Mittwoch, 29. April 2015

Internet Online Media GmbH | “Werbebudget Google” mit “Online-Werbesysteme-Premium”?

Verbraucherdienst e.V. hat zurzeit im Mitgliederauftrag eine Rechnung von einer sogenannten Internet Online Media GmbH aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf (Hansaallee 299) vorliegen. Eine Zahnarztpraxis aus Bayern, inzwischen unser Mitglied, soll für die Dienstleistung eines „Werbebudget Google“ inklusive „Online-Werbesysteme-Premium“ den stolzen Betrag über 296,31 Brutto bezahlen.

296,31 Euro brutto für „Google“-Diensteistung von der Internet Online Media GmbH

Laut der vorliegenden Rechung der Internet Online Media GmbH soll das sogenannte „Werbebudget Google“ den stolzen Betrag über 200 Euro kosten. Für das „Online-Werbebudget-Premium“ werden noch 49 Euro zusätzlich von dem Gewerbetreibenden aus Bayern verlangt. Insgesamt soll die Zahnarztpraxis 249 Euro netto bzw. 296,31 brutto auf ein Konto der Commerzbank (BIC: COBADEDDXXX) überweisen. Diese Dienstleistung von der Internet Online Media GmbH soll sich auf einen Zeitraum von einem Monat (nämlich vom 01. bis zum 28.02.2015) belaufen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Homepage der Internetmedia Online Marketing GmbH | Stand 28.04.2015

„Endlich bei Google auf der 1. Seite“ – Dichtung oder Wahrheit?

„Endlich bei Google auf der 1. Seite“, mit diesem vielversprechenden Werbeslogan versucht die dieses Düsseldorfer Unternehmen hilfesuchenden Gewerbetreibenden eine sogenannte „Google“-Optimierung zu verkaufen, die sich wenig oder überhaupt nicht mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Webseiten im Internet auskennen.

Keine direkten Einsichtmöglichkeiten der durchgeführten Dienstleistung

Laut der Aussage des Gewerbetreibenden (also auch unser Mitglied) wurde er von dem Düsseldorfer Unternehmen hinsichtlich durchgeführter Dienstleistungen nicht richtig aufgeklärt. So soll zum Beispiel keine direkte Einsichtmöglichkeit der tatsächlich durchgeführten „Google“ - Kampagnen bestehen. Außerdem soll die Internet Online Media GmbH keine Berichte über die durchgeführten „SEO -Optimierungen“ an unser Mitglied weitergegeben haben. Somit ist es für den Gewerbetreibenden undurchsichtig, aus welcher durchgeführten Dienstleistung das sogenannte „Werbebudget Google” mit „Online-Werbesysteme-Premium” besteht.

Bereits im Jahr 2013 berichtete der Schlosser Jörg Reinholz auf seinem Blog über die "nicht ganz astreinen" Geschäftsgebaren der Internet Online Media GmbH aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf.

Quelle: http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2013/08/betrugsuntreue-vorwurfe-gegen-die.html


Wir informieren Sie über den abgeschlossenen Vertrag mit der Online Media GmbH aus Düsseldorf

Haben Sie auch einen Vertrag mit der Internet Online Media GmbH aus Düsseldorf bezüglich einer fragwürdigen „Google“ - Optimierung abgeschlossen? Sollen Sie auch 296,31 Euro für diese Dienstleistung bezahlen? Verbraucherdienst e.V., der bekannte eingetragene Verein für Verbraucherschutz aus dem Ruhrgebiet, informiert Sie über den fragwürdigen Vertrag mit der Internet Online Media GmbH.


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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 28. April 2015

Lebensfreude GbR | Die fragwürdige Dienstleistung der MIT AG aus Bern

Im April 2015 durfte Verbraucherdienst e.V. zahlreiche Rechnungen einer sogenannten Lebensfreude GbR (MIT AG) aus Bern (Schweiz) im Mitgliederauftrag betreuen. So zum Beispiel für unser Mitglied Herrn M. aus B., der via Cold Calling einen Vertrag mit der Firma aus der Schweiz abschloss.

