Donnerstag, 25. Januar 2018

OBVZ.de: Branchenbuch von der Astreus UG

Ein Branchenbuch mit dem Namen OBVZ.de bietet laut eigener Aussage mehr als 2 Millionen Unternehmen. Verantwortlich für dieses reichhaltige Angebot ist die Astreus UG in Berlin. Wir schauten uns deren Dienstleistung mal genauer an.

Beitragsbild: OBVZ.de: Branchenbuch von der Astreus UG


Was bietet das Branchenverzeichnis OBVZ?


OBVZ steht für Online Branchenverzeichnis und ist ein Produkt der Firma Astreus UG aus Berlin. Regelmäßige Leser unseres Blogs dürften Beiträge über Erfahrungen mit Branchenbüchern bzw. Firmenverzeichnissen bekannt vorkommen. Auch OBVZ.de stellt eine Art Datenbank für Geschäftsadressen dar, welches vielversprechend mit dem Slogan „Mehr als 2 Mio. Unternehmen warten auf Sie!“ beworben wird.

Diese zahlreichen Unternehmen sollen sich demzufolge in diesem Portal wiederfinden, um suchenden Verbrauchern schnell via Suchanfrage die gewünschten Informationen zu liefern. Auf OBVZ.de gibt es die Möglichkeit, mittels mehrerer Suchfehler an Ergebnisse zu kommen. Zum Beispiel genügen die Begriffe „Frisör“ und „Berlin“, um eine bestimmte Anzahl an Firmeneinträgen angezeigt zu bekommen. In dem genannten Beispiel handelt es sich überwiegend um sogenannte „Basis-Einträge“.

Unterschied zwischen Basis- und Premiumeinträgen


Ein solcher Basis-Eintrag umfasst eine überschaubare Datenmenge. Neben des Namen bzw. der Firmenbezeichnung sind bloß eine Anschrift, Telefon/Fax-Nummer und eine E-Mail Adresse bzw. Homepage zu finden - sofern vorhanden.

Am Seitenrand der Homepage (https://obvz.de) sind dagegen eine Reihe an „Premium-Einträge“ zu sehen. Jedoch gab es bei der Sichtung (Stand 25.01.2018) keinen erkennbaren Unterschied zwischen den bereits bekannten Basis-Einträgen.

In den AGB beschreibt die verantwortliche Firma Astreus UG, dass kostenpflichtige Einträge (Premium-Einträge?) mehr bieten als die grundlegenden Kontaktdaten. So schreibt das Unternehmen:

„Die kostenpflichtigen Einträge beinhalten die in der Preisliste dargestellten Leistungen und werden dieser Liste entsprechend in Rechnung gestellt. Der Vertrag ist vollumfänglich gültig, auch wenn der Besteller den bestellten Eintrag nur teilweise oder gar nicht nutzt.“ Quelle: OBVZ AGB, https://www.obvz.de/agb, Stand 25.01.2018

Das könnte bedeuten, dass die kostenpflichtigen Einträge durch den „Besteller“ nicht weiter ergänzt wurden. Aber es stellt sich die Frage, warum ein Besteller eines Branchenbucheintrags nicht daran interessiert sein sollte, seinen bezahlten Eintrag zu optimieren?

Wie kommt ein Vertrag mit der Astreus UG zustande?


Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll ein Vertrag mit der Astreus UG über die Website entstehen. Genauer heißt es:

„Die Bestellung eines kostenpflichtigen Werbeeintrages erfolgt durch die Online-Bestellung und der damit verbundenen Akzeptanz dieser AGB und gilt ab Bestelldatum für die Dauer von mindestens 2 Jahren. Der Vertrag kann vorher nicht gekündigt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung vom Besteller per Einschreiben beim OBVZ nachgewiesen wird.“ Quelle: OBVZ AGB, https://www.obvz.de/agb, Stand 25.01.2018

Von anderen Bestellmöglichkeiten ist nicht die Rede. Laut einer Domainabfrage bei Denic.de wurde die URL obvz.de zuletzt am 06.11.2017 aktualisiert. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass die Webseite in ihrer derzeit sichtbaren Form über Jahre hinweg möglicherweise nicht aufzurufen war und demzufolge erst seit November 2017 wieder online gewesen sein könnte. In dieser kurzen Zeit ganze 2 Millionen Geschäftsadressen von Kunden zu sammeln, die laut AGB über die Website selbst bestellen können, erscheint schon beachtlich. Des Weiteren ist bei der Domainabfrage zu sehen, dass der Sitz der Astreus UG (haftungsbeschraenkt) in Froendenberg/Ruhr angegeben ist.

