.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Kurs der Gawk Inc. aktuell (10.04.2014) bei 0,5380 US-Dollar (-8,03%)

Der aktuelle Aktienkurs von Gawk Inc. (WKN:A1XB99 / ISIN: US3681081069), die von IntrO Consulting London mittels unerlaubter Werbeanrufe beworben wird, liegt heute (10.04.2014) bei 0,5380 US-Dollar (-0,0470 US-Dollar; -8,03%). Das Herrn M.B. angebotene Aktienpaket der Gawk Inc., einer unbekannten Incorporated aus New Orleans (USA) ist ein wertloser Pennystock und keine gewinnbringende Geldanlage für die Zukunft, die sprudelnde Gewinne verspricht. Es anzunehmen, dass der Wert der Aktie der Gawk Inc. noch weiter in die Tiefe fällt und das von Herrn M.B. investierte Geld bei der IntrO Consulting sich sprichwörtlich „in Luft auflöst“.

Risikobehaftete Investition – für Laien unberechenbar

In Deutschland sind im DAX, MDAX, TecDax sowie im SDAX keine Pennystocks, also Aktien mit minimalem Wert so gut wie nicht mehr anzutreffen. 2005 wurde zuletzt ein Pennystock im SDAX gehandelt. Da die US-Aktie der Gawk Inc., die von der IntrO Consulting London angepriesen werden, ein sehr geringes Handelsvolumen und keine durchsichtige Transparenz besitzen, ist die Investition sehr risikobehaftet und für den Laien undurchschaubar.

Telefonverkäufer der IntrO Consulting gab sich als seriöser Börsenbroker aus

Herr M.B. wurde nach eigenen Aussagen von verschiedenen Verkäufern, die für die IntrO Consulting arbeiten würden und sich als „Broker“ bezeichneten, unaufgefordert und ohne vorherige Geschäftsbeziehung über mehrere Wochen hinweg telefonisch kontaktiert. Ziel der unaufgeforderten Telefonate der IntrO Consulting London war ein Abschluss eines Investments mit der Aktie der Gawk Inc., die mit der Versprechung auf satte Gewinne in den nächsten Wochen beworben wurde. Nach Aussagen des Telefonverkäufers hätten  diese angeblich die Telefonnummer des Herrn M.B. von der „Börse“ erhalten um interessierte Anlieger zwei- bis dreimal im Jahr mit wichtigen Aktientipps zu informieren. 

Herr M.B. hat laut Firmenphilosophie der IntrO Consulting London kein Risiko

Die Firmenphilosophie der IntrO Consulting London sei den Aktienanleger zu „begleiten“ und dann, wenn der Aktiengewinn sprudelt, rechtzeitig aus dem Investment der Gawk Inc. auszusteigen. Fünf Prozent von dem erwarteten Aktiengewinn soll dann von Herrn M.B. als Provision an den Broker der  IntrO Consulting aus London überwiesen werden. Der Verkäufer von IntrO Consulting hätte nur dieses Einkommen aus der Vermittlung der Aktien der Gawk Inc., womit er seine seriösen Investments hervorhob. Einige Zeit später sollte nur noch der eingesetzte Gewinn des Aktieninvestments eingesetzt werden. Das von Herrn M.B. selber eingesetzte Kapital würde später komplett wieder herausgezogen um kein Risiko mehr zu haben, so der Broker der IntrO Consulting London.

Gezielte Telefonanrufe alle ein bis zwei Tage

Daraufhin wurde Herr M.B. telefonisch aufgefordert die von der IntrO Consulting angebotenen Aktien zu kaufen und ein Screenshot mit der Abrechung vom Kauf der Gawk-Aktien nach London zu schicken. Um die anfängliche Skepsis bezüglich des von der IntrO Consulting aus London vermittelten Aktieninvestments zu entkräften wurde Herr M.B. alle ein bis zwei Tage gezielt angerufen. Herr M.B. wurde von dem Verkäufer der IntrO Consulting darauf aufmerksam gemacht, dass der Kurs der Aktie der Gawk Inc. wieder gestiegen sei.

