Freitag, 31. Juli 2015

Kaffeefahrt | Käserei aus Holland | Welche Erfahrungen machten Sie?

Kaffeefahrt | Käserei aus Holland | Welche Erfahrungen machten Sie?

Eine nicht näher beschriebene „Käserei aus Holland“ verschickt auch dieses Jahr wieder vielversprechende Einladungsschreiben für eine sogenannte Kaffeefahrt, die als Gewinnmitteilung getarnt sind, an unzählige Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Haben Sie auch ein solches Schreiben ohne exakten Firmennamen, genauer erläuterten Anschrift und sowie mit einem Telefonanschluss in Ihrem Briefkasten gefunden?

Kaffeefahrt „Käserei aus Holland“ aus „Postfach 12 65“ in „28802 Brinkum“?


Der unbekannte Absender für die Einladung der Kaffeefahrt verweist lediglich auf das „Postfach 12 65“ und dem Ortsnamen „28802 Brinkum“, einer niedersächsischen Gemeinde aus dem Kreis Leer. Umso verführerischer wirbt dagegen das Einladungsschreiben für diese Kaffeefahrt von der „Käserei aus Holland“ um die potentiellen Kaffeefahrt-Teilnehmer.

Kaffeefahrt: Anschreiben von der Käserei aus Holland vom 27.07.2015
Anschreiben | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Kaffeefahrt: Brief Mitglied Herr K. | Käserei aus Holland | 27.07.2015
Brief Mitglied Herr K. | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Unser Mitglied Herr K. schickte uns das vorliegende Einladungsschreiben von der „Käserei aus Holland“ zu


Herr K., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. aus dem Ruhrgebiet, erhielt ebenfalls ein Schreiben von der „Käserei aus Holland“, die in Wirklichkeit aus Niedersachsen stammt. Daraufhin schrieb dem Herr K. dem Verbraucherdienst e.V. einen Brief um uns vor diesem Kaffeefahrt-Anbieter zu warnen. Wir sind unserem Mitglied sehr dankbar, dass dieser sich so energisch für den Verbraucherschutz einsetzt. Er schreibt in seinem Brief an unserem Verein, dass er uns in allen Belangen unterstütze und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gerne zur Verfügung stehen würde. Denn das Schreiben von der „Käserei aus Holland“ wirbt nicht nur mit einer kostenlosen Verköstigung von holländischem Käse, wie in der Einleitung zu lesen ist:

„… sicher ist es Ihnen auch aufgefallen, dass die Kosten für Milchprodukte und Käse in den letzten Monaten angestiegen ist. Die Käserei ist seit Jahren für Qualität und günstige Preise bekannt und möchte sich auf diesem Wege bei Ihnen vorstellen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie als Kunde eines großen Deutschen Versandhändlers zu einer kostenlosen Verköstigung der Käserei eingeladen sind.“,

lädt die namenlose „Käserei aus Holland“ für ein „paar schöne Stunden“ die gutgläubigen Verbraucher – in der Mehrzahl unbedarfte Rentner und Senioren – zu Ihrem Ausflug an einem unbekannten Ort ein, der in Wirklichkeit eine Werbefahrt – so die andere Bezeichnung für eine Kaffeefahrt - ist. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.
Kaffeefahrt: Antwortkarte von der Käserei aus Holland vom 27.07.2015
Antwortkarte | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Zwei Freunde, Bekannte und Familienmitglieder von Herrn K. können auch an der Kaffeefahrt teilnehmen


Aber das ist noch nicht alles, was die angebliche „Käserei aus Holland“ den Kaffeefahrt-Teilnehmern in dem vorliegenden Einladungsschreiben verspricht. Denn der Angeschriebene kann auch „zwei Freunde, Bekannte, Familienmitglieder“ zu der versprochenem Kaffeefahrt mitnehmen. Unser Mitglied Herr K. soll dazu noch von der „Käserei aus Holland“ reichlich beschenkt werden, obwohl er nur zu ein Einladungsschreiben aus „Postfach 12 65“ und „28802 Brinkum“ erhalten hatte.

Wird ein 19 Zoll LCD-Fernseher von der „Käserei aus Holland“ verschenkt?


Neben einem 19 Zoll LCD-Fernseher inklusive Transportverpackung verspricht das Einladungsschreiben für die Kaffeefahrt, deren Destination in dem Schreiben nicht bekannt gegeben wird, mit einem großen Warenkorb bestehend unter anderem aus:

„250 Gramm Butter“, „6 große XXL Eier“, „500 Gramm Leerdamer“, „1 Liter Johannisbeerwein“, „500 Gramm Vollkornbrot“, „2 Liter Apfelsaft“, „300 Gramm Roquefort“, „0,7 Liter Jenever“, „250 Gramm Camembert“, „500 ml Honig“ und „750 Gramm Parmaschinken“.

Sofortgewinn über 650 EUR? Geschenk über 298 EUR? 8 tägiger Sonnenurlaub? Hochwertige Espressomaschine für Paare / Ehepaare?


Neben dem versprochenem Fresskorb mit einer „Sofort-Abgabe-Garantie“ soll bei einem „Holländischen Frühstück“ unser Mitglied Herr K. einen Sofortgewinn über 650 EUR, ein hochwertiges Geschenk über 298 EUR sowie einen „8tägigen Sonnenurlaub“ auf Kosten der namenlosen „Käserei aus Holland“ am Montag, dem 17. August 2015, erhalten. Paare bzw. Ehepaare sollen zusätzlich zu diesen Produkten und Gewinnen eine hochwertige Espressomaschine inklusive Porzellantassen von der „Käserei aus Holland“ erhalten. Auf der beigelegten Antwortkarte soll unser Mitglied Herr K. nur noch seinen Abfahrtstermin und seine Haltestelle (zum Beispiel „Essen-Kupferdreh, am Kupferdreher Markt“) ankreuzen und mit 0,45 EUR frankiert an die „Käserei aus Holland“ schicken.

Verführerisches Angebot von der „Käserei aus Holland“ für „umsonst“? Oder? Mitnichten! Denn bei diesem Schreiben, das an unzählige Haushalte im Ruhrgebiet und in ganz Deutschland verschickt wird, handelt es sich um eine gewöhnliche Werbeverkaufsfahrt mit einer anschließenden Verkaufs-Show, indem die typischen Kaffeefahrt-Produkte (wie zum Beispiel überteuerte Nahrungsergänzungsmittel) durch einen psychologisch geschulten Verkäufer an den Mann oder an die Frau gebracht werden sollen.

„Käserei aus Holland“ ist kein Wohltätigkeitsverein für deutsche Konsumenten!


Denn auch die sogenannte „Käserei aus Holland“ hat nichts und rein gar nichts – also auch keinen LCD-Fernseher oder eine wunderschöne 8tägige Sommerreise – an Verbraucher, die mit einer „analogen“ Postwurfsendung angeschrieben worden, zu verschenken. Ebenfalls macht dieses Einladungsschreiben für eine Kaffeefahrt einen recht unseriösen Eindruck, da der genaue Firmenname der sogenannten „Käserei aus Holland“ sowie deren exakte Firmenadresse dem Teilnehmer nicht genannt wird. Nachdem die ahnungslosen Kaffeefahrt-Opfer in „Rattenfängermanier“ im Reisebus eingesammelt wurden, landet anschließend der ahnungslose Reisende irgendwo in der „Walachei“ möglicherweise eventuell bei dubiosen Gaunern und Bauernfängern, die in einem nicht näher beschriebenen Gasthaussaal überteuerte Produkte dem Reisenden anbieten. Interessanterweise wird in dem vorliegenden Einladungsschreiben unserem Mitglied kein Reiseziel für diese „Kaffeefahrt“ genannt. Der Mitreisende wird von der „Käserei aus Holland“ dabei vollends im Dunkeln gelassen, wohin die Kaffeefahrt überhaupt gehen soll.

Abzocke? Schlimmstenfalls können Sie in eine Kostenfalle über mehrere Tausend Euro geraten!


Schlimmstenfalls können Sie bei einem Einkauf auf solch einer Ausflugsfahrt in eine böse Kostenfalle über mehrere Tausend Euro geraten, wenn Sie dort einkaufen. Es ist außerdem fraglich, welche Art von Erholung sie als Kaffeefahrt-Mitreisender auf einer solchen Verkaufsveranstaltung von der „Käserei aus Holland“ mit einem psychologisch geschulten Verkäufer in einem überfüllten Saal während dieser beworbenen Einkaufs- bzw. Werbefahrt haben. Verbraucherdienst e.V. berichte bereits ausführlich über den Kaffeefahrt-Anbieter „Räucherkate“ aus Vechta, der auch deutschlandweit Einladungsscheiben an Haushalte verteilt.

Welche Erfahrungen haben Sie als Mitreisender bei der Kaffeefahrt von der „Käserei aus Holland“ gesammelt?


Haben Sie auch ein solches Einladungsschreiben von der nicht näher genannten „Käserei aus Holland“ erhalten? Gerne würden wir Ihre Erfahrungen während einer sogenannten Kaffeefahrt mit dieser „Käserei“ aus dem niedersächsischen Brinkum erfahren. Welche einschlägigen Erfahrungen machten Sie mit anderen Kaffeefahrt-Anbietern? Teilen Sie uns diese bitte mit. Gerne berichten wir auch über andere Anbieter aus der Kaffeefahrt-Branche. Wenn Sie einen Überblick die Geschäftsgebaren bei einer Kaffeefahrt erhalten möchten empfiehlt Verbraucherdienst e.V. folgenden Beitrag, den wir vor einiger Zeit verfassten. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert am Telefon oder per E-Mail


Haben Sie Schwierigkeiten mit der nicht näher erläuterten „Käserei aus Holland“ bekommen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne am Telefon oder per E-Mail.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Lesen Sie zudem weitere Berichte über Kaffeefahrten:

"Räucherkate sagt Danke" - Abzocke?

Kostspielige Werbefahrt


Deutsches Branchenmagazin S.L.U. | Branchenbuch | www.dbm-online.com

Und wieder ein neues Online-Branchenbuch von den Kanaren: www.dbm-online.com von der spanischen Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U.!

Deutsches Branchenmagazin S.L.U. | Branchenbuch | www.dbm-online.com


„Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“?


