Dienstag, 30. Juni 2015

Abofalle | B2B Web Consulting GmbH

Die B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund stellt einige zweifelhafte Webangebote zur Verfügung. Auf diesen Portalen werden kostenpflichtige Inhalte angeboten, die aber in einer Abofalle für Verbraucher enden können.



Das Internet bietet zahlreiche Webseiten, die für alle Hobbyköche kostenlose Kochrezepte anbieten. Sollte der hungrige Verbraucher jedoch die Seite www.profi-kochrezepte.de besuchen, schaut er aber in die Röhre. Statt einem reichhaltigen Angebot kostenloser Rezepte, gibt es nur saftige Abofallen.
Das Unternehmen B2B Web Consulting GmbH mit Sitz in Dortmund steckt hinter der Seite www.profi-kochrezepte.de, über die wir bereits an dieser Stelle berichteten. Verbraucherdienst e.V. warnte bereits vor dem Angebot der Seite, weil Verbraucher sich schnell in einer Abofalle wiederfinden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

B2B Web Consulting GmbH – Abo mit fragwürdigem System?


Wer steckt hinter dieser Firma? Die B2B Web Consulting GmbH hat ihren Sitz in der Ruhrallee 9 in Dortmund. Allerdings befindet sich dort nur ein virtuelles Büro, wobei der „echte“ Firmensitz anscheinend in Rodgau zu sein scheint. Jedenfalls betreibt die Firma neben www.profi-kochrezepte.de noch die Seite avenue-shopping.de.

Die Seite avenue-shopping.de arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip wie ehemalige Webangebote der Firma Vendis GmbH und dem namensverwandten Unternehmen B2B Technologies Chemnitz GmbH, über das die Verbraucherzentrale auch schon reichhaltig berichtete. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hinter diesen Unternehmen, die ahnungslose Verbraucher in Abofallen locken, dieselben Personen die Strippen ziehen.

Was ist bei avenue-shopping und profi-kochrezepte zu beachten?


Beide Seiten der B2B Web Consulting GmbH verschleiern ihr kostenpflichtiges Angebot. Sollte man sich für die Produkte auf avenue-shopping.de interessieren, muss der Verbraucher sich erst einmal anmelden. Da auf der Homepage über 80% Preisersparnisse versprochen werden, erweist sich der Angebotstext als sehr verlockend. Wer sich bei der Seite anmeldet, erhält Zugriff auf nicht weniger als „ 50.000 nationale und internationale Adressen und Kontakte zu Lieferanten, Fabrik- und Lagerverkaufsstellen, Händlern, Herstellern sowie diversen Anbietern von verschiedenen Produkten wie Elektronik, Mode und Schmuck, Designerartikel, Accessoires und vieles mehr“.

Sollte man sich für dieses Angebot interessieren, führt der weitere Weg zu Eingabefeldern, in die entsprechende Daten wie Adresse und E-Mail eingegeben werden müssen. Abschließend soll folgendes bestätigt werden: „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus“. Im Falle einer Bestätigung sind Sie als Verbraucher bereits in die Abofalle getappt. Haben Sie jedoch bemerkt, dass hier von einem „gewerblichen Nutzungsstatus“ die Rede ist? Ein abgeschlossenes Abo kostet den Verbraucher monatlich 19,90 Euro – mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Das macht zusammen 238,90 Euro für einen achtlosen Klick im Internet.

Vorsicht ist auch geboten bei der Nutzung von Social-Media. Denn B2B Web Consulting ist auch bekannt dafür, dass sie Werbeanzeigen bei Facebook schalten, die auch mittels Klick aktiviert werden. So führt ein harmloses „Gefällt mir“ nicht selten in eine Abofalle.

Zahlungsaufforderungen durch die „Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o.“


Aktuell werden Zahlungsaufforderungen für nicht erfolgte Zahlungen wegen der Angebote avenue-shopping.de, profi-kochrezepte.de und meinekochidee.de verschickt. Dahinter verbirgt sich die Inkasso und Forderungsmanagment GmbH s.r.o., die jedoch keinen deutschen Sitz hat. Stattdessen ist die Firma in der Slowakei angemeldet.

Dadurch ist es der Inkasso und Forderungsmanagment GmbH s.r.o. nicht möglich, als Inkassounternehmen in Deutschland zu agieren. Dazu fehlt die Zulassung vom amtlichen Rechtsdienstleistungsregister. Ohne diese Eintrag ist es für das Inkassobüro nicht erlaubt, Beträge von Verbrauchern zu fordern. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Nehmen Sie Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V. auf


Haben Sie auch per Mausklick ein fragwürdiges Abonnement für Profi Kochrezepte oder avenue-shopping abgeschlossen? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung durch die Inkasso Forderungsmanagement GmbH s.r.o. erhalten?



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Deutsches Branchenbuch Online | www.dbbonline.de

„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Unser Branchenportal eine leicht zu bedienende Adresssuchmaschine, die es jedem Unternehmen ermöglicht, sich auch ohne eigene Internetpräsenz im World Wide Web zu platzieren. Gewerbetreibende erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Firmendaten langfristig und effektiv für Interessenten zugänglich zu machen.“

Das Werbeversprechen für Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de)


Mit diesem vollmundigen Werbeversprechen wirbt die Online Branchen Verlag Ltd. (OBV Ltd.) aus dem britischen Margate, einer südenglischen Stadt an der nördlichen Küstenlinie der Isle of Thanet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Zielgruppen sind Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbstständige


Zielgruppen eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Portal sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmer. Verbraucherdienst e.V. fiel bei der Recherche zu diesem Artikel für Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) einiges auf.

Homepage | www.dbbonline.de | 23.06.2015

249 Euro für einen Eintrag für ein Jahr ohne automatischer Verlängerung


Laut der vorliegenden Rechnung soll der Gewerbetreibende für einen Eintrag einen Geldbetrag über 249 Euro (Laufzeit ein Jahr) bezahlen. Die Eintragung in www.dbbonline.de, eine kostenfreie Eintragung in gelbe-seiten.de sowie die „Generierung Ihrer Firmendaten in über 500 Suchmaschinen zur direkten Auffindbarkeit“ sollen zum Serviceumfang des kostenpflichtigen Gewerbeeintrags gehören. Der Posten „ohne automatische Verlängerung“ wird mit einem Einzelpreis bzw. Gesamtpreis von „0,00€“ dem Gewerbetreibenden berechnet, ist sogar kostenlos bzw. umsonst!

Empfänger des Geldbetrags ist eine RENTEL MANAGEMENT LTD


Der zu zahlende Betrag für das Portal Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) soll auf ein Konto der Volksbank Welzheim (BIC: GENODES1WEL) von den Selbstständigen überwiesen werden. Quelle: http://bankleitzahlen.onlinestreet.de/bic/GENODES1WEL. Als Empfänger wird eine RENTEL MANAGEMENT LTD auf dem Schriftstück angegeben, da die Rechnung von Branchen Verlag Ltd. (OBV Ltd.) abgegeben wurde. Die Rechnung für einen Eintrag in das Branchenbuch sei „mit schuldbefreiender Wirkung“ (siehe Erläuterung bei Wikipedia) von den Gewerbetreibenden zu überweisen. Wer sich hinter dem Empfänger des Geldbetrags verbirgt, konnte vom Verbraucherdienst e.V. nicht nachvollzogen werden. Der ausstehende Betrag über 249 Euro soll außerdem innerhalb einer Frist von 10 Tagen beglichen werden.

Firmendaten des Gewerbetreibenden in über 500 Suchmaschinen?


