Freitag, 27. Mai 2016

DDC-Creativ Medien | Bad Kreuznach

Der Gewerbetreibende Herr R. ist Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und wandte sich mit Rechnungen der Firma DDC-Creativ Medien aus Bad Kreuznach an uns. Laut der Aussage von Herr R. war ihm nicht bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hatte. Weil er die Rechnungen nicht beglich, trat infolgedessen das Inkassobüro AktivaInkasso GbR an ihn heran, um die offene Forderung geltend zu machen.

Bild DDC-Creativ Medien Info-Telefon

DDC-Creativ Medien – Keine Anzeigenverkäufe im Auftrag der Stadt


Es geht um insgesamt 473,62 EUR. So viel soll der Gewerbetreibende Herr R. an das Unternehmen DDC-Creativ Medien aus Bad Kreuznach zahlen – für Anzeigen in einem Folder.

Laut der Aussage des Gewerbetreibenden wurde an Herrn R. von der Medien- & Werbeagentur DDC-Creativ Medien aus Bad Kreuznach ein Fax zugestellt. Dieses Schreiben stellt anscheinend eine Offerte dar. Ohne große Erläuterungen, warum der Gewerbetreibende Herr R. dieses Angebot erhält, werden die sogenannten Auftragsbedingungen genannt. So soll ein „Objekt“ an u.a. an öffentliche Einrichtungen und Behörden ausgeliefert werden. Das Objekt soll quartalsweise verteilt werden und eine Auflage von mindestens 800 Exemplaren haben.

Herr R. ging laut eigener Schildung davon aus, dass es sich bereits um ein bestehendes Vertragsverhältnis handeln würde und sendete das Fax ausgefüllt an die DDC-Creativ Medien zurück. Das Zurücksenden stellte aber keinen keinen Datenabgleich dar, sondern ein Anzeigenauftrag.


Zahlungsaufforderung durch AktivaInkasso


Nachdem Herr R. die Rechnungen für den Anzeigenauftrag nicht bezahlte, meldete sich das Inkassounternehmen AktivaInkasso GbR, ebenfalls aus Bad Kreuznach, um den offenen Betrag einzufordern. Die Ass. jur. Eliane Becker-Lerner AktivaInkasso GbR fordert insgesamt 614,06 EUR; hinzu kommen Inkasso-Gebühren, Mahn- und Rücklastgebühren und eine Porto/Auslagepauschale.

Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. AktivaInkasso GbR ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Somit ist das Unternehmen dazu berechtigt, Forderungen beizutreiben.

Weitere Meldungen über die Medien- & Werbeagentur DDC-Creativ Medien


Via Internetrecherche stößt man schnell auf ältere Meldungen der Städte Schortens und Passau. In den Pressemeldungen unter dem Titel „Unseriöse Verkäufer von Anzeigen unterwegs“ und „Trickbetrüger: Unseriöse Anzeigen-Verkäufer unterwegs“ zur DDC-Creativ Medien wird verdeutlicht, dass es sich bei den Anzeigenverkäufern um keine beauftragte Mitarbeiter der Stadt Schortens bzw. Passau handeln soll.
Quellen:
http://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/unserioese-verkaeufer-von-anzeigen-unterwegs_a_9,3,4103475635.html

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/PNP/20131129/trickbetrueger-unserioese-anzeigen-/29%2042325479.html


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch Fax von der Medien- & Werbeagentur DDC-Creativ Medien oder eine Zahlungsaufforderung von der AktivaInkasso GbR erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 25. Mai 2016

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern

Das Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt unterschiedliche Online-Verzeichnisse, wie u.a. „firmen.tv“. Gewerbetreibende legen uns Rechnungen für einen „Top Eintrag“ über 500 EUR oder für einen „Premium-Eintrag“ über 2.480 EUR netto bei 6 Jahren Laufzeit vor. Insgesamt soll dieser Gewerbetreibende also über 10.000 EUR bezahlen. Wir haben uns die Produkte angesehen.

Beitragsbild: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern


FirmenABC Marketing GmbH – Top Einträge für mehr als 500 EUR

Ob das Angebot der FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing für Gewerbetreibende von Nutzen ist, müssen die jeweiligen Kunden selbst beurteilen. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und Kunde von FirmenABC legte uns eine Rechnung des Unternehmens vor, in der die Zahlung einer „einmaligen Freischaltgebühr TOP-EINTRAG PH+FTV“ gefordert wird. Für insgesamt 595,00 EUR wurden laut der Unterlagen u.a. Präsentationen auf den Plattformen „partnerhandwerker.de“ und „firmen.tv“ geschaltet. Neben Text, Fotos, Logo, Homepage soll eine E-Mail Verlinkung angezeigt werden.

Unser Mitglied wurde laut eigener Aussage von mehreren Verzeichnissen angeschrieben und auch via Cold Call angerufen. Aufgrund der zahlreichen Rechnungen und angeblichen Aufträge verlor der Gewerbetreibende den Überblick. Somit ist es für uns auch leider nicht bekannt, wie der Kontakt zur FirmenABC Marketing GmbH zustande kam. Die Internetrecherche nach dem Unternehmen brachte zutage, dass die uns vorliegende Telefonnummer der FirmenABC Marketing GmbH Ergebnisse liefert. Unter dem Portal „Tellows.de“ (http://www.tellows.de/num/086547702220) kann sich jeder selbst ein Bild machen.