Update 09.11.2015: Salzburger Arbeiterkammer warnt vor Gewinnspielabzocke


59 EUR für einen Anteil der Lebensfreude (MIT AG) aus der Schweiz


Bei dem vorliegenden Begrüßungsschreiben des Unternehmens aus Bern dürfte das subjektive Empfinden der Freude am eigenen Leben allerdings schnell verflogen sein. Für den Kauf eines Anteils an der Lebensfreude GbR (MIT AG) werden von deutschen Staatsbürgern 59 EUR verlangt. Österreicher sollen dafür 69 EUR bezahlen, während von Staatsbürgern der Schweiz für die Dienstleistung sogar 79 Euro eingefordert werden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MIT AG gelte bei der Lebensfreude GbR das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz). Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.

Welche Dienstleistung bietet das Unternehmen aus der Schweiz?

Das „unschlagbare Angebot“ der Lebensfreude GbR (MIT AG) soll zehn voll ausgefüllte Lottoscheine für jeden Mittwoch und Samstag im Monat enthalten, sowie eine sogenannte „Geld-zurück-Garantie“, mit der komplette Anteils-Kaufpreise wieder zurück erstattet werden sollen – sofern man keine Gewinne erzielt. Teilnehmer erhalten darüber hinaus ein persönliches Monatshoroskop und eine kostenlose Mitgliedschaft bei dem großen Rabatt-Club Deutschlands www.kaufspass.de. Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass es sich hier um ein fragwürdiges Angebot aus Bern im Rahmen von Glücksspielen handelt - für gutgläubige Verbraucher, die sich auf die Geld-zurück-Garantie verlassen. Denn die Geld-zurück-Garantie kann nur gesondert aktiviert werden, indem eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt wird für Anteilskaufscheine für Lebensfreude GbRs, sodass die monatlichen Beiträge mittels Lastschrift vom Konto des Verbrauchers eingezogen werden können.

Zielgruppe der fragwürdigen Unternehmung sind gutgläubige Verbraucher


Jedoch entsprechen die Versprechungen dieses Unternehmens nicht den Erfahrungen unserer Mitglieder. So erhielt z.B. eine Teilnehmerin der Lebensfreude GbR (die sich bei Verbraucherdienst e.V. meldete) trotz Zahlung keinen Nachweis, dass überhaupt über eine Lottoteilnahme statt fand. Zudem erfolgte auch die in den Unterlagen der MIT AG vollmundig versprochene detaillierte Gewinnabrechnung (Bilanz). Das Mitglied selber hat nach dem hier vorliegenden Unterlagen der MIT AG keine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, trotzdem fanden Belastungsbuchungen 4 x 59 EUR monatlich statt. Ein Betrag in Höhe von 3,45 EUR wurde auf das Konto des Mitglieds unter Angabe "Ertragsabrechnung" gutgeschrieben. Woraus die Erträge erzielt wurden, ist nicht bekannt. Zu guter letzt erhielt die Verbraucherin sogar eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 276,85 EUR von der Condor Forderungsmanagement im Auftrag der MIT AG aus 3018 Bern.

Ob es überhaupt zu einer tatsächlichen Teilnahme kam, kann nicht überprüft werden. Laut der teilnehmenden Verbraucher konnte aber festgehalten werden, dass die Verträge via unerwünschten Werbeanruf (Cold Calling) und per Bandaufzeichnung zustande kamen. Diese Form der Akquise ist seit dem 09.10.2013 in Deutschland verboten.