War OBVZ.de bereits 2013 aktiv?


Bei der weiteren Recherche mittels des Internet-Archivs (https://web.archive.org) fanden wir gar Hinweise darauf, dass das Portal OBVZ.de sogar schon einmal aktiv war – im Jahr 2013. Jedoch war nicht die Astreus UG für den Betrieb verantwortlich, sondern eine Firma aus Duisburg (Siehe Screenshot)

Webarchiv: obvz.de
Quelle: https://web.archive.org/web/20130415065708/http://www.obvz.de:80/impressum.php


Am Design und dem Tätigkeitsfeld hat sich nicht viel getan. Bereits vor fünf Jahren wurde eine Datenbank von Geschäftsadressen bereitgestellt, welche von Gewerbetreibenden kostenpflichtig bestellt werden konnten.

Erfahrungen mit OBVZ.de und Astreus UG


Haben Sie Kontakt mit der Astreus UG bzw. dem Branchenbuch OBVZ.de gehabt? Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden Hilfe. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen.

0201 176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 24. Januar 2018

Regio Marketing GmbH – Offerte für einen Eintrag auf „Firmenklick.net“

Eine Offerte der Regio Marketing GmbH liegt uns vor. Mit diesem Formular versucht die Firma aus Luzern an neue Kunden für ihre Branchenbuch „Firmenklick.net“ zu kommen. Gewerbetreibende, die das Schreiben zurück faxen, schließen einen Neuvertrag für einen kostspieligen Firmeneintrag ab.

Bild: Regio Marketing GmbH – Offerte für einen Eintrag auf „Firmenklick.net“

Wer ist die Regio Marketing GmbH?


Auf dem Portal Firmenklick (erreichbar unter (http://www.firmenklick.net/) haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Firmeneintrag zu schalten. Mit Hilfe eines solchen Eintrags sollen Unternehmer eine größere Reichweite in den gängigen Suchmaschinen erhalten. Betrieben wird Firmenklick von der Regio Marketing GmbH, einer Firma mit Sitz in Luzern.

Offerte für einen Firmeneintrag


Ein Gewerbetreibender leitete eine Offerte an uns weiter. Es ist übertitelt mit der Überschrift „Branchenbuch Nordrhein Westfalen“ und fordert zur Korrektur der aufgeführten Daten auf. Genauer heißt es: „Für eine fehlerfreie Veröffentlichung“ sollen „fehlende oder fehlerhafte Daten“ ergänzt oder korrigiert werden. Neben der Branche sind dort unter anderem die Adresse und Telefonnummer des Empfängers aufgeführt. Unterschrieben und somit bestätigt soll das Formular an die Regio Marketing GmbH gefaxt werden.

Kosten für einen Eintrag bei Firmenklick.net


Als Empfänger einer solchen Offerte sollte man die aufgelisteten Preise für einen Eintrag beachten. So wird im Gegensatz zu der Webseite Firmenklick.net nur ein Eintrag angeboten: der Premium Eintrag in Höhe von monatlich 79,00 EUR mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten – das macht eine Gesamtsumme von 1.896,00 EUR.

Auf der Webseite gibt es hingegen noch weitere Möglichkeiten der Eintragung, wie zum Beispiel einen kostenfreien „Basis-Eintrag“. Dieser wird auf dem Formular jedoch nicht angeboten.

Scan: Offere Regio Marketing GmbH,Firmenklick Januar 2018
Offere Regio Marketing GmbH, Januar 2018


Ein Blick ins Kleingedruckte


Auch wenn die Regio Marketing GmbH „fehlende oder fehlerhafte“ Daten abfragt: es muss nicht bedeuten, dass bereits ein Vertrag mit der Firma aus Luzern besteht. Viel mehr ist es so, dass ein neuer Vertrag mit dem Anbieter des Branchenbuchs entstehen würde, sobald die Offerte zurück gefaxt wird. Darauf weist das Unternehmer sogar selbst im Kleingedruckten hin. Zum Ende heißt es: „Beachten Sie bitte, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner Geschäftsbeziehung stehen“.