Mit dem vielversprechenden Werbespruch „Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“ wirbt das spanische Unternehmen auf der Homepage www.dbm-online.com für die kostenpflichtigen Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.
 Diese werden mittels eines Cold-Call-Anrufs an die deutsche Unternehmerin oder den deutschen Unternehmer gebracht. Dabei wird allerdings oft in dem manchmal hektischen Geschäftsalltag jedoch von dem Gewerbetreibenden übersehen, dass auch am Telefon (per Fernabsatzvertrag § 312b) ein rechtskräftiger Vertrag mit dem Branchenbuch von der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. zustande gekommen ist.

Deutsches Branchenmagazin S.L.U. stammt aus „Calle Teobaldo Power 1 Puerto 111 35100 San Bartolome de Tirajuna Las Palmas“


Der Selbstständige hat dann allerdings bei einer Beauftragung eines Branchenbucheintrags einen in Deutschland rechtskräftigen Vertrag am Telefon mittels Bandaufzeichnung (als Nachweis für den Abschluss) mit der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. aus „Calle Teobaldo Power 1 Puerto 111 35100 San Bartolome de Tirajuna Las Palmas“ abgeschlossen. Obwohl es sich hierbei um eine spanische Firma aus der spanischen Sonderzone ZEC („Zona Especial Canaria“) westlich der marokkanischen Küste Afrikas handelt, sollen deutsche Gewerbetreibende zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Portal www.dbm-online.com bewegt werden.

„Branchen Neueintragung unter dbm-online.com Laufzeit 6 Monate“ für 298 EUR netto


Das Branchenbuch mit dem Online-Portal www.dbm-online.com wird mittels inzwischen in Deutschland verbotenem Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) sowie mit einer anschließender Bandaufzeichnung durch ein zweites Telefongespräch in Deutschland vertrieben. Durch diese umstrittene Verkaufsmethode sollen Neueinträge für das Branchenbuch aus Spanien generiert werden. Für eine sogenannte „Branchen Neueintragung unter dbm-online.com Laufzeit 6 Monate“, die eventuell nutzlos ist, soll der Angerufene 298 EUR (laut § 10 AGB sind die angegebenen Preise Nettopreise) zahlen. Der abgeschlossene Vertrag ist „mit einer automatischen Verlängerung laut fernmündlichen Vertrag“ verbunden. Der Nettobetrag über 298 EUR soll auf ein Konto der Santander Bank (BIC: BSCHESMMXXX) von dem Zahlenden zeitnah überwiesen werden.

Kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U.


Allerdings gibt es bei den abgeschlossenen Verträgen mit der spanischen Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. einen bösen Haken. Denn laut § 12 und § 13 BGB ergebe „sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da das Deutsches Branchenmagazin S.L.U. ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“

Gerne informiert Sie der Verbraucherdienst e.V. am Telefon oder per E-Mail, sollten Sie einen kostenpflichtigen Eintrag in das Branchenbuch aus San Bartolome de Tirajuna Las Palmas abgeschlossen haben. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Verbraucherdienst e.V. informiert über Branchenbücher von den Kanaren


Wir berichteten im der Vergangenheit schon über etliche kostenpflichtige Branchenbücher von den Kanarischen Inseln. Dabei ist die Vorgehensweise für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in der Regel identisch, sofern es sich bei der Vermarktung um einen Cold-Call-Anruf mit anschließender Bandaufzeichnung handelt. Verträge mit Gewerbetreibenden werden auch mittels Korrekturfax abgeschlossen. Je nach Betreiberin des Branchenbucheintrags variiert die Vorgehensweise hinsichtlich eines rechtskräftigen Vertragsabschlusses mittels Fernabsatzvertrag. Hier ist eine kleine Auswahl aktueller zum Teil noch aktiver Branchenbücher aus dem Königreich Spanien.

Oertlicher Telefonbuchverlag S.L.U.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/09/oertlicher-telefonbuchverlag-s.I.u.html

DBV Online S.C.P.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/09/dbv-internet-branchenbuch.html

Gesellschaft für Webdesign S.L.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/07/gesellschaft-fur-webdesign-sl.html

Tele Medien Verlag
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/06/branchenbuch-telemedien-verlag.html

Gewerbeverlag Online
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/05/gewerbeverlag-online.html



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 29. Juli 2015

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Flirt Fever kündigen

Lust auf einen heißen Flirt? Am besten vom heimischen Rechner aus? Es geht kaum leichter, als sich bei einer Online-Flirtbörse anzumelden, um Gleichgesinnte zu finden. Auf Flirt-Fever (www.flirt-fever.de) ist das möglich; auf dieser Flirtbörse kann man einen Benutzernamen registrieren, um unter diesem Pseudonym zu flirten, was das Zeug hält. Doch wer nach einer gewissen Laufzeit vergisst, seinen Zugang zu kündigen, erlebt sein blaues – und kostspieliges - Wunder.

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Kostspieliges Flirten im Abo


Flirt-Fever: Nach dem Test-Abo wird es teuer


Dem Verbraucherdienst e.V. liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München vor. Die Kanzlei vertritt die Mandantin Presbyte Media GmbH, die das Flirt Portal www.flirt-fever.de betreibt. Laut der zweiten Seite – den „Informationen zur Forderung der Prebyte Media GmbH“ – ist die genannte Firma „Betreiber eines der großen deutschsprachigen Chat & Flirt Portale“. Gefordert werden insgesamt 130,10 EUR, wobei darauf hingewiesen wurde, dass eine „vereinbarte Kontoabbuchung“ nicht möglich war. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

In der Forderung von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte sind zahlreiche Zusatzinformationen für den Verbraucher ersichtlich. Es wird der bestehende Vertrag samt Abonnement erläutert und eine Belehrung hinsichtlich Datenmissbrauchs. Zusätzlich wird eine Option auf Ratenzahlung gewährt. Doch wie konnte es überhaupt zu diesem Abo kommen?

Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


„Jetzt kostenlos anmelden!“ – Flirten mit Folgen


Wer auf www.flirt-fever.de einen Benutzernamen anlegt und sich somit registriert, schließt ein Test Abo ab. Dieses Abonnement hat eine Dauer von 14 Tagen und kostet 1,99 EUR. Kostenlos sind nur die Anlegung eines Nutzernamens und die Registrierung bei der Flirtbörse.
Dieser Testzugang benötigt einen kostenpflichtigen Nachrichten-Service, der als „Servicegebühr“ berechnet wird. Nach den zwei Wochen können die 1,99 EUR gezahlt werden, wobei das Versäumnis einer Kündigung einen direkten Wechsel zum „10-Wochen-Paket“ zur Folge hat. Dieses Zehn-Wochen-Abonnement kostet wöchentlich 14 EUR; Gesamtpreis 140 EUR für zehn Wochen Flirten auf Flirt-Fever.

Wer die AGB und die „Verbraucherinformation“ auf der Homepage von Flirt-Fever ignoriert, könnte also schnell in ein Abo geraten, wenn er die kostenpflichtigen Funktionen, wie zum Beispiel das Übersenden von Nachrichten an andere Nutzer des Flirt-Portals, nutzen möchte. Eine Nutzung einer Flirtbörse ohne die Möglichkeit, Kontakt zu anderen aufzunehmen, erweist sich nicht als geeignete Grundlage für einen Flirt. Erst recht, wenn man nach versäumter Zahlung statt Flirt-Botschaften und Liebesbriefen ein Schreiben der Rechtsanwälte wie Auer Witte Thiel erhält.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei Abofallen


Singles auf Partnersuche tappen leider häufig in die Abofalle. Demzufolge berichten wir in einem weiteren Artikel dieses Blogs über Flirtbörsen. Dort werden Möglichkeiten beschrieben, wie Sie sich auf Online-Portalen für Singles schützen können. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.
Für alle weiteren Fragen haben wir unser Verbrauchertelefon für Sie eingerichtet. Dort informieren wir betroffene Flirt-Fever Nutzer und Verbraucher zu dem Themen Online-Dating und Flirtbörse.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



Cold Call verboten | Verbraucherdienst e.V. verurteilt die Praxis mit den unerlaubten Werbeanrufen

Seit dem Jahr 2009 sind unerwünschte Werbeanrufe (Cold Calls) verboten. Sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer dürfen mit Cold Calls nicht mehr belästigt werden. Viele Cold Calls werden mit Gewerbetreibenden geführt, um kostenpflichtige Branchenbucheinträge mittels Bandaufzeichnung abzuschließen. Der vorliegende Artikel soll jedoch die vielfältigen Maschen der unerlaubten Werbeanrufe bei Verbrauchern beleuchten.

Cold Call verboten | Verbraucherdienst e.V. verurteilt die Praxis mit den unerlaubtem Werbeanrufen


Unerwünschte Werbeanrufe sind seit dem Jahr 2009 verboten


Im Jahr 2009 änderte der deutsche Gesetzgeber die Handhabung mit dem sogenannten Cold Call. Bis zu diesem Jahr wurden unerlaubte Werbeanrufe auch als erfolgreiches Marketingkonzept von diversen Unternehmen gebraucht. Heutzutage ist allerdings ein Cold Call-Anruf kein Kavaliersdelikt mehr, denn hohe Geldstrafen bis zu 300.000 EUR können seit dem Jahr 2013 wegen verbotener unerwünschter Telefonanrufe verhängt werden. Trotz dieser hohen Strafen blüht weiterhin das Geschäft mit der unerwünschten Telefonwerbung (Cold Call) in Deutschland. Auch dieses Jahr werden noch mehrere Tausend Verbraucher durch einen nicht vorher beauftragten Telefonverkäufer angerufen, der Ihnen anschließend ungefragt ein Produkt oder eine Dienstleistung am Telefonhörer verkaufen möchte. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Branchenbuch-Anbieter nutzen oft den verbotenen Cold Call-Anruf


Das Ziel eines verbotenen Cold-Call-Anrufs ist in der Regel der Abschluss eines Fernabsatzvertrags (§ 312b BGB) durch den Verkauf eines möglicherweise überteuerten Produktes oder einer fragwürdigen Dienstleistung. Ein Beispiel für solch eine Dienstleistung wäre ein Branchenbucheintrag, der per Cold Call samt anschließender Bandaufzeichnung am Telefon vertrieben wird. Der Haken bei so einem Vertrag ist für dem Gewerbetreibenden jedoch, dass diesem in der Regel nicht widersprochen werden kann. Auch wenn ein Verbraucher einen Vertrag mit einem Branchenbucheintrag abschließt, wird dieser anschließend wie ein Gewerbetreibender behandelt.