Brief von dem „Projekt Lebensfreude“ aus der Bümplizstrasse 104 verschickt


Der von dem Schweizer Unternehmen (Homepage http://lebensfreude-gbr.com/) geforderte Geldbetrag für das „Projekt Lebensfreude“ der MIT AG wird mittels Lastschrift über Österreich eingezogen. Interessant ist, dass die Firma aus der Schweiz kommt. Gibt es in der Schweiz keine Banken?
Dabei stammt dieses Unternehmen allerdings aus der Bümplizstrasse 104 aus dem Berner Stadtteil Bümplitz (siehe Google Maps). Dort befindet sich auch die Berner Kantonalbank „BEKB“ / „BCBE“. Auch in diesem Gebäude soll sich die Lebensfreude GbR (MIT AG) befinden. Bei dieser Firmenadresse handelt es vermutlich um eine sogenannte Briefkastenfirma. Es ist außerdem anzunehmen, dass sich das Büro der Lebensfreude GbR (MIT AG) in einer Hochhauswohnung auf der Bümplizstrasse 104 befindet.

Update 09.11.2015: Salzburger Arbeiterkammer warnt vor Gewinnspielabzocke


Auch die Salzburger Arbeitskammer informiert in einer Meldung auf ihrer Webpräsenz über die Geschäftsgebaren der MIT AG. So beschreibt Andrea Kinauer vom Konsumentenschutz der AK: „Bei der Firma MIT AG/Lebensfreude handelt es sich um eine uns bereits bekannte Lotteriegesellschaft. Die betroffenen Personen wurden von dieser Firma vor längerer Zeit bereits angerufen und zum Abschluss eines Gewinnspielvertrages gedrängt“. Weiter heißt es in dem Beitrag, dass laut des Konsumentenschutzgesetzes in Österreich solche Verträge, die via unerlaubtem Werbeanruf entstanden, nichtig und demnach nicht gültig seien. Quelle: https://sbg.arbeiterkammer.at/service/presse/pressemitteilungen/Gewinnspielabzocke__Condor_GmbH.html
In Deutschland sind solche Anrufe (Cold Calling) nicht erlaubt (§ 20 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Kein Problem! Verbraucherdienst e.V. informiert



Haben Sie sich auch einen Brief von der Lebensfreude GbR (MIT AG) erhalten? Sollen Sie auch den hohen Geldbetrag für die fragwürdige Dienstleistung aus der Schweiz überwiesen? Verbraucherdienst e.V. hat bereits vielen Verbrauchern zur Seite gestanden, aufgrund von ungewollten Glückspiel- Angeboten . Wir bieten Ihnen kostenfreie Informationen bezüglich Lebensfreude GbR / Mit AG aus der Schweiz an. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.

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Freitag, 24. April 2015

Ergopoy Inkasso Dienst GmbH | Mahnung wegen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“

Haben Sie auch eine Mahnung wegen einer sogenannten „Kündigungsbetätigung“ von der „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ erhalten? Sollen Sie auch die Gesamtforderung über 233,38 Euro (Hauptforderung 184,88 Euro, Mahnkosten 9,50 Euro, vorgerichtliche Inkassokosten 39 Euro) wegen der nichtbezahlten Dienstleistung für „200 Gewinnspiele / Eurowin24“ auf ein Konto der Commerzbank (BIC: COBADEFFXX) überweisen?

„Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ fordert 233,38 Euro wegen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“


Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V., der bekannte eingetragene Verein aus dem Ruhrgebiet, über eine Mahnung von der „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ aus Frankfurt am Main. Für unser Mitglied, Frau E.W. aus S., betreut der Verbraucherschutzverein im Moment die umstrittene Mahnung. Laut dem vorliegenden Schreiben sei die Inkassofirma aus Frankfurt am Main für das Unternehmen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“ bevollmächtigt worden den oben genannten Geldbetrag von unserem Mitglied Frau E.W. aus S. beizutreiben. Die Verbraucherin habe die kostenpflichtige Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt. Jedoch habe die Schuldnerin, Frau E.W. aus S., bis zum heutigen Tage die fällige Geldsumme über 233,38 Euro noch nicht beglichen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Mahnung von Ergopoly Inkasso Dienst GmbH
Fragwürdige Mahnung von Ergopoly Inkasso Dienst GmbH

Womit droht die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ gegenüber unserem Mitglied?