FirmenABC Marketing GmbH betreibt aktuell mehrere Internet-Seiten. Bekannt sind uns folgende Adressen, Stand 10.02.2022:

  • firmen.tv
  • beratung.de
  • gastrotipps.de
  • partnerhandwerker.de

Branchenverzeichnisse buhlen um Kunden

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel daran interessiert, dass sich der Bekanntheitsgrad ihres Unternehmens erhöht. Offensichtlich eignen sich die Möglichkeiten des Internets ideal dazu, die Reichweite zu erhöhen. Einige Gewerbetreibende tun sich jedoch schwer, eine gute Google-Position für ihre Dienstleitung zu erhalten. In solchen Fällen können Branchenverzeichnisse und Online-Branchenbücher Abhilfe schaffen. Auf der Suche nach ortsansässigen Dienstleistern wie Handwerksbetrieben können solche Register hilfreich sein.

Wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt nicht „das“ Geheimrezept. Wenn Ihre Webseite mit den relevanten Keywords wie „Hundecafe“ oder „Straußenfarm“ plus jeweils Ort bereits auf Google oder Bing gefunden wird auf den ersten Positionen: Welche Verbesserung versprechen Sie sich dann? Und ist diese Verbesserung dann den Mehrpreis wert? Werbung ist ein schwieriges Geschäft. Einen Erfolg kann niemand versprechen. Begriffe wie Ad Impressions, Keywords und mehr können darüber nicht hinwegtäuschen.

Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel

Auf dem Briefkopf wirbt Firmenabc mit wohlklingenden Kooperationspartnern. Wer möchte seinen Namen, seine Firma nicht auf höchst seriösen Portalen wie dem Handelsblatt präsentieren? Eine Million Ad Impressions pro Jahr werden versprochen – wer kann da schon nein sagen? Doch vorsicht: Ad Impressions sind keine Klicks auf Ihre Homepage. Anders als bei Google Ads zählt hier die angezeigte Werbeanzeige, nicht die konkret wahrgenommene oder angeklickten. Und hier stellt sich bereits die erste Frage: Sind Ihre Kunden denn auf diesen Plattformen unterwegs? Und welche Ad Impressions werden gezeigt? Ihre Webseite oder die Webseiten von denen? Wenn Sie ein Restaurant betreiben, nutzt Ihnen eine Ad Impression nichts, die jemand sieht der einen Handwerker sucht. Fragen Sie also immer genau nach: Was erhalte ich für mein Geld? Womit wird geworben? Potentielle Kunden von Fritzchens Frittenbude werden jedenfalls weder auf dem Handelsblatt oder dem Tagesspiegel nach ihm suchen.

Premium Eintrag auf Firmen.tv für 2.480 EUR - 6 Jahre lang!

Ein weiteres Mitglied schloss einen Premium-Eintrag auf Firmen.tv ab. Dafür erhält man einen Eintrag auf Firmen.tv, eine Million Ad Impressions, nach einem Jahr Informationen über die Leistung der Einträge, 3 Bilder auf seinem Eintrag. Jemand, der seine Webseite neu konzipiert hat und in einem schwierigen Umfeld tätig ist mag hiervon partizipieren. Unser Mitglied hingegen hat ein Alleinstellungsmerkmal, eine perfekt optimierte und gerankte Webseite. Man muss sich dann schon die Frage stellen: Was außer Rang 1 bei Google soll dieser Kunde noch erreichen?

Bemerkenswert waren aber die Verkaufsargumente: Man habe, so Firmen ABC, den Betrieb des Mitglieds für eine Auszeichnung ausgewählt, weil dieser außergewöhnlich und interessant sei und empfohlen worden sei. Dies würden nur wenige besondere Firmen erhalten. Den konkreten Tippgeber hingegen könne man leider nicht nennen. Wem schmeichelt nicht eine Auszeichnung für den Betrieb, in den man sein Herzblut steckt? Ob es wirklich einen Tippgeber gab, ist bis heute nicht aufgeklärt. Außerdem würde man noch ein Video vor Ort drehen. Das Gesamtpaket klingt verlockend. Doch brauche ich wirklich für 6x 2.480 EUR, also fast 15.000 EUR netto, diese Leistungen? Wer noch kein Imagevideo hat oder schlecht gefunden wird wird diese Fragen anders beantworten als gut aufgestellte Kunden. Letztlich muss jeder diese Abwägung Nutzen gegen Geld selbst treffen.

Keine langen Laufzeiten im Internet!

Scheuen Sie lange Laufzeiten im Internet. Die Änderung von Google von Desktop auf Mobile Web in der Priorisierung, besseres Ranking bei gesicherten Webseiten mit Zertifikat, abnehmende Bedeutung von Linkverzeichnissen (wer kennt noch Yahoo?), zunehmende Bedeutung von Videos oder neue Plattformen wie TikTok oder Instagram: Niemand weiß, welches Rezept nächstes Jahr noch funktioniert. Vielleicht sind wir in 6 Jahren alle in einem Metaverse oder einer virtuellen Realität unterwegs – in der dann niemand ein Branchenbuch liest, sondern ihren Betrieb virtuell besucht. Einen Nutzen haben Sie von einer langen Vertragsdauer niemals.

