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Freitag, 10. Juli 2026

MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Titel: MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Immer wieder wenden sich Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler an uns, wenn sie fragwürdige oder zumindest erklärungsbedürftige Werbeofferten erhalten. Häufig geht es um Anzeigenaufträge, Firmenverzeichnisse oder Informationsbroschüren, bei denen erst bei genauerem Hinsehen deutlich wird, welche Kosten, Laufzeiten oder Verlängerungen vorgesehen sind.

In einem aktuellen Fall wurde uns eine Offerte vorgelegt, die nach den uns mitgeteilten Informationen mit einem Unternehmen namens MPA Media Print Agentur in Zusammenhang stehen soll. Konkret geht es um ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ für ein Inserat in einem sogenannten Informationsflyer. Der folgende Beitrag gibt ausschließlich die uns geschilderten Informationen wieder und dient der allgemeinen Einordnung.

MPA Media Print Agentur: Was uns zu dem Fall berichtet wurde

Nach Angaben der Hinweisgeberin, einer Optikerin, soll zunächst ein kurzer Anruf von einer unbekannten Festnetznummer erfolgt sein. Das Telefon habe geklingelt, anschließend sei der Anruf nach ihrer Darstellung sofort beendet worden. Etwa eine Stunde später habe sie per E-Mail ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ erhalten.

Die Betroffene teilte uns mit, dass sie nach ihrer Erinnerung keinen Anzeigenauftrag erteilt habe. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls können und wollen wir an dieser Stelle nicht vornehmen. Wir schildern lediglich den Sachverhalt so, wie er uns gegenüber dargestellt und durch Unterlagen untermauert wurde.

Das vorliegende Formular: Welche Punkte aus unserer Sicht prüfenswert sind

Das uns übermittelte Dokument enthält mehrere Regelungen, die aus Sicht von Unternehmen vor einer Unterschrift besonders sorgfältig geprüft werden sollten.

Nach dem uns vorliegenden Formular soll es sich um einen mehrjährigen Werbevertrag handeln. In den Vertragsbedingungen heißt es demnach, dass ein Neuauftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Auftragserteilung geschlossen werde. Zudem soll sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Bild der Offerte MPA
Offerte MPA Media Print Service  / Juli 2026

Weiter heißt es nach den uns vorliegenden Unterlagen, dass der Vertrag nur dann automatisch auslaufen soll, wenn dies im Feld „Sonstige Vertragsvereinbarung“ ausdrücklich festgehalten ist. Auf dem Formular, das uns vorliegt, war nach Mitteilung der Hinweisgeberin eine entsprechende Eintragung erkennbar.

Auffällig war außerdem nach den uns überlassenen Unterlagen, dass auf der Offerte bereits das Logo des Unternehmens der Optikerin abgebildet gewesen sein soll. Eine konkrete Vorschau, wie und wo die Anzeige später im beworbenen „Informationsflyer zu den verschiedenen Themenbereichen“ erscheinen würde, war hingegen nach unserer Wahrnehmung nicht beigefügt. Gleichzeitig soll in den Vertragsbedingungen geregelt sein, dass ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg nicht geschuldet ist.

Nicht jede Werbeofferte ist unseriös

Wichtig ist uns an dieser Stelle eine klare Einordnung: Nicht jedes Angebot für Anzeigen, Broschüren, Branchenverzeichnisse oder Werbeflächen ist automatisch unseriös oder rechtswidrig. Im geschäftlichen Verkehr sind entgeltliche Werbeangebote grundsätzlich üblich.

Gleichzeitig zeigt unsere Erfahrung aus Hinweisen und Anfragen, dass Unternehmen eingehende Formulare sorgfältig lesen sollten — insbesondere dann, wenn Unterlagen bereits vorausgefüllt erscheinen, wenn Logos oder Firmendaten schon enthalten sind oder wenn sich Empfängerinnen und Empfänger an keine eindeutige Auftragserteilung erinnern können.

Worauf Unternehmen bei einem „Inserationsauftrag“ achten sollten

Wer ein entsprechendes Angebot erhält, sollte vor einer Unterschrift genau prüfen, worum es sich handelt. Besonders wichtig sind unter anderem folgende Punkte:

  • ist der genaue Herausgeber oder Anbieter?
  • Welche Gesamtkosten entstehen?
  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?
  • Gibt es eine automatische Verlängerung?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Auflage?
  • Wo wird die Broschüre oder der Flyer verteilt?
  • Gibt es Referenzen, Muster oder ein Belegexemplar?
  • Sind alle Vertragsbedingungen vollständig und verständlich aufgeführt?

Diese Fragen sollten vor einer Unterschrift geklärt werden

Falls ein Angebot grundsätzlich interessant erscheint, sollten Unternehmen vor Vertragsabschluss zusätzlich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich ein Muster oder Belegexemplar sehen?
  • Wer finanziert das Projekt?
  • Wie viele Exemplare werden tatsächlich gedruckt?
  • Ist die Platzierung der Anzeige konkret beschrieben?
  • Sind Preis, Laufzeit und Kündigungsregelungen eindeutig formuliert?
  • Gibt es im konkreten Fall Besonderheiten, etwa bei Verlängerung oder Abrechnung?

Gerade im B2B-Bereich gilt häufig kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbraucherinnen und Verbraucher aus anderen Vertragskonstellationen kennen. Umso wichtiger ist es, Formulare vor einer Unterzeichnung oder Bestätigung genau zu prüfen.

Warum Vorsicht bei vorformulierten Anzeigenaufträgen sinnvoll ist

Professionell gestaltete Formulare können auf den ersten Blick seriös und verbindlich wirken. Das allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Angebot wirtschaftlich sinnvoll, transparent oder im konkreten Einzelfall gewollt ist. Schon ein kurzer vorheriger Kontakt kann später den Eindruck erwecken, es habe bereits eine nähere Abstimmung oder sogar eine Beauftragung gegeben.

Deshalb gilt für Gewerbetreibende, Praxen, Kanzleien, Handwerksbetriebe und Freiberufler: Keine vorschnelle Unterschrift, keine vorschnelle Bestätigung und keine Zahlung ohne sorgfältige Prüfung. Das gilt besonders dann, wenn Unterlagen überraschend eingehen oder wenn wesentliche Informationen erst im Kleingedruckten zu finden sind.

Unser Fazit zu den geschilderten Erfahrungen mit der MPA Media Print Agentur

Die uns vorliegenden Informationen geben Anlass dazu, bei Offerten dieser Art genau hinzusehen. Ob im konkreten Einzelfall ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist oder welche Rechte bestehen, hängt immer von den tatsächlichen Umständen und der rechtlichen Bewertung des Einzelfalls ab.

