Montag, 10. März 2014

Gold International SE | Goldaktie eine Abofalle?

Goldaktie - Überraschend schellt das Telefon und die Person am anderen Ende hat einen sicheren Kapitalanlage-Tipp mit der Gold Aktie International SE, II SE oder III SE.

Gold International SE  Goldaktie eine Abofalle

Gold International SE - Goldaktie via Cold Call


Der Anruf kommt für den Verbraucher völlig überraschend, denn er hatte vorher keine telefonischen Informationen zur Goldaktie erfragt. Es handelt sich in einem solchen Fall also um einen unerlaubten Werbeanruf, auch bekannt als Cold Call. Der Anrufer nennt dem überraschten Verbraucher vollmundig überzeugende Zahlen und Fakten, verweist auf hohe Renditen ohne / mit geringem Risiko bei einer Investition in die Goldaktie. Abschliessend wird angeboten kostenloses Informationsmaterial zu Goldaktien per Post zu senden.

Annahme des Infomaterials zur Goldaktie mittels Post-Identverfahren eine Abofalle?


Zeitnah bringt der Postbote die wichtig-wertvollen Informationsunterlagen zur Goldaktie. Für die Herausgabe an den empfangenden Verbraucher muss dieser sich via Personalausweis und zwei Unterschriften gemäss dem Post-Identverfahren legitimieren. Kommt der betreffende Verbraucher dem nach, um in den Besitz des Werbematerials zur Gold Aktie zu gelangen, besteht die Möglichkeit ungewollt einen Vertrag einzugehen. Aber ist dies nicht die Vorgehensweise einer Abofalle? Und was ist geschehen? Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Post-Indentverfahren mit Gold Aktie - Verbraucher nimmt ungewollt auch Vertragsunterlagen an


Neben dem im Werbeanruf versprochenem Informationsmaterial hat der Verbraucher auch Vertragsunterlagen zur Gold Aktie bestätigt, in Empfang genommen zu haben. Inhaltlich hat er sich bspw. 4.000 Goldaktien im Wert von 10.000 Euro reserviert. Die Laufzeit der Reservierung beträgt drei Jahre bei monatlich zu zahlenden 90,00 Euro Reservierungsprämie. Das ergibt immerhin einen Gesamtbetrag von 12 x 90,00 Euro = 1.080,00 Euro/Jahr x 3 Jahre = 3.240,00 Euro für eine ungewollte Reservierung der Goldaktie.

Eigentlich ging es ja nur um die Zusendung von Informationsmaterial zur Gold Aktie – nicht aber um eine vom Verbraucher gewollte Investition – Also doch eine Abofalle?


Wenn etwas kostenlos angeboten, aber schlussendlich etwas anderes, kostenpflichtig und für den Verbraucher nicht ersichtlich, geliefert wird, muss da nicht von einer klassischen Abofallegesprochen werden?


Update zu Gold International SE vom 07.12.2015:


Achtung! Verbraucherdienst e.V. berichtet:

Derzeit berichten uns Anleger, die sich Goldaktien International reservierten, dass die Gold International SE telefonisch Kontakt aufnimmt. Laut der Berichte wird in den Telefonaten verkündet, dass der Börsengang der Goldaktie International im ersten Quartal 2016 stattfinden soll. Eine schriftliche Bestätigung des tatsächlichen Börsengangs erfolgte nicht. Auch eine aktuelle Bilanz aus 2013/2014 wurde nicht übermittelt.

Außerdem sollen bis zum 31.12.2015 sämtliche offene Reservierungsprämien voll eingezahlt werden. Andernfalls sei eine Zuteilung der Aktie laut des Unternehmens nicht möglich.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Reservierungsprämien bisher von Gold International BV mittels Lastschrift eingezogen wurden. Das Gleiche gilt voraussichtlich für die Schlusszahlung. Die BV ist eine Gesellschaft niederländischen Rechts. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Gesellschaft nicht nach Einzahlung aller Schlussreservierungsprämien Insolvenz anmeldet, weil der Börsengang vielleicht doch nicht vollzogen werden konnte.

Der Wert der Goldaktie hat laut Gold International SE aktuell einen Wert von 120,00 EUR, Stand des Kontoauszugs 03.12.2015. Aus diesem Grund stellt sich schon die Frage, wie sich die Kursentwicklung von 2,50 EUR auf 120,00 EUR pro Aktie begründet, wenn dementsprechende Bilanzen nicht vorliegen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.