Gewerbetreibende und ihre Erfahrungen mit Branchenbüchern

Andere Branchenverzeichnisse nutzen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, um Gewerbetreibende an einen teuren Vertrag zu binden. So schilderten uns betroffene Mitglieder, dass angeblich bereits ein Geschäftsverhältnis zwischen den Gewerbetreibenden und uns bekannten Branchenbüchern bestehen würde und es einer Verlängerung und somit einer Unterschrift bedarf. In solchen Fällen stellte sich heraus, dass dies nicht gegeben war und man demzufolge einen frischen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auch noch unter Umständen verlängert, sofern man nicht fristgerecht kündigt.

Wichtige Ratschläge zum Abschluss

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Verkaufsgesprächen am Telefon. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Bestellungen hinreißen, weder vor Ort noch am Telefon. Fragen Sie nach und lassen sie sich alle Erläuterungen und Versprechungen schriftlich geben. Bestehen Sie während der Laufzeiten auf regelmäßige Daten und Analysen des Erfolges Ihrer Kampagne oder Ihres Eintrages. Und: Lassen Sie sich ggf. unabhängig über Optimierungsbedarf auf Ihrer Webseite beraten. Denn nicht alles, was möglich ist, muss Ihren Zielen und Ihren Kunden bekannt und willkommen sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 24. Mai 2016

INTRAG Internet Regional AG: Firmeneintrag bei regional.de

Ein Gewerbetreibender legte uns einen Buchungsbeleg der INTRAG Internet Regional AG aus Kiel vor. Laut dieses Schreibens hat der Gewerbetreibende auf dem Firmenverzeichnis „regional.de“ bzw. „bayern-regional.de“ einen kostenpflichtigen Firmeneintrag gebucht. Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Unternehmen?

INTRAG Internet Regional AG

Wer ist die INTRAG Internet Regional AG?

Laut eigener Aussage ist die INTRAG Internet Regional AG „eine der führenden Internet-Marketing-Agenturen für Kleinunternehmen und Selbständige“. Die Firma aus Kiel betreibt das Brauchenbuch „regional.de“, welches auch leicht variiert nach Bundesländern sortiert z.B. „bayern-regional.de“ oder auch „berlin-regional.de“ in Erscheinung tritt.

Auf der Firmenhomepage der INTRAG Internet Regional AG stellt das Unternehmen ihr Angebot vor: Neben dem Branchenverzeichnis (Firmeneintrag) werden unter anderem „Google My Business“ Optimierungen und Homepage-Pakete angeboten.

„Jetzt Firma eintragen!“

Die INTRAG Internet Regional AG gibt an, dass „regional.de“ eines der „ältesten und führenden Regionalportale“ Deutschlands sei. Gewerbetreibende können dort kostenlos ihr Unternehmen eintragen lassen. Direkt unter dem Anmeldeformular gibt es sogar ein wahres „Schnäppchen“, Zitat:

„Schnell sein wird belohnt: Sind Sie heute unter den ersten 85 Anmeldungen, erhalten Sie einen 3-monatigen gratis Permium-Eintrag im Wert von 117,- € geschenkt!“

Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „regional.de“

Davon abgesehen, dass sich wahrscheinlich ein Buchstaberdreher (Premium-Eintrag) eingeschlichen hat, findet man auf der Seite keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dafür findet man auf der Homepage der Firma (http://www.intrag.de/AGB.html) folgenden Hinweis:

„Die INTRAG erbringt Ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, z.B. projektbezogen oder produktspezifisch. Die AGB des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung.“

Weiter heißt es:

„Die Gesamtkosten des Vertrages ergeben sich aus der Laufzeit, dem monatlichen Beitrag und den einmaligen Gebühren. Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. MwSt. Sofern bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 12 Monate.“

Auf dem Firmenverzeichnis selbst sucht man nach AGB vergeblich. Somit kann nicht genau gesagt werden, welche Kosten für einen Eintrag entstehen, sobald die ersten drei kostenlosen Monate abgelaufen sind.

Dauer-Buchhaltungsbelege an unser Mitglied

Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. ist Gewerbetreibender und legte uns einen Dauer-Buchhaltungsbeleg vor. Dort wird eine Buchung eines Monatsbeitrag von 19,00 EUR gezeigt für einen Vertrag von „Online-Services“, „Regio-Finder Primiumplatzierung regional.de“ - erneut eine recht eigenwillige Interpretation des Wortes „Premium“.

Angeblich soll unser Gewerbetreibende über das Portal bayern-regional der INTRAG Internet Regional AG zu finden sein. Leider fand wir das betreffende Unternehmen nicht; weder der Firmenname war im Firmenverzeichnis auffindbar noch war der Ort gelistet, in dem die Firma ihren Sitz hat.

Gerne hätte sich Verbraucherdienst e.V. auch ein Bild über die Referenzkunden der INTRAG Internet Regional AG gemacht, doch die Unterseite „http://www.regional.de/Bayern/referenzkunden.php“ zeigt leider eine Fehlermeldung.

Der Gewerbetreibende gab uns gegenüber an, dass er nicht genau weiß, wo seine Firma nun gelistet sein soll – oder wie der sein Firmeneintrag aussehen soll.

Haben Sie auch Erfahrungen mit der INTRAG Internet Regional AG? Gerne können Sie uns kontaktieren. Nutzen Sie unsere Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 18. Mai 2016

Fitnessvertrag vorzeitig kündigen

Eine aktuelle Entscheidung vom BGH legt fest, dass Verträge mit Fitnessstudios wegen eines beruflich bedingten Umzugs nicht vorzeitig gekündigt werden können. Was bedeutet das für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und die dazugehörigen Verträge?