Unabhängig davon zeigt der geschilderte Vorgang, wie wichtig es für Unternehmen ist, Anzeigenofferten, Firmenverzeichnisseinträge und Inserationsaufträge sorgfältig zu prüfen. Wer sich an keine klare Beauftragung erinnern kann, sollte Unterlagen nicht ungeprüft akzeptieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Wenn Sie ähnliche Schreiben, E-Mails oder Formulare erhalten haben, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Solche Meldungen können helfen, andere Unternehmen für typische Risiken bei Werbeofferten zu sensibilisieren.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ob und welche Ansprüche bestehen, sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprochen werden.Der Beitrag beruht auf den uns mitgeteilten Informationen, eingereichten Unterlagen und den Schilderungen der beteiligten Person. Eine vollständige und abschließende Überprüfung sämtlicher Umstände war uns nicht möglich. Eigene Testbestellungen oder sogenannte Lockanrufe wurden von uns nicht durchgeführt. Sollten aus Sicht betroffener Stellen wesentliche Gesichtspunkte fehlen, bitten wir um eine Nachricht.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 13. Februar 2024

RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Derzeit werden uns zahlreiche Offerten bzw. Anzeigenangebote vorgelegt. Es dreht sich meist um Werbeanzeigen in Printprodukten, wie einer „Bürgerinfo-Broschüre“. Zuletzt landete ein solches Formular einer Firma namens RWE Marketing auf unserem Tisch. Wir schauten uns das Angebot genauer an.

Titel: RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Werbeanzeigen-Offerte der RWE Marketing DOO

Absender in diesem Fall ist eine Firma namens RWE Marketing DOO (Anschrift: GTC 19 Avenue, Vladlmira Popvica Street New Belgrade, 11070, Serbien), doch inhaltlich haben wir bereits etliche Male über das Vorgehen berichtet. Auch in diesem Fall ist ein Korrekturabzug für eine Werbeanzeige zu sehen. Empfänger sollen das Formular ausfüllen und zurückschicken.

Laut unseren Informationen soll in diesem Fall jedoch zuvor ein Telefonat stattfinden, ein sogenannter Cold Call bei einem Unternehmer. Dazu kann uns ein Unternehmer mehr erzählen, der uns kontaktierte.

Erfahrungen mit der Offerte

Aufmerksam wurden wir auf dieses Formular durch einen Gewerbetreibenden via Email. Wir möchten an dieser Stelle Teile seiner Nachricht zitieren. Er schreibt, Zitat:

„Wir hatten vor mehreren Jahren einmal eine Anzeige in einer regionalen Bürgerinfo-Broschüre geschaltet und werden seitdem in regelmäßigen Abständen von dubiosen Firmen telefonisch oder per Mail kontaktiert. Ob die jeweiligen Anrufer uns aus einer dieser Broschüren herausgesucht haben, oder ob man wahllos aus Firmenregistern oder Branchenbüchern heraus bei uns anruft, weiß ich nicht. (…)

Erst hatte man meine Kollegin telefonisch kontaktiert, als die Kollegin verlangte, man möge ihr das ganze per Mail zusenden, erhielten wir unten stehende Mail incl. Anzeigenvertrag.

Scan: Offerte RWE Marketing // Feb 2024
Offerte RWE Marketing // Feb 2024

Vielleicht könnten Sie diese Informationen auf Ihrer Homepage veröffentlichen, damit andere Unternehmen gewarnt werden können.“ Zitatende.

Bürgerinfo-Broschüre: Über Kosten und Laufzeit

Laut der Offerte soll der Vertrag mit Unterschrift des Empfängers beginnen. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen, verlängert sich jedoch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs schriftlich gekündigt wird.

Die Anzeige soll jeweils dreimal im Jahr kostenpflichtig in dieser „Bürgerinfo-Broschüre“ veröffentlicht werden. Über das Produkt ist uns leider wenig bekannt. Die Webseite rwe-marketing.com bietet keine Informationen. (Stand: Februar 2024)

Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024
Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024



Der Nettopreis pro Anzeige: 499 EUR. Zusätzlich sollen Farbpauschale und Satzpauschale fällig werden. Diese Kosten sollen laut AGB mindestens drei Mal berechnet werden, da ein Vertragsjahr drei Veröffentlichungen beinhaltet.

Die Gesamtauflagenhöhe soll pro Vertragsjahr 12.000 Stück betragen bzw. je Veröffentlichung 4.000 Stück. Als Verteilgebiet wurde die PLZ 8 und vier Sternchen angegeben. Wir fragen uns, wo die jeweils 4.000 Exemplare in diesem großen Bereich verteilt werden sollen.

Hilfe bei Branchenbuch- und Firmenverzeichnis-Einträgen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Unser Angebot richtet sich nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Gewerbetreibende, die sich gegen ungewollte Verträge wehren wollen. Wir bieten unsere Unterstützung Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen an. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Donnerstag, 6. April 2023

KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Die KTM Verlag GmbH aus Dortmund schickte eine Rechnung an einen Gewerbetreibenden. Es wird eine Summe in Höhe von mehr als 1200 EUR verlangt. Es soll eine Werbeanzeige berechnet worden sein – doch wie kam es zu dem Auftrag? Es soll ein Schreiben einer Firma namens MD Verlag Service versandt worden sein.

Titel: KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Zuvor Anzeigenauftrag von einer MD Verlag Service erhalten?

Uns sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Gewerbetreibende von hohen Rechnungen berichten, die sie für die Schaltung einer Werbeanzeige zahlen sollen. Oftmals ist den Betroffenen gar nicht bewusst, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Häufig kam es zuvor zu Cold Calling (Kaltakquise) oder einem Versand einer Offerte.

Bei uns meldete sich Herr S., um über seine Erfahrungen mit solcher Art Geschäften zu berichten. Es geht um die Firmen MD Verlag Service und KTM Verlag GmbH.

Herr S. erhielt im Februar 2023 einen Brief von einer Firma namens KTM Verlag GmbH aus 44143 Dortmund. Der Betreff lautet: „Rechnung 3. Auflage“. Es ist uns anhand des vorliegenden Schreibens leider nicht ersichtlich, welche Dienstleistung überhaupt in Rechnung gestellt wird. Die einzelnen Rechnungsposten lassen die Vermutung zu, dass es sich hier um die Veröffentlichung einer Werbeanzeige handelt. Herr S. schreibt uns dazu, dass mit der Rechnung ein Anhang von einem MD Verlag Service beigefügt war. Dort soll die Original Unterschrift wie auch das Originallogo zu sehen gewesen sein. Uns wurde das Formular zur Verfügung gestellt. Die Anschrift der Firma verweist auf einen Sitz in der Türkei.

