Donnerstag, 25. Juni 2020

Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?

Bei dem Unternehmen Wirecard geht es derzeit hoch her: so schien der Zahlungsdienstleister durchaus als Anleger-Liebling zu gelten, welcher jedoch in der jüngsten Vergangenheit mit argen Kursverlusten zu kämpfen hatte. Im Juni 2020 kam es dann zum Schock: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstattete aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden Markus Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder von Wirecard. Darüber hinaus kam es zu einer Razzia der Geschäftsräume des Unternehmens.

Titel: Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?


Aufgrund der Umstände und der starken Kursverluste stellt sich für betroffene Anleger die Frage: Wie reagieren? Es geht um Wirecard Aktien, Derivate und Anleihen. Ob die Wertpapiere erst vor kurzem erstanden worden sind und wieweit dies eine Rolle spielt, muss durch eine Prüfung der Unterlagen beurteilt werden. Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen Mitgliedern, die in Wirecard investierten, mit Rat und Tat zur Seite.

Wirecard: Droht eine Insolvenz?


„Beyond payment – Alle Wege führen zum Erfolg“ ist der Homepage des Zahlungsdienstleisters Wirecard zu lesen. Dass nicht alle Wege zum Erfolg führen müssen, dürften die jüngsten Ereignisse rund um das Unternehmen bestätigen. Möglicherweise mit Sorge wollen die Anleger von Wirecard Aktien News bzw. Neuigkeiten zu diesem Thema erfahren. Dabei kommen dringende Fragen auf wie „Wie steht es um Schadensersatz“ oder „Droht gar eine Insolvenz und alles ist weg?“

Aktuell hat sich der Verdacht der Marktmanipulation verhärtet. Durch die Ad-hoc-Mitteilung vom Montag, in der Wirecard einräumte, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" gar nicht existent seien, berichtet die Tagesschau. Die Mitteilung "verstärkt den Verdacht, dass die bilanzielle Darstellung zu Umsatzerlösen und Vermögensgegenständen in den Geschäftsberichten 2016, 2017 und 2018 unrichtig war", erklärte eine Bafin-Sprecherin.

Wirecard-Aktie: Wie Anleger reagieren können


Viele Anleger reagieren nervös, wenn der Kurs nachgibt oder gar extrem fällt, wie es jüngst zu erleben war. Wirecard-Anleger könnten unter Umständen Verluste einfahren, doch könnte es Chancen geben, zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch bevor Hals über Kopf in der noch teilweise unklaren Lage rund um die Wirecard-Aktien entschieden wird, sollte zuvor eine Prüfung stattfinden.



Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Mitgliedern an, die dazu vorhandenen Unterlagen zu prüfen und zu beurteilen. Nach der Sichtung der Unterlagen werden die angeschlossenen Rechtsanwälte auf der Grundlage der uns übermittelten Daten eine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen sowie ggf. Handlungsalternativen aufzeigen.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Sind Sie Anleger und haben zum Beispiel Aktien von Wirecard erstanden? Sprechen Sie uns an. Wir bieten Hilfe bei Kapitalanlagen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 23. Juni 2020

KK Königliche Kunst GmbH: Erfahrungen und Bericht eines Kunden

Unser Mitglied Herr W. schloss insgesamt zwei Verträge mit der KK Königliche Kunst GmbH aus Hattingen über den Kauf der Produkte „Meisterwerke der Welt“ (1 & 2) ab. Jeweils soll eins dieser Angebote sage und schreibe 11.998,00 EUR kosten. Unser Mitglied teilte uns seine Erfahrungen mit.

Titel: KK Königliche Kunst GmbH: Erfahrungen und Bericht eines Kunden

„Meisterwerke der Welt“ für nahezu 24.000 EUR


Nicht jeden Tag erhalten wir Berichte von unseren Mitgliedern, in denen es um Kunst bzw. den Erwerb von künstlerischen Wertanlagen geht. Herr W. gab uns jedoch mit seinen Erfahrungen den Anlass dazu. Er gab uns gegenüber an, zwei Kaufverträge mit einem Handelsvertreter der Firma KK Königliche Kunst GmbH aus Hattingen abgeschlossen zu haben. Fragen über den tatsächlichen Wert der erworbenen Kunst kamen erst im Nachhinein auf. Hier der Ablauf des Geschehens:

Laut den Aussagen des Mitglieds Herr W. wurde dieser von einem Handelsvertreter der KK Königliche Kunst GmbH aufgesucht. Herr W. soll zuvor Kunde bei der Firma Bertelsmann gewesen sein, dies soll der Vertreter ihm gegenüber vermittelt haben. Herrn W. schloss bei diesem Verkaufsgespräch gar zwei Verträge über den Erwerb der Werke „Meisterwerke der Welt“ und „Meisterwerke der Welt – Edition II“ ab. Eine Wertsteigerung soll laut des Vertreters gegeben sein, berichtet unser Mitglied. Kostenpunkt je Ausgabe: 11.998,00 EUR.

Prüfung der Unterlagen warf Fragen auf


Mit dem Kauf soll Herr W. keine Echtheitszertifikate oder vergleichbare Unterlagen zur Wertbestimmung erhalten haben. Um die hohe Summe zahlen zu können, beantragte Herr W. einen Kredit auf Raten, um eine Finanzierung der neu erworbenen Werke zu sichern.

In einem nachfolgenden Schreiben an uns schilderte Herr W. den weiteren Ablauf. Er schreibt, dass in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter seiner Sparkasse Fragen bezüglich von Ratenkrediten hinsichtlich der Firma KK Königliche Kunst GmbH aufkamen. Herr W. lag demzufolge seine Unterlagen vor. Er schreibt weiter: „Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Sparkasse in Frage, ob die Reproduktionen der Meisterwerke (2 x 7 Gemälde auf Chrom Stahl) den Wert der Kreditsumme entsprechen würden.“

Über die „Meisterwerke der Welt“


Herr W. übersandt uns via Mail Eindrücke über seine erstandenen „Meisterwerke der Welt“. Als Größe der jeweiligen Bilder gab er uns gegenüber ein Format von 30 cm x 40 cm an, also ungefähr DINA3 (29,7 cm x 42,0 cm). Uns liegen drei Fotografien vor, welche die Inhalte dokumentieren. Zu sehen sind unterschiedliche Motive, wie unter anderem „Mercator“ von Frans Hogenberg und „Die Schutzmantelmadonna“, entstanden in der Werkstatt von Francisco de Zubarán.

Bei Recherchen im Internet fanden wir vergleichbare Werke, in denen ebenfalls die „Meisterwerke der Welt“ zum Kauf angeboten wurden – jedoch für weitaus weniger Kosten. Wir fanden unter anderem ein Produkt gleichen Namens mit mindestens einem gleichen Motiv für knapp 3.500 EUR.

Über KK Königliche Kunst GmbH


Das Unternehmen KK Königliche Kunst GmbH hat ihren Sitz in Hattingen, NRW. Es sind zum derzeitigen Zeitpunkt ein paar Artikel im Internet abrufbar, welche das Angebot des Geschäftsführers Kaan Ö. genauer vorstellen. Auf WAZ.de sind mehrere Beiträge über die angebotenen Dienstleistungen zu lesen. Zum einen „Königliche Kunst für Liebhaber ist made in Hattingen“ vom 08.02.2019 und „Aus Hattingen kommt eine Heilige Schrift für 29.000 Euro“ vom 24.12.2019. Geschäftsgegenstand ist laut des aktuellen Handelsregistereintrags (abgerufen am 17.06.2020): „der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit solchen aus dem medialen Bereich wie Bücher, Lexika, Schriften und der Kunst einschließlich deren Finanzierungen, Forderungsmanagement“.

Update: Eine Rückmeldung zu unserem Beitrag


Wir erhielten am 30.08.2020 eine Email zu diesem Artikel, die wir gerne an dieser Stelle präsentieren möchten. Wir zitieren:

"Mein im Mai verstorbener Onkel hat ebenfalls Werke beim gleichen Anbieter für 18 TEUR gekauft. Auch er ist als ehemaliger Buchclub Kunde in den Fokus von Firmen geraten, die sich auf Haustürgeschäfte mit Kunstobjekten spezialisiert haben. Er hat bei Firmen wie Wertkontor, Art & History, Royal History u.a. insbesondere Faksimiles aber auch Brockhaus-Serien in einem Umfang von mehr als 200 TEUR (!) gekauft. Dies haben wir aus den uns nun vorliegenden Unterlagen nachvollziehen können.
Mit anwaltlicher Unterstützung haben wir offene Forderungen in Höhe von 21 TEUR für zwei Werke abwehren können und die Werke zurück gegeben. Bemerkenswert ist auch, dass er im Mai 2019 einen Kauf nicht tätigen wollte, da er nicht liquide war. Daraufhin wurde ihm ein Kredit über 20 TEUR mit einem eff. Zins von 7% vermittelt. Der Vertragspartner DSL/Postbank hat auf meine Forderung, sich bzgl. der Zinshöhe zu rechtfertigen, nur auf die freie Gestaltung von Verträgen berufen.
Ich hoffe, die Informationen unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit."
Zitatende.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Oder haben ebenfalls einen Vertrag mit der Firma KK Königliche Kunst GmbH abgeschlossen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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Freitag, 19. Juni 2020

Media Marketing LTD Offerte: Nach einem Fax folgt die hohe Rechnung

Ein Gewerbetreibender legte uns eine Rechnung einer Firma mit Sitz in London, UK namens „Media Marketing LTD“ vor. Es handelt sich dabei um die kostenpflichtige Veröffentlichung einer Anzeige in einem „Bürger-Info“.

Titel: Media Marketing LTD Offerte: Nach einem Fax folgt die hohe Rechnung

Gewerbetreibende erhalten eine Offerte via Fax


Als Gewerbetreibender ist es keine Seltenheit, zwecks Werbung, Anzeigen und Firmeneinträgen in Verzeichnissen von diversen Firmen kontaktiert zu werden. Nun liegt uns erneut eine Rechnung einer Firma namens Media Marketing LTD vor. Scheinbar soll zuvor eine Fax-Offerte unterzeichnet zurückgesandt worden sein; so soll es zum verbindlichen Vertragsabschluss gekommen sein.

Bei einer Offerte handelt sich somit um ein unverbindliches Angebot. Die Firma mit Sitz in London (Anschrift: 7 Clitherce Road, London SW9 9DY, UK) stellt ihren Vertragspartnern eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit der Bezeichnung „Bürger-Info-Programm“, Serie MM/9-3/420 in Rechnung.

Media Marketing LTD: Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürger-Info“


Bei Unterzeichnung und Rücksendung des Faxes wird zwischen der Media Marketing LTD und dem Gewerbetreibenden ein gültiger Vertrag geschlossen. Die Kosten für ein Anzeigenfeld können immens hoch sein, hinzu kommen diverse Zusatzkosten, wie unter anderem der Versand. In der vorliegenden Rechnung sind die Kostenpunkte wie folgt aufgelistet:


  • Anzeigenpreis: 798,00 EUR
  • Satzpauschale: 129,00 EUR
  • Farbpauschale: 149,00 EUR
  • Versandpauschale: 29,00 EUR
  • Mehrwertsteuer 20%: 221,00 EUR


Laut der Rechnung ergibt dies insgesamt die Summe von 1.326,00 EUR. Der Nutzen der Anzeige in dem Druckobjekt „Bürger-Info“ ist leider nicht absehbar. Dazu fehlen die Nennungen der Verteilungsgebiete oder Proben des Druckobjekts, in welchem die Anzeige zu sehen sein soll. Gewerbetreibende sollten wissen, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, da es sich hierbei um ein B2B Geschäft handeln würde.

Scan: Rechnung / Media Marketing LTD / April 2020
Rechnung / Media Marketing LTD / April 2020


Onlineauftritt der Media Marketing LTD hat wenig Antworten


Über die Druckobjekte lässt sich wenig in Erfahrung bringen. Zwar hat die Media Marketing LTD unter der URL https://www.media-marketing24.net/ eine Webseite geschaltet, doch glänzt diese mit trivialen Marketing-Phrasen anstatt einer Übersicht der Angebot. Ein Impressum suchen Besucher auch vergebens, stattdessen ist ein Kontaktformular geschaltet. Auch eine Telefonnummer ist nicht angegeben, diese findet man jedoch auf der Rechnung.

Hilfe bei Media Marketing LTD


Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie eine Rechnung von der Media Marketing LTD erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

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Donnerstag, 18. Juni 2020

Culpa Inkasso GmbH fordert für Flirt & Date Ltd.