Beitragsbild: Lässt sich ein Fitnessvertrag vorzeitig kündigen?


BGH Entscheidung bezüglich umzugsbedingten Kündigungen bei Fitnessstudios


Immer wieder glauben Mitglieder, die einen Mitgliedschaftsvertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen haben, dass sie ihren Vertrag bei einem Umzug vorzeitig kündigen können.
In seiner aktuellen Entscheidung hat der BGH diesem ein Ende gesetzt. Der Bundesgerichtshof entschied im dazugehörigen Urteil (Az. XII ZR 62/15)(BGH), dass keine vorzeitige Beendigung des Fitness-Vertrages aufgrund eines Umzuges aus beruflichen Gründen möglich ist. Wer solche langfristigen Verträge abschließt, um Kosten zu sparen, muss auch die entsprechenden Risiken tragen, begründen die Richter aus Karlsruhe.

Welche Bedeutung hat das BGH Urteil für Fitnessverträge?


Jene Mitglieder, die einen Fitnessvertrag abgeschlossen haben, können nur eine fristgerechte Kündigung aussprechen und müssen bis zur Beendigung der Laufzeit die vereinbarten Fitness-Beiträge leisten. Nach Ansicht der BGH-Richter fällt ein berufsbedingter Wohnortwechsel in den Verantwortungsbereich des Kunden. Deshalb besteht keine Recht auf außerordentlicher Kündigung.

Folgender Fall wurde vor dem BGH entschieden: Ein 36-jähriger Zeitsoldat hatte mit einem Fitnessstudio einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag um eine Mitgliedschaft sollte sich jeweils drei Monate vor Laufzeitende um ein Jahr verlängern, sofern nicht gekündigt wurde. Monatlichen Kosten: 65 EUR und zusätzlich pro Halbjahr 69,90 EUR für ein weiteres "Trainingspaket". Weil der Soldat zunächst von Hannover nach Köln und anschließend nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag insgesamt zehn Monate vor dem Ende der Laufzeit. Dies war nicht möglich. Nun soll er die noch ausstehenden 720 EUR nachzahlen.

Laut eines Artikels auf BILD.de zeigte sich der Anwalt des Zeitsoldaten sich enttäuscht über die Entscheidung des BGH. Angesichts von Millionen Fitnessstudio Kunden in Deutschland hatte er auf ein Urteil zugunsten der Kunden und Verbraucher gehofft. Verbraucher müssen sich anhand der Entscheidung die langfristige Bindung an das Studio bewusst machen.

Außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages möglich?


Bei einem Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios kann ein solcher "nicht in seinen Verantwortungsbereich fallender" Umstand zum Beispiel eine Erkrankung sein, die eine Nutzung bis Laufzeitende nicht ermöglicht. Ein weiteres Beispiel wäre eine Schwangerschaft die weitere Nutzung der Leistungen des Studiobetreibers bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen.

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Freitag, 13. Mai 2016

Rechtsanwalt Andreas Welter fordert für I.K. Medienstdienst GmbH

Der Rechtsanwalt Andreas Welter aus Grevenbroich bietet Inkassodienstleistungen für Unternehmen an, die mit „säumigen Schuldnern zu kämpfen haben“. So wie auch für die I.K. Mediendienst GmbH aus Köln, über die wir bereits berichteten. Gewerbetreibende, welche die Rechnungen von I.K. Mediendienst nicht zahlten, werden nun von RA Andreas Welter dazu aufgefordert, die offene Beträge zu begleichen.

Rechtsanwalt Andreas Welter fordert für I.K. Medienstdienst GmbH

Rechtsanwalt Andreas Welter – Inkassodienstleistungen für I.K. Mediendienst GmbH


Die I.K. Mediendienst GmbH aus Köln betreibt das Internet-Branchenverzeichnis „www.dov-portal.de“ und fordert von Gewerbetreibenden für einen Eintrag hohe Beträge. Wichtig ist noch zu wissen, dass ein Vertrag mit diesem Unternehmen eine Laufzeit von mindestens drei Jahren hat. Dieser verlängert sich um weitere drei Jahre, sofern er nicht rechtzeitig vor Ablauf von dem Gewerbetreibenden gekündigt wird. Wir berichteten bereits August 2015 über I.K. Mediendienst GmbH und erhielten auch zahlreiche Anrufe von Gewerbetreibenden, die uns über das Geschäftsgebaren des Unternehmens berichteten.

Aktuell werden diejenigen Kunden von I.K. Mediendienst GmbH von dem Rechtsanwalt Andreas Welter (Inkassodienstleistungen) aus Grevenbroich kontaktiert. In dieser Zahlungsaufforderung vertritt Welter die I.K. Mediendienst GmbH, um die noch ausstehenden Zahlungen einzufordern.

Über 1.000 EUR für einen Eintrag in das Internet-Branchenverzeichnis


In einem uns vorliegenden Forderungsschreiben von Rechtsanwalt Andreas Welter, welches uns durch einen Gewerbetreibenden weitergeleitet wurde, werden Ansprüche geltend gemacht. Insgesamt sollen 1.077,43 EUR gezahlt werden, die für die Nutzung des Branchenbuchs „dov-portal“ noch offen waren. Des Weiteren verlangt Welter die Zahlung von 169,50 EUR, um die entstandenen Anwaltskosten zu begleichen.

