Dienstag, 23. März 2021

OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?

Neues aus Oberschneiding: bei uns meldete sich ein Verbraucher, um seine Erfahrungen mit den Firmen OVM GmbH und Euro - Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) zu schildern. Die geschilderten Ereignisse des Mitglieds waren so gravierend, dass es sogar zu einem Zahlungsverbot durch das zuständige Amtsgericht kam. Dadurch wurde sein Kontoguthaben eingefroren.

Titel: OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?


Statt Kredit ohne Schufa folgte Kontosperre

In unseren Beiträgen zu Krediten (ohne „Schufa“ / „Schweizer Kredit“) im Internet wurde in der Vergangenheit auch die Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH genannt. So soll nach einer Kreditanfrage im Internet über die Firma Bavaria FinanzService e.K. zusätzlich zum Kreditangebot ein kostenpflichtiger Vertrag über ein Finanzmanagementpaket entstanden sein. In finanzielle Nöte geratene Verbraucher erhielten demzufolge weitere hohe Rechnungen für dieses Finanzmanagementpaket, später können bei Nichtzahlung Inkassoforderungen die Folge sein.

Aktuell wandte sich ein Verbraucher mit einem besonders gut dokumentierten Fall an uns. Auch er suchte im Netz einen Kredit, doch fand stattdessen nur weiteren Ärger – bis hin zur Vorpfändung. Ob aber für den Verbraucher erkennbar war, dass er ein Zusatzabo gegen Mehrkosten abschließt, kann er heute nicht mehr belegen. Wer speichert schon Screenshots sämtlicher Webseiten, die er besucht?

OVM GmbH : Erfahrungen eines betroffenen Mitglieds

Wir zitieren an dieser Stelle die Email des betroffenen Mitglieds:

Zitat: „(…) Anfang Juli 2014 bin ich auf der Such nach einem Online Kredit bin ich auf die Webseite von Bavaria Finanz gestoßen. Ich habe am 07.07.2014 einen Antrag auf Kredit mit meinen Daten und meine Bank Kontonummer ausgefüllt und wieder zurückgeschickt. Auf der Webseite stand nicht, dass die Bavaria Finanz Firma kostenpflichtig ist. (...) Damals, im Jahr 2014 war ich Studienanfänger und als ausländische Student beherrschte ich nicht 100% die Sprache und hatte keine Kenntnisse über AGB oder Rechtsgeschäft. Ich dachte das, dass Bavaria Finanz eine Kreditgeber Firma ist, deswegen habe ich meine Daten weitergegeben, um Kredit in Höhe von 1.500 Euro zu bekommen. Ich habe leider keinen Kredit bekommen. Später habe ich erfahren, dass eine für mich unbekannte Firmen mit Namen OVM GmbH aus meinem Konto Geld abbucht. (...) Ich habe mit Mitarbeiter von OVM oder Bavaria Finanz angesprochen und erklärt, dass nicht zahlen werde und nie meine Willenserklärung gegeben habe, um monatlich Abo zu zahlen. Hier ist irgendwelcher Irrtum gelaufen. Dann kam keine Emails oder Anrufs von der Firma und plötzlich am 01.10.2020 hat eine sogenannte Inkassofirma Euro – Invest – Inkasso UG eine Mahnung mit Gesamtbetrag von 1.094,83 EUR auf meine E-Mail-Adresse geschickt. Das hat mich natürlich schockiert und sofort habe ich angerufen, um zu klären und die haben mich Druck gemacht, wenn du das nicht zahlst, gehst du zu Gericht dann muss du noch mehr zahlen usw.“ Zitatende.

Der Betroffene gab an, aus persönlichen Gründen diese Raten nicht gezahlt zu haben. Dies hatte Folgen: ein gerichtlicher Mahnbescheid traf ein.

Gerichtlicher Mahnbescheid: Hauptforderung unerwartet hoch

Die entsprechenden Unterlagen wurden uns als Kopie vorgelegt. Im gerichtlichen Mahnbescheid wird die Hauptforderung in Höhe von 782,10 EUR genannt. Die soll für einen Dienstleistungsvertrag seit 10. Juli 2014 gelten.