Mit einer Unterschrift würde ein „verbindliches Angebot zur Eintragung auf dem Internetportal“ abgegeben werden. Die Kosten von über 1.800,00 EUR dafür müssten in dem Fall im Voraus beglichen werden.

Hilfe bei Regio Marketing GmbH und Firmenklick


Haben Sie auch Erfahrungen mit Offerten der Regio Marketing GmbH oder haben gar unfreiwillig einen kostenpflichtigen Vertrag für einen Eintrag auf dem Portal „Firmenclick.net“ abgeschlossen? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Über das Dating-Portal „C.Dating“ der Ideo Labs GmbH

Ein Verbraucher wandte sich mit seinen Erfahrungen bezüglich des Dating-Portals „C.Dating“ an uns. Das Portal wird betrieben von der Firma Ideo Labs GmbH aus Berlin, über die wir bereits 2015 im Zusammenhang mit einer anderen Dating-Seite („DateForMore“) berichteten. Seit dem hat sich einiges getan. So entschied das Landgericht Berlin 2016, dass die Ideo Labs GmbH nicht genügend über das Kündigungs- und Widerrufsrecht informierte. Wie schaut es 2017 auf „C.Dating“ aus?

Beitragsbild: Über das Dating-Portal „C.Dating“ der Ideo Labs GmbH

Ein weiteres Dating-Portal der Ideo Labs GmbH


„C.Dating“ heißt ein aktuell angebotenes Dating-Portal der Firma Ideo Labs GmbH, Berlin. Geworben wird mit dem Slogan „Die heißesten Dates im Netz“ und einer kostenlosen Registrierung. Bereits hier sollten interessierte Verbraucher auf die Wortwahl achten: eine kostenlose Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenfreien Nutzung.

Ein Mitglied des Verbraucherdienstes machte uns auf das Portal „C.Dating“ aufmerksam. Zwar ist uns der Betreiber, die Ideo Labs GmbH, aus einem Beitrag mit dem Namen „Dateformore | Kündigung | Kostenfreies Probe-Abo?“ bekannt, aber C.Dating (http://www.c.dating/) war uns neu.

Während der Recherche mittels gängiger Suchmachinen stießen wir auf auf Suchergebnisse wie „C.Dating Abzocke“ und „C.Dating Account löschen“ (Stand 23.01.18). Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass unzufriedene Kunden sich via Internet informieren wollen.

C.Dating – Ein Blick ins Kleingedruckte


Im Jahr 2016 entschied das Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Ideo Labs GmbH, dass „unzureichend über Kündigungs- und Widerrufsrecht“ informiert wurde. (Quelle: vzbv.de: Dating-Portale müssen klar über Kündigungsfrist und Widerrufsrecht informieren) Das Unternehmen soll mit einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1 EUR geworben haben. Der Vertrag verlängerte sich laut der Verbraucherzentrale jedoch automatisch um sechs Monate zum Preis von 89,90 Euro im Monat, sofern der Kunde nicht fristgemäß kündigt. Dies soll nur ersichtlich gewesen sein, wenn das sogenannte „Kleingedruckte“, sprich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) beachtet wurden.

Die Ideo Labs GmbH gibt in seinen AGB an, dass sie „lediglich die Bereitstellung von digitalen Inhalten“ schuldet. Das bedeutet, dass dies keine „erfolgreiche Kontaktvermittlung“ gewährleistet. Wie bereits beschrieben: eine kostenlose Registrierung (!) ist jederzeit möglich. Interessierte Verbraucher haben aber möglicherweise damit nur eingeschränkte Möglichkeiten bei der Nutzung von „C.Dating“, wenn sie das Portal kostenlos nutzen wollen.

Des Weiteren ist dort zu lesen:
„Der Rechnungsbetrag ist für den gewählten Zeitraum im Voraus zu leisten. Sollte der Kunde bei Ratenzahlung mit der teilweisen oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate in Verzug kommen, wird die gesamte Restforderung fällig.“

und

„Der Anbieter behält sich vor, bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug durch den Kunden Inkassounternehmen zu beauftragen und diese Kosten vom Kunden einzufordern. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, Verzugszinsen zu erheben, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.“

Diese Angaben sind keine leeren Drohungen. In der Vergangenheit lagen Verbraucherdienst e.V. Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Jedermann Inkasso für „DateForMore“ vor.

