Zahlungsaufforderung mit vorgefertigten Überweisungsträger
Die Zahlungsaufforderung von der Goldbach Inkasso Ltd. besteht nur aus einer DIN A4-Seite. Auf diesem befindet sich ein vorgefertigter Überweisungsträger für die sogenannte Piraeus Bank Bulgaria aus Sofia (BIC: PIRBBGDF). Der geforderte Geldbetrag sollte sofort nach dem Erhalt beglichen werden. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.Drohung durch die Inkasso Goldbach Ltd.
Sollte es allerdings zu einer Verspätung der geforderten Zahlung kommen droht diese Inkassofirma mit weiteren gerichtlichen Schritten ohne einer erneuten Aufforderung. Die Inkasso Goldbach Ltd. droht unserem Mitglied Frau C. aus O. mit erhöhten Kosten. Ebenfalls empfiehlt die Inkassofirma aus Berlin (Rigaer Straße 139), dass diese Mahnung sofort zu bezahlen sei um weitere Unannehmlichkeiten (hohe Gerichtskosten, Vollstreckungsbescheid, Pfändungen) zu vermeiden.
Die Firma Inkasso Goldbach Ltd. ist kein in Deutschland registriertes Inkassounternehmen (siehe Screenshot). Aus diesem Grund darf dieses offiziell in Deutschland keine Mahnungen, zum Beispiel wegen sogenannten „Kündigungsbestätigungen“, beitreiben. Diese Nichtregistrierung können Sie auch auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de selber nachprüfen. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Bitte beachten Sie: Es handelt es hierbei nicht um das Inkassounternehmen "Inkasso Goldbach GmbH" aus Karlstein am Main (zuvor Aschaffenburg). Inkasso Goldbach GmbH ist im Gegensatz zur "Inkasso Goldbach Ltd." sehr wohl im Rechtsdienstleistungsregister vertreten.
Deshalb sollten Sie sich sofort bei Erhalt einer Mahnung von der Inkasso Goldbach Ltd. informieren.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Inkasso Goldbach Ltd. nicht im Rechtsdienstleistungsregister
Die Firma Inkasso Goldbach Ltd. ist kein in Deutschland registriertes Inkassounternehmen (siehe Screenshot). Aus diesem Grund darf dieses offiziell in Deutschland keine Mahnungen, zum Beispiel wegen sogenannten „Kündigungsbestätigungen“, beitreiben. Diese Nichtregistrierung können Sie auch auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de selber nachprüfen. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Bitte beachten Sie: Es handelt es hierbei nicht um das Inkassounternehmen "Inkasso Goldbach GmbH" aus Karlstein am Main (zuvor Aschaffenburg). Inkasso Goldbach GmbH ist im Gegensatz zur "Inkasso Goldbach Ltd." sehr wohl im Rechtsdienstleistungsregister vertreten.
Inkasso Goldbach Ltd. ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister auffindbar |
Wir informieren Sie bei einer fragwürdigen Zahlungsaufforderung
Deshalb sollten Sie sich sofort bei Erhalt einer Mahnung von der Inkasso Goldbach Ltd. informieren.
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