Scan: Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022
Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022


Was wir über KTM Verlag GmbH wissen

Gegenstand des Unternehmens KTM Verlag GmbH soll laut des Eintrags im Handelsregister (Abruf am 04.04.023) folgendes sein: „das Gestalten, Erstellen und Vermarkten jeglicher Online-Werbung sowie das Entwickeln von Werbestrategien für sämtliche Medien. Mitumfasst wird dabei das Beraten, Planen, Gestalten und Erstellen von Visitenkarten, Flyer und Layouts. Hierzu gehört auch der gesamte kaufmännische Bereich für die Kunden wie z.B. das Abwickeln von Aufträgen und die Überwachung des Zahlungsverkehrs.“

In der vorliegenden Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 1227,48 EUR gefordert. Im Preis enthalten sind mehrere Pauschale, wie unter anderem Satz und Farbe. Diesen Betrag soll Herr S. innerhalb einer Frist zahlen.

Scan: Rechnung KTM Verlag / Feb 2023
Rechnung KTM Verlag / Feb 2023


Wir helfen Gewerbetreibenden

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig? Wir bieten Gewerbetreibenden ebenfalls unsere Hilfe an– auch für Österreich und Schweiz!

Ob Sie Probleme mit einem Cold Call, B2B Geschäften wie z.B. Einträgen in Branchenbüchern etc. haben, wir stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Montag, 6. März 2023

MRT Media GmbH: Hohe Rechnung für Anzeigenauftrag

Eine Berliner Firma namens MRT Media GmbH verschickte eine Rechnung für ein Inserat in einer Bürger-Broschüre. Zuvor soll ein Anzeigenauftrag Regio Media Ltd. ausgefüllt und unterschrieben worden sein.

Titel: MRT Media GmbH: Hohe Rechnung für Anzeigenauftrag

MRT Media GmbH schickte Rechnung für Anzeige in Bürgerinfo

Ein Gewerbetreibender schickte uns eine Rechnung einer Firma namens MRT Media GmbH zu. Es soll um die noch offene Rechnung für eine Werbeanzeige in einer Bürgerinfo-Broschüre gehen. Die Firma aus Berlin verlangt die Zahlung von insgesamt 1.423,24 EUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus den unterschiedlich berechneten Posten wie Anzeigenfeld, Farbkosten etc. zusammen.

Innerhalb von einer Woche soll der Gewerbetreibende die Rechnung zahlen. Die MRT Media schickte als Anlage den Korrekturabzug mit gestalteten Inserat mit, die uns ebenfalls vorgelegt wurde. Ein Exemplar der Bürgerinfo-Broschüre haben wir vermisst, sodass wir uns keinen Eindruck über das fertige Druckerzeugnis verschaffen konnten. Sind die hohen Kosten gerechtfertigt? Fraglich.

Scan: MRT Media Rechnung / Feb 2023
MRT Media Rechnung / Feb 2023


Offerte einer Regio Media Ltd.

Wie kam es zu der Rechnung? Zuvor soll der betroffene Unternehmer, der sich bei uns meldete, eine Offerte erhalten haben. Absender ist eine gewisse Regio Media Ltd. Scheinbar schickte der Gewerbetreibende diese Offerte, oder genauer den Anzeigenauftrag unterschrieben zurück.

Die Regio Media Ltd. soll ihren Sitz in 63-68 Hatton Garden UK- London EC1N8LE haben. Auf dem Anzeigenvertrag sind die Auftragsbedingungen abgedruckt. Wir zitieren: „Der Vertrag beginnt mit Unterschrift durch den AG (Auftraggeber). Die Laufzeit beträgt ein Jahr und beinhaltet drei kostenpflichtige Veröffentlichungen zu je 4.000 Stück.“ Es soll tatsächlich um eine Werbeanzeige in einer Bürgerinfo-Broschüre zum Thema Gesundheit gehen.

Auch über die entstandenen Preise wird informiert: Der Nettopreis pro Anzeigenfeld pro Veröffentlichung soll 399,00 EUR kosten, hinzu kommen eine Farb- bzw. Satzpauschale zu je 199,00 EUR. Es soll pro Jahr drei Veröffentlichungen geben.

Scan: Offerte Regio Media Ltd / Juli 2022
Offerte Regio Media Ltd / Juli 2022


Wir helfen!

Gewerbetreibende haben in der Regel alle Hände zu tun, um ihr Unternehmen zu leiten. Mit schwer beschäftigten Unternehmern sollen sogenannte B2B Geschäfte abgeschlossen werden, bei denen kein Widerruf vorgesehen ist. Nicht selten zwischen Tür und Angel oder sogar unter der Nennung falscher Tatsachen kann es zu ungewollten Vertragsabschlüssen kommen, die ins Geld gehen.

Hilfe finden Sie bei uns im Verbraucherdienst. Wir können uns glücklich schätzen, zahlreiche Gewerbetreibende in unserer starken Gemeinschaft zu begrüßen, die sich für eine Mitgliedschaft entschieden haben. Mit der richtigen Unterstützung kann man sich gegen hohe Forderungen wehren. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Mittwoch, 11. Januar 2023

Swiss Support Forum AG: Rechnung für Go Media, Werbeanzeigen

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, schon gibt es zuhauf neue Meldungen betreffend der Offerten für Werbeanzeigen in sogenannten „Bürger-Info-Foldern“. Nun liegt eine Rechnung von einer Swiss Support Forum AG vor, die uns von einem Mitglied zur Verfügung gestellt wurde. Weit über 1.000 EUR werden gefordert!

Titel: Swiss Support Forum AG: Rechnung für Go Media, Werbeanzeigen

Neues Jahr, alte Methode: die Bürger-Info-Folder Werbeanzeigen

Der Ablauf scheint sich in den letzten Jahren kaum geändert zu haben: Gewerbetreibenden wird via Cold Calling, Kaltakquise via Telefon, eine Werbemöglichkeit vorgestellt. Kurz danach erhalten die Angerufenen eine Email mit einer Offerte. Im Text heißt es: „Wie telefonisch besprochen (…) bitte zurückfaxen oder mailen!“

Doch das kann teure Folgen haben. Uns wurde von Betroffenen berichtet, dass während des Cold Callings der Eindruck erweckt wurde, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehen würde. Stattdessen wird mit der unterschriebenen Rücksendung des Formulars erst der neue Vertrag geschlossen. Dieser kann eine Laufzeit von mehreren Jahren haben – und einige Auflagen beinhalten, was die Kosten in Höhe treibt.