249 Euro für einen Firmeneintrag in das Portal Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) ist doch schon ein stolzer Betrag! Dabei ist anzumerken, dass ein Basiseintrag in das bundesweit bekannte Branchenbuch „Gelbe Seiten“ der DeTeMedien generell kostenfrei ist. Von dem „schwammigen“ Nutzen der sogenannten Generierung der Firmendaten in über 500 Suchmaschinen ganz zu schweigen. Auch hier wird dem Gewerbetreibenden nicht weiter erläutert, um welche Suchmaschinen es sich dabei handelt! Ist es die bekannte Google-Suchmaschine? Die ist doch sowieso kostenlos! Um welche weiteren 499 Suchmaschinen ist hier die Rede? Der Gewerbetreibende bleibt bei diesen ungenauen Informationen bezüglich des Branchenbuchs Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) ganz klar im Unklaren. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Deutsches Branchenbuch Online | Rechnung | 09.06.2015

Haben Sie auch einen Vertrag mit dem Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert auch Gewerbetreibende mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Unverbindlicher Telefon- bzw. E-Mail-Kontakt ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Montag, 29. Juni 2015

DR Verwaltung AG | USTID-Nr.de | Abzocke mit amtlich wirkenden Registereintrag

Haben Sie die Postwurfsendung mit dem Aufdruck „USTID-Nr.de“ mit einem amtlichen Schreiben einer Bundesbehörde verwechselt? Mit der simplen analogen Geschäftsidee eines per Post geschickten Korrekturfaxes versucht die DR Verwaltung AG oder auch Deutsches Firmenregister zur Erfassung von Gewerbetreibenden aus Bonn mit einem Eintrag in das Online-Portal USTID-Nr.de neue Kunden zu gewinnen.

DR Verwaltung AG | Branchenbuch Eintrag bei USTID-Nr.de | Deutsches Firmenregister zur Erfassung von Gewerbetreibenden

DR Verwaltung AG - Hoffentlich sind Sie nicht in die Abzockfalle getappt!


Die sehr einfachen und analogen Geschäftsmethoden der DR Verwaltung AG mit den Online-Portal USTID-Nr.de (Postwurfsendung) erinnern stark an die der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, worüber Verbraucherdienst e.V. schon in der Vergangenheit berichtete. Hoffentlich haben Sie das Schreiben wegen des Eintrags in das Branchenbuch „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ aus der früheren Bundeshauptstadt Bonn (Potsdamer Platz 2) nicht ausgefüllt und schon abgeschickt! Denn dann wäre es als Gewerbetreibender oder Unternehmer wegen des Eintrags ziemlich teuer geworden. Eine Kündigung des per Faxgerät abgeschlossenen Vertrags mit der DR Verwaltung AG aus Bonn wäre dann für Sie nicht mehr für Sie möglich. Das gilt auch, wenn der Vertragsabschluss per Faxantwort oder per Bandaufzeichnung am Telefon erfolgt ist. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

398,88 Euro netto pro Jahr für einen Registereintrag in USTID-Nr.de


Der Gewerbetreibende soll in dem Formular von der DR Verwaltung AG nur seine Firmendaten ergänzen und „durch ankreuzen bestätigen und korrigieren“. Danach soll der Selbstständige das ausgefüllte Schreiben „gebührenfrei per Fax“ an eine angegebene Faxnummer schicken. Bei dieser Dienstleistung von der DR Verwaltung AG (USTID-Nr.de) handelt es sich jedoch um keinen kostenlosen Service einer deutschen Behörde, obwohl das Layout des Schreibens im ersten Moment so aussieht. Denn die Leistungen bezüglich einer „Erfassung gewerblicher Firmendaten inkl. Umsatzsteuer-IdNr.“ betragen für den Gewerbetreibenden stolze 398,88 Euro netto pro Jahr. Mit der Absendung des ausgefüllten Schreibens hätte der Gewerbetreibende einen Vertrag über zwei Jahre mit automatischer Verlängerung abgeschlossen. Widerruf des Vertrags nicht mehr möglich.

Drohung mit möglichen Inkassoschreiben und SCHUFA-Eintrag


Auf der Rückseite des Korrekturfaxes der Postwurfsendung steht kaum leserlich: „Der angebotene Firmeneintrag kostet 33,24 Euro im Monat bzw. 398,88 Euro netto pro Jahr. Der Gesamtpreis für zwei Jahre beträgt 797,76 Euro netto.“ Weiter heißt es dort: „Es handelt sich um einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten für Werbemarketing, redaktionellen Aufwand, Lizenzgebühren, Programmierung, Erwerb von Hochleistungsservern sowie Miete für Rechenzentren.“ Ebenso können die Daten des Gewerbetreibenden auch an Dritte weitergeleitet werden. So liest der Gewerbetreibender weiter in den abgedruckten AGB: „Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Vertragserfüllung auch an Dritte, z.B. Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder die SCHUFA weitergegeben dürfen.“ Damit droht die DR Verwaltung AG aus Bonn mit dem Internet-Portal USTID-Nr.de indirekt schon mit möglichen Inkassoschreiben sowie mit einem üblen SCHUFA-Eintrag.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist immer kostenlos


Übrigens – die Vergabe der sogenannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit den das Bonner Unternehmen die Gewerbetreibenden anwirbt ist in der Bundesrepublik Deutschland immer kostenlos. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und nicht durch einen dubiosen Drittanbieter. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen bei dem zuständigen Finanzamt die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beantragen. Das Finanzamt leitet anschließend den gestellten Antrag an die Bundesbehörde, die sich ebenfalls in der alten Bundeshauptstadt Bonn befindet. In der offiziellen Stellungsnahme des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) kann der Interessierte diese Informationen nachlesen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

DR Verwaltung AG | USTID-Nr.de | Eintragsangebot von USTID-Nr.de | Abzocke | Bonn
Eintragsangebot | USTID-Nr.de | 18.02.2015

Abzocke? Schauen Sie sich doch einmal den Firmensitz der USTID-Nr.de über „Google Street View“ an!


Die DR Verwaltung AG hat mit der USt-IdNr., der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen bezüglich der Umsatzsteuer, nichts am Hut. Bei der Postwurfsendung handelt es sich um eine geschickte Täuschungsaktion an Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Unternehmern. Diese sollen den Eindruck erhalten, dass es sich bei dem dubiosen Registereintrag um ein amtliches und seriöses Schreiben von einer Bundesbehörde handelt. Die dubiose Firma hinter dem kostenpflichtigen Registereintrag gibt ihren Firmensitz mit der Postadresse „Potsdamer Platz 2“ an. Schauen Sie sich doch einmal diese Anschrift bei „Google Street View“ an. Sie werden überrascht sein, wo sich diese Firma befindet!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Verlag für die deutsche Wirtschaft | Rechnung | Mahnung für „Führungskraft aktuell“

Zurzeit betreut Verbraucherdienst e.V. ein Mitglied mit einer Rechnung und einer darauffolgenden Mahnung vom „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ (auch als VNR-Verlag bekannt) aus der Bundesstadt Bonn. Gegenstand der vorliegenden Zahlungsaufforderung von dem Bonner Wirtschaftsverlag (hier der Unterverlag BWRmedia), ist für ein nicht gewünschtes Abonnement für die Loseblattzeitschrift „Führungskraft aktuell“.

Beitragsbild: Verlag für die deutsche Wirtschaft | Rechnung für Führungskraft aktuell
Leseprobe | Führungskraft aktuell | 26.06.2015

188,41 Euro werden in der Mahnung für „Führungskraft aktuell“ gefordert


In der vorliegenden zweiten und letzten Mahnung für die nur achtseitige Zeitschrift fordert der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ bzw. die BWRmedia einen Geldbetrag über 188,41 Euro von dem Gewerbetreibenden. In der vorliegenden Mahnung heißt es:

„Gerne würden Sie weiter als guten Kunden bei uns führen. Aber trotz unserer beiden Erinnerungen steht Ihr Kundenkonto noch immer mit 188.41 Euro offen.“ In der Zahlungsaufforderung für die Zeitschrift „Führungskraft aktuell“ erwähnt ebenfalls der bekannte Wirtschaftsverlag aus Bonn gegenüber dem Abonnenten folgendes: „Durch Ihre Zahlung können weitere Schritte vermieden werden.“ Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Kennen Sie den „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ (VNR-Verlag)?


Der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ aus Bonn- Bad Godesberg publiziert als Wirtschaftsverlag Fachliteratur mit wirtschaftswissenschaftlichen Themen, zum Beispiel Ratgeber und Nachschlagewerke sowie Fachinformationenen als sogenannte Loseblattzeitschriften (siehe „Führung aktuell“) oder neuerdings auf elektronischem Wege. Das breite Produktportfolio des Wirtschaftsverlags besteht aus circa 220 verschiedenen Produkten, die von den Unterverlagen „BWRmedia“, „Computerwissen“, „GeVestor Financial Publishing Group“, „mediaforwork“, „PROmedia“, „TKMmedia“ und „Verlag International“ veröffentlicht werden. Der Verlag aus der Bundesstadt Bonn ist sozusagen ein Fachverlag, dessen Publikationen unter anderem an Unternehmer, Selbstständige bzw. Führungskräfte als Leserschaft ansprechen.