Laut unseren Informationen sollen die Kosten für Dienstleistungsvertrag der OVM GmbH Oberschneiding bei einer Laufzeit von zwei Jahren 357,60 EUR laut der Seite ovm-service.de 

Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021
Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021


Kündigung

Uns liegt jedoch die Kündigung von dem betroffenen Mitglied vom 29.Oktober 2014 per Mail an die Mail-Adresse ovm@1cx.de vor.

Die E-Mail-Adresse wurde von uns am 18.03.2020 getestet. Eine Rückmeldung durch Maildamon erfolgte nicht.

Screenshot: Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021
Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021


In der Kündigung ist zu lesen, Zitat: „Ich bin **** **** (Name der Redaktion bekannt), habe einmal den Service von Bavariafinanz genutzt. Ich dachte am Anfang, dass der Service kostenlos sei. Später habe ich erfahren, dass dies ein Service mit Gebühren ist. Dann wollte ich kündigen und habe per Telefon sofort angerufen und Bescheid gesagt, dass ich kündigen möchte. Heute konnte ich leider per Telefon nichts erreichen. Ich habe zwei Mal entdeckt, dass ihr immer noch von meinem Konto Geld bucht. Deswegen möchte ich, falls Ihr noch nicht über meine Kündigung Bescheid wisst, wollte ich mich jetzt deutlich äußern, dass ich diesen Service kündigen möchte. Von daher bitte löschen Sie alle meine Daten von diesem Finanzservice. (…) Ich wollte einen Kredit nehmen, aber das hat nie geklappt und außerdem hat mir niemand ein Angebot gemacht. Bitte nicht weiter von meinem Bankkonto Geld buchen.“ Zitatende.

Aufgrund dieser Äußerungen und der vorliegenden Unterlagen stellen wir uns die Frage, wieso die Hauptforderung 782,10 EUR beträgt, wenn bereits 2014 eine Kündigung des 24 Monate laufenden Vertrages durch den Kunden vorlag. Wurde die Kündigung und der behauptete Irrtum über ein kostenpflichtiges Abo etwa nicht beachtet?


Update 01.03.2022: Fragwürdiges Vorgehen: Mahnbescheid trotz Erledigungszusage

Aktuell scheint wieder eine Welle von Mahnbescheiden auszurollen. Dem Verbraucherdienst liegen mehrere solcher vor. In einem Fall soll das Mitglied nun 998,98 EUR bezahlen, obwohl die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) schriftlich zugesichert hatte, dass der Vorgang „erledigt“ sei:

Screenshot: Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021
Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021

Die Krux dabei: Die Klausel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist leider ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Klausel müsste lauten „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich“. Gleichwohl hat man damit eingeräumt, dass eine Forderung verjährt sein könnte. Dies wird ein wichtiges Indiz im Klageverfahren sein.

Wir empfehlen allen, die solche Erledigungsmitteilungen erhalten haben, dass Widerspruch eingelegt und von Antragsgegnerseite die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt oder eine Feststellungsklage eingeleitet wird.

Unangenehm sind solche Verhaltensweisen ohnehin: Normalerweise sollte man sich auf Zusagen eines Gegners verlassen können. Michael Langhans, Jurist des Verbraucherdienstes, hierzu: „Ich schließe grundsätzlich keine Verträge mit Firmen, auf deren Wort ich mich nicht verlassen kann und empfehle das auch unseren Mitgliedern. Wenn Sie in einer vergleichbaren Lage sind, bitte ich Sie, sich beraten zu lassen. Zahlen Sie niemals vorschnell auf Mahnbescheide“. Update-Ende.

Update 2 vom 21.07.2022

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Essen (Az. 130 C 101/21) erschien die Klagepartei, die OVM, erneut nicht. Wir berichteten bereits über dieses prozessuale Verhalten der OVM - siehe hier. In letzter Zeit scheint es sich zu wiederholen, dass Mahnbescheide beantragt werden und dann nach Widersprüchen in Gerichtsterminen niemand von der OVM erscheint. Woran das liegt, können wir nicht beurteilen. Man kann sich aber sehr wohl überlegen, warum man bei berechtigten Forderungen nicht bei Gericht aufwarten möchte. Eines ist aber klar: Es lohnt sich, sich gegen Forderungen der OVM zu wehren. Update 2 Ende.