Swiss Support AG wurde von Go Media (Izmir) beauftragt

Bedeutet im Klartext: Kosten von mehreren Tausend Euro für eine Werbeanzeige in einem obskuren „Bürger-Info-Folder“. Aktuell liegt uns eine Rechnung einer Swiss Support Forum AG aus Alpnach Dorf in der Schweiz vor. Diese fordern einen Betrag in Höhe von 1.179,00 EUR aufgrund eines geschlossenen Vertrages mit einer Firma „Go Media“.

Es handelt sich wahrscheinlich um eine „Werbeagentur“ wie die „Net Media“, über die wir kürzlich berichteten. Diese Agentur, wie auch die Go Media, sollen ihren Sitz in der Türkei haben und für die Werbeanzeigen in Bürger-Info-Foldern verantwortlich sein. Die SSF AG (Swiss Support Forum) wurde mit der Eintreibung der Rechnungssumme beauftragt.

Scan: Offerte Go Media / Mai 2022
Offerte Go Media / Mai 2022

Scan: Rechnung Swiss Support Forum AG / Juni 2022
Rechnung Swiss Support Forum AG / Juni 2022

Hilfe für Gewerbetreibende

Schnell kann es teuren Verträgen durch die doppelte Anruf-Masche kommen. Es ist ratsam, sämtliche Unterlagen vor der Unterschrift und Rücksendung zu prüfen – denn nicht immer stimmen die Informationen des Anrufs mit dem Vertrag überein.

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Leider sind Methoden wie Cold Calling mit zwei aufeinander folgenden Anrufen oder das hier im Artikel genannte Rückfax immer noch gegenwärtig. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 10. Januar 2023

Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Erneut wird versucht, teure Werbeanzeigen für einen „Bürger-Info-Folder“ zu verkaufen. Uns wurde eine Offerte einer „NET MEDIA“ mit Sitz in der Türkei vorgelegt. Wir haben uns das Formular und die Auftragsbedingungen genauer angesehen.

Titel: Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Cold Calling kann zu ungewollten Verträgen führen

Die Kaltakquise, die ebenso als „Cold Calling“ bekannt ist, gehört bei Gewerbetreibenden leider weiterhin zum Alltag. Es soll in vielen Fällen der Eindruck erweckt werden, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehen soll und dies bestätigt werden muss. Genau in diesen Momenten kommt es zu ungewollten Neuverträgen.

Ein aktuelles Beispiel können wir dank eines Mitglieds vorstellen. Die Gewerbetreibende erhielt zunächst laut eigener Aussage einen Anruf. Daraufhin wurde eine Mail von NET MEDIA mit dem Betreff „Werbeanzeige“ an ihr Unternehmen gesandt.

NET MEDIA bittet um Rücksendung

Der Absender netmediaverlag@gmail.com gab in der Mail bekannt, Zitat: „wie telefonisch besprochen werden die Daten zu ihrer Anzeige zugeschickt. Wir bitten Sie İhre Anzeige auf Richtigkeit zu prüfen und für die Druckfreigabe per Fax oder per E-Mail an uns mit Stempel und unterschrieben retour zu senden“, Zitatende.

Im Anhang war eine PDF, ein Formular mit der Bezeichnung „NET MEDIA / ANZEIGENAUFTRAG“, welches wir ebenfalls einsehen konnten. Der Auftragnehmer soll eine Firma namens NET MEDIA (Adresse. 859 SK. No:5 /301 – 35250 Izmir, Türkei) sein. Diese Datei soll von der Gewerbetreibenden unterschrieben und via Mail oder Fax zurückgeschickt werden, wie wir aus der vorangegangenen Email erfahren konnten.

Dies würde jedoch keine bereits existierende Anzeige betreffen, sondern einen vollkommen neuen Vertrag mit der Firma NET MEDIA ergeben. Die Gewerbetreibende teilte uns gegenüber mit, dass eine Anzeige bei einem anderen Portal existiert. Woher die auf dem Formular abgebildete Anzeige stammt, ist unklar. Eine unterschriebene Rücksendung würde einen Vertrag für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürger-Info-Folder“ nach sich ziehen.

Scan: Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023
Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023


Mehrere Tausend Euro für eine Werbeanzeige

Viel lässt sich anhand der Offerte der NET MEDIA nicht über den Bürger-Info-Folder berichten. Wir wissen anhand der Auftragsbedingungen (einsehbar auf dem Formular ANZEIGENAUFTRAG, siehe Bild) jedoch, dass bei Vertragsschluss drei kostenpflichtige Auflagen bezahlt werden müssen. Des Weiteren soll sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht drei Monate vor Ende schriftlich gekündigt wird.

Diese Vereinbarung scheint jedoch ungültig, denn im unteren Unterschriftsfeld ist der Hinweis „Läuft automatisch aus!“ zu lesen. Pro Auflage sind hohe Kosten fällig. Laut der vorliegenden Offerte sollen zwei Anzeigenfelder bestellt sein; die Kosten für ein Anzeigenfeld belaufen sich auf 399,00 EUR. Hinzu kommen eine Farbpauschale, Satzpauschale und Versandpauschale.

Das macht einen Gesamtpreis von 1.170,00 EUR pro Auflage (!). Da bei Rücksendung dieses Formulars ganze drei Auflagen bestellt werden, kommen auf Vertragspartner der NET MEDIA Kosten in Höhe von mindestens 3.510,00 EUR zu. Wir raten zur Vorsicht: Betroffene Gewerbetreibende sollten derartige Angebote unbedingt genau prüfen, ehe sie das Formular unterschrieben zusenden. Es kann sonst zu ungewollten und kostspieligen Vertragsabschlüssen kommen.

Hilfe für Gewerbetreibende

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Leider sind Methoden wie Cold Calling mit zwei aufeinander folgenden Anrufen oder das hier im Artikel genannte Rückfax immer noch gegenwärtig. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 23. August 2022

Plain Werbeservice GmbH, Pulheim: Mahnung für Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“

Ein Cold Call, der teuer wurde: Ein sogenannter „Ratgeber Erste Hilfe“ soll Werbeanzeigen beinhalten, vorzugsweise von kleineren Unternehmen. Gefunden wurde eine Besitzerin eines Friseursalons, die ungewollt einen teuren Vertrag mit der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim abgeschlossen hat. 