Legen Sie Ihr Telefon bei einem verbotenen unerwünschten Werbeanruf auf


Wenn Ihnen ein Schnäppchen oder ein großer Gewinn am Telefon per Cold Call versprochen wird kann es sich um einen Fall von Gaunerei und Bauernfängerei handeln. Auch wenn dem Verbraucher die per verbotenem Cold Call versprochene Botschaft zuerst sehr erfreulich erscheint, sollten die Finger davon gelassen werden. Arglose Verbraucher laufen sonst Gefahr, in die Fallen der Gauner und Bauernfänger zu tappen. Als aufgeklärter Verbraucher ist es immer sinnvoller, das Telefon aufzulegen, sofern Sie von einem verbotenen Cold Call-Gespräch belästigt werden.

Cold Call vom Energieversorger


Eine weit verbreitete Masche - hinsichtlich eines verbotenen Cold Call-Anrufes - ist, wenn ein unbekannter Anrufer angibt, dass er bei einem bekannten Energieversorger arbeiten würde. Das Ziel dieses Anrufers ist jedoch nicht die Beratung des Verbrauchers, sondern der eilige Tarifwechsel des angerufenen Konsumenten. In der Regel entpuppt sich später der am Telefon bestellte Vertrag als eine böse Kostenfalle. Denn anstatt dem Verbraucher einem günstigeren Tarif zu verkaufen ist dieser dann meist teurer. Dazu stammt der neu abgeschlossene Vertrag noch von einem anderen Energieunternehmen. Erst wenn die schriftlichen Vertragsdokumente mit der Post an den neu eingetragenen Kunden verschickt werden, fällt der „Schwindel“ des Cold Call-Verkäufers auf.

Cold Call für eine Zeitschriften-Testlieferung


Seien Sie immer misstrauisch, wenn Ihnen am Telefon mittels verbotenen Cold Call eine kostenlose Testlieferung für ein Zeitschriftenabonnement angeboten wird. In der Regel wird bei der versprochenen Testlieferung dem angerufenen Verbraucher nicht gesagt, dass sich dieses später als ein teures Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnement entpuppt. Eine Kündigung des entstandenen Vertrags hinsichtlich einer Zeitung oder einer Zeitschrift ist in der Regel nur nach deren AGB – zum Beispiel nach ein oder zwei Jahren Bezug - möglich. Der Konsument bzw. der Verbraucher ist dann leider in eine Kostenfalle getappt.

Cold Call vom selbsternannten „Datenschützer“


Manche selbst ernannte „Datenschützer“ machen sich die Angst der Konsumenten vor unerlaubter Telefonwerbung zunutze, indem diese meist fragwürdigen Unternehmen mit einem „Datenzentralregister“ und dem dazugehörigen „Schutz“ davor am Telefon werben. Wird allerdings am Telefon ein rechtskräftiger Vertrag mit dem meist arglosen Verbraucher abgeschlossen, ist es dann oft schon zu spät. Auf jeden Fall sollten Sie Ihr Telefon auflegen, wenn Sie einen verbotenen Cold Call-Anruf wegen der angeblichen Entfernung von Telefonwerbung erhalten haben. Rechnungen und / oder  Mahnungen bei Nichtzahlung, die auch schon einmal mehrere Hundert Euro betragen können, werden dann bei einer möglichen Nichtzahlung zu Ihnen nach Hause geschickt. Die am Telefon angebotene Dienstleistung des Cold Call-Verkäufers ist häufig nicht für den angerufenen Verbraucher nachvollziehbar.

Cold Call wegen möglichen Gewinn


Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen ein Anrufer mittels verbotenen Cold Call die direkte Auszahlung eines möglichen Gewinns verspricht. Werden für die angebliche Auszahlung Ihres Gewinns Ihre geheimen Daten für Online-Banking verlangt, sollten Sie sofort Ihren Hörer auflegen. Denn in der Regel existiert der versprochene Gewinn des Anrufers nicht. Ein Gewinn ist grundsätzlich nicht mit einer Vorauszahlung des Gewinners verbunden. Wenn Sie trotzdem Ihre intimen Daten einem Fremden am Telefon bekannt geben, kann im schlimmsten Fall Ihr Konto leer geräumt werden.

Cold Call wegen Ihrer Online-Banking-Daten


Zurückhaltung Ihrerseits ist angesagt, wenn Sie ein vermutlich gefälschtes Schreiben von Ihrer Bank in Ihrer Post gefunden haben. Darin wird angekündigt, dass Ihre persönlichen Zugangsdaten bezüglich Online-Banking via Cold Call überprüft werden sollen. Sollte sich einige Zeit später der angebliche Bankmitarbeiter bei Ihnen melden, ist es wichtig, diesem Unbekannten keine persönlichen Zugangsdaten für Ihre Bankgeschäfte zu übermitteln. Ein seriöser Bankmitarbeiter von Ihrer Bank ruft Sie niemals am Telefon via Cold Call bei Ihnen an um anschließend Ihre Telefon-PIN, Online-PIN und / oder TANs (Transaktionsnummern) zu erfragen. Denn der Bankangestellte von Ihrer Bank hat Ihre Daten als Kunde bzw. als Verbraucher schon längst vorliegen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. kann bezüglich der zahlreichen Cold Call-Praktiken kontaktiert werden


Es ist immer empfehlenswert, sich bei Ihrer Bank sich zu melden, wenn Dritte – zum Beispiel via verbotenem Cold Call – an Ihre persönlichen Online-Banking-Daten gelangt sind. Lassen Sie Ihre Telefon-Banking-PIN oder andere wichtige Daten sofort ändern. Verbraucherdienst e.V. kann ebenfalls von Verbrauchern, die in eine böse Kostenfalle mittels eines Cold Call-Anrufs getappt sind, kontaktiert werden. Verbraucher können uns gerne am Telefon bzw. mittels E-Mail kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 28. Juli 2015

Ebay Kleinanzeigen | Betrug, was tun?

Haben Sie schon einmal ein Produkt auf dem Kleinanzeigen-Portal von Ebay verkauft? Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden - doch was tun? Auf dem vermutlich größten Flohmarkt im weltweit verfügbaren Internet warten in der Regel viele Schnäppchen auf den Käufer. Seien Sie als Verkäufer vorsichtig vor unseriösen Käufern sowie vor gefälschten E-Mails aus dem Ausland.

Ebay Kleinanzeigen Gaunerei | Vorsicht vor unseriösen Käufern und gefälschten E-Mails


Betrug - Vorsicht vor unseriösen Käufern auf dem Ebay Kleinanzeigen-Portal


Vorsicht! Auf dem bekannten Ebay Kleinanzeigen-Portal tummeln sich leider auch unseriöse Käufer, die vom Ausland auf den deutschen Seiten des Einkaufsportals aus agieren. Verbraucherdienst e.V. als auch die Verbraucherzentrale Sachsen warnen deshalb vor Betrug und dubiosen Käufern auf der bekannten Ebay Kleinanzeigen-Plattform, die gutgläubigen private Verkäufer über das Ohr hauen wollen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

In der Freien Presse wird ein konkreter Fall mit der sogenannten Ebay Kleinanzeigen-Gaunerei thematisiert. So ist dort zu lesen:

„Über die Kleinanzeigen-Seite von Ebay hat der Dresdner das fast fabrikneue Toshiba-Gerät eingestellt - in der Hoffnung, 330 Euro dafür zu bekommen. Doch dann schreibt eine nette Dame aus England und bietet 400 Euro, plus 30 Euro für den Versand per DHL nach London.“

Transaktion von 430 Euro für das Notebook sind von der Scotia-Bank anvisiert


Wenig später kommt eine gefälschte E-Mail von der Scotia Bank. Die Freie Presse: „Daraufhin landet am 7. April um 9.06 Uhr eine E-Mail der Scotia-Bank in seinem Postfach. Betreff: "Zahlungszusicherung". Darunter steht, dass eine Transaktion über 430 Euro auf das angegebene Konto avisiert sei. Der Betrag werde dann gutgeschrieben, wenn das Paket angekommen ist. Die Sendungsnummer solle er der Bank mitteilen "Irgendwie erschien mir das mysteriös. Die interessierten sich auch gar nicht für den genauen Zustand des Notebooks.“ Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/MULTIMEDIA/Grosse-Abzocke-bei-Ebay-Kleinanzeigen-artikel9206221.php


Was tun bei unseriösen Käufern aus dem Ausland


Dass unseriöse Handelsplattformen im Internet existieren, ist leider nichts Neues. Allerdings häufen sich ausgerechnet auf der populären Ebay Kleinanzeigen-Plattform Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei, die mit gefälschten E-Mails auf die Verkäufer von teuer angebotenen Waren abzielt. Seien Sie vorsichtig, wenn sich Interessenten aus dem Ausland (zum Beispiel wie oben beschrieben) für Ihre angebotene Ware melden und einen bedeutend höheren Kaufpreis, als der auf der Ebay-Kleinanzeigen-Plattform von Ihnen ausgelobt wurde, anbieten. Auch wenn ein höher erzielter Verkaufpreis in der Regel wegen des erzielten Gewinns verführerisch ist, sollte der private Verkäufer dennoch die Finger davon lassen, denn dabei kann es sich schlimmstenfalls um eine böse Falle, sprich Betrug, handeln, um umsonst an Ihre angebotene Ware zu kommen.

Vorsicht vor einer gefälschten E-Mail von der Scotia Bank


In der Regel läuft die Kommunikation zwischen einem Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform und einem Verkäufer aus den Ausland auf elektronischen Wege statt. Sollten Sie allerdings eine gefälschte E-Mail von einer sogenannten „Scotia Bank“ erhalten haben, dass eine Transaktion Ihres Geldes für Ihr verkauftes Produkt auf das Konto des Käufers „anvisiert“ sei, sollten bei Ihnen auf jeden Fall die Alarmglocken läuten. Denn der Geldbetrag werde dem Käufer erst von der Bank gutgeschrieben, wenn das verkaufte Produkt beim Käufer eintrifft.