OVM GmbH Oberschneiding: Weitere Kosten statt Kredit?

Tatsächlich wurde uns von anderen Mitgliedern berichtet, dass sie ebenfalls überrascht festgestellt haben wollen, dass nach einer Kreditanfrage bei der Bavaria Finanz Abbuchungen erfolgten von der OVM GmbH. Auch im obigen Fall war es so. Statt eines ausgezahlten Kredits, vermittelt durch die Bavaria Finanzservice e.K, erhielt dieses Mitglied ein kostenpflichtiges Finanzmanagementpaket der OVM GmbH, Oberschneiding. Der Verbraucher, der im Internet aufgrund finanzieller Sorgen nach einem Kredit im Internet suchte, zahlte letztlich nur, ohne einen Kredit zu erhalten.

Diese Kosten können in vielen Fällen nicht zusätzlich getragen werden.

Die Folgen können Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen sein, die mit zusätzlichen Inkassogebühren die Kosten in die Höhe treiben. Doch es kann sogar noch schlimmer kommen: es kann zu ernsthaften Konsequenzen wie gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid und einer Vorpfändung kommen, wenn die geforderten Summen für ein Produkt, welches unter Umständen nicht bewusst gewünscht war, nicht gezahlt werden.

Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt): Vorläufiges Zahlungsverbot

Durch das Amtsgericht Nürnberg wurde ein Vorläufiges Zahlungsverbot im Auftrag von der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH, vertreten durch die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) erlassen. Vorrausgegangen waren ein Mahnbescheid sowie ein Vollstreckungsbescheid, gegen die das Mitglied aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht rechtzeitig vorgehen konnte.

Das Dokument mit der Geschäftsnummer DR II 210/21 wurde uns von dem Betroffenen vorgelegt. Das vorläufige Zahlungsverbot (auch Vorpfändung) ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung des Gläubigers, die den Rang bei der Befriedigung der Forderung sichern soll. Anders als bei einer Pfändung wird der Antrag vom Gericht nicht geprüft, die Zustellung erfolgt direkt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Auch in diesem uns vorliegendem Fall wurde das Schriftstück durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Wie in den Äußerungen des Mitglieds zu lesen war (siehe oben), ist die Forderung im Vollstreckungsbescheid deutlich höher. So werden neben der Hauptforderung (782,10 EUR) u.a. Zinsen verlangt, letztendlich wird ein Betrag in Höhe von 1.177,39 EUR gefordert.

Wie sollten sich Betroffene wehren?

Verbraucherdienst empfiehlt, grundsätzlich Forderungen oder gar Mahnbescheide der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) rechtlich prüfen zu lassen. Stellen Sie bei längeren Abwesenheiten (länger als 10 Tage) sicher, dass Ihr Briefkasten überprüft wird). Gegen rechtskräftige Gerichtsbescheide vorzugehen ist aufwendig und kostenintensiv. Zu einer Prüfung bieten sich Rechtsanwälte oder Verbraucherzentralen an, um erhaltene Schreiben von Inkassounternehmen zu hinterfragen. Wenn Sie im Internet Dienstleistungen und/oder Verträge abschließen wollen, sollten Sie relevante Unterlagen (ggf. Screenshots. Emails etc.) sichern. Ihr Anwalt wird es Ihnen danken. So lassen sich Abläufe bzw. Zusammenhänge selbst nach Jahren auch für Richter nachvollziehen.

Betroffene sollten unter keinen Umständen voreilig Ratenzahlungsvereinbarungen unterzeichnen oder gar einzelne Raten überweisen, da dies ein Schuldanerkenntnis darstellen kann. Ohne eine qualifizierte Überprüfung sollte kein Geld fließen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der OVM GmbH oder Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt) und der Bavaria Finanzservice e. K gemacht? Betroffene können sich gerne an uns wenden. Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790 

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 22. März 2021

H. F. Services Consulting: Aktuelle Forderung von Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt)

Uns wurde durch ein Mitglied eine aktuelle Zahlungsaufforderung durch die Firma Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) vorgelegt. Laut des Auftraggebers H. F. Services Consulting LTD sollen noch offene Forderungen bestehen.