Hilfe bei Ideo Labs GmbH und „C.Dating“


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Ideo Labs GmbH und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung des Portals „C.Dating“ erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Mittwoch, 17. Januar 2018

Pro City Consulting UG – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Ein Mitglied wandte sich an uns, weil er einen kostenpflichtigen Vertrag mit der Firma Pro City Consulting UG aus Bad Kreuznach schloss, mit dem er nicht zufrieden ist. So soll er eine weitaus höhere Summe zahlen als abgesprochen.

Beitragsbild: Pro City Consulting UG – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Online-Branchensuche durch Stadtauskunft.info


„Die umfangreichste und schnellste Online-Branchensuche!“ verspricht das Portal „Stadtauskunft.info“. Betrieben wird die Website von der Pro City Consulting UG aus dem hier im Blog häufig genannten Bad Kreuznach.

Auf Stadtauskunft.info (erreichbar u.a. unter online-stadtplan.de, city-maps.de) finden sich demzufolge zahlreiche Kontaktadressen von unterschiedlichen Dienstleistern und Unternehmen. Von Fachgeschäften über Messeinformationen bis zu historischen Orten werden auf Mausklick die angeforderten Informationen dargestellt. Auf dem ersten Blick sind viele Firmen in diesem Verzeichnis zu finden.

Scheinbar ist das Unternehmen jedoch auch im Print-Bereich tätig. So liegt uns u.a. ein Formular für einen Anzeigenauftrag für eine „Umgebungskarte“ vor. Doch wie kommt Pro City Consulting UG an die ihre Kunden?

Anzeigenauftrag ohne Zusatzkosten?


Dank eines Mitglieds liegen uns diverse Dokumente vor, wie es zu einem für Gewerbetreibende kostenpflichtigen Eintrag kommen kann. So teilte uns unser Mitglied mit, dass er zuvor ein Gespräch mit einem Außendienstmitarbeiter der Pro City Consulting UG führte, in dem von Zusatzkosten keine Rede war.

Zusätzlich liegt uns ein Formular vor (übertitelt mit „Anzeigenauftrag“), auf dem die Vertragsbedingungen für ein Objekt „Umgebungskarte“ beschrieben sind. Neben der Auflagenhöhe wird der Preis eine Werbeanzeige festgelegt: in diesem Fall ein „Sonderpreis“ in Höhe von 500,00 EUR. Die Vertragslaufzeit soll 12 Monate betragen.

Im Kleingedruckten des Formulars sind Informationen über die Verteilung der „Umgebungskarte“ enthalten: so sollen die besagten Karten an „mindestens 150 Stellen“ verteilt werden.

Rechnung über 800,00 EUR


Unser Mitglied staunte nicht schlecht, als er folglich eine höhere Rechnung als erwartet für diese Dienstleistung erhielt. So forderte ihn die Pro City Consulting UG zur Zahlung von einem Betrag in Höhe von 848,47 EUR auf. So ist der Kostenpunkt „Anzeigenfeld“ zwar mit 500,00 EUR ausgezeichnet, aber zusätzlich werden Satz-/Reprokosten, Farbkosten und eine Verteilungs- /Versandkostenpauschale verlangt.

Zahlbar war der Betrag laut der Rechnung innerhalb von 8 Tagen. Unser Mitglied erhielt noch weitere Mahnungen von der Pro City Consulting UG.

Foto: Pro City Consulting AG Rechnung
Foto: Pro City Consulting AG Rechnung


Hilfe bei Pro City Consulting UG


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Pro City Consulting UG und/oder schlossen einen Vertrag über eine Anzeige ab? Oder haben Sie gar schon eine Rechnung oder Mahnung erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Unternehmer, Selbständige und Freiberufler erste allgemeine Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Dienstag, 16. Januar 2018

Post von der Sponga Inkasso AG

Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung ist häufig das Letzte, was man aus dem Postkasten fischen möchte. Dies widerfuhr jedoch eines unserer Mitglieder. Sie erhielt ein Schreiben von einer sogenannten Sponga Inkasso AG. Diese Firma behauptet in dem Brief, dass unser Mitglied einen bestimmten Betrag noch nicht bezahlt hätte. Wir warfen einen Blick darauf.