Kein Geld für Ihre verschickte Ware


Der Verkäufer erlebt im Nachhinein eine böse Überraschung, wenn Sie die verkaufte Ware nach dem Erhalt dieser gefälschten E-Mail verschickt haben. Von dem erhofften Geldbetrag für Ihr im Internet angebotenes Produkt können Sie dann leider nur noch träumen. Denn mit Ihrem vorher verschickten Paket haben Sie Ihr „verkauftes“ Produkt einen Gauner und Bauernfänger aus dem Ausland überlassen, ohne dass Sie einen Euro-Cent dafür von dem angeblichen Käufer erhalten.

Gauner und Bauernfänger sind mit ihren Lügengeschichten sehr einfallsreich


Gauner und Bauernfänger, die den Verkäufern auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform das Geld aus der Tasche ziehen wollen, gehen bei Ihrer Arbeit äußerst kreativ vor. Oft wird – wie uns Verbraucher immer wider berichten – eine erfundene Lügengeschichte dem ahnungslosen Verkäufern erzählt, damit die Gauner und Bauernfänger die zum Teil hochwertige Ware des Anbieters praktisch für „lau“ erhalten. Wie schon oben im Text erwähnt, werden die Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform in der Regel mit vielversprechenden zum Teil unrealistischen Verkaufspreisen in die Falle gelockt.

Ebay Kleinanzeigen vereinen auf deren Homepage übersichtliche Hinweise und Ratschläge für Käufer sowie Anbieter. Sollten Sie auf dem Kleinanzeigen-Portal Handel betreiben, lohnt sich ein Blick auf die Sicherheitshinweise. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Ebay Kleinanzeigen: Seien Sie skeptisch bei unbekannten Kunden aus dem Ausland


Da das Fälschen von betrügerischen E-Mails heutzutage ein „Kinderspiel“ für die Gauner und Bauernfänger ist sollten Sie auf jeden Fall bei elektronischer Post aus dem Ausland von unbekannter Herkunft immer skeptisch sein. Die geplante Transaktion mit dem Verkauf der Ware vorher abbrechen um anschließend einen anderen seriösen Käufer für das angebotene Produkt zu finden?

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V. möglich


Sollten Sie allerdings an einen unseriösen Käufer geraten sein und Ihre verkaufte Ware schon ins Ausland verschickt haben, informiert Sie gerne der Verbraucherdienst e.V. aus Essen über Betrug bei Ebay Kleinanzeigen. Per Telefon bzw. über E-Mail kann unser bundesweit tätiger Verein kontaktiert werden.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Verlag für die deutsche Wirtschaft AG | Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM)

Eine letzte Mahnung für die Fachzeitschrift „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM) vom "Verlag für die deutsche Wirtschaft AG" aus Bonn hat Verbraucherdienst e.V. aus Essen im Juli 2015 vorliegen.

„Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ | QM | Letzte Mahnung für Fachzeitschrift

„Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ wirbt mit einem kostenlosen Test-Paket


Mit dem Motto „Qualität steigern - Kosten senken - QM-Bewusstsein schärfen“ wirbt der Verlag BWRmedia („Verlag für die deutsche Wirtschaft“) aus der Bundesstadt Bonn für diese Fachzeitschrift. Auf der Homepage für die Zeitschrift „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM) wirbt der „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ mit einem sogenannten kostenlosen Test-Paket. Wird von dem Interessenten das Internet-Kontaktformular mit den persönlichen Daten von dem Gewerbetreibenden ausgefüllt, kann jedoch schnell ein kostenpflichtiges Abonnement entstehen, sofern dieses Probeabo nicht rechtzeitig gekündigt wird. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abofalle? 19,90 EUR plus 1,93 EUR Versandkosten für eine Ausgabe der Fachzeitschrift


Auf der Webseite für die Fachzeitschrift heißt es: „Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Anruf, Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich 33-mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“, zum günstigen Preis von nur 19,90 € pro Ausgabe zzgl. 1,93 € Versandkosten und MwSt. Der Bezug gilt für ein Jahr, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich. Der Gesamtpreis wird nur dann fällig, wenn Sie uns vor Ablauf Ihres Gratis-Tests keine Kündigung per Telefon, Fax oder E-Mail mitteilen“. (Quelle: https://www.bwrmedia.de/produkte/details/qualitaetsmanagement-im-produzierenden-unternehmen-aktuell/)

Letzte Mahnung - Verlag für die Deutsche Wirtschaft - QM - Qualitätsmanagement
Letzte Mahnung | Verlag für die Deutsche Wirtschaft | 22.07.2015

Letzte Mahnung für „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM)


Da allerdings unser Mitglied nicht rechtzeitig für die kostspielige Fachzeitschrift „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM) zahlte, verschickte der „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ aus Bonn dem Gewerbetreibenden eine letzte Mahnung. Der geforderte Zahlbeitrag in der letzten Mahnung beträgt 189,93 EUR. Dieser Geldbetrag sei für den Gewerbetreibenden sofort fällig. Der „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ droht in der vorliegenden Mahnung dem Selbstständigen mit der Einschaltung eines Inkassounternehmens, sollte auch diese wieder ignoriert werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Ärger mit dem „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“?


Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem abgeschlossenen Abonnement für die Zeitschrift „Qualitätsmanagement im produzierenden Unternehmen“ (QM)? Den Verbraucherdienst e.V. können Sie wegen einer Mahnung von dem „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ für diese Fachzeitschrift. am Telefon oder per E-Mail kontaktieren. Apropos – unser Verein berichte bereits im Juni 2015 über Rechnungen und Mahnungen für die Fachzeitschrift „Führung aktuell“ vom „Verlag für die deutsche Wirtschaft AG“ aus der Bundesstadt Bonn.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 27. Juli 2015

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

Verbraucherdienst e.V. informiert zurzeit über eine Mahnung von der City Inkasso GmbH für das Branchenbuch „www.wofindo.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien. Bei diesem Branchenbucheintrag handelt es sich möglicherweise eventuell um eine nutzlose Dienstleistung, die an Gewerbetreibende per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) vertreiben wird.

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

City Inkasso GmbH als Rechtsdienstleister und Inkassofirma für die Gesellschaft für Webdesign S.L.


Obwohl die Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der spanischen Ferieninsel Mallorca aus dem Ort Santa Ponsa kommt führt die City Inkasso GmbH aus Frankfurt am Main die ausschließliche Korrespondenz mit dem Gewerbetreibenden aus Deutschland. Wird der geforderte Geldbetrag für den Branchenbucheintrag nicht innerhalb von sieben Tagen von dem Gewerbetreibenden überwiesen, tritt die City Inkasso GmbH für die Gesellschaft für Webdesign S.L. als Inkassofirma auf.Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Rechnung von Gesellschaft für Webdesign S.L. - wofindo.com
Rechnung | Gesellschaft für Webdesign S.L. | 06.08.2014

599 Euro netto (724 Euro brutto) für Premiumeintrag in „www.wofino.com“


Der per unerlaubten Werbeanruf und anschließender Bandaufzeichnung verkaufte Premiumeintrag in „ww.wofindo.com“ kostet dem Gewerbetreibenden für sechs Monate 599 Euro netto (724 Euro brutto) inklusive automatischer Verlängerung. Der fällige Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Sparkasse Köln / Bonn überwiesen werden.

Forderungsangelegenheit - City Inkasso - wofindo.com
Forderungsangelegenheit | City Inkasso GmbH | 31.10.2014

City Inkasso GmbH droht in der Mahnung mit der Einreichung einer Klageschrift


Da der Gewerbetreibende allerdings keine Zahlung an die Gesellschaft für Webdesign S.L. leistete droht die City Inkasso GmbH in der vorliegenden Mahnung dem Gewerbetreibenden. Dort ist zu lesen:

„… da auf unsere letzte Mahnung noch keine Zahlung eingegangen ist, haben wir uns mit unserem Auftraggeber Gesellschaft für Webdesign S.L. www.wofindo.com hinsichtlich der Einreichung einer Klageschrift bei zuständigen Amtsgericht in Verbindung gesetzt. Vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gewährt Ihnen unser Auftraggeber eine letzte Frist zur Ausgleichung der offenen Forderung.“

City Inkasso GmbH treibt für die Gesellschaft für Webdesign S.L. bei


Die City Inkasso GmbH fordert für den Branchenbucheintrag in das Online-Portal „www.wofino.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. einen Gesamtbetrag über 955,85 Euro. Dieser hohe Geldbetrag soll innerhalb einer festgelegten Frist für den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag überwiesen werden.

City Inkasso GmbH ist eine seriöse Inkassofirma


Bei der City Inkasso GmbH handelt es sich um eine Inkassofirma, die im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen von dieser Firma sollen sehr ernst genommen werden, da es sich bei dieser Forderung nicht um Gaunerei und Bauernfängerei handelt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Lesen Sie einen weiteren Artikel zu City Inkasso GmbH hier:
Wiedersehen mit City Inkasso GmbH - infokomfort.de

Kontaktmöglichkeit bezüglich Gesellschaft für Webdesign S.L. sowie über die City Inkasso GmbH


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag in www.wofindo.com von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der Ferieninsel Mallorca. Bedenken Sie, dass ein abgeschlossener Vertrag von dem Gewerbetreibenden nicht widersprochen werden kann. Sie können uns gerne am Telefon oder per E-Mail über eine mögliche Anfechtung eines Vertrag mit der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Post aus 35100 Fernando | Medien Verlagsgesellschaft

Mit einer letzten „Zahlungsaufforderung vor Inkassoverfahren“ droht die Medien Verlagsgesellschaft aus Fernando, einer Siedlung nördlich von Playa del Inglés. In diesem Schreiben werden über 450 EUR gefordert. Doch wofür eigentlich?