Titel: H. F. Services Consulting: Aktuelle Forderung von Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt)


Inhalt der Zahlungsaufforderung

Das Inkassounternehmen Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) verschickt erneut Zahlungsaufforderungen. Laut den Aussagen eines Verbrauchers wurde Mitte März eine Zahlungsaufforderung zugesendet. Auftraggeber ist eine H. F. Services Consulting LTD. Wir zitieren an dieser Stelle den Inhalt:

Zitat: „wir zeigen an, dass uns die H. F. Services Consulting LTD beauftragt hat. Nach vorliegenden Unterlagen haben Sie am 3.2.2021 einen Vertrag über die Dienste unserer Auftraggeberin abgeschlossen. Die daraus entstandenen Kosten, haben Sie nicht bezahlt, obwohl die H. F. Services Consulting LTD die Vermittlungsleistung am hat. Alle notwendigen Unterlagen wurden auf Ihre E-Mail Adresse:******** (Email der Redaktion bekannt) gesandt.“ Zitatende

Welche Summe wird gefordert?

Laut der Forderungsaufstellung setzt sich der geforderte Betrag in Höhe von 160,95 EUR aus diversen Posten zusammen, wie unter anderem die Haupt- / Restforderung 59,90 EUR und die Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB 1,3 Gebühr analog § 13 RCG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG von 63,70 EUR. Insgesamt fordert die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) einen Gesamtbetrag in Höhe von 160,95 EUR.

H. F. Services Consulting LTD: Muss die Forderung bezahlt werden?

Viel ist über die Firma nicht bekannt. Der Sitz der Firma H. F. Services Consulting LTD soll laut unserer Recherche „11-13, Hockerill Street, Bishops Stortford, Hertfordshire, CM23“ sein. Gegründet wurde das Unternehmen am 23 Januar 2019. Bei unserer Recherche fanden wir diverse Webseiten, die laut dem jeweiligen Impressum zu der genannten Firma gehören könnten. Die Seiten behandeln u.a. die Themen „Schufafreie Kreditkarte und Auslandskonto“ oder „Online-Kreditantrag“. Da uns bisher keine weiteren Informationen vorliegen, kann die obrige Frage noch nicht beantwortet werden. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

Inkassoforderungen ernst nehmen

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen, die uns von betroffenen Mitgliedern erreichen. Forderungen von in Deutschland zugelassenen Inkassounternehmen sollten Empfänger keinesfalls ignorieren. Bei Nichtzahlung oder falls Forderungsschreiben ignoriert werden, kann es kostspielige Folgen haben. In dem vorliegenden Schreiben heißt es zum Beispiel: „Sollten wir keine fristgemäße Zahlung verzeichnen können, so werden wir umgehend gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die dadurch entstehenden erheblichen Mehrkosten, werden zu Ihren Lasten gehen.“

Wie sollten sich Betroffene wehren?

Verbraucherdienst empfiehlt, grundsätzlich Forderungen oder gar Mahnbescheide der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) rechtlich prüfen zu lassen. Hierzu bieten sich Rechtsanwälte oder Verbraucherzentralen an, um erhaltene Schreiben von Inkassounternehmen auf Herz und Nieren zu prüfen.

Betroffene sollten auch nicht voreilig Ratenzahlungsvereinbarungen unterzeichnen oder gar eine Rate überweisen, da dies ein Schuldanerkenntnis darstellt. Ohne eine Überprüfung sollte kein Geld fließen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit einem Unternehmen mit der Bezeichnung H. F. Services Consulting? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 10. März 2021

„Standortanzeige“ – Neues Branchenbuch der Teledeal Media Inh. Nizam Toru

Das Branchenbuch „Standortanzeige“ wird betrieben von der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru. Gewerbetreibende und Freiberufler, die kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge vermeiden wollen, sollten sich vorab informieren.