RA Andreas Welter bietet laut seiner Homepage „Inkasso-Lösungen“ für Unternehmen an – sogar in Form einer „Inkasso-Flatrate“. Dieses Angebot des Rechtsanwalts macht deutlich, dass Forderungsansprüche von beauftragten Inkassounternehmen nicht auf Richtigkeit geprüft werden müssen.
Von daher ist es wichtig für Gewerbetreibende, die einen Vertrag mit der I.K. Mediendienst GmbH abgeschlossen haben, früh zu reagieren. Damit es nicht erst zu einer Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro kommen muss.

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Donnerstag, 12. Mai 2016

Wohnungsbetrug | Vorsicht bei Vorauszahlungen

Zu teuer, zu klein oder einfach eine unglückliche Lage. Die Wohnungssuche kann schnell zum Fiasko werden, wenn man sich nicht mit dem erstbesten Angebot zufrieden geben möchte. Frau K. sucht derzeit eine Wohnung im Essener Süden und klapperte dazu bereits einige Wohnungen ab. Sie konnte ihren Augen kaum trauen, als sie in ihrem bevorzugten Stadtteil in Essen rund ein dutzend schick anzusehender Eigentumswohnungen erblickte – zur Vermietung. Ein Traum, doch gewiss unbezahlbar. Da heutzutage ein Großteil von Immobilienangeboten auch online einsehbar sind, recherchierte Frau K. auf dem Portal „immo.net“ nach den zuvor entdeckten Wohnungen. Volltreffer – Frau K. fand nicht nur die gesehene Traumwohnung, sondern staunte auch über die überraschend niedrige Miete: 350 EUR für 105 qm Wohnfläche.

Wohnungsbetrug  Vorsicht bei Vorauszahlungen


Frau K. schrieb ohne zu zögern dem Inserenten eine Benachrichtigung, da sie bei so einem Angebot direkt zuschlagen müsste. Auf eine Antwort musste sie nicht lange warten. Ein gewisser Mark Jefferson, laut eigener Aussage Investmentbänker, meldete sich unter der Mailadresse markjeffersonuk@outlook.com um 04:00 Uhr mit ersten Erläuterungen zur begehrten Traumwohnung.

Luxuswohnungen für 350 EUR monatlich


Mark Jefferson bedankte sich zunächst höflich für das Interesse und beschreibt noch einmal ausführlich die Eigenschaften der zu vermietenden Wohnung: unter anderem 3-Zimmer, Fußbodenheizung, LED- und Kabel-TV, voll möbiliert und eigenem Parkplatz. Wer keinen Bedarf an den Möbeln hat, braucht Herrn Jefferson nur Bescheid geben, damit er sich um den Abtransport kümmern kann.

Ohnehin scheint der Investmentbanker Mark Jefferson ein kooperativer Geschäftspartner zu sein, da er neben eindrucksvollen Fotos (einsehbar unter folgenden Link; wurde in der Antwortmail mitgesendet: https://imgur.com/a/u87mb) auch garantiert, dass die anfallenden Nebenkosten, wie Wasser und Strom, bereits in der Miete von unschlagbaren 350 EUR enthalten sind. Eine Kaution in Höhe von 450 EUR würde nur fällig werden. Diese wird im Falle eines Auszugs aber laut der Mail erstattet.

Zum Abschluss stellt sich Mark Jefferson selbst vor. Er ist Investmentbänker aus Großbritannien und lebt nach kurzer Stippvisite in Deutschland aktuelle dauerhaft in England. Damit die Wohnung nicht leer stehen muss, sucht er einen Nachmieter. Von daher hat er eine „örtliche Immobilienagentur mit großer Erfahrung im Bereich internationaler Vermietungen“ angeheuert, um die Wohnung an den Mann zu bringen. Natürlich übernimmt Mark Jefferson die Kosten der Abwicklung. Fehlt nur noch die Anfrage von Frau K., wie viele Personen für welchen Zeitraum beabsichtigen einzuziehen.

Mietbetrug - Mail von Mark Jefferson - Kaution und Vorauszahlung
E-Mail von Mark Jefferson | 11. Mai 2016

Kaution und Miete im Voraus


Frau K. formulierte eine Anfrage, die recht zügig von Herrn Jefferson beantwortet wurde. Genau genommen wollte Frau K. unter anderem in Erfahrung bringen, um welche „örtliche Immobilienagentur“ es sich handeln könnte. Außerdem möchte sie wissen, wann sie denn die Möglichkeit zu einem Besichtigungstermin erhalten könnte.

Mark Jefferson antwortete, dass die Immobilie von der ortsansässigen Firma Derby Home verwaltet wird, die auf internationale Transaktionen spezialisiert ist, erreichbar unter www.derby-home.com.

Für einen Besichtigungstermin müsste Frau K. nur die mitgelieferten Hinweise beachten, Zitat:

"1. Zuerst müssen Sie sich bei der Agentur unter: www.derby-home.com/register.html registrieren, indem Sie Ihre persönlichen Daten in das Formular eingeben.
2. Ich hinterlege zwei Schlüsselsätze und die notwendigen Papiere in deren Büro.
3. Die Agentur schickt Ihnen die Rechnung über die erste Miete (€ 350) und die Kaution (€ 450) per E-Mail.
Das ist lediglich eine Reservierung der Immobilie und natürliche keine endgültige Zusage.
Sobald die Zahlung getätigt wurde, vereinbart die Agentur mit Ihnen einen Besichtigungstermin und innerhalb von ein bis zwei Tagen können Sie in Deutschland einen Makler treffen,
der Ihnen die Immobilie zeigt und Ihnen mit den Formalitäten hilft.
4. Nach der Besichtigung, falls Sie mit der Wohnung zufrieden sind, unterzeichnen Sie mit dem Makler den Vertrag, erhalten die Schlüssel und können einziehen."