Wir berichteten vor kurzem über die Firma Flirt & Date Ltd. aus UK, die das Dating-Portal DeinSeitensprung.club betreibt. Jetzt liegen weitere Schreiben vor: das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart fordert die Zahlung der nicht bezahlten Dienstleistung für das besagte Online-Portal.

Titel: Culpa Inkasso GmbH fordert für Flirt & Date Ltd.

Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso


Das Inkassobüro Culpa Inkasso wird in diesem Blog nicht zum ersten Mal in Zusammenhang mit Zahlungsaufforderungen gegen unsere Mitglieder genannt. Das im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen ist dazu berechtigt, für ihre Auftraggeber bei Zahlungsverzug der Kundschaft tätig zu werden.

Aktuell wurde Culpa Inkasso von der Firma Flirt & Date Ltd. beauftragt, um noch offene Kosten für die Nutzung des Dating-Portals „DeinSeitensprung.club“ beizutreiben. Sollten Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, so sollten Sie dies nicht als Fake in die Ablage P wie Papierkorb werfen, sondern gewissenhaft prüfen.



Mehr als 400 EUR für die Nutzung eines Datingportals


Dem Empfänger der Zahlungsaufforderung wird im vorliegenden Fall vorgeworfen, sich auf dem Online-Dating-Portal „DeinSeitensprung.Club“ angemeldet zu haben. Diese Bestellung soll laut der Culpa Inkasso unter Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung mit der dazugehörigen IP-Adresse getätigt worden sein. Somit seien die Anmeldedaten nachweislich bei der Auftraggeberin gespeichert.

Da kein Widerruf innerhalb der gesetzten Widerrufsfrist erfolgt sein soll, sei die Bestellung bindend. Insgesamt wird die Summe von 460,91 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung und den Mahn- und Inkassokosten zusammen.

Sollte eine Forderung ausbleiben, so droht das Inkassounternehmen mit weiteren rechtlichen Schritten. Aus diesem Grund sollten Empfänger einer solchen Forderung diese nicht ignorieren, sondern handeln!

Scan: Culpa Inkasso GmbH / Forderung Flirt & Date Ltd. / Mai 2020
Culpa Inkasso GmbH / Forderung Flirt & Date Ltd. / Mai 2020


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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Firma Flirt & Date Ltd. oder haben Sie gar Post von Culpa Inkasso erhalten? Gerne helfen wir Ihnen mit ersten Informationen zu diesem Thema.

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Dienstag, 16. Juni 2020

DeinSystem.com – Über das Abo im „Bonus und Rabattclub“

Der Rechtsanwalt Sebastian Kipke forderte für die Anmeldung bzw. für eine in Anspruch genommene Internetdienstleistung die Zahlung noch offener Kosten. So sollen sich Empfänger der Forderung zuvor auf der Seite „DeinSystem.de“ angemeldet haben. Beinhaltet diese Zahlungsaufforderung jedoch einen Fehler?

Titel: DeinSystem.com – Über das Abo im „Bonus und Rabattclub“

Forderung von RA Sebastian Kipke


Uns liegt eine Forderung vom Rechtsanwalt Sebastian Kipke vor. Im Auftrag der Webbilling AG wird die Zahlung der Hauptforderung zzgl. von Bank- und Mahngebühren gefordert. Die Firma Webbilling AG ist mit der Zahlungsabwicklung diverser Online-Portale beauftragt, über die wir in diesem Blog bereits berichteten. In diesem Zusammenhang berichteten wir ebenfalls über auch über Schreiben des Rechtsanwalts Kipke.

Zuletzt forderte der Hamburger Anwalt eine Summe von insgesamt 113,50 EUR für die Anmeldung auf der Internetseite „deinsystem.de“. Mit der Anmeldung soll ein „kostenpflichtiger Vertrag über den Erwerb von virtueller Währung zur Nutzung“ aus der besagten Seite geschlossen worden sein. Wir wunderten uns über die URL des Bonus- und Rabattclubs. Denn die eigentliche URL der Internetseite von McLoud Solutions Limited endet wahrscheinlich auf COM und nicht auf DE.