Sollte nicht innerhalb der nächsten drei Tage kein Zahlungseingang wegen des Mahnschreibens erfolgen, droht die Inkassofirma aus Hessen mit einem gerichtlichen Verfahren. Infolge eines sogenannten Zahlungsverzugs spricht die Inkassofirma aus Frankfurt am Main in dem Schreiben mit weiteren Folgekosten. Laut dem vorliegenden Mahnschreiben könne deshalb die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ verschiedenste Auskünfte über das Automobil, dem Arbeitslohn bzw. über die Konten der Schuldnerin ohne eines Einverständnisses der Schuldnerin einholen, damit eine schnelle Pfändung bezüglich der Nichtbezahlung der Inkassoforderung seitens des mahnenden Unternehmens möglich wäre. In dem vorliegenden Mahnschreiben weist ebenfalls die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ hin, dass laut dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes die anfallenden Kosten für die Rechtsanwälte, für das gerichtliche Verfahren sowie für die Zwangsvollstreckungen erheblich steigen würden.

„Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Laut den Recherchen des Verbraucherdienst e.V. darf die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ in Deutschland keine Geldforderungen legal beitreiben, da dieses fragwürdige Unternehmen nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Auch Sie können selber diese Nichteintragung der Frankfurter Inkassofirma auf http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ nachprüfen.



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Donnerstag, 23. April 2015

Mein Business Deal: Branchenbucheintrag von der ZaBu GmbH aus Schwerin

Die ZaBu GmbH aus Schwerin bietet auf der Internet-Seite von „Mein Business Deal“ laut eigener Aussage einen Eintrag in ein Branchenregister an. Diese Dienstleistung soll sich hauptsächlich an Bauunternehmen, Handwerkern, Dienstleistern oder Lieferanten richten. Es wird auf der Homepage von „Mein Business Deal“ (http://www.mein-businessdeal.de/) ein Firmenprofil in das Branchenregister über ein Kontaktformular dem Gewerbetreibenden offeriert. Doch es herrschen Unklarheiten über die Vertragslaufzeit und über die dementsprechende Kündigungsfristen. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Bild von der Website Mein Business Deal
Impressum von Mein Business Deal

236,81 EUR brutto für einen Branchenbucheintrag in „Mein Business Deal“


Der anfangs kostenlose Eintrag des Online-Portals „Mein Business Deal“ entpuppt sich wenig später als eine ziemlich teure Dienstleistung, sollte der Gewerbetreibende das Internet-Kontaktformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Wenig später bekommt der blauäugige Gewerbetreibende eine Rechnung über 236,81 EUR brutto für den angeblich kostenlosen Branchenbucheintrag. In dieser Rechnung wegen des Eintrags wird dann allerdings ein 12-monatiger Vertrag bezüglich der Darstellung des Firmenprofils des Gewerbetreibenden auf der Webseite bestätigt. Von einer „kostenlosen“ Dienstleistung ist dann allerdings keine Rede mehr. Der geforderte Rechnungsbetrag über 236,81 EUR brutto sollte von dem Gewerbetreibenden „zeitnah“ auf ein Konto der Commerzbank AG (BIC: COBADEFFXXX) überwiesen werden. Wird nicht sofort der ausstehende Rechnungsbetrag an „Mein Business Deal“ überwiesen, folgt sofort eine Zahlungserinnerung.

ZaBu GmbH | Mein Business Deal | Auftragsbestätigung | 19.02.2015
ZaBu GmbH | Mein Business Deal | Auftragsbestätigung | 19.02.2015


ZaBu GmbH | Mein Business Deal | Rechnung | 19.02.2015
ZaBu GmbH | Mein Business Deal | Rechnung | 19.02.2015

Wer ist die ZaBu GmbH mit ihrem Online-Portal „Mein Business Deal“?