Titel: „Standortanzeige“ – Neues Branchenbuch der Teledeal Media Inh. Nizam Toru


Teledeal Media Inh. Nizam Toru mit neuem Internetauftritt

„Standortanzeige ist der perfekte Mobile Online Begleiter“ heißt es auf der Homepage des Branchenverzeichnisses. Betrieben wird es von der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru, Anschrift Emmerich am Rhein. Besucher dieser Webseite sollen mittels einer Suchanfrage (wie z.B. „Bäcker“) die zur Frage passenden Dienstleister im gewünschten Umkreis angezeigt bekommen. Dies ist wohl ebenfalls über eine App möglich, die über die Homepage beworben wird.

Doch woher kommen all die Einträge? Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, ihre Daten in die Datenbank der „Standortanzeige“ eintragen zu lassen. Grundsätzlich scheint es einen kostenlosen Basiseintrag zu geben, doch existieren auch ein Premium-Eintrag (Laufzeit 12 Monate / 798,00 EUR) und sogar ein Premium-Plus Eintrag (Laufzeit 36 Monate / 1.596,00 EUR).

Update, 06.06.2023: Die Preise sind seit der Veröffentlichung dieses Artikel kräftig angehoben worden:

  • Premium Eintrag: 12 Monate Laufzeit, 1.798,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
  • Premium Plus Eintrag: 36 Monate Laufzeit, 3.560,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer

Wie kommt ein Vertrag zustande? Eine Gewerbetreibende berichtet

Die AGB des Unternehmens Teledeal Media Inh. Nizam Toru zeigen auf, wie ein kostenpflichtiger Eintrag auf „standortanzeige.de“ entstehen kann. „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Teledeal Media den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“ (Quelle: https://standortanzeige.de/content/allgemeine-geschaeftsbedingungen.

Scan: Rechnung Teledeal Media Standortanzeige
Rechnung /  Teledeal Media / Standortanzeige / Juni 2021


Eine Gewerbetreibende hat Erfahrungen mit einem Anruf von "Standortanzeige". Sie schilderte uns gegenüber, dass sie telefonisch kontaktiert wurde. Ihr soll mitgeteilt worden sein, dass sie sich für ein Paket entscheiden müsse. Angeblich soll bereits der Abschluss mit ihrer Geschäftspartnerin besprochen worden sein. Erst nach dem Erhalt der ersten Rechnung, die kurz nach dem Telefonat eintraf, soll die Erkenntnis gekommen sein, dass die Geschäftspartnerin keinen Vertrag abgeschlossen habe.

Inkasso: Noch mehr Kosten für einen unerwünschten Eintrag?

Die Betroffene erhielt in ihrem Fall eine Forderung durch ein Inkassounternehmen. Die Firma City Inkasso GmbH gab schriftlich bekannt, für die Teledeal Media Inh. Nizam Toru tätig zu sein. Die Rechnung für die Dienstleistung bzw. kostenpflichtigen Firmeneintrags in der "Standortanzeige" soll nicht gezahlt worden sein sollen. Zu der Hauptforderung werden demzufolge zusätzliche Inkassogebühren berechnet, die hoch ausfallen können. Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf. Betroffene sollten somit bei einer Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro unbedingt reagieren, damit die Kosten nicht weiter ansteigen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Standortanzeige bzw. der Teledeal Media Inh. Nizam Toru? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 1. März 2021

Lovescout24 – Über Kündigung und Kosten des Dating-Portals

„Start something real“ heißt es auf der Startseite der Webpräsenz von Lovescout24. Das Dating-Portal wird betrieben von der FriendScout24 GmbH in München. Lovescout24 soll laut des aktuellen Wiki-Eintrags Deutschlands mitgliederstärkste Singlebörse sein. Auf der Homepage ist von „über 1 Million Erfolgspaare“ die Rede. Doch wie zufrieden sind die Kunden? Scheinbar soll es beispielsweise bei den Themen „Kündigen“ und Abo-Laufzeit Unstimmigkeiten bei den Verbrauchen geben.