DeinSystem.de ist nicht DeinSystem.com


Auf der Internetseite DeinSystem.de ist aktuell (Stand 16.06.2020) der Hinweis zu lesen, dass es sich bei um einen Irrtum handelt. Wir zitieren:

„Leider wurde diese Webseite Opfer missbräuchlicher Verwendung. Eine Anwaltskanzlei versendet in Bezug auf deinsystem.de Zahlungsaufforderungen. Diese Webseite hier hat jedoch nichts mit dieser Anwaltskanzlei oder anderen Parteien zu tun, die behaupten, dass Bestellungen o.ä. über deinsystem.de getätigt worden seien. Ich bitte Sie, sollten Sie betroffen sein, sich an die Polizei zu wenden. Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen und weiß auch nicht mehr als das, was mir die Polizei bei der Kontaktaufnahme gesagt hat und was ich Ihnen hier schreibe.“
Quelle: http://deinsystem.de/2020/05/achtung-missbrauch-der-domain-deinsystem-de/

Tatsächlich lassen sich bei unseren Recherchen null Ähnlichkeiten zwischen den beiden Webseiten festmachen. Auf der Webseite DeinSystem.com werden Besucher von einem Sparschwein und der Ankündigung „Deinsystem hilft sparen“ begrüßt. Viele Infos sind kaum zu erhalten, stattdessen sollen Besucher direkt Mitglied werden oder sich wenigstens einloggen. Ein Klick auf den Button „Login“ in der Fußleiste führte uns zu einer 404-Seite.

Wie könnte es zum Vertrag mit der Mcloud Solutions Limited kommen?


Laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einsehbar unter: deinsystem.com/agb.html, Stand 15.06.2020) soll es „bei einer telefonischen Verkaufsaktion gegenüber der Mcloud Solutions Limited oder einem von Ihr beauftragten Partnerunterunternehmen eine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrags über eine Mitgliedschaft im Bonus- und Rabatt Club DEINSYSTEM“ kommen.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Firma Mcloud Solutions Limited oder dem Portal „DeinSystem.com“ oder gar Post von RA Sebastian Kipke erhalten? Gerne helfen wir Ihnen mit ersten Informationen zu diesem Thema.

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Conviceany GmbH: Erfahrungen als „Endkundenmanager“ im Homeoffice

Ein Verbraucher meldete sich via Mail an uns, um uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen Conviceany GmbH zu schildern. Er wurde kurzzeitig von der Firma mit Sitz in Hernau als „Endkundenmanager“ eingestellt. Schnell wurde der Arbeitsvertrag jedoch von der Seite des Arbeitgebers aufgelöst: weil der neue Arbeitnehmer ein neues Konto bei einer Online-Bank hat. Über die kuriosen Zusammenhänge zwischen Bitcoin-Handel, WhatsApp-Arbeitsanweisungen und über ein Team bestehend aus Stock-Fotos.

Titel: Conviceany GmbH: Erfahrungen als „Endkundenmanager“ im Homeoffice

Über die Firma Conviceany GmbH aus Hernau


Im beschaulichen Hernau an der Nürnberger Straße 50 soll sich das Büro der Firma Conviceany GmbH befinden. Tätigkeitsfeld: ein Dienstleistungsunternehmen am „Puls der Zeit“, welches „aktuelle und moderne Lösungen“ für andere Unternehmen bieten soll. Na gut. Aufmerksam wurden wir auf das Unternehmen, weil sich der Verbraucher Herr G. via Mail an uns wandte. Abgesehen von trivialen Werbetexten gibt die Homepage nicht viele Informationen her. Zumindest sind zahlreiche Logos namhafter Unternehmen wie Google und PayPal unter „Unsere Kunden“ zu sehen. Ansonsten keine Beschreibung des Angebots, keine Social-Media-Tätigkeiten, kein Portfolio. Nur eins ist unübersehbar: die Firma Conviceany GmbH ist auf der Suche nach Mitarbeitern.

Zu diesem Zweck ist nicht nur Aufruf auf der Homepage zu lesen, sondern zusätzlich noch Anzeigen bei dem bekannten Portal „eBay Kleinanzeigen“ zu finden (Stand 15.06.2020). Unter anderem wurde die Tätigkeit als „Home Office Mitarbeiter“ angeboten, Stundenlohn: 15,50 EUR, Teilzeit, keine Vorkenntnisse nötig. Dieses Angebot bewog Herrn G. dazu, sich bei dem Unternehmen zu bewerben. Er wurde schnell eingestellt und erhielt die ersten Arbeitsanweisungen via WhatsApp. Und um das vorwegzunehmen: der Austausch bis zur Kündigung erfolgte ausschließlich über WhatsApp.

