Donnerstag, 30. Juni 2022

Über die unterschiedlichen Portale der Andrus GmbH

Schnell und direkt online eine Meldebescheinigung einholen? Einen kleinen Waffenschein ordern? Oder doch aus der Kirche austreten? Ob es alles so einfach ist, wie es die Webseiten der Andrus GmbH vermuten lassen, zeigen wir in unserem Artikel auf.

UPDATE 09.12.22: Die im Artikel genannten Webseiten sind aktuell offline und uns war es demzufolge nicht möglich, die Inhalte einzusehen. Was zur Abschaltung der Seiten geführt hat ist uns nicht bekannt. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diesen Beitrag aktualisieren. Ende des Updates.

Titel: Über die unterschiedlichen Portale der Andrus GmbH

Kostenpflichtig Anträge stellen

Wir erhielten einen schriftlichen Hinweis von einer Verbraucherin, die sich über das Portal „kleinerwaffenschein.de“ äußern wollte. Das Portal wird betrieben von einer Firma namens Andrus GmbH. Wir informierten uns im offiziellen Handelsregister über diese Firma und fanden unter anderem den Geschäftsgegenstand, wir zitieren: „Erbringung von Dienstleistungen - Druck & Antragsservice.“.

Tatsächlich bieten die unterschiedlichen Portale der Andrus GmbH scheinbar genau dies an: einen Service, um kostenpflichtig Anträge zu stellen. Die Verbraucher teilte uns in der Mail Details mit, Zitat: „Dieser Anbieter verkauft Antragsformulare für den kleinen Waffenschein für für knapp 30 € an. (…) Die Käufer erhalten folgende Unterlagen zugeschickt : Pauschalanschreiben und ausgefüllten Antrag. Diese sollen die Käufer an die zuständige Behörde schicken.“ Zitatende.

Verbraucher reagieren irritiert

Es meldeten sich bei auch via Telefon Verbraucher, die laut eigener Aussage auf Portale der Andrus GmbH gestoßen sind. Sie beschrieben ihre Erfahrungen, die sich oft ähnelten. Wir haben aus den Erfahrungsberichten den Schluss gezogen, dass sie sich getäuscht und in die Irre geführt fühlten. Sie sollen nicht das gewünschte Ergebnis erhalten haben, sondern in einfachen Worten eine „Hilfe zum Antrag“.

Wir möchten aus diesem Grund erneut ganz allgemein den Hinweis geben, dass vor Geschäften im Internet unbedingt die AGB vorher gelesen werden sollten. Möglicherweise hätte ein Blick ins Kleingedruckte auf den jeweiligen Seiten für mehr Klarheit gesorgt.

Bekannte Portale der Andrus GmbH

Bei unseren Recherchen stießen wir auf mehrere Internet-Angebote der Firma Andrus GmbH. Die drei derzeit verfügbaren Seiten wirken auf uns recht ähnlich, was den Aufbau und den Inhalt angeht. Folgende URLs sind uns aktuell bekannt, Stand 28.06.2022):

  • Meldebescheinigung beantragen (meldebescheinigung.eu)
  • Kleinen Waffenschein beantragen (kleinerwaffenschein.de)
  • Kirchenaustritt erklären (kirchenaustritt24.de)

Mehrkosten durch Unwissenheit?

All diese Angebote stellen unserer Meinung nach Aktionen dar, welche die meisten VerbraucherInnen einmalig erledigen werden; das bedeutet, das Otto Normalverbraucher nicht zweimal aus der Kirchen austreten wird. Heutzutage ist es selbstverständlich, dass VerbraucherInnen bei aufkommenden Fragen das Internet bzw. Suchmaschinen als Hilfsmittel nutzen. Ein Suche nach „Aus der Kirche austreten“ könnte auf hiernach zur genannten Webseite führen.

Umso kritischer beurteilen wir demzufolge Angebote, die VerbraucherInnen unter Umständen mehr kosten, als es eigentlich sein müsste. Dieser Umstand ist scheinbar auch der Andrus GmbH bewusst, denn in den AGB auf zum Beispiel Meldebescheinigung.eu fanden wir folgenden Hinweis, Zitat: „Hinweis: Die andrus GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei den zuständigen Behörden im Internet und vor Ort, die Möglichkeit gibt, die Anträge unentgeltlich zu stellen.“

Stellen wir uns also die Frage: Warum dann überhaupt die Dienste der Andrus GmbH in Anspruch nehmen? Wenn Verbraucher die Anträge vor Ort ohne Kosten stellen (!) können. In aller Deutlichkeit: der Antrag lässt sich u.U. kostenfrei stellen, doch die Bearbeitung einer Meldebescheinigung oder vergleichbarer Anträge kostet.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 24. Juni 2022

Nanos Er AG fordert Zahlungen für „Ideawise“

Eine Forderung einer bisher unbekannten „Nanos Er AG“ aus Berlin wurde uns von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Laut des Schreibens steht noch eine Zahlung an Ideawise Ltd. aus – doch wie seriös ist der Brief?