Leider ist es Mark Jefferson derzeit aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen nicht möglich, um uns persönlich die Hand zum erfolgreichen Mietvertrag zu schütteln. Um noch mehr Vertrauen bei Frau K. zu erwecken, sandte Jefferson einen Scan seines Passes mit.

Mark Jefferson - Passkopie - Investmentbanker
Mitgeschickte Passkopie vom Investmentbänker Mark Jefferson 


Warnung vor Mietbetrug


Frau K. ist laut unserer Recherche nicht die einzige Person, die auf solche Mietangebote eines vermeintlichen Investmentbänkers aus Großbritannien aufmerksam geworden sind. Diese Angebote sind tatsächlich zu gut, um wahr zu sein. Deshalb sollten Wohnungssuchende bei Angeboten auf Internetportalen äußerst wachsam sein. Hier eine Checkliste.


  • Zahlen Sie vorab keine Kautionen oder Mieten, sofern sie weder einen Mietvertrag unterschrieben haben, oder das Mietobjekt nicht begutachtet haben
  • Orientieren Sie sich am örtlichen Mietspiegel, um Preise zu vergleichen
  • Achten Sie auf „verdächtige“ Merkmale, wie zum Beispiel Links mit externen Fotos der Wohnung oder obskure Email-Adressen
  • Auch wenn die Portale regelmäßig betrügerische Anzeigen entsorgen, lohnt sich eine Überprüfung. Zum Beispiel listet die Webseite https://wohnungsbetrug.blogspot.de Fälle wie den oben beschriebenen mit Mark Jefferson auf
  • Wenden Sie sich an die Polizei, bevor sie den Fall dem zuständigen Immobilien-Suchportal melden

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie dich mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen

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Mittwoch, 11. Mai 2016

Einkaufsmagazin 24 – neues Portal von Habibi Media GmbH

Neuigkeiten von der Habibi Media GmbH. Das Shopping-Portal mit den wechselnden Internetadressen hat erneut Zuwachs bekommen. Aktuell ist das „Shopping-Magazin“ des Unternehmens auch unter „einkaufsmagazin24.de“ und „einkaufsmagazin48.de“ erreichbar. Hier finden Sie alle uns bekannten Adressen von Habibi und weitere Informationen für betroffene Verbraucher, die unter Umständen unwissentlich ein Abo abschlossen.

Einkaufsmagazin 24 – neues Portal von Habibi Media GmbH


Einkaufsmagazin24 bzw. 48 – Neue Seiten der Habibi Media GmbH


Seit geraumer Zeit berichten wir regelmäßig über das Unternehmen Habibi Media GmbH. Mit häufigen Änderungen auf ihren Internetpräsenzen wird laut der Aussage einiger Verbraucher für Verwirrung gesorgt. Kaum ein Tag vergeht, an dem uns nicht ein Verbraucher (und möglicher Kunde von Habibi) anruft, weil er sich darüber wundert, wie überhaupt ein Vertrag mit der Betreiberin der Seite „Shopping-Magazin24.de“ zustande kam. Meist wurde bei der Anmeldung das Kleingedruckte übersehen, in dem festgehalten wird, dass man bei der Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingeht.

Teure Schnäppchenjagd auf den Shopping-Portalen


Auf der Jagd nach Schnäppchen ist es möglich, mit einem unüberlegten und möglicherweise übereilten Klick auf den Portalen der Habibi Media GmbH ein Abonnement abzuschließen. Geworben wurde zwar mit einer kostenlosen Registrierung, die aber schnell zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft werden können – mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Laut der Verbraucher, die sich bei uns telefonisch informierten, erhielten nicht wenige von ihnen eine Rechnung über 250 EUR.

Wir berichteten bereits über das Unternehmen und bieten auch weiterhin allgemeine Informationen zu dem Thema Habibi.


Habibi Shopping-Magazin: Aktuelle Liste weiterer Seiten


Hier ist eine aktuelle Liste mit den uns gegenwärtig bekannten Adressen:

Stand: 10.05.2016


  • habibi.de/
  • shopping-magazin24.de/
  • einkaufsmagazin24.de
  • einkaufsmagazin48.de
  • preiswert-shoppen24.de/
  • billiger-shopping24.de/


Neu hinzugekommen sind die beiden URLs „einkaufsmagazin24.de“ bzw. „einkaufsmagazin48.de“. Vom Aufbau und der Gestaltung her sind alle hier aufgeführten Seiten auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden.

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Montag, 9. Mai 2016

Fairmount GmbH | Zahlungsaufforderung für dateyard AG

Partner- und Kontaktbörsen boomen nach wie vor. Deshalb ist es kein Wunder, dass Communities wie „www.singletreff18.com“ viele User ansprechen. Dieses Portal wird von der dateyard AG aus Baar, Schweiz betrieben, über die wir bereits berichteten. Aktuell liegt uns eine Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH aus Döbeln vor. Im Auftrag der dateyard AG verlangt das Inkassounternehmen die Zahlung der fehlenden Mitgliedsgebühren.