Die ZaBu GmbH, die Betreiberfirma des Internet-Portals „Mein Business Deal“, befindet sich im Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern. Diese Firma wird von den beiden Geschäftsführern Madlen Zanner und Marcel Bruhn betrieben. Unter der Adresse Eckdrift 18, Schwerin finden sich zwei Kosmetikstudios ("my style GmbH" und "medical beauty systems ltd.") sowie die Physiotherapie-Praxis von Viola Kettler. Verbraucherdienst e.V. versuchte vergebens, unter der auf den Schreiben angegebenen Telefonnummern die ZaBu GmbH zu erreichen. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Haben Sie auch einen Vertrag mit der ZaBu GmbH aus Schwerin wegen des fragwürdigen Eintrags in das Online-Portal „Mein Business Deal“ abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert über den abgeschlossenen Vertrag.


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Mittwoch, 22. April 2015

Firmensucher24 | Branchenbuch aus Kleve

Firmensucher24.de – einfach schnell gefunden werden“ – Mit diesem aussagekräftigen Werbeversprechen versucht ein fragwürdiges Unternehmen vom Niederrhein teure Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende zu verkaufen.


Homepage des Online-Branchenbuchs "Firmensucher24.de"


100 Euro für Branchenbucheintrag in Firmensucher24.de

Wurde ein Vertrag mit dem umstrittenen Branchenbuch-Portal Firmensucher24 aus Kleve (Arntzstraße 33 / 47533 Kleve) abgeschlossen stellt sich für den Gewebetreibenden die erfolgte Investition oft als eine herbe Enttäuschung dar. Obwohl der Eintrag für 12 Monate in das Online-Portal (Geschäftsführerin Anne-Cathrin Künzel) nur 100 Euro brutto für den Gewerbetreibenden kostet ist möglicherweise die dadurch erbrachte Dienstleistung auch für den „relativ kleinen“ Geldbetrag ziemlich nutzlos. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Wir informieren Sie wegen Firmensucher24.de

Laut der Rechnung, die dem Verbraucherdienst e.V. von einem bayerischen Gewerbetreibenden vorliegt, sollte der Geldbetrag innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Unser Mitglied, ein Handwerksbetrieb, bezahlte jedoch nicht rechtzeitig den Rechungsbetrag. Die Folge wegen der Nichtbegleichung der Rechnung wegen dem Online-Portal Firmensucher24.de war eine erste und eine zweite Mahnung über 105 bzw. 110 Euro. Bei einer weiteren Nichtbeachtung der zugeschickten Rechnung kann später sogar eine Inkassofirma die offene Rechnung einfordern. Sogar ein Mahnbescheid oder eine Klage kann dann die unangenehme Folge einer nichtbezahlten Rechnung von Firmensucher24 sein. Das muss aber nicht sein. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

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Dienstag, 21. April 2015

Hertz Forderungs Service Ltd. | Fragwürdige Mahnung aus Zürich

Im April 2015 erreichte den Verbraucherdienst e.V. eine fragwürdige Mahnung von einer sogenannten „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus Zürich (Schweiz). Laut unserem Mitglied Frau K. aus B. würden noch „offene rechnungen“ bestehen, wie in dem vorliegenden Schreiben (mit einem Tippfehler) von dem Schuldner nachzulesen ist. Sollte kein fristgerechter Zahlungseingang wegen dem Mahnschreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ verzeichnet werden sei das Schweizer Unternehmen gezwungen zur Einbeziehung des ausstehenden Betrags rechtliche Schritte gegenüber dem Schuldner einzuleiten. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Anschreiben der Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke
Anschreiben von Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke

198 Euro verlangt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz


Deshalb sollte die Angeschriebene Frau K. aus N. den von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ geforderten Gesamtbetrag über 198 Euro auf das Konto der TURKIYE IS BANKASI A.S. (BIC: ISBKTRISXXX) überweisen. Quelle: http://swiftcode.a1feeds.com/Swift_Code.aspx?Swift_Code=ISBKTRISXXX

Die Zahlung an die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ sollte innerhalb von sieben Werkstagen erfolgen. Die Bezahlung der vorliegenden Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“ sei ebenfalls gleichzeitig die sogenannte Kündigungsbestätigung. Weshalb und warum ein vorher abgeschlossener Vertrag mit der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz gekündigt werden soll, steht nicht in dem vorliegenden Schreiben. Der Verbraucher bzw. die Verbraucherin wird mit dem vorliegenden Mahnschreiben absichtlich von Hertz Forderung Service Ltd. in Unwissenheit gehalten. Vermutlich ist es das einzige Ziel des fragwürdigen Unternehmens die sofortige Begleichung der angeblichen Geldforderung – höchstwahrscheinlich ohne irgendeine Gegenleistung gegenüber dem angeschriebenen Konsumenten.