Loseblattzeitschrift „Führungskraft aktuell“ kostet pro Jahr 706,20 Euro netto


Die Zeitschrift „Führungskraft aktuell“, die von der BWRmedia heraus gegeben wird, ist (wie oben schon erwähnt) eine sogenannte Loseblattzeitschrift. Mit 33 Ausgaben pro Jahr erscheint diese „Zeitschrift“ für Führungskräfte. Ein Exemplar, dessen Umfang nur aus acht Seiten (!) besteht, kostet für den Leser stolze 19,90 Euro zuzüglich 1,50 Euro Versandkosten und ohne Mehrwertssteuer (netto) pro Ausgabe. Mit der Webseite www.fuehrung.org wirbt der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ bzw. die BWRmedia um neue Kunden im Internet. Auch mit einer kostenlosen Leseprobe lockt der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ auf seiner Internetpräsenz neue Abonnenten für die Zeitschrift „Führung aktuell“ an (siehe Bild).

Haben Sie auch Erfahrungen mit einer Testbestellung?


Sollte allerdings der interessierte Leser nicht innerhalb einer festgelegten Zeit das kostenlose Angebot gekündigt haben, wird aus der Testbestellung ein Abo. Somit hat der Interessent der Zeitschrift „Führungskraft aktuell“ in seiner Euphorie eine kostenlose Leseprobe zu bekommen möglicherweise das „Kleingedruckte“ auf der Webseite übersehen, was für ihn ziemlich teuer werden kann. Dort heißt es:

Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder eine E-Mail: ), erhalte ich bequem per Post 33 Ausgaben“ 

Bei einer Nichtzahlung des geforderten Geldbetrags für das Zeitungsabonnement können sogar eine Mahnung (wie der Verbraucherdienst e.V. gerade im Mitgliederauftrag betreut) von dem Wirtschaftsverlag verschickt werden.


scan: Rechnung | BWRmedia | Führungskraft Aktuell | 13.05.2015
Rechnung | BWRmedia | Führungskraft Aktuell | 13.05.2015

scan: 2. Mahnung | Führungskraft aktuell | Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG | 07.06.2015
2. Mahnung | Führungskraft aktuell | Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG | 07.06.2015


Schwierigkeiten mit „Führungskraft aktuell“? – Kein Problem!


Haben Sie auch Probleme mit der Kündigung der Zeitschrift „Führungskraft aktuell“? Haben Sie gar eine Mahnung erhalten? Wenden Sie sich in so einem Fall für weitere Informationen an uns:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Kostenfalle? | Kompass-Holidays GmbH | Traumreise in die Türkei

Noch keinen Urlaub gebucht? Vielleicht haben Sie ja das vermeintliche Glück, eine Gewinnmitteilung der Kompass-Holidays GmbH im Briefkasten zu finden. Laut diesem Schreiben haben Sie beim Gewinnspiel „Strom“ eine „Traumreise“ in die Türkei gewonnen. Wenn das mal nichts ist! Dumm nur, wenn Sie sich nicht an die Teilnahme an einem Gewinnspiel erinnern.

Kompass Holidays GmbH - Gewinnspiel

Kompass-Holidays GmbH verschickt vermeintliche „Traumreisen“


Es klingt zu gut, um wahr zu sein. Sie haben einen Urlaub auf Balkonien satt und fischen stattdessen eine Mitteillung aus der Post, in der Sie eine Traumreise gewonnen haben. Laut dem Schreiben sollen Sie an dem Gewinnspiel „Strom“ teilgenommen haben. Aber weder davon, noch von der Firma hinter dem Schreiben – Kompass-Holidays GmbH – haben Sie je etwas gehört. Sollte dies der Fall sein, könnten Sie einer von vielen Verbrauchern sein, die derzeit ein solches Schreiben erhalten haben.

Die Kompass-Holidays GmbH hat ihren Sitz in Bremen. Laut des Impressums der Hompage kompass-holidays.com ist der derzeitige Geschäftsführer Herr O. Kein Unbekannter für Verbraucherdienst e.V., denn Herr O. war bis 2010 Geschäftsführer bei Geomedia GmbH - die Reiseveranstalter von M.E.I.E.R. Reisen. Vor deren Kostenfalle warnten wir bereits in einem Beitrag. Die Kompass-Holidays GmbH verkündet in ihren Gewinnmitteilungen folgenden Gewinn, der stark an die ehemaligen Gratisreisen in die Türkei erinnert:


"Hin- und Rückflug, 7x Übernachtung in 4 und 5 Sterne Hotels im Doppelzimmern, Frühstücksbuffett, deutschsprachige Reisebegleitung, alle Transfer zwischen Flughafen-Hotel-Flughafen sowie zwischen den Hotels, Begrüssungscocktail im Hotel. Exklusives Ausflugsangebot (siehe Prospekt) … (es fällt nur ein eventueller Flughafenzuschlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag an)".

Gewinnspiel „Strom“: Wie gewonnen, so zerronnen


Darüber hinaus melden die Stadtwerke Tübingen, dass es keinerlei Verbindungen zur Kompass-Holidays GmbH gibt. Die fragwürdigen Gewinnmitteilungen beinhalten ein Gewinnspiel, welches mit dem Stadtwerken Tübingen in Verbindung gebracht wurde. Ein Rätsel enthielt das Lösungswort „Strom“, welches bei Verbrauchern Verwirrung stiftete. Zahlreiche vermeintliche Gewinner meldeten sich bei den Stadtwerken Tübingen, um sich über den Gewinn der Traumreise in die Türkei zu informieren.

Dank einer aktuellen Meldung (17.06.2015) der Stadtwerke Tübingen können Sie sich hier ein Bild einer solchen Gewinnmitteilung der Kompass-Holidays GmbH machen.

Kompass Holidays GmbH - Gewinnspiel Zypern 2017


Update 19.09.2017: Eine Verbraucherin leitete eine aktuelle Broschüre der Kompass-Holidays GmbH weiter, in der eine Reise nach Zypern angepriesen wird. Dieser Reiseprospekt erinnert stark an den uns bekannten Prospekt, den wir in einem Beitrag ausführlich besprochen haben. Auch hier ist eine Postkarte für eine "Anmeldung & Reservierung: 8-tägige Flugreise nach Zypern"beigefügt. Das Anschreiben beginnt jedoch nicht mit "Gewinnspiel Strom", sondern mit: Ihre Teilnahme an der "Internet Gutschein" Auktion.

Reiseprospekt 2017 Zypern | Kompass Holidays GmbH
Reiseprospekt 2017 Zypern | Kompass Holidays GmbH

Kostenfalle Urlaub – Wichtige Informationen von Verbraucherdienst e.V.

Verbraucherdienst e.V. informiert Reisende vor Kostenfallen von Reiseanbietern wie Reisebüro M.E.I.E.R. oder anderen ähnlichen Anbietern, die per Spam-Mail an gutgläubige Verbraucher verkauft werden. Brauchen Sie noch weitere Informationen bezüglich ihrer gewonnenen Traumreise in die Türkei oder nach Zypern?

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Donnerstag, 25. Juni 2015

Schlüsseldienst | Kosten | Abzocke mit überhöhten Rechnungen?

Schnell aus dem Haus und in der Hektik den Haustürschlüssel vergessen? Schnell hat man sich ausgesperrt und muss einen Schlüsseldienst kontaktieren. Leider sind in der Branche auch einige schwarze Schafe zu finden. Wurden Sie auch einmal von einem unseriösen Schlüsseldienst mit einer überhöhten Rechnung über mehrere Hundert Euro Opfer von Abzocke? Was ist zu tun, wenn ein Schlüsseldienst Ihre Notlage ausnutzt und hohe Kosten in Rechnung stellt?



Abzocke mit überhöhten Schlüsseldienst-Rechnungen?