Zahlungsaufforderung durch Fairmount wegen fehlender Mitgliedsbeiträge


Uns liegt ein Schreiben des Inkassobüros „Fairmount GmbH“ vor. Die Firma dateyard AG beauftragte Fairmount, um noch ausstehende Mitgliedsbeiträge für die Online-Community „www.singletreff18.com“ beizutreiben. Dazu schreibt das Inkassounternehmen, dass Nutzerdaten wie Emailadresse und IP-Adresse beweissicher dokumentiert wurden. Weil vorherige Mahnungen laut des Schreibens durch die Auftraggeberin dateyard AG nicht beachtet wurden, schaltete sich die Fairmount GmbH ein. Insgesamt werden somit 224,60 EUR gefordert. Es handelt sich dabei nicht nur um die noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge, sondern auch um zusätzliche Inkassogebühren. Der Empfänger einer solchen Zahlungsaufforderung hat zehn Tage Zeit, die Zahlung zu leisten. Andernfalls schreibt das Inkassobüro Fairmount GmbH, dass die ausstehende Forderung durch eine „spezialisierte Anwaltskanzlei“ durchgesetzt wird.

Auch die Kanzlei Auer Witte Thiel versandte Zahlungsaufforderung


Zuvor erhielt der Empfänger des Fairmount-Schreibens (und jetziges Mitglied unseres Vereins) eine Forderung von der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München. Auch in dieser Forderung werden im Auftrag von dateyard AG (ebenfalls für die Community singletreff18.com) die Beiträge für die kostenpflichtige Mitgliedschaft verlangt. Doch im Gegensatz zur Fairmount GmbH fallen die Inkassogebühren sogar höher aus; hier wird ein Gesamtbetrag von 242,60 EUR fällig.

Ob es einen Zusammenhang zwischen der Fairmount GmbH und der Kanzlei Auer Witte Thiel gibt, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Jedenfalls sind beide für die dateyard AG aus Baar tätig.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Forderungsschreiben von Auer Witte Thiel oder Fairmount erhalten? Wir berichteten bereits über das Unternehmen dateyard AG und den Erfahrungen anderer Verbraucher. Wenn Sie solche Schreiben erhalten haben, sollte geklärt werden, ob mit der dateyard AG überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist bzw. ob die die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind. Auch sollte nicht von Abzocke oder Abofalle gesprochen werden, da der Vertragsabschluss über das Internet möglich ist. Für weitere Informationen allgemeiner Art nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:


0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 6. Mai 2016

GWB GmbH | Handels- und Gewerberegister Düsseldorf

Ein Mitglied unseres Vereins legte uns eine Mahnung einer Firma namens GWB GmbH aus 40468 Düsseldorf vor. In dieser Mahnung wird der Vorwurf formuliert, dass keinerlei Zahlungen für die Eintragung in einem elektronischen Handelsregister getätigt wurden. Laut des Schreibens werden über 600 EUR verlangt.

GWB GmbH  Handels- und Gewerberegister Düsseldorf

Rechnung von der GWB GmbH für einen Eintrag


Die GWB GmbH fordert für eine „Eintragung, Veröffentlichung und Weiterführung“ von einem Gewerbetreibenden insgesamt 578,63 EUR. Der Betrag soll innerhalb von einer Woche auf eine Kontoverbindung in Spanien überwiesen werden. Laut der Rechnung soll das Unternehmen GWB GmbH jedoch ihren Sitz in Düsseldorf haben.

Nachdem der Gewerbetreibende die Rechnung nicht bezahlte, erhielt er einen Monat später eine Mahnung, in der zusätzlich 36,55 EUR Mahngebühren gefordert werden. Somit soll der Gewerbetreibende insgesamt 615,18 EUR an die GWB GmbH zahlen.


Kein Eintrag im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister


Die Firmendaten sollen laut der Schreiben „u.a. im Bundesanzeiger“ veröffentlicht werden. Dazu sei die „Eintragung und Weiterführung“ des Firmendatensatzes in das elektronische Handelsregister „zwingend erforderlich“.
Um welches Register es sich dabei genau handelt, ist anhand des Schreibens nicht ersichtlich. Es ist keine Internet-Adresse angegeben, noch fehlen Angaben, um welche Art von Eintragung des Datensatzes es sich handelt. Sollte das „Unternehmensregister“ gemeint sein, welches unter dem Webportal „Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de)“ als Weiterleitung verlinkt ist, konnte Verbraucherdienst e.V. keine Eintragung unseres Mitglieds finden. (Stand 04.05.2016)

Bundesanzeiger warnt vor unlauteren Anbietern


Der Bundesanzeiger warnt auf der eigenen Website vor unlauteren Anbietern: „Wir weisen darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.“ (Quelle: Bundesanzeiger, Daten und Statistiken www.bundesanzeiger.de)

Der Bundesanzeiger bietet eine Liste mit unlauteren Anbietern. Mit dieser Übersicht ist es für alle Interessierten möglich, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob sie von einem Unternehmen kontaktiert wurden, welches Eintragungen in Rechnung stellt.
Haben Sie auch eine Rechnung oder Mahnung von der GWB GmbH erhalten? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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Mittwoch, 4. Mai 2016

DACH-24 GmbH | Routenplaner „maps-navi.info“

Erst vor kurzem berichtete Verbraucherdienst e.V. über den Routenplaner der Firmen „Service 24 GmbH“ und „Office 24 GmbH“. Aktuell liegt eine weitere Zahlungserinnerung für die Mitgliedschaft eines Routenplaner-Abos vor – dieses Mal von der ähnlich klingenden Firma „DACH-24 GmbH“.