Titel: Lovescout24 – Über Kündigung und Kosten des Dating-Portals


Lovescout 24: Auf der Suche nach den Kosten

Wir schauten uns das Angebot der Dating-Plattform Lovescout24 im Detail an, um uns einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen. Zuerst fiel bei unserer Recherche auf, dass wir aktuell auf Anhieb keine Preisangaben zu den angebotenen Dienstleistungen oder Abo-Modellen fanden.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die kostenpflichtigen Dienstleistungen bzw. die Preise erst im Mitgliederbereich dargestellt. Zitat: „Eine weitergehende Nutzung der Services ist durch den Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft möglich. Die Preise und Zahlungsmodalitäten der kostenpflichtigen Services sind im Mitgliederbereich der Webseite LoveScout24 einsehbar. Sie werden spätestens dann angegeben, wenn das Mitglied auf kostenpflichtige Dienste zugreifen möchte.“ Zitatende.

Das bedeutet, dass derzeit die Kosten intransparent erscheinen und erst nach der Registrierung bzw. Eingabe von bestimmten Daten konkret werden. Neukunden bzw. Singles, die sich auf der Suche nach einer Partnerschaft bei Lovescout24 sind, könnten demzufolge erst über Preise informiert werden, sobald gewisse Daten bereits übermittelt wurden.

Über die Kündigung und wie man ein Profil löscht

Sollte ein Verbraucher mit dem Angebot von Lovescout24 unzufrieden sein oder ganz im Gegenteil eine neue Partnerschaft gefunden haben, könnte die Löschung des Profils gewünscht sein. Laut den AGB muss dazu das Profil geschlossen werden. Zitat: „Eine Abmeldung vom Dienst gilt gleichzeitig als ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Die Abmeldung bewirkt, dass das Profil des Mitglieds auf LoveScout24 sofort nicht mehr sichtbar ist.“ Zitatende.

Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft kann sich unt    er Umständen automatisch verlängern. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (Art. 2 Abs. 3 dieser AGB) beträgt bei LoveScout24 mindestens einen, wahlweise auch drei, sechs oder zwölf Monate. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglich gewählten Anfangslaufzeit (z.B. um drei Monate, wenn anfangs eine Drei-Monats-Mitgliedschaft gewählt wurde). Verlängert wird nicht, insofern der Kunde rechtzeitig kündigt.

Eine Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei LoveScout24 kann bis spätestens 48 Stunden vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums erfolgen. Die Kündigung kann via E-Mail, telefonisch per „Kündigungsbutton“ oder schriftlich erfolgen. Die dazugehörigen Daten finden sich im Impressum der Webseite.

Stimmen aus dem Netz über Lovescout24

Bei unserer Recherche im Netz fanden wir diverse Stimmen, die Kritik an Lovescout24 äußerten. Auf der recht bekannten Plattform „Trustpilot“, eine Webseite für Verbraucherbewertungen, sind negative Kommentare bezüglich des Dating-Portals zu lesen. Häufig beschweren sich die Verfasser der Bewertungen über Probleme während des Abonnements bzw. der Mitgliedschaft. Link zu Trustpilot: https://de.trustpilot.com/review/lovescout24.de

Scheinbar stören sich einige Verbrauchern an den Kündigungsmöglichkeiten des Portals. Zumindest lassen dies einige gefrustete Äußerungen vermuten. Zusätzlich wird bemängelt, dass es Profile von Fakes und Scammern geben soll. In dem Artikel „Darauf müssen Sie achten: Falsche Profile in Single-Börsen“ (Quelle: https://www.daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/falsche-flirts-single-boersen-fake-profile-100.html)wird auf die Gefahren bei der Nutzung von solchen Plattformen gewarnt.

Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Dieser Bericht konzentriert sich auf unsere Erfahrung bei der Nutzung von der Desktop-Variante von Lovescout24.