Aktienwert binnen weniger Tage und Wochen um circa 90 Prozent eingebrochen

Am Anfang der Geschäftsbeziehung mit Herrn M.B. bezüglich des Investments wurde die Aktie der Gawk Inc. mit einem Kurswert von  circa acht US-Dollar von der IntrO Consulting aus London empfohlen. Binnen weniger Tage bzw. Wochen ist diese jedoch um fast 90 Prozent des Anfangswerts eingebrochen. Als Herr M.B., eine Mail zusandte, lag der aktuelle Kurs bei circa 0,85 US-Dollar. Inzwischen ist der Aktienkurs der Gawk Inc. unter 0,60 US-Dollar. Mit fallender Tendenz tendiert der Wert des Finanzinvestments gegen Null. Die Aktie der Gawk Inc. ist höchstwahrscheinlich bald ohne einen Geldwert, sollte der Kursrückgang sich weiter fortsetzen. Die Vermutung liegt hier Nahe, das hier zumindest erheblicher Einfluss auf den Aktienkurs genommen wurde, ob dieses tatsächlich ein einzelner Investor war oder die IntrO Consulting selber davon profitiert beleibt offen…..Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Kursrückgang unvorhersehbar – in zwei Wochen ausgeglichen

Auf Rückfrage vom Herrn M.B. bezüglich des Kurssturzes des Aktieninvestments gaben die Verkäufer von IntrO Consulting London an, dass „angeblich unvorhersehbar“ ein großer Investor ausgestiegen sei. In zwei Wochen, so IntrO Consulting aus London weiter, seien die Verluste wieder ausgeglichen. Der Telefonverkäufer fragte bei Herrn M.B. außerdem noch nach, ob er noch zusätzliches Geld hätte oder andere Aktieninvestments kaufen könne um jetzt günstig nachzukaufen bevor der Kurs wieder stiege. Herr M.B. hat bei der IntrO Consulting keine weiteren Aktienpakete nachgekauft.

Verlust des Herrn M.B. liegt bei über 2.800 Euro

Herr M.B. und seine Eltern, die auch die Aktien der Gawk Inc. als sicheres Finanzinvestment erworben hatten, machten durch die vollmundigen Versprechungen der Telefonverkäufer der IntrO Consulting aus London einen Verlust von über 2.800 Euro. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) konnte auf Anfrage von Herr M.B. leider nicht in Erscheinung treten, da die IntrO Consulting aus Großbritannien der dortigen Finanzaufsicht unterliegt.


Wertlose Aktien werden zu risikobehafteten Spekuationsobjekten

Der BAFin als auch dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) ist dieses Phänomen von dem Anpreisen von risikobehafteten unbekannten Aktienpakten nicht unbekannt. Ein Telefonverkäufer, hier die IntrO Consulting aus der britischen Haupstadt London , preist mittels seines „Börseninsiderwissens“ eine wertlose Aktie eines völlig unbekannten Unternehmens an und verspricht dabei für den zukünftigen Aktionär sprudelnde Investmentgewinne. Hierbei werden Aktien, die weniger als 10 Cent wert sind, von dem Unternehmen des Telefonverkäufers angekauft. Durch den Telefonverkauf steigt dann das Handelsvolumen der unbekannten und wertlosen Aktie. Dabei ist eine Verdoppelung oder eine Vervielfachung des erzielten Kurswertes an der Tagesordnung. Springen später einzelne Aktionäre von der Aktie ab, fällt daraufhin der Kurs deutlich ab.

Wertpapierbesitz tendiert gegen 0 Euro

Hat der Aktionär, wie Herr M.B., jedoch nicht rechtzeitig die fallenden Aktien verkauft, besitzt man dann gegen 0 Euro tendierende Wertpapiere. Das vorher investierte Geld von Herrn M.B. ist somit verschwunden. Die IntrO Consulting London ist bezüglich des Verlusts des Investments des Herrn M.B. gleichgültig, da es um ein „Gewinnspiel“ handelt, wobei nicht alle große Geldbeträge durch Investments erzielen können. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


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Freitag, 11. April 2014

EuGH Vorratsdatenspeicherung

(Zitat) „Der Gerichtshof [gemeint ist der Europäische Gerichtshof (EuGH)] kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes zur Verhältnismäßigkeit [siehe Begriffserklärung] einhalten musste.“ (Zitat Ende). Mit diesem Wortlaut, der in der Pressemitteilung des Urteils (Az.: C – 293/12 und C – 594/12) vom 08.04.2014 zu lesen ist, begründet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Ungültigkeit des viel diskutierten EU-Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Auch bei Abmahnungen spielt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Rolle, wie unten ausgeführt wird. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen. 

Was ist die Vorratsdatenspeicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte?


Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt, ist die in beträchtlicher Zahl vorgenommene Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten von EU-Bürgern, die ohne einen konkreten Anlass gesammelt und auf lange Zeit gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens werde laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verletzt. Das Ansammeln von Datenbergen durch die Vorratsdatenspeicherung hat nichts mit der Datensammelleidenschaft der NSA, Google oder Facebook zu tun.

Was hat die Vorratsdatenspeicherung mit der Anfertigung von Abmahnungen zu tun?