Titelbild: Post von der Sponga Inkasso AG

Sponga Inkasso AG – Forderung aus Berlin


Am Alexanderplatz in Berlin soll das Büro der Firma Sponga Inkasso AG ansässig sein. Genauer ist unter der Adresse, die auf dem Briefkopf vermerkt ist, ein Business Center zu finden. In diesem Bürokomplex besteht für Kunden die Möglichkeit, unter anderem sogenannte „virtuelle Büros“ oder Notfall-Büros zu mieten.

Die Sponga Inkasso AG bezeichnet sich selbst als „Inkasso Außendienst“ und gibt „Gerichtliche Mahnbescheide“ als Tätigkeitsfeld an. Eins unserer Mitglieder wurde aktuell durch diese Firma, die ein Büro in Berlin zu haben scheint, um die Zahlung einer noch offenen Summe gebeten: 189,76 EUR.

Sieht man von den zahlreichen Schreibfehlern ab, fällt zusätzlich auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der die Sponga Inkasso AG auftragt haben soll? Auch eine Prüfung im deutschen Rechtsdienstleistungsregister brauchte keine näheren Informationen zur Firma.

Scan: Forderung Sponga Inkasso AG, Januar 2018
Forderung Sponga Inkasso AG, Januar 2018


„Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ - Drohung mit Vorpfändung


Dieser Brief wurde verschickt, da „trotz zahlreicher Mahnungen“ die „Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis“ gestellt wurde. Aus diesem Grund steigen die Kosten sowie die Zinsen. Doch um welche Ursprungsforderung bzw. welchen Gläubiger es sich bei dieser Forderung handeln soll, bleibt für den Empfänger schleierhaft. Stattdessen wird bei einer anhaltenden Zahlungsverweigerung mit einer Vorpfändung gedroht.

Die Sponga Inkasso AG schickte zu diesem Zweck ein Formular mit dem Betreff „Vorpfändung“ mit, auf dem die Forderung im Einzelnen aufgelistet wird und ein Überweisungsträger mit den Empfängerdaten ersichtlich ist.

Der Betrag in Höhe von 189,76 EUR soll demzufolge auf ein belgisches Konto überwiesen werden. Eine dazugehörige Frist ist nicht vermerkt. Sollte der vermeintliche Schuldner diesbezüglich Fragen an das Unternehmen haben, so kann er sich an die scheinbar finnische Telefonnummer wenden.

Scan: Vorpfändung Sponga Inkasso AG, Januar 2018
Vorpfändung Sponga Inkasso AG, Januar 2018


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Sponga Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Rhein Inkasso fordert für Boncheck GmbH

Neues von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH: das Inkassounternehmen aus Mannheim fordert für das Unternehmen Boncheck GmbH die Zahlung noch offener Dienstleistungen. Wie sollte man auf eine Zahlungsaufforderung reagieren?

Titelbild: Rhein Inkasso fordert für Boncheck GmbH

Kreditclub24: Kostenpflichtige Dienstleistungen der Boncheck GmbH


Bereits Oktober 2017 berichteten wir über das Unternehmen Boncheck GmbH aus Steinhagen, die auf ihrem Portal „Kreditclub24“ einen „Sofort Kredit“ bis zu 7.500 EUR (laut Homepage: von „externen Partnern“) anbieten. Für eine Mitgliedschaft im Kreditclub24 erhält man für den Tarif „Platin“ unter anderem eine PrePaid-Mastercard.

Natürlich ist eine solche Mitgliedschaft nicht kostenlos. Die Boncheck GmbH bietet aktuell (Stand 15.01.2018) die besagte „Platin“ Mitgliedschaft an. Zusätzlich soll laut der Homepage demnächst ein gebührenfreier und ein sogenannter „VIP“ Tarif angeboten werden. Lesen Sie mehr zu dem Angebot der Boncheck GmbH in unserem Beitrag: „Kreditclub24.com | Forderung der First Debit Inkasso für Boncheck GmbH

Was fordert Rhein Inkasso?


Uns liegt eine neue Forderung von dem Inkassounternehmen Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH vor. Im Auftrag der Boncheck GmbH wird die Zahlung von noch offenen Kosten eingefordert. Hierbei handelt es sich um die Aufnahmegebühr, die noch nicht gezahlt worden sein soll.

So soll der Empfänger der Zahlungsaufforderung nicht nur diese Dienstleistung zahlen, sondern auch die Verzugszinsen, Auslagen des Gläubigers sowie die anfallenden Inkassokosten. Die Gesamtforderung beläuft sich auf 229,57 EUR. Sollte innerhalb einer gesetzten Frist keinerlei Zahlung getätigt werden, drohnt die Rhein Inkasso mit der Beauftragung ihrer Rechtsanwälte, was zu weiteren Kosten führen würde.