Medien Verlagsgesellschaft - 35100 Fernando


Zahlungsaufforderung für unbekannte Dienstleistung aus Fernando


Verbraucherdienst e.V. liegt ein fragwürdiges Schreiben einer Medien Verlagsgesellschaft aus 35100 Fernando vor. Dieses Unternehmen fordert von einem unserer Vereinsmitglieder einen satten Gesamtbetrag von 459,87 EUR. Die Zahlungsaufforderung soll die „Letzte“ vor einem „Inkassoverfahren“ darstellen. Leider wird aus der Forderung nicht ersichtlich, welche Dienstleistung eigentlich stattgefunden haben und vor allem bezahlt werden soll. Mit Fragen über Fragen wand sich das Vereinsmitglied an unseren Verein für Verbraucherschutz, um etwas über diese mysteriöse Forderung herauszufinden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Die Zahlungsaufforderung der Medien Verlagsgesellschaft besteht auf „sofortigen Ausgleich“ der offenen Gesamtforderung von 459,87 EUR. Die Summe setzt sich zusammen aus 299,00 EUR für einen „Leistungszeitraum von 05/2015 bis 06//2016“ und zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühren - samt Zinsen.

Letzte Zahlungsaufforderung vor Inkassoverfahren - Medien Verlagsgesellschaft
Zahlungsaufforderung | Medien Verlagsgesellschaft | 19.06.2015


Medien Verlagsgesellschaft – Parallelen zu anderen Branchenbüchern?


Die Medien Verlagsgesellschaft gibt als Adresse das „Einkaufszentrum Prisma Nr. 222-228, 35100 Fernando“ an. Laut unseren Recherchen existiert dort kein Einkaufszentrum mit diesem Namen, wobei es allerhand andere Shopping Malls in der Gegend zu geben scheint. Fernando liegt nördlich von Playa del Inglés, von dort aus bereits ein Branchenbuch mit ähnlichen Namen – Gewerbeverlag Online – per Cold Call Gewerbetreibende kontaktierte. Besteht die Möglichkeit, dass es sich um eine ähnliche Masche handelt?

Wenn es sich um eine ähnliche Methode handeln sollte, fehlt jedoch eine Internetadresse für ein Online-Branchenbuch auf der Zahlungsaufforderung. Das war bei Gewerbeverlag Online aus Playa del Inglés der Fall. In dem Schreiben der Medien Verlagsgesellschaft stellt sich demnach die Frage, welche Dienstleistung überhaupt in Rechnung gestellt wird. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung von Medien Verlagsgesellschaft erhalten?


Der geforderte Geldbetrag soll auf ein Konto der Deutschen Bank überwiesen werden. Doch die genannten Kontodaten – BIC: BSABESBBXXX - verweisen auf ein spanisches Konto. Als Kontaktmöglichkeit ist eine Email-Adresse angegeben, die auf dem französischen Mail-Provider Caramail liegt. Als Telefonnummer hingegen eine Nummer aus Frankfurt am Main.
Sollten Sie eine solche Zahlungsaufforderung der Medien Verlagsgesellschaft aus 35100 Fernando erhalten haben, hat Verbraucherdienst die passenden Informationen parat. Informieren Sie sich mittels eines Anrufs oder einer Email.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

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Freitag, 24. Juli 2015

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Im Jahr 2014 gab es circa 970.000 Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei. Deutschlandweit bekannt wurde in jüngster Zeit Severeino Seeger, der „Deutschland Sucht Den Superstar“-Sieger, der Rentnerinnen um ihr Vermögen gebracht haben soll. Gaunereien und Bauernfängereien können jedoch jeden Verbraucher – von jung bis alt, von arm bis reich - treffen. Dabei spielt das Alter des Getäuschten heutzutage keine bedeutende Rolle mehr, denn nicht nur Senioren und Rentner sind von Gaunerei und Bauernfängerei betroffen.

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Vielfältige Tricks von Gaunerei und Bauernfängerei


Die Tricks der Gauner und Bauernfänger sind meist vielfältig und oft sehr gut ausgefeilt. Oft bemerkt das Opfer erst einige Zeit später, dass er getäuscht wurde. Von Romance-Scamming bis hin zu Abofallen und sogar Warenbetrug reicht die weite Palette der Täter, die mittlerweile auch im Internet unterwegs sind. Verbraucherdienst e.V. informiert hier allgemein über die zahlreichen Tricks der leider recht zahlreichen Gauner und Bauernfänger. Wir möchten mit diesem Beitrag nur die recht zahlreichen Tricks und Maschen aufzeigen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Bauernfängerei durch Romance-Scammer auf Dating-Portalen


Mit dem professionellen Vortäuschen einer Liebesbeziehung auf einem Dating-Portal – dem sogenannten Romance-Scamming - geraten viele Verliebte ungewollt in eine böse Falle. Gerade wenn der Internet-User gerade verliebt ist und somit auf „Wolke sieben“ schwebt nutzen viele Romance-Scammer mit gefälschten Fake-Profilen ihre Opfer skrupellos aus, indem falsche Gefühle dem anonymen Gegenüber anonym im Internet vorgetäuscht werden. Schlimmstenfalls verlangt ein Romance-Scammer in einem Dialog auf einem Dating-Portal von seinem Opfer eine hohe Geldsumme von mehreren Tausend Euro. Wird allerdings der geforderte Geldbetrag – zum Beispiel über internationalen Bargeldtransfer - von dem verliebten und getäuschten Opfer bezahlt meldet, sich der Täter nicht mehr bei dem Verliebten.

Vorsicht vor der „Nigeria Connection“ oder bei unseriösen Ebay-Kleinanzeigen


Inzwischen machen Bauernfänger Kasse, indem sie das weltweit verfügbare Internet nutzen. Entfernungen von mehreren Tausend Kilometern oder weit entfernte Kontinente sind nur einen Klick von uns entfernt. So existiert zum Beispiel die Masche mit der Vorzahlung von gutgläubigen Verbrauchern. Bei dieser Masche, die auch als sogenannte „Nigeria Connection“ deutschlandweit bekannt wurde, handelt es sich um einem Geldtransfer ins Ausland (vorwiegend nach Schwarzafrika) auf dubiose Konten. So ist zum Beispiel immer Vorsicht geboten, wenn Vorkasse von dem Verbraucher geleistet werden soll und der Verkäufer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Die Nichtlieferung der gekauften und vorher durch den Kunden bezahlten Ware findet häufig bei Ebay statt. Insbesondere sind Kunden bei den Ebay-Kleinanzeigen betroffen, da dieses Portal einige Sicherheitsmängel hinsichtlich des Käuferschutzes besitzt.

Bauernfängerei mit gefälschten Inkassoschreiben


Skrupellose Gauner und Bauernfänger nutzen oft fingierte Inkassoschreiben um an das sauer verdiente Geld ihrer Opfer zu gelangen. Inzwischen ist die Gaunerei mit fragwürdigen Inkassoschreiben leider kein Einzelfall mehr. Mit gefälschten Schreiben versuchen die unbekannten Täter, die sich als angebliche Inkassofirmen ausgeben, an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Oft soll dabei das in dem Inkassoschreiben geforderte Geld auf ein rumänisches, bulgarisches oder türkisches Konto überwiesen werden. Übrigens – Seriöse Inkassofirmen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Dieses Register können Sie auch im Internet aufrufen. Ein Klick genügt und Sie wissen Bescheid, ob das Inkassoschreiben unseriös oder seriös ist.

Öffnen Sie keine PC- oder Smartphone-Anhänge unbekannter Herkunft


Ebenfalls sollten Verbraucher niemals unbekannte Anhänge öffnen, die mit dem PC oder dem Smartphone zugeschickt wurden. Sollten Sie dennoch einen unbekannten Anhang unbeabsichtigt geöffnet haben könnten sich im schlimmsten Fall gefährliche Trojaner oder Viren darin enthalten. Diese herunter geladenen Trojaner oder Viren können u. a. die auf dem PC oder auf dem Smartphone gespeicherten Bankdaten des unbedarften Verbrauchers auslesen. Bei der nächsten Telefonrechnung oder bei dem nächsten Bankauszug folgt dann meist eine böse Überraschung. Dann ist nämlich schlimmstenfalls Ihr gesamtes Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Bauernfängerei mit dubiosen Gewinnversprechungen von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern


Verbraucherdienst e.V. kennt auch die Gaunerei von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern bzw. die Bauernfängerei mit der Vorauszahlung. Dabei werden dem Opfer oft hohe Gewinnversprechen am Telefon von dubiosen Call-Center-Mitarbeitern versprochen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, muss allerdings das angerufene Opfer – meist sind es unbedarfte und blauäugige Rentner und Senioren - in Vorkasse treten. Denn der hohe Gewinn – meist ein teures Luxusauto – soll von der dubiosen Firma nur mit einer vorher erfolgten Geldüberweisung ausgehändigt werden. Zahlt der angebliche „Gewinner“ den von den Call-Center-Mitarbeitern geforderten Betrag, ist jedoch sein Geld weg. Und der von dem Angerufenen erhoffte große Gewinn – das Luxusautomobil – kommt, wie uns Verbraucher berichten, in der Regel nicht.

Kennen Sie auch den Enkeltrick?


Oder kennen Sie den sogenannten Enkeltrick? Bei dieser Masche ruft ein vermeintlicher „Enkel“ bei dem älteren Mitbürger an. Der Anrufer erzählt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befände. Aus diesem Grund bräuchte der Anrufer, der sich als der Enkel des Angerufenen ausgibt eine hohe Summe Geld. Wurde das von dem Betrüger geforderte Geld anschließend von einem Mittelsmann an der Haustür abgeholt, ist das betrogene Opfer schon dem Täter auf dem Leim gegangen. Von dem angeblichen Enkel hört das ahnungslose Opfer in der Regel nichts mehr. Eine hohe Geldsumme – die das Enkeltrickopfer bezahlt hat – ist dazu noch in die Hände von Gaunern und Bauernfängern gelangt.

Vertrauen Sie nicht sofort an Ihrer Haustür klingelnde Handwerker


Ebenfalls ist es– nicht nur für ältere Mitbürger – wichtig, sich einem „Fremden“, der sich auch als Handwerker oder als Vertreter ausgibt, nicht auf Anhieb zu vertrauen. Denn wenn ein Vertreter oder ein Handwerker ungefragt vor Ihrer Tür stehen sollte und für eine fragwürdige Dienstleistung eine hohe Geldsumme verlangt hilft es meist weiter, wenn Sie zuerst misstrauisch sind. Oft hilft es schon weiter, wenn Sie den Unbekannten, der an Ihrer Haustür klingelt, ausweisen lassen. Oder rufen Sie bei der angeblichen Firma an, die den Auftrag mit der Vorkasse erteilt haben soll.

Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Kontodaten am Telefon oder im Internet preis


Verbraucherdienst e.V. aus Essen rät auch vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. So kann es für Sie als Verbraucher sehr gefährlich werden, wenn Sie unbedacht Ihre persönlichen Daten am Telefon Unbekannten preisgeben. Ihre persönlichen Kontodaten wie die IBAN oder die BIC bzw. Ihre eigene Kreditkartennummer sollten Sie auf jeden Fall keinem unbekannten Dritten ohne Weiteres am Telefon oder im Internet weitergeben. Denn die Gauner und Bauernfänger sind „scharf“ auf Ihre persönlichen Daten. Seien Sie alarmiert, wenn Sie laut Anrufer Ihre persönlichen Daten im Internet oder am Telefon preisgeben sollen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Im Internet wird in der Regel Verbrauchern nichts geschenkt


Bitte bedenken Sie: In der Regel wird nichts verschenkt. Sofern Sie kein kostenloses Infomaterial bei einer seriösen Institution geordert haben, stellt das Word-Wide-Web zum Teil eine übergroße Verkaufsplattform dar, in der sich leider auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. So ist es nicht verwunderlich, dass einige Betrüger mit angeblich kostenlosen Angeboten Verbraucher in die Falle locken. Zum Beispiel werden Konsumenten mit Kochrezepten in eine überteuerte Abofalle gelockt.

Sind Sie ein Opfer vom Gaunerei und Bauernfängerei geworden?


Sind Sie in ein Opfer einer unseriösen Masche geworden? Den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten in so einem Fall aufzusuchen ist sinnvoll. Denn wir betreuen im Mitgliederauftrag schon seit einigen Jahren Verbraucher, die Opfer von Gaunern und Bauernfängern geworden sind. Sollten Sie durch eine Masche betrogen worden sein, teilen Sie uns diese mit. Denn nur mit der Hilfe von geprellten Verbrauchern können wir erfolgreich im Verbraucherschutz für unsere Mitglieder tätig sein. Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder per E-Mail bestehen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Kaffeefahrt | Räucherkate "sagt Danke" | Abzocke?

Die Firma „Räucherkate“ aus niedersächsischen Vechta verschickt auch dieses Jahr wieder zahlreiche Gewinnschreiben mit Einladungen zu Kaffeefahrten an unzählige bundesdeutsche Haushalte.  Die Zielgruppe an einer Kaffeefahrt von der „Räucherkate“ sind in der Mehrzahl unbedarfte und gutgläubige Rentner und Senioren. Handelt es sich hierbei um Abzocke?



„Räucherkate sagt Danke“ – Kaffeefahrt mit kostenlosen Räucherfisch und einen Gewinn von 800 EUR?


„Die Räucherkate sagt Danke“ – mit diesem Slogan wirbt das Unternehmen aus Niedersachsen, wie Verbraucher uns immer wieder berichteten. Mit einem geschenkten Fernseher, einen kostenlosen und prallgefüllten Warenkorb mit Butter, Räucherfisch, Wein, Kräuterlikör, einem „Gutsherren-Schinken“ sowie einem Gewinn über 800 EUR Bargeld - damit lockt die „Räucherkate“ für die Teilnahme an einer sogenannten Kaffeefahrt mit diesem Unternehmen. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abzocke? Ausflug mit der „Räucherkate“ ist in Wahrheit eine Werbefahrt zu einer Verkaufsveranstaltung


Angeblich sollen die versprochenen Gewinne, die die „Räucherkate“ ihrer Zielgruppe – gutgläubigen und blauäugigen Rentnern und Senioren – anpreist, schon „bereit stehen“. Wird anschließend die ausgefüllte Antwortkarte, die der Einladung von der „Räucherkate“ beiliegt, ausgefüllt und abgeschickt, wartet meist einige Tage später der agile Rentner in aller Früh auf den Reisebus von der „Räucherkate“ an einer Haltstelle, der ihn zu der versprochenen „Ausfahrt“ mit dem versprochenen Riesengewinn und den vielen kostenlosen Waren mitnimmt. Dieser kostenlose Ausflug von der „Räucherkate“ entpuppt sich allerdings wenig später als eine sogenannte Kaffeefahrt, die in der Regel eine Werbefahrt mit einer Verkaufsveranstaltung ist.

Anstatt eines kostenlosen „Fresskorb“ zuerst eine steile Verkaufsveranstaltung in einem Gasthof


Doch anstatt den gutgläubigen Rentnern zu einem schönen Tagesausflug zu verhelfen, hält der Reisebus nach einer recht kurzen Reisezeit an einem unbekannten Gasthof, wo die „Räucherkate“ in einem angemieteten Saal erst einmal eine langwierige Verkaufsveranstaltung abhält. Ein psychologisch bestens geschulter Verkäufer preist in dieser sterilen „Arbeitsatmosphäre“ eines Saales in einem Wirtshof zuerst überteuerte Produkte an, die woanders (zum Beispiel im Einzelhandel) nur einen Bruchteil des Kaffeefahrtpreises kosten. Von dem kostenlosen „Fresskorb“ als auch von den erhofften Gewinnen von 800 EUR ist zunächst nichts zu sehen. Erst, wenn dementsprechend viele Teilnehmer die überteuerten Produkte gekauft haben, könnte die Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ weitergehen.

Abzocke mit fragwürdigen Produkten mit pharmakologischer Wirkung?


Während sogenannten Kaffeefahrten werden – wie uns Verbraucher immer wieder berichteten – Produkte feilgeboten, die der Gesundheit der meist älteren Teilnehmer dienen sollen. Oft sind es sogenannte Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel ohne großen Zusatznutzen. Denn oft ist die Gesundheit der Kaffeefahrt-Teilnehmer – in der Regel Rentner bzw. Senioren - angeschlagen. Der psychologisch geschulte Verkäufer auf einer Verkaufsveranstaltung bei einer Kaffeefahrt preist dabei die immer heilende und gesundheitsfördernde Wirkung der einzelnen Produkte an, die er in der Regel nicht richtig medizinisch beweisen kann. So besitzen zum Beispiel die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel, die auf  Kaffeefahrten vertrieben werden, keine oder eine sehr geringe pharmakologische Wirkung. Denn dann müssten diese „vielversprechenden“ gesundheitsdienenden Produkte, die bei einer sogenannten Kaffeefahrt angeboten werden, verschreibungspflichtig sein und in der Apotheke verkauft werden.

Produkte über 1.500 EUR werden oft auf Kaffeefahrten mit der „Räucherkate“ erworben


Aber zurück zur Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“! – Das Unternehmen verschickt einmal im Jahr Einladungen zu einer „Ausflugsfahrt“ mit einem vollmundigen Gewinnversprechen und kostenlosen Waren im ganzen Bundesgebiet. Am Ende einer Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ musste ein Teilnehmer einen hohen Geldbetrag von mehr als 1.500 EUR für ein Nahrungsergänzungsmittel, für eine Vermittlungsgebühr für eine angeblich gewonnen Reise sowie für ein gewonnenes Handy bezahlen. Zum Beispiel entlarvte sich das angeblich gewonnene „Senioren-Notfall-Handy“ von der „Räucherkate“ einige Tage später als ein „stinknormaler“ 24-Monatsvertrag vom einen „x-beliebigen“ Telefonanbieter.

Der große Haken bei dem versprochenen Gewinn über 800 EUR


Dazu haben die versprochenen Geschenke von der „Räucherkate“ noch einen größeren Haken. Die attraktiven Geldgewinne von 800 EUR existieren bei einer Kaffeefahrt nämlich nicht, da es sich lediglich um ein sogenanntes Gewinnversprechen mit einer Gewinnübergabe handelt. Ein eindeutiger Satz, dass der teilnehmende Rentner diesen Geldbetrag tatsächlich gewonnen hat, ist dem Einladungsschreiben von der „Räucherkate“ nicht zu entnehmen. Also einfacher gesagt– den versprochenen Gewinn über mehrere Hundert Euro gibt es überhaupt nicht!

Geschenke auf Kaffeefahrten sind meist Billigwaren aus Fernost von wenigen Euro-Cent


Die „attraktiven“ Geschenke, die auf einer Kaffeefahrt verschenkt werden, entpuppen sich in der Regel als schlecht hergestellte Billigwaren aus ostasiatischer Produktion. Diese werden jedoch von den Käufern immer wieder durch die gekauften überteuerten Produkte (zum Beispiel die Nahrungsergänzungsmittel) mitfinanziert. Ebenso verhält es sich mit den verschenkten Lebensmitteln, die nach dem Ende der für den Verkäufer finanziell erfolgreichen Verkaufsveranstaltung an die „ausgelaugten“ Kaffeefahrt-Reisenden verteilt werden. In der Regel handelt es sich bei den verschenkten Lebensmitteln um billig eingekaufte Postenware, die meist nur wenige Euro-Cent den Veranstalter im Einkauf gekostet hat.

„Die Räucherkate sagt Danke“ – Kaffeefahrten mit „Räucherkate“? Nein Danke!


Bei einem Einkauf auf einer Verkaufsveranstaltung bei einer Kaffeefahrt zahlen Sie in der Regel viel mehr als im normalen Einzelhandel oder im Internet. Die angebotenen Produkte auf einer Kaffeefahrt mit der „Rächerkate“ sind dazu noch in der Regel noch überteuert und in der Qualität nicht zu empfehlen.

Kaffeefahrt-Anbieter „Räucherkate“ hat nichts zu verschenken!