Wir berichten in diesem Beitrag nur über die unseriösen Unternehmen der Schlüsseldienst-Branche, die ihre ahnungslosen Kunden mit vielen Tricks abzocken. Es gibt jedoch auch genügend seriöse Firmen, die dem Kunden angemessene Preise anbieten. Deshalb sollte der Verbraucher schon vor einem möglichen Notfall eine solche Telefonnummer eines seriösen ortsansässigen Schlüsseldiensts ausfindig gemacht haben. Am besten tragen Sie diese Telefonnummer immer bei sich. Dann können Sie dort bei einem Schlüsselverlust anrufen. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Wucher - 828 Euro für eine Türöffnung


Verbraucher, die sich aus ihrer Wohnung oder aus ihrem Haus ausgesperrt haben und anschließend einen Schlüsseldienst anrufen müssen, gelangen oft nicht an ein ortansässiges seriöses Unternehmen. Wird ein x-beliebiger Schlüsseldienst von dem Ausgesperrten angerufen fallen zu der üblichen Kostenpauschale für ein neues Türschloss und dem Öffnen der Haustür noch die Kosten für Benzin und die Fahrzeit an, die mit hohen Aufschlägen den Abgezockten berechnet werden, sofern es sich um ein „schwarzes Schaf“ handelt. Kommt der Schlüsseldienst dazu noch in der Nacht wird oft ein saftiger Zuschlag von dem Ausgesperrten verlangt. Laut eines Zeitungsartikels der Rheinischen Post musste ein Verbraucher aus Hilden bei Düsseldorf stolze 828 Euro an einen Schlüsselnotdienst bezahlen. Für Elisabeth Schoenemans, der Leiterin der Langenfelder Verbraucherzentrale, ist dies „Ein typischer Fall von Abzocke“, da „sich in der Schlüsseldienst-Branche etliche schwarze Schafe tummeln.“

Unseriöse Firmen verlangen sofortige Barzahlung


Sollten Sie jedoch eine überhöhte Rechnung eines unseriösen Schlüsseldienstes sofort bar bezahlt haben, ist es für den Abgezockten schwierig an das gezahlte Geld zu gelangen. Aber gerade darauf spekulieren die unseriösen Schlüsseldienst-Unternehmen und verlangen von ihren Kunden die sofortige Barzahlung ihrer überhöhten Rechnungsbeträge. Oft erhält der Verbraucher von Mitarbeitern eines unseriösen Schlüsseldienstes nicht einmal eine Rechnung, die später angefochten werden kann. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


So erkennen Sie die schwarzen Schafe der Branche


Sollten die schwarzen Schafe der Schlüsseldienstbranche auf sofortige Barzahlung pochen und mit Sanktionen gegenüber den Kunden drohen, empfiehlt Verbraucherdienst e.V. die Polizei einzuschalten. Übrigens – seriöse Unternehmen haben keine 0180er- und / oder 0800er-Telefonnummern in ihren Anzeigen. Die Öffnung einer zugefallenen Tür kostet dann circa 200 Euro. Zahlen Sie nicht sofort ohne den Erhalt einer Rechnung. Ein geforderter Teilbetrag sollte von dem Verbraucher nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dann kommt auch kein als „Einbruchschutz“ getarnter blauer Polizeiwagen zu Ihnen, der Sie in Nachhinein mit einer überteuerten Dienstleistung abzockt.


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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Haben Sie eine Wucher-Rechung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie, wenn Sie eine überteuerte Rechnung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten haben – und das sogar deutschlandweit.


Mittwoch, 24. Juni 2015

MGN GmbH Dresden | Wegen Nahrungsergänzungsmittel „Gesund und Fit“ abgemahnt


Am 24.06.2015 haben wir einen Text zu der Fa. MGN GmbH veröffentlicht. Wir haben uns auf eine Quelle berufen, die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Angaben der Verbraucherzentrale haben sich als unwahr herausgestellt. Die Fa. MGN GmbH hat gegen die Verbraucherzentrale Sachsen wegen der unwahren Tatsachenbehauptung ein Urteil erwirkt, der der Verbraucherzentrale Sachsen untersagt, folgende falschen Behauptungen wörtlich oder sinngemäß aufzustellen und/oder zu verbreiten:

„Die MGN GmbH bucht ohne Einzugsermächtigung von den Konten ihrer Kunden ab.“ Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

„Die MGN GmbH versendet die von ihr angebotenen Präparate ungewollt an Verbraucher und fordert diese durch Beilegen eines Überweisungsträgers bzw. einer Rechnung bzw. einer Zahlungserinnerung zum Bezahlen dieser Ware auf.“

„Die Verbraucherzentrale hat die MGN GmbH wegen des Abbuchens von den Konten ihrer Kunden ohne Einzugsermächtigung abgemahnt.“

Ferner wurde der Verbraucherzentrale untersagt, Geschäftspartnern der MGN GmbH das Abmahnschreiben vom 08.062015 zur Kenntnis zu geben.

Durch den Prozessbevollmächtigten der Fa. MGN GmbH sind wir darauf aufmerksam geworden.

Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Wir bedauern, dass wir uns in dem Artikel auf eine Quelle berufen und deren Angaben, die unwahr waren, übernommen haben. Wir distanzieren uns von den gemachten Angaben.

Dienstag, 16. Juni 2015

Deutsche Reise Touristik GmbH | Erfolg für unser Mitglied

Die angeschlossene Rechtsanwältin des Verbraucherdienst e.V. konnte hinsichtlich der Deutsche Reise Touristik GmbH aus Dortmund  - Königswall 38-40, 44137 Dortmund - einen Erfolg für ein Mitglied verbuchen.

Klage gegen Deutsche Reise Touristik GmbhH - Erfolg für unser Mitglied

Unser Mitglied hatte Probleme mit der Deutsche Reise Touristik GmbH


Das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. buchte eine Reise über die Deutsche Reise Touristik GmbH. Jedoch wurden die gesparten monatlichen Geldbeträge, die unser Mitglied im Voraus bezahlt hatte, von der Dortmunder Firma nicht bei der Buchung der Reise angerechnet. Laut den AGB der Deutschen Reise Touristik GmbH seien lediglich die Werte in Höhe der Provisionsberechnung dem Mitglied des Verbraucherschutzvereins angerechnet worden. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Unser Mitglied entschloss sich zu einer Klage gegen Deutsche Reise Touristik GmbH


Bereits seit dem Jahr 2005 ist unser Mitglied Kunde bei der Firma aus Dortmund. In der Zwischenzeit habe das Unternehmen allerdings seine AGB abgeändert, wovon unser Mitglied nicht rechtzeitig informiert wurde. Das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. erwartete deshalb die vollständige Rückzahlung der gezahlten Beträge bis zum 01.12.2014. Da die Deutsche Reise Touristik GmbH jedoch auf das Schreiben des Verbraucherdienst e.V. nur mit einem Scheck in Höhe von 625,60 Euro reagierte, entschloss sich die geschädigte Verbraucherin ihre Reisewerte in voller Höhe mittels einer Klage am Amtsgericht Dortmund einzufordern.

Klage unseres Mitglieds gegenüber der Deutsche Touristik GmbH zeigte Wirkung


Mit Hilfe der angeschlossenen Vertragsanwältin des Verbraucherdienst e.V. konnte die Klage unseres Mitglieds gegen die Deutsche Reise Touristik GmbH formuliert werden. In der Klageschrift vom Verbraucherdienst e.V. heißt es, dass die Klägerin die Deutsche Reise Touristik GmbH zu einem Geldbetrag in der Höhe von 1.650 Euro nebst Zinsen von fünf Prozent verklagt. Die Klage durch die Vertragsanwältin des Verbraucherdienst e.V. zeigte daraufhin Wirkung. Die Deutsche Reise Touristik GmbH gab dem Anspruch statt und beglich die in der Klageschrift gestellte Forderung.

Deutsche Reise Touristik GmbH ist den Verbraucherdienst e.V. schon länger bekannt


Verbraucherdienst e.V. berichtete schon in der Vergangenheit über die Deutsche Reise Touristik GmbH, die den Kunden eine Mitgliedschaft mit sogenannten Reisewerten verkauft. Der Kunde muss dabei ein Abonnement mit der Deutschen Reise Verwaltung GmbH eingehen.