Besitzt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ ein Büro im  „Zurich Seefeld Business Center“?


Das vorliegenden Schreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ wurde vom „Zurich Seefeld Business Center“ (Seefeldstraße 69) aus verschickt. Dieses Geschäftszentrum, an dessen Vorderseite Straßenbahnen und Busse abfahren und auf das Jahr 1839 zurück geht, befindet sich in dem bekannten Züricher Stadtteil Seefeld, dem zentralem Banken- und Geschäftsviertel der Stadt Zürich. Bei dem sogenannten „Zurich Seefeld Business Center“ handelt es sich um ein Geschäftskonzept der Regus Group of Companies, die dort verschiedenste Büroräume (auch virtuelle!) für unterschiedlichte Unternehmungen anbietet. Nach Recherchen des Verbraucherdienst e.V. sind dort zum Beispiel die bekannten Unternehmen „Wolters Kluwer Financial Services Switzerland AG“, „ExxonMobile Zweigniederlassung Zürich“ sowie die „Planet Switzerland GmbH“. Eine „Hertz Forderungs Service Ltd.“, die die fragwürdige Mahnung an unser Mitglied verschickt hatte, ist dort jedenfalls nicht zu finden. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Wir informieren Sie bei Mahnung von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“


Auf jeden Fall informiert Verbraucherdienst e.V. hinsichtlich der Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“, sofern Sie ein solche in Ihrer Post gefunden haben.


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Donnerstag, 9. April 2015

Inkasso Goldbach Ltd. | Mahnung über 185,81 Euro

Eine letzte Mahnung (Zahlungsaufforderung) von einer sogenannten Inkasso Goldbach Ltd. aus Berlin wird im April 2015 vom Verbraucherdienst e.V. betreut. Das angeschriebene Mitglied Frau C. aus O. soll an die Inkasso Goldbach Ltd. eine Geldsumme über 185,81 Euro wegen einer „Kündigungsbestätigung“ überweisen. Die Gesamtforderung beinhaltet ebenfalls die zu zahlenden Inkassokosten über 44,68 Euro.

Zahlungsaufforderung mit vorgefertigten Überweisungsträger

Die Zahlungsaufforderung von der Goldbach Inkasso Ltd. besteht nur aus einer DIN A4-Seite. Auf diesem befindet sich ein vorgefertigter Überweisungsträger für die sogenannte Piraeus Bank Bulgaria aus Sofia (BIC: PIRBBGDF). Der geforderte Geldbetrag sollte sofort nach dem Erhalt beglichen werden. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Drohung durch die Inkasso Goldbach Ltd.


Sollte es allerdings zu einer Verspätung der geforderten Zahlung kommen droht diese Inkassofirma mit weiteren gerichtlichen Schritten ohne einer erneuten Aufforderung. Die Inkasso Goldbach Ltd. droht unserem Mitglied Frau C. aus O. mit erhöhten Kosten. Ebenfalls empfiehlt die Inkassofirma aus Berlin (Rigaer Straße 139), dass diese Mahnung sofort zu bezahlen sei um weitere Unannehmlichkeiten (hohe Gerichtskosten, Vollstreckungsbescheid, Pfändungen) zu vermeiden.