Kontakt zu Verbraucherdienst

Möglicherweise nahmen Sie bereits Kontakt zu Lovescout24 auf. Kam es dennoch zu einer ungewollten Vertragsverlängerungen, können Kunden kündigen, sofern sie es noch nicht gemacht haben. Bleibt eine Zahlung durch Elitepartner aus, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Verbraucherdienst bietet seinen Mitgliedern die Unterstützung durch angeschlossene Rechtsanwälte. Mehr Informationen unter:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Elitepartner: Erfahrungen mit der Kündigung einer Premium-Mitgliedschaft

Elitepartner ist eine der bekanntesten Kontaktbörsen im Netz, betrieben von der Firma PE Digital GmbH aus Hamburg. Laut der Wikipedia-Seite sollen etwa drei Millionen registrierte Mitglieder im deutschsprachigen Raum auf der Singlebörse angemeldet sein. Doch wie sieht es mit der Kündigung einer Mitgliedschaft aus? Ist sie genauso unkompliziert wie die Anmeldung zur Suche nach „Singles mit Niveau“?

Titel: Elitepartner: Erfahrungen mit der Kündigung einer Premium-Mitgliedschaft


Elitepartner kündigen – via Mail oder nur postalisch?

42% der Premium-Mitglieder der Kontaktbörse Elitepartner sollen laut einer Befragung eine Partnerschaft mit einem „Single mit Niveau“ finden. Doch was ist, wenn die Suche aus einem bestimmten Grund nicht den Vorstellungen entspricht und die Mitgliedschaft beendet werden soll? Unter Umständen ist das nicht so unkompliziert, wie man von einem Online-Portal erwarten könnte. Zwar ist eine Anmeldung in vielen Fällen schnell und unkompliziert, doch eine Kündigung muss nicht so ablaufen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elitepartner (einsehbar unter: https://www.elitepartner.de/termsandconditions/, Stand 24.02.2021) ist unter Punkt 5.1 zu lesen: „Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit durch ausdrückliche Erklärung in Textform (wie z.B. Brief oder Fax) zu erfolgen.“ Weiter in 5.4 heißt es: „Erfolgt durch den Kunden bei einem Kauf über die Webseite keine Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gem. Ziffer 5.2, verlängert sich der Vertrag über die entgeltpflichtige Premium-Mitgliedschaft in diesem Fall automatisch nach Maßgabe der produktbezogenen Vertragsinhalte“.

Die Suche nach der Email-Adresse

Via Email zu kündigen wäre für unzufriedene Kunden oder frisch Verliebte, die ihr Glück auf Elitepartner fanden, wahrscheinlich praktischer. Besonders, da eine Anmeldung für eine Premium-Mitgliedschaft auch nicht via Brief oder Fax erfolgen muss. Die Angaben in den AGB lassen die Kündigung via Email vermissen. Mehr lesen wir im Kundenservice-Bereich von Elitepartner: „Eine Kündigung erfolgt stets in Textform - also per Brief, Fax oder E-Mail.“ (Kundenservice unter: Mitgliedschaft Unterpunkt „Hilfe und Kontakt“ – Frage „Wie kann ich meine Premium-Mitgliedschaft kündigen?“)

Also doch via Email? Gerne hätten wir erfahren, welche Email zum Kündigen von Elitepartner genutzt werden sollte. Fündig wurden wir im Impressum: dort konnten wir eine Email-Adresse lesen. (Stand 24.02.2021). Ob die durch Elitepartner versandten Mails Hinweise zu einer Kündigung beinhalten, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

Kontaktbörsen im Internet: Eine Kündigung ohne Hürden

Erwähnenswert ist, dass laut der AGB (Punkt 8 Mitteilungen) „für die Erbringung der Hauptleistungen (die Online-Partnervermittlung)“ und den Vertragsschluss die Telefon-, Fax- und Post-Kommunikation ausgeschlossen ist."

Das LG München entschied in einem Urteil vom 30.01.2014 (Az. 12 O 18571/13), dass Internetportale ihren Kunden den Abschluss von online geschlossenen und durchgeführten Verträgen die Kündigung nicht unangemessen erschweren dürfen. Dazu zählen u.a. eine Pflicht zur Angabe von Benutzername, Kundennummer sowie Transaktions- bzw. Vorgangsnummer. Darüber hinaus soll der Kunde bei im Internet geschlossenen und durchgeführten Verträgen hat Recht zur digitalen Kündigung haben. Somit kann eine Kündigung einer Mitgliedschaft in einer Kontaktbörse auch per Mail stattfinden.