Titel: Plain Werbeservice GmbH, Pulheim: Mahnung für Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“

Mahnung von Plain Werbeanzeige GmbH

Eine Gewerbetreibende leitete u.a. eine Mahnung der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim an uns weiter. In der Mahnung teilt das Unternehmen mit, dass noch eine Rechnung offen sein. Laut des Schreibens soll eine Werbeanzeige für ein Druckobjekt beauftragt worden sein. Die Kosten: 1.077,19 EUR.

In vielerlei Fällen werden derartige Verträge via Cold Calling abgeschlossen. Mit Hilfe der telefonischen Kaltakquise werden manchmal Behauptungen aufgestellt, wie „es geht um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige“. Dass zuvor gar keine Geschäftsbeziehung bestanden hat, wird meist erst beim schriftlichen Anzeigenauftrag klar.

Scan: Mahnung / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022
Mahnung / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022

Ob die Plain Werbeanzeige GmbH ebenfalls behauptet, dass bereits eine Werbeanzeige existierte, kann an dieser Stelle nur vermutet werden. Sicher ist jedoch, dass es zum Anruf kam.

Das steht im Anzeigenauftrag

Uns liegt der Anzeigenauftrag für das Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“ der Plain Werbeservice GmbH vor. Am rechten Rand des Formulars ist zu lesen: „Nicht von der Stadt – Gemeinde beauftragt“. Das Blatt listet neben den Geschäftsbedingungen einzelne Details des Vertragspartners auf. Zusätzlich vermerkt sind die Eigenschaften zur Auflage und zur Anzeige: Größe, Ausgabe, Gestaltungskosten etc.

Die vereinbarte Werbeanzeige soll in 2.000 Faltblättern (DinA3) abgedruckt und innerhalb eines Radius von 50 km zum genannten Postleitzahlengebiet verteilt werden. Für die Verteilung soll die Deutsche Post AG verantwortlich sein. Der Vertrag mit der Pulheimer Agentur soll laut den AGB für ein Jahr gelten. Dieser verlängert sich um ein Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Scan: Anzeigenauftrag / Plain Werbeservice GmbH / Mai 2022
Anzeigenauftrag / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022

Erfahrungen einer Gewerbetreibenden

Diese gesamten Informationen wurden uns freundlicherweise von einer betroffenen Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt. Zu den oben besprochenen Unterlagen teilte sie uns noch zusätzliche Informationen mit, die wir an dieser Stelle hervorheben wollen.

Bei der Gewerbetreibenden handelt es sich um eine Betreiberin eines Friseursalons. Sie teilt uns mit, dass bei der Kontaktaufnahmen nicht einmal ihr Name mitgeteilt wurde. Auch auf den Unterlagen konnten wir nur die Anrede des Salons entdecken. Darüber hinaus reagiert sie ablehnend auf eine Werbeanzeige im Ratgeber „Erste Hilfe“. Zugegeben: auch für uns passen die beiden Themenbereiche nicht zusammen.

Abschließend berichtet sie uns, dass sie bereits Vorsichtsmaßnahmen bei B2B Anrufen getroffen hat, um unbeabsichtigte Vertragsabschlüsse zu minimieren. Sie schreibt: „Lege bei dubiosen Anrufen sofort auf“.

Hilfe bei ungewollten Vertragsabschlüssen

Wir bieten neben unserem Kernbereich Verbraucherschutz auch Hilfe und Unterstützung für kleinere Unternehmen bzw. den Mittelstand. Besonders häufig erhalten wir Anfragen wegen Branchenverzeichnissen, SEO-Agenturen und unerwünschte Cold Calls, die in teuren Verträgen enden. Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler können uns gerne kontaktieren, wenn sie Probleme haben – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der Plain Werbeservice GmbH? Reagieren Sie unbedingt, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten, gerne auch für Gewerbetreibende aus Österreich oder der Schweiz:

TEL: 0201-176 790

Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

oder bequem über unser Kontaktformular:

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Freitag, 18. März 2022

medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

Ein Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma medienwelt e.K. mitzuteilen. Er soll einen Vertrag für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt“ geschlossen haben.

Titel: medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

medienwelt e.K.: Über 700 EUR für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung von medienwelt e.K. von 65760 Eschborn vor. Die „Werbeagentur für Gewerbetreibende“ stellt für einen Anzeigenauftrag in dem Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt / M281“ einen Betrag in Höhe von 744,94 EUR in Rechnung. Dieser Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen, wie u.a. die Satz-und Reprokosten.

Absender medienwelt e.K. teilte schriftlich mit, dass bei Vertragsabschluss ein Lastschriftmandat durch den Gewerbetreibenden erteilt worden sein soll. Der Unternehmer, der diese Rechnung erhielt, schickte uns folgenden Kommentar zum Thema, Zitat: „Laut unserer Bank wurde dieser Firma eine SEPA Lastschrift erteilt. Leider können wir Ihnen dazu keine weiteren Dokumente senden, da keine vorliegen. Diverse Kommunikationen sind mir nicht bekannt.“ Zitatende.

Wir fanden bei unserer Recherche weitere Informationen auf der Webseite „Gesundheits-Info-Blatt“. Im Impressum ist ebenfalls die besagte Firma medienwelt e.K., Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.

Scan: Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022
Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022


Das steht in den AGB

Die geltenden AGB für den Anzeigenauftrag sind auf dem Portal „gesundheits-info-blatt.de“ einsehbar. Wir zitieren an dieser Stelle mehrere Auszüge der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 17.03.2022:

  • „Der Anzeigenpreis gilt für je eine Auflage. Die Verteilung des Werbeobjekts erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost, oder über ein anderes Verteilungsunternehmen an max. fünfzehn öffentlichen Einrichtungen. Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet jährlich drei kostenpflichtige Auflagen.“
  • „Die Auflagenhöhe beläuft sich je Auftragsjahr (drei kostenpflichtige Auflagen á tausend Stück) bei dem oben angegebenen Werbeobjekt auf 3 000 Exemplare.“
  • „Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung. Der Vertrag beginnt mit Vertragsdatum und kann für den laufenden Veröffentlichungszeitraum von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Die Abtretung der Ansprüche aus diesem Anzeigenvertrag durch die Werbeagentur medienwelt e.K. bleibt vorbehalten.“
  • „Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablauf schriftlich bei der Agentur eingehend gekündigt wird.“

Sehr hohe Kosten für einen Anzeigenauftrag

Wie den AGB entnehmbar ist, werden mehrere Exemplare des Werbeobjektes innerhalb der zweijährigen Laufzeit in Rechnung gestellt. Somit soll die Rechnung in Höhe von 744,94 EUR keine einmalige Angelegenheit sein, sondern wird wahrscheinlich mindestens noch fünf weitere nach sich ziehen. Das bedeutet, dass die Werbeanzeige im „Gesundheits-Info-Blatt“ insgesamt über 4.000 EUR kosten kann.