Bei einem bestehenden Mitglied des Dortmunder Reiseunternehmens wird ein Reisewert über 75 Euro angerechnet, der mit einem Servicentgelt von 69,50 Euro mittels Lastschriftverfahren in der Regel geltend gemacht wurde,  so wie hier bei dem klagenden Mitglied des Vereins. In der Vergangenheit wurden diese sogenannten „Reisewerte“ von der Deutsche Reise Touristik GmbH bei einer Buchung auf der eigenen Webseite (deutschereise.de) anerkannt. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Haben Sie auch Probleme mit der Deutschen Reise Touristik GmbH aus Dortmund? Des weiteren ist hier ein aktueller Beitrag von Januar 2017.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 10. Juni 2015

WhatsApp-Abofalle | Abzocke mit Spam-Nachrichten von Drittanbietern

Sind Sie schon mit WhatsApp in eine Abofalle getappt? Vorsicht vor Abzocke durch Spam-Nachrichten über Ihr Handy bzw. Smartphone! Verbraucherdienst e.V. aus Nordrhein-Westfalen sowie die Verbraucherzentrale Sachsen warnen vor Abzocke von Drittanbietern über das WhatsApp-Portal.

Abzocke von dubiosen Drittanbietern mit WhatsApp-Abofalle!


Wurden Sie in der „Steinzeit“ der mobilen Kommunikation als Handynutzer mit Spam-SMS überschüttet oder mit Spam-E-Mails in die Verbraucherfalle gelockt? Nun – im Jahr 2015 - erreichen Spam-Nachrichten inzwischen auch den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp, der besonders bei jungen Verbrauchern beliebt ist. Versehentlich tappen User in eine teure Abofalle. Aus dieser Abofalle wieder herauszukommen ist für den Abgezockten anschließend weitaus komplizierter!

Dubiose Drittanbieter verschicken Spam-Nachrichten über WhatsApp


Da es mittlerweile für dubiose Drittanbieter recht einfach ist, an WhatsApp-Nutzerdaten zu gelangen, versuchen diese inzwischen Smartphone-User in die teure Abofalle zu locken. Denn mittels unerlaubt zugeschicktem Spam-Nachrichten, der neue Funktionen für den WhatsApp-User verspricht, kann dieser im nächsten Monat leicht eine erhöhte Telefonrechnung erhalten. Wenn der Smartphone-User – auch ungewollt - einen kostenpflichtigen Link eines Drittanbieters ohne vorherige Prüfung anklickt, zahlt leider anschließend die anfallenden Abokosten an einen dubiosen Drittanbieter. Der angeklickte Spam-Link soll der WhatsApp-Benutzer anschließend sogar an seine Freunde verschicken und diese in die Abofalle des Drittanbieters einladen. Die eingeladenen Freunde sollen ebenfalls in die WhatsApp-Abofalle gelockt werden. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abofalle des Drittanbieters wird über die Telefonrechnung abgebucht


Auch wenn es sich bei den abgeschlossenen Verträgen der Drittanbieter bei WhatsApp nur um kleinere Geldbeiträge (zum Beispiel 4,99 Euro pro Monat) handelt, die Drittanbieter gelangen durch das sogenannte WAP-Billing (dem Bezahlsystem für mobile Endgeräte) sehr leicht an die Telefonnummer des Handynutzers. Bei Handys oder Smartphones ist es durchaus üblich, dass durch das Anklicken bezüglich eines abgeschlossenen Abovertrags die anschließende Geldforderung später über die Telefonrechnung beglichen werden soll. Eine TAN- oder PIN-Nummer ist für einen automatisierten Geldeinzug nicht notwendig. Somit bemerkt der WhatsApp-User erst bei der turnusgemäßen Abbuchung der nächsten Telefonrechnung, dass unfreiwillig ein höherer Geldbetrag abgezogen wurde.


Verbraucherdienst e.V. informiert über die Abofalle bei WhatsApp

Verbraucherdienst e.V. aus Essen informiert Sie über die Abofalle bei WhatsApp. In einem unverbindlichen Gespräch mit uns erhalten Sie wertvolle Informationen zu den Abofallen bei WhatsApp. Sollten Sie jedoch schon eine Mahnung erhalten haben sollte schnell gehandelt werden, sodass Ihr unfreiwilliges WhatsApp-Abo nicht zu Ihrem Albtraum wird. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 9. Juni 2015

Facebook - Abofalle | Fortunfive UG | Mahnung wegen Abofalle von Restposten-Portal

Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus dem rheinischen Düsseldorf (Münsterstraße 330), die Facebook-User mit Gutscheinen und teuren Elektronik-Artikeln in die Abofalle gelockt haben sollen. Inzwischen sollen im Auftrag dieses Unternehmens Mahnungen mit gelben Briefumschlägen und dem Aufdruck „Gerichtlicher Mahnbescheid“ an die ahnungslosen Verbraucher geschickt worden sein. Dabei handelt es sich anscheinend um eine geschickte Verbrauchertäuschung. Denn diese Briefe sind möglicherweise keine Mahnbescheide, sondern sind nur Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, die im Auftrag der Fortunfive UG versandt werden.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus Düsseldorf soll Facebook-User abgezockt haben


Die abgezockten Facebook-User sollen mit einem Gutschein, mit einem iPhone oder mit einer PS4 in die Kostenfalle gelockt worden sein, indem diese auf einen Werbebanner bei Facebook geklickt haben. Der von dem Facebook-User angeklickte Banner soll anschließend auf die kostenpflichtige Abofalle der Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. geführt haben, die die Business-to-Business-Portale Lieferantenguru.de, Lieferanten-guru.de, Grosshandel-b2b.biz oder Vermittlungs.guru betreibt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


 „Computer Bild“ berichtete bereits über die Abzocke via Facebook


Die bekannte PC- Zeitschrift „Computer Bild“ berichtete bereits am 21.03.2015 auf ihrer Online-Plattform über die oben erwähnten dubiosen Geschäftsgebaren des Düsseldorfer Unternehmens. Laut des Artikels der „Computer Bild“ sollen schon mehrere Tausende Facebook-User in die kostenpflichtige Abofalle gelockt worden sein. Dabei wird die im Netz übliche Schnäppchenmentalität mancher Facebook- bzw. Internet-User von der Düsseldorfer Firma gnadenlos ausgenutzt. Anstatt eines Schnäppchens von wenigen Euros muss der geworbene Facebook-User anschließend einen teuren Abovertrag bezahlen, deren Zielgruppe eigentlich Gewebetreibende, Händler oder Unternehmer sind, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Bei einer Nichtzahlung des hohen Abobetrags soll die Düsseldorfer Firma sogar eine Mahnungen in einem gelben Briefumschlag verschicken, die Mahnbescheiden zum Täuschen ähnlich sehen.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. soll bereits Ende Januar 2015 Insolvenz angemeldet haben


Die Düsseldorfer Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L.,  die die Verbraucher in die Abofalle gelockt haben soll, soll sich jedoch seit Ende Januar 2015 angeblich in Auflösung befinden, wie die Zeitschrift „Computer Bild“ in dem oben genannten Artikel erwähnte. Allerdings lassen sich die Online-Plattformen auch heute (08.06.2015) im Internet über die bekannte Google-Suche aufrufen. Der Betreiber dieser Webseiten, die Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus der Landeshauptstadt Düsseldorf, wird ebenfalls noch im Impressum angezeigt. Das Kontaktformular zur kostenpflichtigen Anmeldung auf diesen B-to-B-Portalen existiert außerdem noch. Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten meldete sich selbstverständlich nicht an. Deshalb konnten wir die Interaktivität auf dem Kontaktformular nicht testen.


Wie funktioniert die Abzocke an ahnungslosen Verbrauchern?


Die abgezockten Facebook-Benutzer sollen mit einem sogenannten Gewinnspielversprechen mittels eines Werbebanners in die Kostenfalle gelockt worden sein. Der ahnungslose Verbraucher sollte anschließend auf ein Kontaktformular in die Verbraucherfalle gelockt werden. Danach sollte der Verbraucher seine Kontaktdaten in diesem Formular eintragen.


289,98 Euro mit einem Klick auf Lieferanten-guru.de!