Titel: Nanos Er AG fordert Zahlungen für „Ideawise“


Fast 100 EUR für „sonstige Gründe“ fordert Nanos Er AG

Uns werden von unseren Mitgliedern regelmäßig mehr oder weniger fragwürdige Zahlungsaufforderungen von angeblichen Inkassounternehmen vorgelegt – selten war es so auffällig wie das von der Nanos Er AG. Die Forderung fällt im ersten Augenblick durch eine arg fehlende Anrede auf. Übertitelt wird der Brief dennoch mit „Ankündigung des Gerichtlichen Verfahrens“.

Das Schreiben selbst weist zahlreiche Schreibfehler auf, die wir an dieser Stelle nicht allesamt aufzeigen wollen. Viel mehr möchten wir den Inhalt beleuchten: Nanos Er AG schreibt, dass trotz „mehrfacher Mahnung“ kein Zahlungseingang festgestellt worden sei – aus diesem Grund soll unverzüglich gezahlt werden. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 97,58 EUR.

Auf der Seite 2 dieses Schreibens ist eine Auflistung zu sehen, wo neben der Summe ein Punkt „Grund“ angegeben ist. Dort steht jedoch nur der wenig weiterhelfende Hinweis „Sonstige Gründe“ – wir hätten uns an der Stelle vielleicht Angaben wie der ursprüngliche Vertrag gewünscht.

Scan: Forderung Nanos Er AG/ Seite 1 / Juni 2022
Forderung Nanos Er AG/ Seite 1 / Juni 2022

Scan: Forderung Nanos Er AG/ Seite 2 / Juni 2022
Forderung Nanos Er AG/ Seite 2 / Juni 2022


Ideawise Ltd. soll Auftraggeberin sein

Laut des vorliegenden Briefes soll die Ideawise Ltd. die Nano Er AG beauftragt haben, um die vermeintlich offenen Kosten beizutreiben. Die Ideawise Ltd. ist uns tatsächlich als Betreiberin von mehreren Dating-Apps und Dating-Portalen bekannt. Im Januar berichteten wir sogar über Zahlungsaufforderungen für einige dieser Webseiten wie u.a. „poppen.de“, die scheinbar von dem Inkassounternehmen National Inkasso angefertigt wurden.

Warum nun statt der National Inkasso ein weiteres Unternehmen die Zahlung offener Kosten verlangt, können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Ob es sich jedoch bei der Forderung der Nanos Er AG um ein seriöses Anschreiben handelt, schätzen wir fraglich ein.

Wir fanden bei unserer Recherche am 23.06.2022 keinen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister und vermissen ebenfalls erforderliche Angaben wie z.B. eine Auflistung der Haupt- und Nebenforderung. Unter diesen Voraussetzungen würden wir dazu raten, den Brief erst einmal beiseite zu legen und NICHT ZU ZAHLEN.

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Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von einem seriösen Inkassounternehmen erhalten? Reagieren statt Ignorieren! Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

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Mittwoch, 22. Juni 2022

Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang

Es ist beinahe ein Jahr her, als wir über in unserem Beitrag „Verbraucherhilfe e.V. verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz“ über den Duisburger Verein mit der großen Namensähnlichkeit berichteten. Nun gibt es Neuigkeiten: es scheint eine neue Google Business Webseite aufrufbar zu sein – und es gibt zahlreiche positive Bewertungen, die bei uns jedoch Fragen aufwerfen.

Titel: Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang


Neue Seite, alte Taktik?

„Über 12 Jahre zufriedene Mitglieder“ heißt es aktuell auf der Google Business-Seite des Vereins „Verbraucherhilfe e.V.“ aus Duisburg, abrufbar unter der URL verbraucherhilfe.business.site. Die Seite bietet ein recht übersichtliches Angebot zwischen „Angebot einholen“, „Jetzt anrufen“ und „Route anzeigen“. Ein Impressum konnten wir bei unserem Besuch nicht finden.