Auch sollte der Hinweis auf eine nicht mögliche Kündigung dringend beachtet werden. Es bedeutet als allgemeines Beispiel, dass bei einem Fernabsatzgeschäft nach der Zustimmung des Gewerbetreibenden ein Vertrag ohne Möglichkeit auf Widerruf geschlossen werden kann. Im Gegenteil zum Verbraucher: dieser hätte die Gelegenheit zum Kündigen gehabt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Medienwelt e.K.? Oder haben Sie ebenfalls Abbuchungen bemerkt? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 4. Januar 2022

„Pro-Media-Verlag“: Offerte für eine Werbeanzeige

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Offerte von einem Absender namens „Pro-Media-Verlag“ vor. Es geht um die kostenpflichtige Veröffentlichung von Werbeanzeigen in einem unbekannten Werbeobjekt.

Titel: „Pro-Media-Verlag“: Offerte für eine Werbeanzeige


Rücksendung kann zu hohen Kosten führen

Uns wurde das Angebot von einer aufmerksamen Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung vorgelegt. Dazu schrieb sie eine Mail: „Ich bekam einen Anruf um Bestätigung zur Verlängerung meiner Anzeige. Bzw. vorzeitige Vertragskündigung. Ich kannte die Firma nicht und habe auch nie eine Anzeige geschaltet. Sie haben mir trotzdem ein Bestellformular geschickt. Ist im Anhang inkl. der Nummer die mich angerufen hat. Ich habe nichts unterschrieben oder zurückgeschickt.“

Auf der Offerte ist eine Anzeige der Firma der Gewerbetreibenden zu sehen, die wir aufgrund der Anonymisierung schwärzten. Woher der Absender die Firmendaten sowie die Grafik bezogen hat, ist für uns nur zu vermuten.

Über den Absender „Pro-Media-Verlag“

Viel ist über den Absender nicht bekannt, in der Offerte selbst ist von einem Vertragspartner namens „Pro-Media-Verlag“ die Rede. Dieser ist trotz der sehr ähnlichen Schreibweise nicht zu verwechseln mit dem österreichischen Buchverlag!

Eine Recherche im Netz brachte uns keine nennenswerte Erkenntnisse zum Absender, doch uns liegt die genutzte Telefonnummer vor. Diese weist eine Hamburger Vorwahl auf. Auf der Offerte selbst ist eine Adresse angegeben: Park Cad.24 / 67450 Kestei (?).

Infos zu den Vertragsbedingungen

Unterhalb der Beispiel-Anzeige finden sich die geltenden Auftragsbedingungen, die bei Rücksendung und Unterschreibung des Formulars gültig werden. Hier die wichtigsten Inhalte: Der Anzeigenvertrag läuft über zwei Jahre und beinhaltet zwei kostenpflichtige Anzeigen im „angegeben Werbeobjekt“. Nur die Auflagenstärke ist bekannt, 1.000 Stück sollen es sein.

Bezugnehmend auf die uns vorliegenden Unterlagen haben wir keinerlei Hinweise zum Werbeobjekt gesehen, die uns Aufschluss über die Verwendung der Anzeigenvorlage geben könnten. Die Kosten dafür haben es in sich und gelten jeweils nur für eine Ausgabe: der Nettopreis beträgt 598,00 EUR, Farbkosten 199,00 EUR und Gestaltungskosten 299,00 EUR.

Scan: Offerte Pro-Media-Verlag / Jan 2022
Offerte Pro-Media-Verlag / Jan 2022


Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

Gewerbetreibende aufgepasst: Haben Sie auch eine Offerte für eine Werbeanzeige erhalten?Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 27. September 2021

Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Eine Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber ihre Erfahrungen mit der Firma Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig (Luxemburg). So soll sie eine hohe Rechnung für eine Anzeige in einem Bürger-Info-Folder zahlen, wobei sie sich laut eigener Aussage nicht erinnern kann, überhaupt einen Auftrag abgeschlossen zu haben.

Titel: Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Über die Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l.

Es liegt eine Rechnung vom Druckstudio Streit s.àr.l. aus 7 Grand Rue in 6630 Wasserbilling in Luxemburg vor. Die Firma stellt die Erstellung und Veröffentlichung einer Werbeanzeige in Rechnung. Erscheinen soll die Anzeige in einer sogenannten „Bürgerinformation A5 Notfallinfo“.

Gefordert wird der hohe Betrag von 693,03 EUR, der sich u.a. jeweils einer Satzpauschale und Versandpauschale zusammensetzt. Bei unserer Recherche im Netz zum Druckstudio Streit s.àr.l. konnten wir in Erfahrung bringen, dass es durchaus zu Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen kommen, sofern die Rechnung nicht beachtet wird. Spätestens dann sollten sich Gewerbetreibende wehren bzw. Hilfe suchen. Die Betroffene, die uns freundlicherweise die Unterlagen zr Verfügung stellte, wehrte sich, indem Sie die Druckstudio Streit s.àr.l. aufforderte, dementsprechende Nachweise vorzulegen.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Anzeigenauftrag unbekannt

Die Gewerbetreibende nahm via Mail Kontakt zur Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig auf. Uns liegt die Email vor, die wir an dieser Stelle zitieren möchten. Sie schreibt, Zitat:

„… zur vorliegenden Zahlungserinnerung (…) liegt uns keine Rechnung vor. Bitte lassen Sie mir davon eine Kopie zukommen, um die Richtigkeit der Daten überprüfen zu können. Zum anderen fordere ich Sie auf, mir eine Kopie des Anzeigenauftrags zukommen zu lassen. Denn ich kann mich nicht erinnern, Sie beauftragt zu haben, und uns liegt auch kein Schreiben dergestalt vor.“ Zitatende.

Scan: Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021
Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021 


Klage durch Druckstudio Streit S.à.r.l.

Update Mai 2022: Aktuell liegt uns eine Klage von Druckstudio Streit S.à.r.l. gegen ein Mitglied von uns vor. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, dass er schriftlich den Auftrag für eine Anzeigenwerbung auf einem Notrufflyer für 4 Auflagen erteilt haben soll. Jede Anzeige soll einen Preis in Höhe von 321,00 EUR zzgl. Satzpauschale (149,00 EUR), Farbkosten (89,00 EUR), Versand (39,00 EUR) und Mehrwertsteuer haben - je Auflage. Vereinbart sollten insgesamt 4 Auflagen sein.