Werden die persönlichen Daten gutgläubig von dem Verbraucher (dem Facebook-User) anschließend eingegeben und das Kleingedruckte überlesen, ist anschließend ein gewerblicher Vertrag mit einem kostenpflichtigen Abo abgeschlossen worden. Neben dem Kontaktformular, dass der ahnungslose Verbraucher ausfüllen soll, steht zu den anfallenden Kosten in fast unleserlicher Schrift zu lesen: „Für die Nutzung unserer Plattform fallen kosten in Höhe von 240€ pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten an. Zuzüglich eine Einrichtungsgebühr von 49,98€“ Der Hinweis, dass das Angebot von der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. nur auf Gewerbetreibende, Unternehmer oder auf Händler abzielt, findet sich ebenfalls im unleserlichen Bereich: „Die Nutzung unserer Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.“ Weiter heißt es in kaum leserlicher Schrift: „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus. Durch Betätigen des Buttons "kostenpflichtig ANMELDEN" entstehen Ihnen Kosten von 240€/Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren und einer Einrichtungsgebühr von 49,98€.“  Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Lieferanten-guru - Homepage- Anmeldung - verpixelt (Stand 08.06.2015)


Business-Portal für Händler mit Restposten bzw. Waren aus Insolvenzen und Restbeständen


Auch über die angeblichen Leistungen des Online-Portals erfährt der ahnungslose Endverbraucher nur in fast unleserlichen Lettern: „Unsere Leistungen - vollen Zugriff auf Lieferanten, Hersteller und Großhändler - direkt auf die Top-Konditionen der Lieferanten zugreifen und so bis zu 90% im Einkauf sparen - intelligente Suche nutzen, um Artikel schneller zu finden“ Denn das Düsseldorfer Unternehmen soll mit diesen Online-Portalen einen sogenannten Business-to-Business-Handel betreiben, der Restposten und Waren aus Insolvenzen oder nicht verkauften Restbeständen als Zwischenhändler an gewerbliche Händler, Gewerbetreibende oder Unternehmen verkauft.


Verbraucher werden wie Gewerbetreibende, Händler oder Unternehmer behandelt


Sollten Sie sich jedoch als Endkunde– und nicht als Gewerbetreibender bzw. Händler – angemeldet haben, gilt für Sie nicht mehr die übliche Verbrauchergesetzgebung. So ist es zum Beispiel nicht mehr möglich, den abgeschlossenen Vertrag mit der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. wieder zu kündigen. Bei einer Nichtzahlung der Rechnung erfolgt später eine Mahnung, denn das Online-Portal ist für gewöhnliche Verbraucher, die nicht mit Restposten oder Insolvenzware handeln, in der Regel nicht zu gebrauchen.


Verbraucherdienst e.V. informiert unverbindlich

Verbraucherdienst e.V. informiert Verbraucher unverbindlich bezüglich Rechnungen und Mahnungen von der Fortunfive AG (haftungsbeschränkt) i.L. Laut den Informationen des Online-Portals der Zeitschrift „Computer Bild“ sollen bereits mehr als 10.000 Facebook-User Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen erhalten halten. Sie können den eingetragenen Verein aus Essen per E-Mail oder per Telefon erreichen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


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Mittwoch, 3. Juni 2015

Branchenbuch | TeleMedien Verlag | www.adressverzeichnis.info


Der TeleMedien Verlag mit Sitz in San Agustin, Spanien, verschickt derzeit Rechnungen für einen Eintrag in das Branchenbuch www.adressverzeichnis.info - in Höhe von 353,04 Euro. Verbraucherdienst e.V. warnt vor dubioser Abzocke von den kanarischen Inseln.

Branchenbuch  TeleMedien Verlag  www.adressverzeichnis.info unternehmerdaten.com


Update 30.05.2016 - Neue Adresse von TeleMedien Verlag: unternehmerdaten.com


Der TeleMedien Verlag verschickt auch aktuell noch Rechnungen, die allerdings das Online-Branchenbuch "Unternehmerdaten vom Örtlichen" unter der URL unternehmerdaten.com betreffen. Das Impressum dieser Seite zeigt jedoch eine andere Firma, nämlich die Business Marketing S.L.U. mit Sitz in Gran Canaria.



Im Falle einer Rechnung des TeleMedien Verlags aus San Agustin ist Vorsicht geboten. Gefordert werden 354,04 Euro für einen Eintrag in das Online-Branchenbuch www.adressverzeichnis.info. Diesen Eintrag sicherte sich das Unternehmen angeblich durch Kaltaquise, einem sogenannten Cold Call. Doch besteht tatsächlich ein Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und des TeleMedien Verlags? Anscheinend werden Gewerbetreibende telefonisch getäuscht, indem sie laut des Anrufers bereits einen Branchenbucheintrag in Auftrag gegeben hätten. Eine Verlängerung von 24 Monaten wäre kostspielig, doch der Anrufer schlägt eine Verkürzung auf 12 Monate vor. Stimmt der Verbraucher dem zu, entsteht ein neuer Vertrag für einen Eintrag. Diese fragwürdige Geschäftstaktik und die daraufhin versandte Rechnung erscheinen höchst fragwürdig. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Screenshot www.adressverzeichnis.info | 03.06.2015

Weitere Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro Wolf


Überweist der Kunde die zuvor geforderte Geldsumme nicht, meldet sich das Inkassobüro Wolf mit einer Zahlungsaufforderung von insgesamt 712,23 Euro. Brisant ist, dass dieses Inkassobüro Wolf nicht in Deutschland als zulässiges Inkassounternehmen registriert ist. Ohne diese Berechtigung ist es dem Inkassobüro untersagt, Inkassodienstleistungen anzubieten.

Es ist zu vermuten, dass die gleichen Hintermänner, sprich der Telemedien Verlag aus San Augstin, hinter der Masche stehen. Das Inkassobüro Wolf gibt beispielsweise für die Überweisung die „Deutsche Bank“ an, die allerdings mit spanischen IBAN und BIC Nummern ( ESxxxx bzw. CAxxxx) versehen sind.

Auch wenn das Inkassobüro Wolf mit zusätzlichen Mahnkosten und sogar mit Pfändung des Kontos droht: Zahlen Sie die Forderung auf keinen Fall. In der Vergangenheit erreichten den Verbraucherdienst e.V. ähnliche Schreiben des dubiosen Inkassobüros:

Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro Wolf | 28.05.2015

Was ist zu tun bei einer Rechnung vom TeleMedien Verlag?


Erkennen Sie Ähnlichkeiten zu den Angaben in diesem Beitrag? Sollten Sie auch unwissentlich einen Branchenbucheintrag bei www.adressverzeichnis.info registriert haben, informieren wir Sie unverbindlich.. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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Anfechtung von Cold-Call Verträgen bei Gewerbetreibenden und Verbrauchern

Cold-Call Verträge sind bei Verbrauchern grundsätzlich nichtig


Unternehmen, die sich mittels Werbeanruf an Verbraucher wenden, benötigen eine dementsprechende Einwilligung. Wurde kein solches Einverständnis (in schriftlicher oder elektronischer Form) erteilt, ist von einem Cold Call die Rede. Ein nachträgliches Einverständnis am Anfang eines Telefonats kann nicht eingeholt werden. Ein unerlaubter Werbeanrufe oder „Kaltanruf“ an Verbrauchern kann mit hohen Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 9. Oktober 2013 sind die erlassenen Vorschriften noch strikter. Ein Vertrag, der durch einen Cold-Call Anruf bei einem Verbraucher zustande gekommen, ist nach §134 BGB nichtig. Viele Verbraucher werden durch die klare Gesetzeslage vor Betrügereien wirkungsvoll geschützt. Cold-Call Verträge sind mittlerweile bei Verbrauchern selten. Die unseriösen Anrufer für Gewinnspiele, Stromanbieter oder Handy Unternehmen würden schließlich hohe Geldstrafe riskieren.


Verträge aus Cold-Calls bei Gewerbetreibenden


Anders ist es jedoch bei Gewerbetreibenden. Der angerufene Unternehmer kann bei einem Cold Call nicht mit dem gleichen Schutz eines Verbrauchers rechnen. Dem Gewerbetreibenden wird eine gewisse Naivität abgesprochen und rechtliches Wissen erwartet. Für Betroffene bietet sich unter anderem die Möglichkeit störende und unerwünschte Anrufe selbst wegen wettbewerbswidrigen Verhalten abzumahnen. Die meisten Gewerbetreibenden machen selten Gebrauch davon. Aus Unwissenheit, oder auch, um dem schriftlichen Aufwand aus dem Weg zu gehen. Schließlich ist es der bequemste Weg, den Hörer einfach aufzulegen, um das Telefongespräch zu beenden. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Leider kommt es oft vor, dass Gewerbetreibende auf die geschickten Maschen des Telefonmarketings hereinfallen, wenn sie sich auf ein solches Gespräch einlassen. Aus Cold-Call Anrufen im Business-to-Business entstehen viel zu häufig irrtümlich abgeschlossene Verträge. Zur Beweissicherung über einen Vertragsabschluss, wird nach Einwilligung des Unternehmers das Gespräch aufgezeichnet. Bei einer Tonaufzeichnung mit eindeutiger Zustimmung ist es schwer, den Vertrag im Nachhinein anzufechten.