Sofern eine Google Business Webseite gewerblich betrieben wird, müssen die allgemein geltenden Richtlinien der Impressumspflicht und des Datenschutzes beachtet werden. Bei unserem Besuch am 21.06.2022 fehlte die Seite für ein Impressum. Gültige Kontaktdaten findet man nur bei der Unterseite „Kontakt“. Die Hotline dagegen soll 24/7, also rund um die Uhr, verfügbar sein.

Verbraucherhilfe e.V. - Google Bewertungen machen uns stutzig

Was uns bei unserer Recherche besonders aufgefallen ist, sind die zahlreichen positiven Google-Bewertungen. Wir zitieren an dieser Stelle drei Bewertungen (mit Verlinkung):

1. „Abofalle hat auch mich erwischt, der Verbraucherhilfe Verein hat mich optimal beraten und war sehr verständnisvoll.“

https://goo.gl/maps/2EtRQrkg4R9uQ8hJ8

2. „Ich weiß gar nicht wie oft ihr mir mittlerweile schon geholfen habt. Man kann euch immer anrufen und um Rat fragen wenn man was wissen möchte.“

https://goo.gl/maps/Su2xjtKd77Kk7wUM9

3. „Verbraucherschutz auf Augenhöhe, Beratung Top. Die bleiben dran. spürbare Ergebnisse vorhanden.“

https://goo.gl/maps/sZNogRh5p9dByvjN8

Wir möchten an dieser Stelle erneut auf unseren Artikel verweisen, der im Detail aufführt, was dem Verein Verbraucherhilfe e.V. gerichtlich untersagt wurde. Es wurde vom Landgericht Duisburg (Az: 10 O 80/21) entschieden, dass Werbeaussagen wie „…Verbraucher vor unseriösen und rechtswidrigen Geschäfts-, und Unternehmenspraktiken durch Aufklärung, Beratung und Bearbeitung meiner Angelegenheiten zu schützen“ (wie geschehen im Mitgliedsantrag) nicht verwendet werden dürfen.

Ob der Verein aus Duisburg seine Mitglieder aktuell tatsächlich rechtlich berät oder nicht, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Sollten Sie Hilfe benötigen oder noch mehr Informationen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Wurden Sie via Cold Call kontaktiert?

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E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 8. Juni 2022

TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch

Neues von Brandt Reklam Tic Ltd. Şti: Eine Firma namens TEG Verlag verschickte eine Offerte an eine Gewerbetreibende, um einen Vertrag für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abzuschließen.

Titel: TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch


Brandt Reklam Tic Ltd. Şti Inhaberin des Werbeportals

„Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihre Richtigkeit ggf. korrigieren korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für Ihren Brancheneintrag. Senden Sie die Offerte an die oben genannte Faxnummer zurück“ – diese Zeilen stammen von einem Angebot einer Firma namens TEG Verlag. Das Schriftstück, eine Fax-Offerte, kommt uns arg bekannt vor. Kein Wunder, bereits im letzten Jahr wurden wir auf eine Firma Brandt Reklam Tic Ltd. Şti aufmerksam gemacht, die auch hier in Erscheinung tritt.

Sie soll laut der Nutzungsbedingen Inhaberin des Werbeportals sein, auf dem Firmendaten zur Veröffentlichung freigegeben werden sollen.

Scan: TEG Verlag Offerte Juni 2022
TEG Verlag / Juni 2022

Branchenbuch-Eintrags-Angebot: Das steht in der Offerte

Auf dem ersten Blick sieht es wie eine der üblichen Offerten aus, die uns bereits zahlreich von kontaktierten Unternehmern zu Verfügung gestellt wurden. Doch im sogenannten „Kleingedruckten“, was in diesem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, finden wir einen bekannten Namen: die Fa. Brandt Reklam Tic Ltd. Şti. Über dieses Unternehmen berichteten wir im September 2021, auch in dem Fall ging um kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge.

Wir schauten uns die AGB noch einmal an, um eventuelle Unterschiede zu den vorherigen Nutzungsbedingungen festzustellen. Es geht auch in der aktuellen Offerte immer noch um die Veröffentlichung von Firmendaten auf „mehreren Internetportalen“. Welche es genau sein sollen, konnten wir anhand des Schreibens nicht feststellen.

Besonders staunten wir nicht schlecht über die Vertragsdauer. Insgesamt drei Jahre soll die Laufzeit des Vertrages betragen, ab dem Zeitpunkt, wenn diese Offerte an TEG Verlag zurückgefaxt oder gemailt wird. Zu Kündigen ist dieser Vertrag spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – sonst wird um ein Jahr verlängert.