DACH-24 GmbH – 500 EUR für 24 Monate Mitgliedschaft


Auf der Webseite des Routenplaners (maps-navi.info) kann man sich eine Route, wahlweise via Auto oder zu Fuß, berechnen lassen. Um diesen Service nutzen zu können, muss man jedoch einen Vertrag über eine 24monatige Mitgliedschaft auf dieser Seite abschließen, der insgesamt 500,00 EUR kosten soll. So ist es auch im Hinweis geschrieben, der am rechten unteren Bildschirmrand (Stand 04.05.2016) zu lesen ist. Betrieben wird der Routenplaner von der Firma DACH-24 GmbH aus Frankfurt am Main.

Die Ähnlichkeiten zu dem Routenplaner-Portalen, über die wir bereits berichteten, sind enorm. So sind die Webseiten vom Aufbau und Angebot her auf den ersten Blick kaum voneinander zu entscheiden. So ist die URL leicht abgeändert und ein neuer Geschäftsführer ernannt worden; statt einem „Dr. Rainer G.“ wird ein „Dr. Michael H.“ genannt.

Kein Innovationspreis für den Routenplaner der DACH-24 GmbH


Auf der Zahlungserinnerung ist der Hinweis gedruckt, dass die DACH-24 GmbH angeblich mit dem Innovationspreis-IT (Best of 2015) der „Initiative Mittelstand“ ausgezeichnet wurde. Durch Recherchetätigkeiten konnte Verbraucherdienst e.V. feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Die Preisträger- und Nominiertenliste für Innovationspreis-IT ist unter der Homepage der Initiative Mittelstand einsehbar. Dort ist kein Unternehmen mit dem Namen DACH-24 GmbH gelistet.
http://www.imittelstand.de/innovationspreis-it/2015

Erfahrungen einer Verbraucherin mit dem Routenplaner


Die Verbraucherin Frau S. meldete sich via E-Mail mit dem Betreff "DACH-24 GmbH" bei uns, um über ihre Erfahrungen zu berichten. Sie schreibt:

"Am 15.04. d.J. musste ich zu der Beerdigung meiner Tante nach ****** fahren. Um den Friedhof dort auch gleich zu finden, gab ich am 12.04. in das Suchfenster "kostenfreier Routenplaner" ein und bekam daraufhin verschiedene Links, u.a. www.maps-navi.info. Ich öffnete diesen Link, ich glaube, er war der erste Link in der Liste, und da er soweit recht übersichtlich wirkte und ich im Stress war, gab ich die Heimatadresse und den Friedhof in ****** ein und drückte die Entertaste. Nach dem Drücken der Entertaste legte der Routenplaner nicht etwa los, und auch eine Meldung, dass es sich n i c h t um einen kostenfreien Routenplaner handelt, erschien, dafür erschien eine Meldung (sinngemäß): "Sie müssen sich registrieren, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können". Es erschien nicht etwa die Meldung: "Achtung, mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erwerben Sie eine kostenpflichtige 24 monatige Mitgliedschaft..." Ich hatte überhaupt nicht vor, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, aber auch beim 2. Versuch ohne Registrierung reagierte der Routenplaner nicht, bzw. nur wieder mit der geschilderten Meldung. Also gab ich meine E-Mail-Adresse ein, damit ich endlich die gewünschte Route bekam, was dann auch sofort funktionierte. Bis dahin glaubte ich noch immer, einen kostenfreien Routenplaner genutzt zu haben, denn außer der Aufforderung, sich zum Zweck der Gewinnspielteilnahme in Form der Mailadressenangabe registrieren zu lassen, deutete ja auch nichts auf das Gegenteil hin. Am nächsten Tag war die erste E-Mail da mit der unverschämten Mitteilung, ich hätte die "24-monatige Mitgliedschaft bei dem Routenplaner maps.navi.info" erworben und solle 500 Euro binnen 7 Tagen bezahlen."

Dank dieser Schilderung durch eine Verbraucherin können sich unter Umständen Betroffene und wir uns ein besseres Bild über die Nutzung des Angebots machen. Frau S. leitete uns auch weitere E-Mails von der DACH-24 GmbH weiter, in denen mit Nachdruck dazu aufgefordert wird, den offenen Betrag zu zahlen.

Zahlung via Amazon Wertkarte


Laut der Zahlungserinnerung durch die DACH-24 GmbH sollen die Mitgliedsgebühren in Höhe von 500,00 EUR innerhalb von sieben Tagen per Amazon Wertkarte gezahlt werden. Laut der Aussage des Unternehmens handelt es sich dabei „um ein sicheres Bezahlsystem“, da man „so keine Bankdaten hergeben“ muss.

Verbraucherdienst e.V. rät weiterhin zur Vorsicht bei der Nutzung von Online-Angeboten wie dem Routenplaner auf maps-navi.info. Schnell ist ein Abo abgeschlossen, obwohl man als Verbraucher von einer harmlosen Suchanfrage ausging. Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktdaten:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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