Diese unerwünschten Anrufe sind nicht nur zeitraubend und lästig. Zudem kommt es vor, dass Selbstständige oder Freiberufler von solchen unerlaubten Werbeanrufen gezielt überrumpelt wurden.
Die Gründe, weshalb ein Unternehmer einem Vertrag zunächst zustimmt, aber kurz darauf lieber anfechten lässt, können sehr unterschiedlich sein. Während des Gesprächs kann die ihm angebotene Leistung höchstens oberflächlich überprüfen werden. Nicht selten entsteht die Vermutung, dass es sich bei dem Business-to-Business (B-to-B) Cold-Call um einen anderen (seriösen) Anbieter, zum Teil aus laufenden Geschäftsbeziehungen, handelt. Mit Absicht werden von unseriösen Anbietern ähnliche klingende Firmennamen der aktuellen Marktführer verwendet.

Damit Sie keinen Business-to-Business  Vertrag aus einem Cold-Call eingehen, informiert der Verbraucherdienst e.V.:

Eine seriöse Firma wird Ihnen auf Wunsch auch einen schriftlichen Vertrag zusenden.

Haben Sie einer Bandaufzeichnung zugestimmt und dabei irrtümlich einen B-to-B Vertrag abgeschlossen?

Die unseriösen Callcenter machen den B-to-B-Vertrag möglichst „wasserdicht“ 


Die Firmen, die sich auf diese Art der Kaltquise von Aufträgen spezialisiert haben, nutzen jede gegebene Möglichkeit aus, um die Verträge möglichst „wasserdicht“ abzuschließen. Eine Anfechtung der Abschlüsse wird dadurch erheblich erschwert. Der Vertrag wird zum Beispiel von den Callcenter Mitarbeitern erst bei einem zweiten Anruf aufgezeichnet und abgeschlossen. Somit können die Anrufer behaupten, dass der Vertrag nicht durch einen erstmaligen Cold-Call Anruf entstanden ist.

Auswege aus einem langjährigen B-to-B-Vertrag nach einem Cold-Call


Bei zwei Urteilen, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegen, verdeutlichte das zuständige Gericht, das jeweils ein Vertrag mit dem angerufenen Gewerbetreibenden zustande gekommen ist. Das Amtsgericht Sonthofen konnte weitgehend keine Verstöße im Vertrag erkennen. Auch war der strittige Vertrag nicht offensichtlich sittenwidrig. Das Landgericht Bonn ging weiter ins Detail und sah auch keinen Grund den Vertrag aufgrund von Irrtümern zum Vertragspartner zu bezweifeln.

Obwohl es zu einem Business-to-Business Vertrag kam, wies das Landgericht die Klage auf Zahlung ab. Weil der Vertrag wegen einem Cold-Call zustande kam, entstanden auf Seiten des Anrufers wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes und eines daraus resultierenden Schadenersatzanspruches eine Forderung gegen das Unternehmen, welches den Vertrag per Cold-Call abgeschlossen hatte. Vor dem Amtsgericht Sonthofen trugen unsere angeschlossenen Anwälte diese Argumente ebenfalls vor.

Die Klage des Branchenbuchs gegen ein Vereinsmitglied des Verbraucherdienst e.V. wurde abgewiesen. In dem positiven Urteil für das Mitglied nahm das Gericht ausdrücklich Bezug auf das Landgerichtsurteil aus Bonn. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist das Landgerichtsurteil zur Revision zugelassen. Für eine einheitliche Rechtsprechung wäre das auch geboten. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Der Verbraucherdienst e.V. informiert auch Unternehmer, Gewerbetreibenden oder Freiberufler zu den Themen B-to-B und Cold Call.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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Gewinnversprechen am Telefon | Abzocke mit „Bearbeitungsgebühr“


In der letzten Zeit sind vor allem Senioren in die Abzockfalle mit falschen Gewinnversprechungen am Telefon geraten. Die Betrüger zocken vor allem ältere Leute mit einer „Bearbeitungsgebühr“ ab. Verbraucherdienst e.V. und seine angeschlossenen Vertragsanwälte informieren über diese Abzockmasche, die meist auf die Blauäugigkeit von Senioren bzw. Rentnern abzielt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) informiert in seinem Flyer vor den betrügerischen Gewinnversprechen am Telefon.

Gewinnversprechen mit der Bezahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ 


So werden zum Beispiel gutgläubige Senioren von selbsternannten Mitarbeitern von „Verlagshäusern“ mit einem großen Gewinnversprechen angerufen. Der versprochene Gewinn des „Verlagsmitarbeiters“ beläuft sich dabei auf mehre Zehntausend Euro oder kann sogar ein nagelneues Automobil sein. Jedoch soll der unerlaubt (per Cold Call) angerufene Rentner eine „Bearbeitungsgebühr“ wegen der versprochenen Gewinnauszahlung im Voraus zahlen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Old Phone 1 by Jan-Hendrik Caspers CC BY-SA 2.0

Bezahlung der „Bearbeitungsgebühr“ mit sogenannter Paysafecard


Der angerufene Rentner soll anschließend dem Unbekannten die Bearbeitungsgebühr mit sogenannter Paysafecard bezahlen, die auch in Tankstellen und an Kiosken anonym verkauft werden. Denn die fingierten „Verlagsmitarbeitern“ haben es auf die PIN-Codes auf der Paysafecard abgesehen. Diese Codes müssen von den Abgezockten nur noch übermittelt werden, damit die Betrüger an das Geld der ahnungslosen Opfer gelangen. Ist das viele Geld erst einmal überwiesen, wartet der Gewinner vergeblich auf eine Antwort des Anrufers. In der Regel bekommen die Abgezockten (meist älteren Leute) eine fingierte deutsche Telefonnummer auf ihrem Telefon zu sehen, obwohl diese Gewinnversprechen meist über das Ausland (meist aus der Türkei) getätigt werden.

Betrüger geben sich als Polizeibeamte, Richter oder Staatsanwälte aus


Fallen Sie nicht auf die Abzockmasche mit den hohen Gewinnversprechungen am Telefon herein, die mit einer hohen „Bearbeitungsgebühr“ verbunden ist. Denn wenn für eine Gewinnübergabe eine „Bearbeitungsgebühr“ von dem Angerufenen verlangt wird, versuchen in der Regel Abzocker (oft aus dem Ausland) an Ihr lange erspartes Geld zu gelangen. Eine Gewinnübergabe findet dann in der Regel jedoch nicht statt. Die Angerufenen werden sogar meist massiv unter Druck gesetzt. Den Opfern wird bei Nichtzahlung sogar mit einer Strafanzeige gedroht. Die Anrufer geben sich meist sogar als Polizeibeamte, Richter oder als Staatsanwälte aus. Quelle: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/methode.html.


Gewinnversprechen mit „Bearbeitungsgebühr“ auch per E-Mail oder per Post


Dubiose Gewinnversprechen erhalten meist ältere Mitbewohner nicht nur von Abzockern am Telefon. Über E-Mail oder per Post werden ebenfalls Schreiben mit den Gewinnversprechungen und der „Bearbeitungsgebühr“ verbreitet, denn die Tricks mit denen die Abzocker arbeiten, sind dabei recht vielfältig. Bei manchen sogenannten Gewinnversprechen muss sogar eine bestimmte festgelegte Ziffernfolge am Telefon von dem Opfer gewählt werden. Dann entstehen für den Abgezockten meistens hohe Telefongebühren von mehreren Hundert Euro, die anschließend von dem Anrufer bezahlt werden sollen. Wird die Rechnung nicht bezahlt, drohen sogar Mahnschreiben von diversen Inkassofirmen.

Seriöser Gewinn verlangt keine „Bearbeitungsgebühr“ im Voraus!


Sie werden niemals bei einem seriösen Gewinnversprechen unerlaubt (per Cold Call) aus dem Ausland von sogenannten „Verlagsmitarbeitern“ angerufen. Außerdem beinhaltet ein seriöses Gewinnversprechen in keinem Fall eine sogenannte „Bearbeitungsgebühr“, die aus einer finanziellen Vorleistung von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro bestehen kann.