Erfahrungen einer Gewerbetreibenden

Wir wurden durch eine Gewerbetreibende über TEG Verlag informiert; sie leitete freundlicherweise die betreffende Offerte an uns weiter, um über den Fall zu berichten.

Sie schreibt, Zitat: „eine gewisse Sara Müller vom TEG Verlag hat mich telefonisch kontaktiert und gefragt, ob wir wirklich unsere Google Werbung kündigen wollen. Ich ahnte schon einen Betrug, aber die Dame meinte, dass wir mit herold.at einen Vertrag abgeschlossen hätten, der nun über Ihre Firma gekündigt werden müsste und ich müsste ihr schriftlich bestätigen, dass der Vertrag nicht weiterlaufen soll. Sie meinte, dass Sie das Auslaufen des Vertrages schriftlich notiere.“ Zitatende.

Ob nun tatsächlich ein Betrug vorliegt, können wir nicht beurteilen – demzufolge schließen wir uns der Behauptung nicht an, da wir das Telefonat nicht mitverfolgen konnten. Jedoch wäre das nicht das erste Mal, dass Gewerbetreibende unter falschem Vorwand kontaktiert wurden. In vielen Fällen sollen die Anrufer des Callcenters angegeben haben, für eine ganz andere Firma zu arbeiten – wie z.B. Google.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine Offerte oder ein Fax für eine Anzeige erhalten? Oder einen unerwünschten Werbeanruf? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

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E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 3. Juni 2022

Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Im November 2021 gab es einen ungewöhnlichen Brief, der uns von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Es ging um einen Erlass auf einen Mahnbescheid, der von der Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin erstellt worden sein soll. Nun gibt es ein unverhofftes Wiedersehen. Ein „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ soll dieses Mal direkt vom Amtsgericht Frankfurt am Main gestellt worden sein.

Titel: Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids


Angeblich gerichtliches Verfahren gegen Verbraucher

Normalerweise würden wir an dieser Stelle dazu raten, sämtliche gerichtliche Schreiben ernst zu nehmen. Besonders gilt das für Schreiben im „berüchtigten gelben Umschlag“, was z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid sein könnte. Doch aktuell wurde ein Brief vorgelegt, den wir doch etwas kritischer beurteilen.

Am Amtsgericht Frankfurt am Main soll scheinbar ein Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt beschäftigt sein. Dieser wurde wiederum von einer Firma namens Euro Lotto-49 GmbH aus der Mühlenstr. 8a in 14167 Berlin beauftragt worden sein, gegen einen Verbraucher vorzugehen.

Scan: Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022
Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022

Hohe Summe von über 3.000 EUR gefordert

Insgesamt wird die stolze Summe in Höhe von 3.780,69 EUR gefordert. Es wird sogar weitergehend mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht. Doch trotz aller Drohgebärden kommt uns das Schreiben arg bekannt vor.

Es gibt augenscheinlich viele Gemeinsamkeiten zum Schreiben vom letzten Jahr. Auch da ging es angeblich um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, nur dieses Mal soll er angeblich direkt von einem Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt kommen.

Erneut gibt es aber einen Zusammenhang zu Gewinnspielen – in diesem Fall eine Euro Lotto-49 GmbH aus Berlin. Wir möchten an dieser Stelle erneut dazu raten, die Summe nicht zu zahlen.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post dieser Art erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

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Milan Delic Rechtsanwälte fordert für unbekannten Auftraggeber

Derzeit sind zahlreiche Forderungen im Umlauf, um unbedarfte Verbraucher zum schnellen Bezahlen zu drängen. Meist geht es in den Briefen um Beträge unter 300 EUR – dieses Mal von einer vermeintlichen Kanzlei aus Coburg, den Milan Delic Rechtsanwälten.

Titel: Milan Delic Rechtsanwälte fordert für unbekannten Auftraggeber


Fragwürdiges Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic

Als „Offizieller Partner der SCHUFA“ beschreibt sich die Kanzlei Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic aus 96450 Coburg. Um es vorwegzunehmen: unter der angegebenen Adresse konnten wir mithilfe von Google keine Kanzlei ausfindig machen.

Doch eins nach dem anderen. Die sogenannten Milan Delic Rechtsanwälte wandten sich an einen Verbraucher, um eine Summe in Höhe von 199,28 EUR zu fordern. Warum? Wer hat die Forderung in Auftrag gegeben? Zuvor soll eine Mahnung nicht beglichen worden sein, aber von wann? Nichts dergleichen wird im Schreiben beantwortet, stattdessen folgen Kontodaten, auf die der Betrag von fast 200 EUR überwiesen werden soll.