Unter „Folgen des Widerrufs“ konnten wir in den AGB folgenden Hinweis lesen: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht“. Die zu zahlende Summe ist als „Wertersatz“ bekannt und wurde sogar Thema eines Rechtsstreits.

Streitthema „Wertersatz“ bei Partner- und Singlebörsen

Laut Gesetz erhalten Dienstleister im Internet das Recht, einen sogenannten „Wert-ersatz“ zu berechnen, sofern ein Kunde innerhalb von 14 Tagen widerruft (Paragraf 357 Absatz 8 Satz 1 des BGB). Dies hat den Hintergrund, dass kein Dienstleister innerhalb der 14 Tage umsonst gearbeitet hat.

Über die Höhe des Wertersatzes lässt sich streiten. Manche Betreiber von Partnerbörsen im Netz bieten nach einer erfolgreichen Anmeldung diverse Services, die natürlich Zeit und Geld kosten. Aber wie hoch darf der Wertersatz sein? Premium-Mitglieder haben in der Regel mehr Optionen und erhalten demzufolge einen deutlich umfangreicheren Service, wie u.a. eine „Kontaktgarantie“.

Manche Leistungen sollen bereits kurz nach der Anmeldung und somit auch wahrscheinlich vor eines Widerrufs durch den Kunden erfolgen. Die durch eine „Kontaktgarantie“ gegebenen Kontakte, die ein Premium-Mitglied bis zum Widerruf mit anderen Singles hatte, soll nach Ansicht der Anbieter eine wichtige Rolle spielen. Bereits überschaubare Anzahl von Kontakten innerhalb weniger Tage soll als Argument dienen, einen nicht unerheblichen Teil eines Jahresmitgliedsbeitrags zu zahlen.

Der EuGH urteilt im Interesse der Verbraucher

Doch der Europäische Gerichtshof hat zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Laut des EuGH ist für den Wertersatz, den Verbraucher zu zahlen haben, wenn sie ihren Vertrag widerrufen, grundsätzlich die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen zu betrachten und der geschuldete Betrag zeitanteilig zu berechnen. (Az. C-641/19).

Stichwort Verjährung: Kunden, die sich ihr Geld zurückholen wollen, könnten das unter Umständen für die Vergangenheit tun. Die Ansprüche der Verbraucher verjähren erst nach drei Jahren. Wer beispielsweise etwa 2018 seine Mitgliedschaft widerrufen hat, könnte seinen Anspruch gegen den Dienstleister noch bis Ende 2021 geltend machen.

Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Dieser Bericht konzentriert sich auf unsere Erfahrung bei der Nutzung von der Desktop-Variante von Elitepartner.

Erfolg für Verbraucherdienst Mitglied

Einen weiteren Erfolg konnte der Verbraucherdienst für ein Mitglied erreichen. Die von der PE Digital vor dem Amtsgericht Langenburg anhängige Zahlungsklage wurde zurückgenommen (Az. 1 C 102/21). Hintergrund der Klagerücknahme war gewesen, dass unser Anwalt darlegen konnte, dass vorliegend gerade kein unbefristeter Vertrag gewollt worden war. Es zeigt sich wieder einmal mehr, dass es auf den konkreten Einzelfall und die Dokumentation des Vorgehens ankommt, weshalb eine Vertretung durch spezialisiere Anwälte empfehlenswert ist – zum Beispiel auch über den Verbraucherdienst.

Kontakt zu Verbraucherdienst

Möglicherweise nahmen Sie bereits Kontakt zu Elitepartner auf. Kam es dennoch zu einer ungewollten Vertragsverlängerungen, können Kunden kündigen, sofern sie es noch nicht gemacht haben. Bleibt eine Zahlung durch Elitepartner aus, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Verbraucherdienst bietet seinen Mitgliedern die Unterstützung durch angeschlossene Rechtsanwälte. Mehr Informationen unter:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.