Inkasso Goldbach Ltd. nicht im Rechtsdienstleistungsregister


Die Firma Inkasso Goldbach Ltd. ist kein in Deutschland registriertes Inkassounternehmen (siehe Screenshot). Aus diesem Grund darf dieses offiziell in Deutschland keine Mahnungen, zum Beispiel wegen sogenannten „Kündigungsbestätigungen“, beitreiben. Diese Nichtregistrierung können Sie auch auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de selber nachprüfen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Bitte beachten Sie: Es handelt es hierbei nicht um das Inkassounternehmen "Inkasso Goldbach GmbH" aus Karlstein am Main (zuvor Aschaffenburg). Inkasso Goldbach GmbH ist im Gegensatz zur "Inkasso Goldbach Ltd." sehr wohl im Rechtsdienstleistungsregister vertreten.

Inkasso Goldbach Ltd. ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister auffindbar 

Wir informieren Sie bei einer fragwürdigen Zahlungsaufforderung


Deshalb sollten Sie sich sofort bei Erhalt einer Mahnung von der Inkasso Goldbach Ltd. informieren.


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Mittwoch, 8. April 2015

Staatsanwaltschaft Hamburg | Ermittlungsverfahren gegen unser Mitglied?

Von unserem Mitglied Frau C. aus O. bekamen wir einen Brief von der „Staatsanwaltschaft Hamburg“ wegen eines angeblichen Ermittlungsverfahrens (Erstellungsdatum 19.03.2015).

Forderung über 821,50 Euro von der „Staatsanwaltschaft Hamburg“ in einem „Ermittlungsverfahren“

In diesem Brief wird anhand eines Ermittlungsverfahrens unserem Mitglied gedroht binnen drei Werkstagen den hohen Betrag über 821,50 Euro zu bezahlen. Sollte nicht die fristgerechte Bezahlung der Geldforderung erfolgen droht diese mit der Weitergabe von persönlichen Daten unseres Mitgliedes an die örtlichen Ämter und Behörden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Fingierte Rufnummer enttarnt falsches behördliches Schreiben

Frau C. sollte außerdem die Rufnummer 040 – 60941824 anrufen um mit der „Abteilung Zivilrechte“ am Telefon Rücksprache zu halten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um die tatsächliche Rufnummer der echten Staatsanwaltschaft Hamburg sondern um eine fingierte Telefonnummer, die bereits mit den Thema „Kostenfalle“ bzw. „Telefonterror“ in Verbindung stand. Verbraucherdienst e.V. entdeckte bei der Recherche zu diesem Beitrag den folgenden Link: www.tellows.de/num/04060941824. Dadurch konnte unter anderem dieses „amtliche Schreiben“ als fingiert enttarnt werden. Bitte achten Sie als Verbraucher auch bei anderen zweifelhaften Schreiben auf kleinste Details in der Formulierung oder bei der Angabe von relevanten Daten um nicht in eine böse Falle zu tappen.

Bild des angeblichen Schreiben
Das angebliche Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg


Wer ist der Dienstherr der „Staatsanwaltschaft Hamburg“?

Das mit „Staatsanwaltschaft Hamburg“ betitelte Schreiben mit dem „Ermittlungsverfahren“ enthält außerdem einige Fehler dessen Formulierung, die von dem unbekannten Verfasser übersehen wurden. Einerseits sei das „Innenministerium Schleswig-Holstein“ bzw. anderseits das „Innenministerium Hansestadt“ die übergeordnete Behörde der „Staatsanwaltschaft Hamburg“, die das „Ermittlungsverfahren“ gegen unser Mitglied beauftragt habe. Bei einem echten ist dieses immer exakt angegeben. In der Regel setzt die echte Anwaltschaft keine Verbraucher mit einem Schreiben unter zeitlichen Druck um somit einen hohen Geldbetrag zu fordern, wenn es sich nur um ein sogenanntes „Ermittlungsverfahren“ handelt. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Zum Glück gibt’s den Verbraucherdienst e.V. 

Lassen Sie sich keinen Schrecken bei dem Brief wegen eines Ermittlungsverfahrens einer fingierten Staatsanwaltschaft Hamburg einjagen. Zum Glück gibt’s dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen!


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