Kein Anbieter auf einer Kaffeefahrt – also auch die Firma „Räucherkate“ aus Niedersachsen – hat etwas zu verschenken. Ganz zu schweigen von dem hohen Geldgewinn oder einen großen „Fresskorb“ mit Lebensmitteln aller Art. Eine per Infopost verschickte Einladung zu einer sogenannten Kaffeefahrt ist immer mit einer Gewinnübergabe an einen unbekannten Ort – meist ein unbekannter Gasthof – und einer kostenlosen Abholung mit einem gemieteten Reisebus verbunden. Das Einladungsschreiben mit den großen Gewinnversprechen und vielen versprochenen Sachpreisen ist in der Regel eine namentlich an Sie adressierte Postwurfsendung. Dadurch soll eine „intime“ Vertrauensbasis zwischen dem Kaffeefahrt-Anbieter und dem Angeschriebenen suggeriert werden. Seien Sie deshalb immer skeptisch bei einem Einladungsschreiben hinter dem sich nur ein unbekannte Postfach- oder eine Auslandsadresse ohne Telefonnummer oder Internetadresse – wie bei dem Anbieter „Räucherkate“ - verbirgt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Welche Erfahrungen hatten Sie mit der „Räucherkate“?


Welche Erfahrungen haben Sie auf einer Verkaufsveranstaltung während einer Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ gemacht. Haben Sie auch ein überteuertes und vielleicht sogar unnützes Produkt auf der Werbefahrt erworben? Wir können Sie bezüglich Kaffeefahrten des Anbieters „Räucherkate“ informieren? Gerne können Sie uns am Telefon oder per E-Mail kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Oktoberfest 2015 | Wucher-Wiesn | Vorsicht vor gefälschten Tischreservierungen!

„O'zapft is“ - Am 19. September 2015 startet das Oktoberfest. Besucher des weltweit größten Volksfests sind vor Wucher auch auf der Wiesn nicht geschützt. Eine Maß Bier (über zehn Euro) oder ein Brathendl auf sind auf dem Oktoberfest auch im Jahr 2015 teuer. Aber es geht auch noch kostspieliger, zum Beispiel wenn ein Tisch in einem Festzelt für mehrere Personen im Internet bestellt wird. Gerät der „Wiesn-Besucher“ dann jedoch an unseriöse Verkäufer, die gefälschte Reservierungen auf diversen Online-Plattformen anbieten, ist nicht nur die Freude auf das Oktoberfest in diesem Jahr verflogen. Denn es droht auch ein finanzieller Totalverlust.

Oktoberfest 2015 | Wucher-Wiesn | Vorsicht vor gefälschten Tischreservierungen!


„O'zapft is“ - Tischreservierung kostet 10.589 EUR brutto zuzüglich der Versandkosten bei einem seriösen Anbieter


So kostet zum Beispiel im Internet bei dem seriösen Online-Anbieter „Tab Ticketbrocker“ (www.oktoberfest-tischreservierungen.de) am 01.10.2015 (einem Donnerstagabend) ein 20er-Doppeltisch im Paulaner- Festzelt „Winzerer Fähndl“ atemberaubende 10.589 EUR brutto zuzüglich der üblichen Versandkosten. Die Tischreservierung mit dem Reservierungsschreiben und den Einlassbändchen/ -karten für 20 Personen, die das Festzelt zwischen 17.30 Uhr und circa 22.30 Uhr besuchen dürfen, beinhaltet auch einen Verzehrgutschein für zwei Mass Bier sowie ein halbes Hendl pro Person (siehe Screenshot). Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Oktoberfest 2015 | Wucher-Wiesn | Oktoberfest-Tischreservierungen.de Screenshot
Screenshot | Oktoberfest-Tischreservierungen.de | 20.07.2015

„Tab Ticketbrocker“ ist nicht der einzige Anbieter mit Wucher-Preisen


Laut des Bild-Artikels vom 16.07.2015 warnen die Wiesn-Wirte schon länger vor einer „Wucher-Wiesn“, sofern es unter anderem auch um Tischreservierungen in diversen Online-Portalen geht. Das Unternehmen „Tab Ticketbrocker“ (www.oktoberfest-tischreservierungen.de) ist jedoch nicht die einzige Firma im Internet, die den „Wiesn-Wucher“ absichtlich in die Höhe treibt und Tische in diversen Oktoberfest-Zelten zu Wucherpreisen verkauft.

Vorsicht! Gefälschte Tischreservierungen für die großen Festzelte!


Andere Ticketagenturen – aber auch zum Beispiel private und nicht immer seriöse Anbieter bei eBay – bieten ebenfalls Tischreservierungen für das Oktoberfest 2015 zu Wucherpreisen an. Bei den Reservierungen zu den „Wucher-Wiesn-Preisen“ sollte auf jedem Fall von dem Käufer bedacht werden, dass nicht alle Händler seriös sind. Denn viele Tischreservierungen für die Festzelte sind im Internet auch für das Oktoberfest 2015 gefälscht. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Käufern von gefälschten Tischreservierungen fürs Oktoberfest 2015 ereilt nicht nur ein großer finanzieller Verlust


Kunden, die sich trotz den „Wiesn-Wucher-Preisen“ eine gefälschte Tischreservierung erwoben haben und sich trotz der hohen Preise auf Ihre Mass Bier und Ihr halbes Brathendl im Festzelt mit hohem Promifaktor bei typisch bayerischer Volksmusik freuen, droht ein hoher Verlust. Nicht nur, dass ohne gültige Reservierung bzw. ohne eines gültigen Bons ein Wiesnbesuch abgesagt werden muss. Es muss auch ein hoher monetärer Verlust, der in die Tausender gehen kann, finanziell verkraftet werden.

Verbraucherdienst e.V. kann bietet allgemeine Informationen zu Tischreservierungen beim Oktoberfest 2015


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 23. Juli 2015

Inkasso | Wiedersehen mit City Inkasso GmbH | infokomfort.de

Bereits im Jahre 2013 berichtete Verbraucherdienst e.V. über Zahlungsaufforderungen durch das Inkasso-Unternehmen City Inkasso GmbH. Aktuell fordert das Inkassobüro aus Frankfurt im Auftrag von Marc-Aurel Cravide Rodrigues doGiro, infokomfort.de

Inkasso | Wiedersehen mit City Inkasso GmbH | infokomfort.de

Ein Basiseintrag ins Branchenbuch für mehr als 900 EUR


Es geht um einen Gesamtbetrag in Höhe von 929,31 EUR für einen Branchenbucheintrag auf dem Portal www.infokomfort.de. Die City Inkasso GmbH fordert diese Summe in einer Zahlungsaufforderung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt. Als Auftraggeber für diese Forderung wird „Marc-Aurel Cravide Rodrigues doGiro www.infokomfort.de“ genannt. In diesem Online-Branchenbuch gibt es die Möglichkeit, ein „Paket“ namens „Basiseintrag“ zu erwerben, welches eine Laufzeit von 6 Monaten aufweist. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Auffällig: Laut Impressum ist ein gewisser Jens Henrik Nielsen für den Inhalt verantwortlich. Bei unseren Recherchen stießen wir auf seinen Namen auch auf dem Branchenbuch „tellmeo“, über das wir vor kurzem auch berichten durften. Stöbert man noch weiter im Archiv unserer Beiträge findet sich der Betreiber ausgerechnet bei einem Artikel über City Inkasso GmbH – für Auskunft XL SL. Anscheinend ist Herr Nielsen ein fleißiger Mann. Seine uns bekannten Branchenbücher haben alle nur einen Makel: sie sind nicht suchmaschinenoptimiert und deshalb unter Umständen für den Kunden wertlos.

City Inkasso GmbH für dubiose Online-Branchenbücher


Der Ablauf, wie so ein Branchenbucheintrag für Gewerbetreibende zustande kommt, haben wir bereits an anderer Stelle erläutert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass häufig mit einem doppelten Anruf der Kunde in die Irre geführt wird. Erst folgt ein telefonischer Kontakt durch das Branchenbuch, bei dem erklärt wird, dass ein bestehender bislang kostenloser Eintrag in Kürze kostenpflichtig wird. Bei einem zweiten Anruf, einem „Kontrollanruf“ durch einen geschulten Mitarbeiter des Branchenbuchs wird das Gespräch geschickt geführt, so dass der Gewerbetreibende häufig nur mit „Ja“ antworten muss. Im schlimmsten Fall wird dieses Gespräch mitgeschnitten und für spätere Zwecke neu zusammengefügt, damit am Ende ein „wasserdichter“ telefonischer Vertrag entstanden ist. Als Gewerbetreibender kann man so einen Vertrag nicht widerrufen.

Gewerbetreibende staunen nicht schlecht, wenn kurz nach dem Telefonat die erste Rechnung für einen neu abgeschlossenen Eintrag bei so einem Online-Branchenbuch erhalten. Sollte diese ignoriert werden, folgt eine Zahlungsaufforderung durch die City Inkasso GmbH. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Forderung | City Inkasso GmbH | 01.12.2014


Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Branchenbucheinträgen


Sind Sie als Gewerbetreibender an einen unerwünschten Branchenbucheintrag geraten? Verbraucherdienst e.V. bietet allgemeine Informationen für Gewerbetreibende bei einem Eintrag in ein Online-Branchenbuch.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Urteile | Google, Facebook und Co. | Recht auf Vergessen

Google weiß alles. Wann Herr Müller seine erste Tasse Kaffee genießt und wann er abends das Licht ausmacht. Google vergisst vor allem nicht. Zum Beispiel Herrn Müllers kritischer und wütender Forenkommentar auf einer Unternehmensseite, der ihm mittlerweile unangenehm ist – all das speichern die breit genutzten Webseiten wie Google, Facebook und Co. Bisher konnte man sich als kaum gegen die Datenkraken wehren. Mittlerweile stärkt der Europäische Gerichtshof dank eines Urteils auf ein „Recht auf Vergessen“ die Interessen der Verbraucher.

Urteile-recht-auf-vergessen-google-facebook


Vergiss mich, Google


Haben Sie sich schon einmal selbst per Google gesucht? Eine solche Anfrage in einer Suchmaschine könnte Sie überraschen. Da die Suchfunktionen der führenden Webseiten immer besser funktioniert, ist es ein Leichtes, mit Hilfe des Namens und diverser Zusätze – wie z.B. den Wohnort – einiges über die gesuchte Person zu erfahren. Im schlimmsten Falle kommen bei der Suche Seiten, Beiträge oder auch Fotos zutage, die weitreichende Folgen für die Privatsphäre haben kann.
Der Europäische Gerichtshof hat mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ die Informationsfreiheit zwar eingeschränkt, aber die Rechte der Verbraucher gestärkt. Künftig werden Suchergebnisse gelöscht, die die Persönlichkeitsrechte verletzten. (Urt. v. 13.05.2014, Az. C-131/12). Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Gleiches Recht auf Vergessen - für alle


Diese neue Regelung wird es EU-Bürgern ermöglichen, die eigene Privatsphäre besser kontrollieren und überwachen zu können. Das Urteil gilt auch für Unternehmen, die ihre Dienste in Europa anbieten; Die Betreiber von Google hatten keinen Erfolg mit ihrem Argument, dass die Server – und somit die Datenverarbeitung - nicht in Europa wären – es gilt für die Suchmaschine das europäische Datenschutzrecht. "Heute hat man gesehen, dass Europa funktioniert; auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden profitieren, wenn überall das gleiche Recht angewandt wird", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas.