Die Klägerin gibt an, die durchgeführten Arbeiten dem Beklagten in Rechnung gestellt zu haben. Es soll keine Zahlung erfolgt sein, was daraufhin bis zur Klage führte. Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht ein Verfahren einzuleiten mit der Bitte um Klärung einer rechtlichen Frage durch gerichtliche Entscheidung, eines Rechtsverhältnisses oder der Konsequenzen aus einem Rechtsverhältnis. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Textes. Update-Ende.

Gewerbetreibende, aufgepasst: Unterlagen dringend prüfen

Es wäre eine uns durchaus bekannte Methode, von der uns viele Mitglieder berichteten. Sie erhielten laut ihren Schilderungen ein Fax oder einen Anruf, in dem nur ein sogenannter „Datenabgleich“ stattfinden sollte. Doch letztlich wurde ein neuer Vertrag geschlossen, weil unbedarft und vorschnell das eintreffende Fax-Formular unterzeichnet wurde. Das ist ein Beispiel, wie hohe Rechnungen für Anzeigen in Werbefoldern oder Einträge in Branchenbüchern entstehen können.

Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten vorgelegte Unterlage und selbstredend Verträge vor der Unterzeichnung und Rücksendung auf Herz und Nieren geprüft werden. Schulen Sie auch ggf. Ihr Personal, um unerwünschte Verträge zu vermeiden und somit Kosten zu sparen.

Hilfe bei Druckstudio Streit s.àr.l.

Fragen zu diesem Thema oder allgemein zu Inkasso? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

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Freitag, 30. April 2021

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“

Gewerbetreibende kennen das: es flattern Werbeangebote ins Haus, Angebote für unterschiedliche Werbemaßnahmen, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Uns wurde von einem Mitglied eine Offerte von einer Firma namens „Medien Concept Verlag-Service“ vorgelegt, die Werbeanzeigen in einem Druckobjekt verkauft.

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“


Medien Concept Verlag-Service: Kosten der Werbeanzeigen

Das Thema „Werbeanzeigen“ in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ ist nicht neu. Derzeit versucht der Absender Media Concept Verlag-Service mittels einer verschickten Offerte, Werbeanzeigen in Druckobjekten zu verkaufen. Der Vertrag wird erst geschlossen, sobald die Empfänger (in der Regel Gewerbetreibende) die Offerte unterschrieben zurücksenden. Als Adresse des Auftragnehmers ist „Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsum“.

Zu den Kosten. Der Nettopreis je Auflage beträgt 499 EUR, zuzüglich 199 EUR, 299 EUR Satzpauschale zzgl. Versandpauschale 34,50 EUR. Da laut der Auftragsbedingungen insgesamt 3 Auflage zu zahlen sind, kann der Rechnungbetrag deutlich höher sein, als er anfangs erscheint.

Was über den „Bürgerinformationsfolder“ bekannt ist

Einige Daten bezüglich des Druckobjekts sind den Auftragsbedingungen zu finden. Die Auftragshöhe pro Auflage beträgt 1000 Stück. Als Verteilungsgebiet bzw. Region ist nur die erste Ziffer der Postleitzahl zu erkennen. Formate sind mittels Häkchen setzen ausuwählen; es kann zwischen 50x60mm, 100x60mm und 120x50xmm gewählt werden.

Das Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ soll insgesamt 4-seitig im DinA4 gedruckt werden. Der aus einer Unterschrift resultierende Vertrag hätte eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet insgesamt 3 (kostenpflichtige) Auflagen des Werbeobjekts. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs gekündigt.

Eine Ansicht von dem Werbeobjekt fehlt, dafür ist aber eine Vorlage der zu druckenden Anzeige des angeschriebenen Vertragspartners zu sehen. Woher diese Anzeige stammt, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, muss zuvor kein Kontakt bestanden haben.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte, gehen Gewerbetreibende unter Umständen ein B2B Geschäft ein. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, ganz im Gegensatz zu Kaufverträgen, die Verbraucher in so einem Fall abschließen würden. Aus diesem Grund ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, besonders bei unaufgeforderten Angeboten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten und diese ausführlich zu prüfen.

Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021
Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Offerte von Medien Concept Verlag Service erhalten? Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbständig und haben das Schriftstück gar unterschrieben an die besagte Firma zurückgesandt? Gewerbetreibende sollten schnell reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 19. November 2020

City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag

Gewerbetreibende kennen das: via Telefon, Fax oder gar persönlich versuchen Dienstleister, kostspielige Verträge für Werbeanzeigen an den Mann zu bringen. In der Vergangenheit traten auch Unternehmen in Erscheinung, die Offerten via Fax verschicken. So auch der BCV Verlag aus der Türkei. Wird der Anzeigenauftrag bestätigt, kann eine Rechnung durch die City-Verlag24 GmbH folgen.

Titel: City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag


BCV Verlag: Retourfax bzw. Anzeigenofferte für ein Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein betroffener Gewerbetreibender legte uns eine Offerte von einer Firma namens BCV Verlag vor. Sitz bzw. genaue Anschrift des Absenders ist laut des Formulars Kilbris Sehitleri Cad. NO: 134/1/45. 35600 Konak/Izmir (TR). In diesem schriftlichen Angebot werden Anzeigenfelder für kostenpflichtige Werbenanzeigen angeboten. Diese Anzeigen sollen in einem „Bürger Info Folder“ erscheinen. Details über das Druckobjekt bleiben unbekannt.

Der Anzeigenvertrag würde sich auf ein Jahr belaufen und insgesamt drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Die Auflagenstärke soll mindestens 1.000 Stück pro Ausgabe betragen. Der Preis für ein Anzeigenfeld: 398 EUR. Hinzu kommen Kostenpunkte wie die Satz- und Farbpauschale. Gewerbetreibende, die das Schriftstück unterschrieben zurückschicken, laufen Gefahr, einen teuren Vertrag abzuschließen. Unternehmer haben bei B2B keinen Anspruch auf Widerruf.

Scan: Offerte BCV Verlag / Okt 2020
Offerte BCV Verlag / Okt 2020


Rechnung von City-Verlag24 GmbH

Wer die Offerte unterschrieben zurückschickt, könnte eine Rechnung von der Firma City-Verlag24 GmbH aus 60528 Frankfurt am Main erhalten. Das Unternehmen gibt in einem vorliegenden Schreiben bekannt, dass ein Anzeigenauftrag mit dem BCV Verlag vereinbart worden sein soll. Demzufolge berechnet City-Verlag24 GmbH die Veröffentlichung und fordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.344,44 EUR.