Seien Sie skeptisch bei hohen Gewinnversprechen


Bei den Geldgewinnen, die überraschend von Mitarbeitern übers Telefon versprochen werden, sollten Sie auf jeden Fall skeptisch sein. Seien Sie kritisch, wenn Sie mit einer „Bearbeitungsgebühr“ in finanzielle Vorleistung treten sollen. Seien Sie misstrauisch bei einem Anruf eines „Vertragsmitarbeiters“ oder wie dieser sich auch immer nennt, der Ihnen einen hohen Gewinn am Telefon verspricht und dazu noch eine hohe „Bearbeitungsgebühr“ verlangt, um überhaupt den versprochenen Gewinn zu erhalten. Die meist älteren Verbraucher – Senioren bzw. Rentner – sind oft die Leidtragenden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie


 Auch wenn Sie Ihre Erlebnisse mit dem Gewinnversprechen und der sogenannten „Bearbeitungsgebühr“ der Polizei berichten, erhalten Sie in der Regel Ihr sauer verdientes Geld nicht zurück!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Montag, 1. Juni 2015

Umzug | Abzocke durch unseriöse Umzugsunternehmen?

Verbraucherdienst e.V. informiert über unseriöse Umzugsunternehmen, die mit dubiosen Geschäftsgebaren Kunden teure Rechnungen ausstellen, obwohl diese zuerst mit einem Billigangebot geworben hatten. Wurden auch Sie mit Schnäppchenangeboten bezüglich Ihres Umzugs umworben? Sollen Sie im Nachhinein später eine überteuerte Rechnung an ein unseriöses Umzugsunternehmen begleichen?

Verbraucherdienst e.V. informiert über unseriöse Umzugsunternehmen mit überteuerten Rechnungen


Dabei läuft die Verkaufsmasche von unseriösen Umzugsunternehmen oft ähnlich ab. Bei diesem Themenkomplex sollte nicht vergessen werden, dass es überwiegend seriöse Umzugsfirmen gibt, die weder ihre Kunden abzocken noch dubiose und überteuerte Dienstleistungen und Rechnungen anbieten. Aber von diesen Unternehmen handelt unser Artikel nicht. Wir berichten hier lediglich über die Abzockmasche der „Schwarzen Schafe“ der Umzugsbranche, die leider immer häufiger in Erscheinung treten. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Abzocke von Umzugskunden mit Schnäppchenangeboten


Mit sogenannten Schnäppchenangeboten werben unseriösen Umzugsunternehmen um ihre Kunden. So ein im Internet, auf Flugblättern oder in Anzeigenblättern ausgelobtes Schnäppchenangebot beinhaltet in der Regel nur sehr wenige Arbeitsstunden und Service-Leistungen, die das unseriöse Umzugsunternehmen dem Verbraucher anbietet. In der Regel sind diese ausgelobten Dienstleistungen für einen normalen Umzug zu gering bemessen, sodass der Verbraucher – Kunde des Umzugsunternehmen– später eine sehr hohe Rechnung erhalten kann. Denn ist der Auftrag für einen Umzug erst einmal erteilt, wird unter üblichen Umständen kein weiteres Unternehmen – in dem Fall hoffentlich ein Seriöses – von dem Umziehenden beauftragt. Und so sind Sie einem unseriösen Umzugsunternehmen erst einmal hilflos ausgesetzt.

Ein Umzug ist immer mit viel Stress und körperlichen Aufwand verbunden


Vielleicht kennen Sie den Umzugsstress aus Ihrer eigenen Erfahrung? In der Regel sind bei einem Umzug etliche Kisten und Kartons zu verpacken. Der Umziehende hat oft den Eindruck, dass ein Umzug mit sehr viel – zum Teil körperlichen - Aufwand und Anstrengungen verbunden ist. Die Umzugsvorbereitungen scheinen fast kein Ende zu nehmen. Dazu muss die Wohnung oder das Haus noch fristgerecht übergeben und wahrscheinlich sogar noch saniert werden. Und genau diese unglückliche Situation nutzen unseriöse Umzugsfirmen schamlos aus um Verbraucher – vorwiegend sogar Senioren – mit überteuerten Aufträgen abzuzocken. Unseriöse Umzugsunternehmen spekulieren auf Zeitdruck und die Überforderung des Auftraggebers, die bei einem Umzug gegeben sein können.

Verbraucher bezahlt meist zähneknirschend die überteuerte Rechung


Denn der aufwendige Ab- sowie Aufbau von Möbeln, die Küchenmontage oder der sichere Transport eines großen Flat-TVs ist für gewöhnlich mit vielen Arbeitsstunden verbunden, wenn seriös und präzise gearbeitet wird. Allerdings stellen unseriöse Umzugsunternehmen zusätzliche erbrachte Dienstleistungen und Arbeitsstunden den ahnungslosen Verbrauchern – unter anderem auch Senioren – anschließend in eine überteuerte Rechung. Dabei wurde oft das ursprüngliche Angebot eines unseriösen Umzugsunternehmens bis auf das Zehnfache – oder sogar mehr – überschritten. Hatte der Verbraucher ein seriöses Unternehmen beauftragt wäre nicht die überhöhte Rechung zustande gekommen. Der Kunde muss dann – leider zähneknirschend – die Rechnung bezahlen, obwohl er diese (so in dieser Art und Weise) nicht in Auftrag bei dem unseriösen Umzugsunternehmen in Auftrag gegeben hatte.

Schauen Sie sich die Kostenvoranschläge sehr genau an


So ist es für den Umziehenden absolut notwendig – sollte dieser nicht an ein unseriöses Umzugsunternehmen gelangen – vorher die Kostenvoranschläge von den Umzugsunternehmen – auch den seriösen - genauestens durchzulesen. Sollten Sie Zweifel bezüglich des beauftragten Umzugsunternehmens haben, sollten Sie sich zusätzlich auch die Gewerbeanmeldung zeigen lassen. Von Bewertungen von Umzugsunternehmen im Internet sollten Sie jedoch Finger lassen. Diese können im schlimmsten Fall fingiert sein und nicht der Wahrheit entsprechen.

Hier noch einige Verbrauchertipps für Sie, wie die sogenannten „Schwarzen Schafe“ der Umzugsbranche – die Umzugsabzocker - schnell erkennen

Sollten Sie eine Umzugsanzeige finden, die nur eine Handynummer und / oder Postfach-Adresse enthält, ist Vorsicht geboten. Im Fall einer Reklamation ist das Unternehmen nicht zu erreichen. Wenn Pauschalen für die Möbelmontage verlangt werden sollten Sie als Kunde aufpassen, denn diese sind in der Regel nicht im normalen Angebotspreis enthalten. Sogenannte „Tagesfestpreise“ dienen bei der Umzugsabzocke als Lockmittel, da oft nur sechs Stunden reiner Arbeitszeit von der Firma enthalten sind. Die Mehrarbeit wird später überteuert in Rechnung gestellt. Auch bei einem Außenaufzug ist Vorsicht geboten. Unseriöse Firmen verlangen pro Stunden deutlich höhere Preise, obwohl der Stundensatz deutlich geringer ausfallen müsste. Ebenso sind bei einem Umzug keine Sonder-Versicherungen nötig, die ebenfalls kostspielig werden können, wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eingesetzt werden. Seriöse Umzugsunternehmen müssen sowieso Ihr Umzugsgut versichern. "Schwarze Schafe" oder  Billiganbieter benutzen häufig Kleintransporter um die gesetzliche Versicherungspflicht zu umgehen. Des Weiteren bieten Umzugsabzocker oft keine Vorbesichtigung Ihres Umzugsguts an, um dem Kunden zu ermöglichen, die Möbelmenge und den Arbeitsaufwand in Vornhinein abzuschätzen. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Abzocke? – Verbraucherdienst e.V. informiert


Sind Sie von einem unseriösen Umzugsunternehmen abgezockt oder sogar betrogen worden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie unverbindlich, sollten Sie in die Abzockfalle bei Ihren Umzug geraten sein- Ein unverbindlicher Anruf oder ein E-Mail-Postfach kann von dem Verbraucher kontaktiert werden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie dich mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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