Dieses „Update“ der Datenschutzrichtlinie war bitter nötig. Das Urteil des EuGH ersetzt diese Richtlinie, die im Jahr 1995 entstand – als die sozialen Medien noch keine Rolle spielten. Dort gab es weder Google oder Facebook.

Wie kann ich einen Eintrag über mich bei Google löschen lassen?


Verbraucher sollten wissen, dass ein entfernter Link auf Google zwar das Suchergebnis betrifft, aber nicht die entsprechende Seite aus dem Netz verschwinden lässt. Das bedeutet, dass der unerwünschte Link weiterhin aufrufbar ist, aber nicht mehr durch die Suchmaschine dargestellt wird. Google bietet mittlerweile ein Formular an, mit dem Betroffene Suchergebnisse zur eigenen Person zur Löschung markieren können. Des Weiteren ist eine Löschung ausschließlich innerhalb der EU möglich (einschließlich der Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island), was bedeutet, dass die Suchergebnisse in den USA wieder angezeigt werden würden. Das Formular finden sie hier.
Natürlich wird jeder Eintrag geprüft. Ohne eine Begründung wird ein Antrag auf eine Löschung nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Es werden unter Umständen auch Personalien abgefragt, um Ihre Identität zu überprüfen. Andernfalls wäre Betrug auch Tür und Tor geöffnet. Erstellen Sie auch idealerweise Screenshots Ihrer beanstandeten Suchergebnisse. Sollten durch die Einträge in der Suchmaschine Ihre Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre beeinträchtigt sein, haben Sie gute Chancen auf eine Löschung der Verweise. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können. Sollten Sie bei der Suchmaschine Bing Einträge löschen lassen wollen, können Sie es mit diesem Formular versuchen.


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Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de

Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de | Carmen Homer


Der Verlag für virtuelle Dienste, Inhaberin Carmen Homer, hat nicht nur einen sperrigen Namen, sondern auch ein recht dubioses Geschäftsmodell. Mittels unerlaubtem Werbeanruf (Cold Call) melden sich Mitarbeiter des Branchenbuchs aus Emmerich bei Gewerbetreibenden, um Verträge für einen Eintrag auf www.firmendeals.de abzuschließen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Verlag für virtuelle Dienste arbeitet nicht mit Google zusammen


Verlag für virtuelle Dienste - Firmendeals - Screenshot - Carmen Homer - www.firmendeals.de
Screenshot | Firmendeals.de | 22.07.2015


Im Impressum der Seite www.firmendeals.de ist Carmen Homer als Betreiberin vermerkt. Dieses Branchenbuch wendet laut Verbraucheraussagen für die Kundengewinnung den doppelten Anruftrick an. Zunächst wird telefonisch Kontakt mit einem Gewerbetreibenden hergestellt, der bis dahin keinerlei Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen hat. Es wird während des Telefonats darauf hingewiesen, dass bereits ein Vertrag mit dem Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich bestehen würde – für einen kostenfreien Eintrag auf www.firmendeals.de. Demnächst soll dieser jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden. Laut einer Rechnung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 556,92 EUR für 12 Monate.

In der Regel folgt auf den ersten Anruf ein zweiter Anruf, ein sogenannter Kontrollanruf. Mit Hilfe dieses Anrufs wird per Bandaufzeichnung noch einmal das Gespräch seitens der Branchenbuchbetreiber gesichert, um dem nichtsahnenden Gewerbetreibenden einen neuen Vertrag unterzujubeln. Es könnte der Fall sein, dass aufgezeichnete Gespräche für die Zwecke eines Branchenbucheintrags dementsprechend neu geschnitten wurden. Dank dieser Methode ist es möglich, dem Gewerbetreibenden das „Ja“ für einen neuen Vertrag über einen Branchenbucheintrag quasi in den Mund zu legen.

Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de - Rechnung - Carmen Homer
Verlag für Virtuelle Dienste | Rechnung firmendeals.de | 18.06.2015

Das zweifelhafte Angebot vom Verlag für virtuelle Dienste


Der Verlag für virtuelle Dienste der Carmen Homer liefert mit der Rechnung sogar eine Auflistung der Vorteile eines Branchenbucheintrags auf www.firmendeals.de. Auf dem Schreiben heißt es: „Damit Sie sich Ihren Kunden und Interessenten optimal vorstellen können, erhalten Sie folgende Optionen für die Präsentation Ihres Unternehmens zur Auswahl“. Die genannten Optionen umfassen unter anderem:


  • Vollständige Unternehmenshinweise mit aktuellen Adress- und Kontaktdaten
  • Veröffentlichung der aktuellen Erreichbarkeits- / Öffnungs- oder Ordinationszeiten
  • Grafische Darstellung und Geodaten zum Standort des Unternehmens (z.B. mit Google Maps)


All diese „Optionen“ sind insofern fragwürdig, da Gewerbetreibende diese Möglichkeit sehr viel preisgünstiger bei Google selbst erhalten – nämlich kostenfrei.

Gewerbetreibende äußert sich zum Verlag für virtuelle Dienste


Wir erhielten eine Mail von der Gewerbetreibenden Frau L., die sich zum Thema "Verlag für virtuelle Dienste" äußern wollte. An dieser Stelle möchten wir ihre Erfahrungen hier teilen. Namen und Telefonnummern wurden geändert:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich eine sehr unangenehme Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste. Wie Sie es auf Ihrer Seite schreiben, so ähnlich ist es auch passiert.
Zuerst kam der erste Anruf eines Herrn mit der Angabe, er sei Google-Mitarbeiter. Ich hätte doch Suchworte hinterlegt und ob ich das weiterführen möchte, was ich bestätigte, allerdings mit der Bitte, mir das Angebot per E-Mail zu schicken.

Danach wurde der Hörer an einen anderen Herrn gegeben, der mich fragte, ob der vorherige Mitarbeiter freundlich und kompetent gewesen sei. Erst sagte ich: Nein, gar nicht, worüber der Mitarbeiter sich aufregte. Doch dann bestätigte ich, dass alles ok gewesen sei.

Da keine E-Mail mit einem Angebot kam, versuchte ich die Nr. 0282-******** (die ich im Display gesehen hatte) anzurufen, aber die Nr. funktionierte nicht, es kam noch nicht mal ein Frei- oder Besetzt-Zeichen. Die Leitung war einfach stumm.

Danach kam dann per Post eine Rechnung über € 773,50 von dieser Firma Verlag für virtuelle Dienste, was mich sehr erstaunte, denn bei mir hatte doch angeblich ein Google-Mitarbeiter angerufen. Ich habe die Rechnung zurückgeschickt mit der Bemerkung, dass ich keine Geschäftsverbindung zu einem Verlag für virtuelle Dienste habe oder je gehabt hätte. Danach habe ich mich an einen Rechtsanwalt in Berlin gewandt, der die Frau Carmen Homer aufforderte bis zum 10.08. schriftlich dieses angebliche Vertragsverhältnis nachzuweisen und das Zahlungsverlangen bis dahin unberechtigt sei.

Danach kam dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen über € 941,50, als Prozessbevollmächtigter für Frau Homer wurde ein Dr. Harald Schneider aus Siegburg genannt. Gegen diesen Mahnbescheid habe ich Widerspruch eingelegt.

Die Sache wurde nun ans Amtsgericht Berlin-Schöneberg gegeben, zusammen mit einer CD auf der das Gespräch aufgenommen wurde als Beweis, dass ich das Angebot in Auftrag gegeben hätte.
Sie schreiben auf Ihrer Seite: Es ist nicht selten der Fall, dass aufgezeichnete Gespräche für die Zwecke eines Branchenbucheintrags dementsprechend neu geschnitten wurden. Dank dieser Methode ist es möglich, dem Gewerbetreibenden das „Ja“ für einen neuen Vertrag über einen Branchenbucheintrag quasi in den Mund zu legen.
Ich habe mir die CD angehört. Dort meldet sich der Anrufer als Mitarbeiter für den Verlag für virtuelle Dienste. Das stimmt aber nicht, er hat sich als Google-Mitarbeiter gemeldet. Ich bin überzeugt, dass das aufgezeichnete Gespräch neu geschnitten wurde. Der Anwalt der Frau Homer schreibt jedoch, dass diese CD beweisen würde, dass es zum Vertragsabschluss gekommen sei, und dass ich ausdrücklich um das zum Vertragsabschluss führende Gespräch gebeten hätte, was auch nicht stimmt. Auch sei ich unmittelbar nach Vertragsabschluss in das Verzeichnis seiner Mandantin aufgenommen worden. Das stimmt auch nicht, denn nachdem ich wusste wer mich tatsächlich angerufen hatte, habe ich mir die Internetseite dieser Frau Homer angeschaut, und da war nichts von G******.de. Auch das hat sie wohl erst neulich online gestellt, um vor Gericht glaubhaft zu sein.
Wenn man sich im Internet umschaut, dann sieht man, dass der Verlag für virtuelle Dienste auch schon andere reingelegt hat. Mir ist es unverständlich, dass die mit ihren Machenschaften durchkommen.
Ich schreibe Ihnen dies alles, weil auf Ihrer Webseite steht: Haben Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste?


Mit freundlichen Grüßen
A******* L*****“

Haben Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste?


Sollten Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich und/oder www.firmendeals.de besitzen, können Sie sich gerne bei Verbraucherdienst e.V. melden. Für betroffene Gewerbetreibende, die einen unerwünschten Branchenbucheintrag erhalten haben, bietet unser Verein für Verbraucherschutz allgemeine Informationen an.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.