Bei der Formulierung von Abmahnungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet greifen die Abmahnkanzleien auf Datensammlungen aus der Vorratsdatenspeicherung zurück. Durch die IP-Adresse lassen sich später durch einen Gerichtsbeschluss wichtige Daten ermitteln. Da die Vorratsdatenspeicherung langfristig ausgelegt ist, kann eine Urheberrechtsverletzung im Internet durch eine Abmahnung geahndet werden, die auch lange Zeit zurück liegt. Außerdem benötigen die Abmahnkanzleien für einen Gerichtsbeschluss mehrere Tage oder gar Wochen. Durch das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung soll nun die Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail ohne Verdacht auf das Minimum beschränkt werden. Bezüglich der  Minimierung der Speicherung wichtiger Verbindungsdaten haben die Abmahnanwälte in der nächsten Zeit ein Problem an personenbezogene Daten zur Formulierung einer Abmahnung zu kommen, da die diese dann gelöscht sein könnten.

Vorratsdatenspeicherung diente zuerst der Bekämpfung von Terrorismus oder schwerer Kriminalität – wurde erst später für Abmahnungen angewendet


Die EU-Richtliniezur Vorratsdatenspeicherung, die heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) gekippt hat, stammte ursprünglich aus dem Jahr 2006. Die Vorratsdatenspeicherung wurde hauptsächlich für die Terrorismusbekämpfung und die Verfolgung von schwerer Kriminalität angewendet. Die Erhebung von Verbindungsdaten für die Formulierung von Abmahnungen ist nicht der eigentliche Grund für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland noch nicht gesetzlich umgesetzt wurde. Der Selbstversuch des Grünenpolitikers Malte Spitz verdeutlicht eindrucksvoll wie weit die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten gehen kann, die heute mit einem Grundsatzurteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde. Auch die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die eine erbitterte Kämpferin gegen die Vorratsdatenspeicherung ist, begrüßt in einem ntv-Interview das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren. 


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Mittwoch, 2. April 2014

Branchenbuch Deutschland 2014



Am 31. März 2014 wurde der Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) von dem Branchenbuch Deutschland 2014 mit einem ein Korrekturabzug angeschrieben. Der Korrekturabzug ist mit dem Zusatz (Zitat) „Nordrhein-Westfalen“ (Zitat Ende) versehen. Es ist ein (Zitat) „Eintragungsantrag“ (Zitat Ende) für ein Online-Branchenbucheintrag. Bei dem sogenannten Eintragungsantrag in das Branchenbuch Deutschland 2014 handelt es sich jedoch um einen Korrekturabzug um einen Vertrag abzuschließen.

Anbieter kommt aus den British Virgin Islands


Bei dem Anbieter des Eintrags in das Branchenbuch Deutschland 2014, das im ersten Eindruck sehr seriös und vertrauenswürdig wirkt, handelt es um die TAD Systems Ltd. aus Tortola, der größten Insel der British Virgin Islands, einem britischen Überseegebiet in der Karibik. Der Betreiber des Branchenbuch Deutschland 2014 besitzt dort eine Briefkastenfirma. Die meisten Briefkastenfirmen weltweit – nicht nur die Firma mit dem Branchenbucheintrag - befinden sich in den winzigen British Virgin Islands, wie die „10vor10“-Reportagedes Schweizer Fernsehens zeigt.

Korrekturabzug soll innerhalb von 5 Tagen zurück gesandt werden


In dem Korrekturabzug bezüglich eines Eintrags in das Branchenbuch Deutschland 2014 ist zu lesen: (Zitat) „Wir bitten Sie diesen Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgefüllt und evtl. mit ihren neuen Daten zum Beispiel aufgrund von Umzug zu übermitteln.“ (Zitat Ende). Weiter heißt es im Korrekturabzug bezüglich des Branchenbuch Deutschland 2014, dass auch an den Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. gesandt wurde: (Zitat) „Wir bitten Sie, uns diesen Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgefüllt und ggf. mit ihren korrigierten Daten zu übermitteln, Erscheinungszeitraum April 2014 bis März 2017, Vertragslaufzeit 3 Jahre.“ (Zitat Ende). Hinsichtlich den Preisen der angebotenen Dienstleistung ist im dem Schreiben nachzulesen: (Zitat): „Firmeneintrag jährlich 139 €, zahlweise Firmeneintrag: Zahlweise im Voraus für drei Jahre 289€. Sparen Sie bis zu 32%.“ (Zitat Ende). Weiter heißt es sogar im Korrekturabzug (Zitat) „92,8%ige Empfehlungsrate – Preis/Leistung „Hervorragend“ – neues Design – verbesserte Technik“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken. 


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