Zitate aus der vorliegenden Email des betroffenen Verbrauchers


Herr G. wandte sich via Email an uns. Wir zitieren daraus:

„Gestoßen bin ich auf www.Conviceany.de und habe mich über deren Homepage mich mit meinem Lebenslauf und Personalausweis (Identifizierung) beworben.
Ziemlich schnell habe ich eine Zusage erhalten (…) Die Kommunikation läuft vor der Vertragsschließung per E-Mail und darauffolgend ausschließlich per Whatsapp. Telefonischen Kontakt mache man nur in dringenden Fällen.

Bei der Einarbeitung hat man von mir verlangt, dass ich mich auf Bitpanda registriert. Bei Bitpanda handelt es sich um eine Plattform, bei denen man Kryptwährungverwaltung sowie weitere Aktionen durchführen kann. Da es sich um Kunden handele, welche auch per Kryptowährungen Geld transferieren sollen. (...)
Bei Bitpanda habe ich mich registriert, worauf der Arbeitgeber meine IBAN sowie Empfängername (Kontoinhaber) verlangt hat und fragte mich zudem, ob ich Internetbanking betreibe. (Der Verbraucher hatte aufgrund eines Umzugs ein neues Konto bei einem Online-Banking-Anbieter eröffnet, Anmerkung der Redaktion)
(...)
Sodann artikulierte der Herr, dass die BaFin keine neuen Bankverbindung akzeptiere und das Konto sechs Monate alt sein müsse sowie die Kunden Volksbanken und Sparkassen bevorzugen würden. (...)
Als ich die Frage stellte, ob man nicht per Telefon weiter kommunizieren könne, sagte er nur bei Notfällen und wurde immer stutziger (…) Leider hat er das Gespräch beendet.“

Woher kommen die Fotos und gibt es ein Registergericht in Hernau?


Aufgrund der Email schauten wir uns die Homepage der besagten Firma an, um uns selbst ein Bild zu machen. „Unsere Experten stehen Ihnen mit Ihrem Fachwissen zur Seite“, heißt es auf der Seite „Team“ der Conviceany GmbH . Dort sind bei unserem Besuch (Stand 15.06.2020) viele Foto-Porträts zu sehen, welche scheinbar die Beschäftigten der Firma darstellen sollen. Eine kurze Recherche über die Bildersuche ergab, dass die dargestellten Bilder, inklusive die des Geschäftführers, scheinbar von anderen Webpräsenzen stammen.

Viele Informationen über das Unternehmen werden Besuchern der Seite derzeit nicht präsentiert. Im Vordergrund scheint die Suche nach neuen Mitarbeitern zu sein. Uns ist bei unserer Recherche noch etwas aufgefallen: im Impressum (Stand: 15.06.2020) ist zwar keine HRB-Nummer zu finden, aber dafür eine Nummer eines „Registergerichts Hernau“. Laut unserer Kenntnis existiert kein Registergericht in Hernau, Firmen aus dieser Stadt sind oft beim Amtsgericht Regensburg gemeldet. Mögen wir in dieser Angelegenheit falsch liegen, so bitten wir vorab um Nachsicht.

Kein Konto, kein Job?


Uns liegen Screenshots des WhatsApp-Dialogs zwischen Herrn G. und einem Sascha K. von der Conviceany GmbH vor, die den Ablauf belegen. Sascha K. kündigt das Arbeitsverhältnis, weil Herr G. kein Konto bei einer der „gängigen“ Banken führt. Natürlich war davon in der Stellenausschreibung keine Rede, das dies eine Bedingung für eine Beschäftigung sei.

Wir vom Verbraucherdienst erhielten in den vergangenen Monaten schon einmal Meldungen über vergleichbare Stellenangebote, in denen Home-Office-Mitarbeiter gesucht wurden, die dann ebenfalls ihre privaten Kontodaten zur Verfügung stellen sollten. In einem Fall sollten Home-Offe-Mitarbeiter im Zuge ihrer Beschäftigung für eine Firma aus NRW "zu Testzwecken" ein Konto mit den eigenen Daten eröffnen.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Firma Conviceany GmbH? Waren Sie auch als „Endkundenmanager“ o.ä. für das Unternehmen tätig? Teilen Sie uns Ihre Berichte über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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