Geld soll auf ein rumänisches Konto überwiesen werden

Das angegebene Konto weist eine rumänische Kontoverbindung auf. Wird nicht gezahlt, drohen die Milan Delic Rechtsanwälte mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, was die Kosten in die Höhe treiben würde. Betonung auf „Würde!“ Denn die Seriosität dieser Forderung ist arg in Frage zu stellen.

Alleine die fehlenden Angaben zur ursprünglichen Forderungen oder eine Aufstellung der entstehenden Rechtsanwaltskosten vermitteln auf uns einen unprofessionellen Eindruck, sodass wir an dieser Stelle dringend davon abraten, die geforderte Summe zu zahlen. Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit um keine seriöse Forderung.

Scan: Milan Delic Rechtsanwälte // Forderung Mai 2022
Milan Delic Rechtsanwälte // Forderung Mai 2022


Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

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Donnerstag, 2. Juni 2022

Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen

Im April 2022 wurden Meldungen über eine Razzia bei der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG aus Weiden veröffentlicht. Laut den Ermittlungen sollen seit 2018 Neumitglieder der mehr als 12.000 Mitglieder starken Genossenschaft getäuscht worden sein. Es besteht der Verdacht, dass insgesamt 7 Millionen EUR unrechtmäßig eingenommen wurden – über die Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen.

Titel: Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen


Verdacht auf Betrug: Verhaftungen und 60 Umzugskartons an Unterlagen

Es geht um den Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue. Am 22. März 2022 durchsuchten Ermittler im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz über 30 Objekte der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG.

Neben 60 Umzugskartons an Unterlagen wurden u.a. zusätzlich mehrere Fahrzeuge und Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass 7 Millionen EUR unrechtmäßige Einnahmen erfolgt sein sollen. Die mehr als 12.000 Mitglieder starke Genossenschaft sollen durch Täuschungen die hohe Summe eingenommen haben – das Geld soll nicht für die Anschaffung von Immobilien verwendet worden sein, wie es eigentlich gedacht war.

Was bietet die Wohnsachwerte eG an?

Die bundesweit tätige Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG spezialisierte sich auf Immobilien und bot Arbeitnehmer an, als Mitglied die vermögenswirksamen Leistungen an sie überweisen zu lassen. Genossen und Genossinnen sollen dazu verpflichtet sein, eine bestimmte Zeichnungssumme beizusteuern.

Zahlt der Genosse bzw. die Genossin keine vermögenswirksamen Leistungen ein, muss der offene Rest selbst aufgebracht werden. Bei mehr als drei Monaten im Zahlungsverzug kann es sogar zur Forderung der gesamten Summe kommen.

Geworben wurden Mitglieder u.a. über die Internetportale „Foerder.helden“ und „Dein-Foerdergeld“.

Risiken für Genossinnen und Genossen bei Insolvenz

In Angesicht der Entwicklungen spielen Genossinnen und Genossen unter Umständen mit den Gedanken, die Ratenzahlungen einzustellen. Dies könnte sich jedoch als Fehler erweisen, da die Genossenschaft bei Verzug den gesamten noch ausstehenden Betrag fordern könnte.

Zusätzlich ist ein weiteres Risiko im Falle einer Insolvenz der Wohnsachwerte eG gegeben. Ein zuständiger Insolvenzverwalter könnte die Genossinnen und Genossen dazu auffordern, die Differenz zwischen der Zeichnungssumme und den bereits getätigten Einzahlungen direkt und auf einmal zu zahlen. Ob es zutrifft, kann an dieser Stelle nur vermutet werden.

Wohnsachwerte eG: Wie kündigen?

Aufgrund der Entwicklungen ist es nachvollziehbar, wenn GenossenInnen vorzeitig kündigen wollen. Ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Bei der WSW eG soll laut der Satzung eine Kündigungsfrist von 5 Jahren gelten – plus eine „Ausscheidungspauschale“ in Höhe von 100 EUR zzgl. Mwst. Kündigungen sollen mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich sein.

Tritt jedoch nun eine Insolvenz ein, besteht ein Risiko, dass die gesamte ausstehende Zeichnungssumme gezahlt werden muss. Sollte die Genossenschaft noch zahlungsfähig sein, stellt sich die Frage, wie hoch der Anspruch werden könnte. Die Details können jedoch nicht in diesem Artikel geklärt werden, sondern sollte durch eine individuelle rechtliche Beratung erfolgen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Hilfe und Informationen bezüglich der Wohnsachwerte eG. Nehmen Sie Kontakt auf!

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