Neben der Rechnung beinhaltet das Schreiben auch einen Korrekturabzug der Anzeige, die in dem Druckobjekt „Bürger Info Folder“ erscheinen soll. Innerhalb von sieben Tagen sollen gewünschte Änderungen mitgeteilt werden, sonst wird die Vorlage für den Druck freigegeben.

Die Firma City-Verlag24 GmbH selbst hat aktuell keine eigene Homepage, auf der wir uns weiter über die angebotenen Dienstleistungen informieren könnten (Stand 18.11.2020).

Scan: Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020
Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020


Erfolg bei der Abwehr durch Verbraucherdienst

Weiterhin ist die City-Verlag24 GmbH aktiv. Mit der Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes gibt es jedoch Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen Forderungen zu wehren. 

Hilfe bei City-Verlag24 GmbH und BCV Verlag

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte vom BCV Verlag erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie eine Rechnung von City-Verlag24 GmbH erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 2. Oktober 2020

Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte der Firma Hellas Marketing für einen Werbeanzeigen-Auftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches erst bei Rücksendung zum Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“


Hellas Marketing: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger Info Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Hellas Marketing IKE zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Damaskinou 93, 85100 Rhodos (Griechenland). Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Hellas Marketing via Retourfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Hellas Marketing / Sep 2020
Offerte Hellas Marketing / Sep 2020


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 398,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 139,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 27,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Hellas Marketing

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Donnerstag, 19. Juli 2018

Stadt Media Verlag GmbH: Offerte und Rechnung versandt

Aktuell liegen uns eine Offerte und eine Rechnung vom Stadt Media Verlag GmbH vor. Ein Gewerbetreibender soll über 800 EUR für eine Anzeige in einem Werbeobjekt zahlen.

Titel: Stadt Media Verlag GmbH: Offerte und Rechnung versandt


Anzeigenauftrag durch Stadt Media Verlag GmbH


Gewerbetreibende sollten genau hinsehen, ehe Formular unterschrieben an eine Firmen zurück gesandt werden , zu denen zuvor aber keinerlei Geschäftsbeziehung bestand. Die Folgen könnten hohe Rechnungen und verbindliche Aufträge mit einer Laufzeiten von mehreren Jahren sein, die möglicherweise nicht einmal widerrufen werden können, da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

So ist auch bei versandten Formularen der Firma Stadt Media Verlag GmbH. So wird schriftlich Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen das Angebot (Offerte) einer Werbeanzeige in einem unbenannten und für Empfänger somit nicht einzuschätzenden „Werbeobjekt“ angeboten. Dazu muss das vorab ausgefüllte Dokument schlicht und einfach unterschrieben und zurück gefaxt werden.

Rechnung von über 800 EUR


Sollte ein Gewerbetreibender das Formular an die Stadt Media Verlag GmbH zurücksenden, kommt es zum Vertrag. Dieser soll automatisch auslaufen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. In diesem Jahr sollen zwei kostenpflichtige Auflagen erscheinen.

Uns liegt derzeit eine Rechnung der Stadt Media Verlag GmbH vor. So wird für eine Anzeige in einer „Stadtinformation“ die Gesamtsumme von 836,57 EUR verlangt. Diese Summe setzt sich aus der Anzeige selbst, den Satz-, Repro- und Auslieferungskosten zusammen. Wichtig ist dabei zu beachten: das ist eine von zwei Rechnungen, die auf Vertragspartner zukommen könnte. Das bedeutet, dass Kosten in Höhe von 1.673,14 EUR auf jene Gewerbetreibende zukommen, die das Formular zurücksenden.

Scan: Offerte Stadt Media Verlag GmbH / Juni 2018
Offerte Stadt Media Verlag GmbH / Juni 2018


Über das Unternehmen


Als deutsche „Post-Serviceadresse“ des Unternehmens Stadt Media Verlag GmbH ist 40476 Düsseldorf angegeben. Dabei hat die Firma laut der Rechnung ihren Sitz in Bulgarien in einer Stadt namens Sadanski.

Einen Eintrag im deutschen Handelsregister ist jedenfalls derzeit nicht vorhanden (Stand: 18.07.2018). Wichtig zu wissen ist auch, dass der Auftrag der Firma in keinerlei Verbindung zu evtl. bereits bestehenden Aufträgen bei uns oder anderen Firmen.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Haben Sie als Gewerbetreibender auch eine Offerte oder gar eine Rechnung von Stadt Media Verlag GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teure Werbeanzeige einem Werbeobjekt in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

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oder per E-Mail:

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Montag, 16. Juli 2018

Offerte von AK Media Reklam, Izmir

Ein Gewerbetreibender legte uns eine aktuelle Offerte der Firma AK Media Reklam für einen Anzeigenauftrag vor. Scheinbar versandte diese Firma dieses Dokument via E-Mail und wies im Text darauf hin, dass es eine telefonische Absprache zuvor gegeben haben soll. Wie sollten Gewerbetreibende auf eine solche Mail reagieren?

Titel: Offerte von AK Media Reklam, Izmir

Kein Datenabgleich, sondern Neuauftrag


„Wie telefonisch besprochen im Anhang das Dokument zur Freigabe. Bitte um Bestätigung per e-mail oder per Fax an uns“. Das ist der Text, der in einer uns vorliegenden E-Mail einer Mitarbeiterin der AK Media Reklam zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Tuna Mah. Kemalpasa Cad. NO:74/604, 35600 Izmir (Türkei). Im Anhang der Mail ist eine PDF-Datei, die auf dem ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax wirkt. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte die PDF ausfüllen und an AK Media Reklam zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büroinfo“


Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürgerinfo – Versicherungen“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren haben und insgesamt vier (!) Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: AK Media Reklam, Offerte / Juli 2018
AK Media Reklam, Offerte / Juli 2018


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 359,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 148,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 25,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Update 2019: Weiterhin Offerten an Gewerbetreibende


Auch 2019 versucht die AKMedia Reklam aus Izmir, Verträge für Druckobjekte über Werbe-Faxe abzuschließen. Wir wurden freundlicherweise durch eine Firma kontaktiert, die eine Offerte für einen Anzeigenauftrag erhielt. Viel geändert hat sich an der Aufmachung der Offerte nicht, wie man auf dem Scan erkennen kann.

Scan: AK Media Reklam, Offerte / März 2019
AK Media Reklam, Offerte / März 2019


Hilfe bei AK Media Reklam


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von AK Media Reklam erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.