Scan: Zahlungsaufforderung Rhein Inkasso für Boncheck GmbH | Januar 2018
Zahlungsaufforderung Rhein Inkasso für Boncheck GmbH | Januar 2018


Hilfe bei Boncheck GmbH und Forderungen der Rhein Inkasso


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Portal Kreditclub24.com und wurden unfreiwillig Clubmitglied? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung durch die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Freitag, 5. Januar 2018

Exilium Finanz GmbH, Ahlen – Kredit ohne Schufa

Wir wurden durch etliche Verbraucher kontaktiert, die sich u.a. in finanziellen Nöten befanden und demzufolge im Internet nach der Möglichkeit eines Kredites erkundigten. Dabei stoßen sie nicht selten auf sogenannte „Kreditvermittler“. Solche Firmen schüren online unter Schlagwörtern wie „Kredit ohne Schufa“ oder „Kreditkarte trotz Schufa-Eintrag“ bei suchenden Verbrauchern Hoffnung.

Titelbild: Exilium Finanz GmbH, Ahlen – Kredit ohne Schufa

Wer ist die Exilium Finanz GmbH, Finanzdienstleister aus Ahlen?


Die Firma Exilium Finanz GmbH aus Ahlen begrüßt Besucher ihrer Homepage mit den Worten „Wir erfüllen Ihre Träume“. Das Unternehmen gibt an, „mehr als 30 Jahre Erfahrung“ zu besitzen und das eine Anfrage garantiert zu 100% „kostenlos und unverbindlich“ sei.

Mit Anfrage ist genauer gesagt eine Kreditanfrage gemeint; diese kann auf der Homepage der Exilium Finanz GmbH für einen „Eilkredit“ oder einem „Sofortkredit“ gestellt werden. Nur sollten Verbraucher, die sich für einen Kredit ohne Schufa interessieren, sich genauer mit dem Angebot befassen. Auf dem ersten Blick könnte der Anschein entstehen, dass der Traum von einem Kredit dank der Exilium Finanz GmbH schnell in Erfüllung gehen könnte. Zwar ist die Kreditanfrage derzeit kostenlos, eine Garantie auf eine Vermittlung und somit den Kredit gibt es jedoch nicht. Stattdessen besteht die Möglichkeit, dass der anfragende Verbraucher ein Finanzsanierungsangebot erhält.

Was ist eine Finanzsanierung?


Ein anderes Wort für Finanzsanierung ist „Schuldenregulierung“. Dabei handelt es sich um lediglich um den Versuch einer Sanierung von bereits bestehenden Schulden. Ein Unternehmen, welches Finanzsanierungen anbietet, versucht mit dem Gläubiger diverse Zahlungserleichterungen zu vereinbaren.

Die Exilium Finanz GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, eine Anfrage bezüglich einer Kreditvermittlung zu stellen. Sollte die Firma die Chancen für die Vermittlung eines Kredits als unmöglich oder sehr gering einschätzen, erhält der Kunde einen Antrag auf eine Finanzsanierung. Sollte dieser von den Kunden an das Unternehmen zurückgesandt werden, entstehen Kosten für den Kunden.

Ein Auftrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung kann kostenpflichtig sein


Verbraucher, die online auf der Suche nach einem Kredit sind, sollten Wert auf gewisse Formulierungen legen. Zugestellte Schriftstücke sollten genau gelesen werden. Eine Finanzsanierung, wie sie von der Exilium Finanz GmbH angeboten wird, würde bei Rücksendung erhaltener Formulare einen neuen Vertragsabschluss bedeuten. Es kommt demzufolge nicht zu einer Auszahlung, sondern es entstehen weitere Kosten. Besonders für Verbraucher, die sich bereits in finanziellen Problemen befinden und aus diesem Grund einen Kredit suchen, könnten zusätzliche Kosten das Leben erschweren.

Haben Sie Erfahrungen mit der Exilium Finanz GmbH?


Verbraucher, die bei der Exilium Finanz GmbH eine Kreditanfrage stellten und sich über einen Vermittlervertrag für eine Finanzsanierung wunderten oder gar eine Zahlungsaufforderung erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Verbraucherdienst hat Erfahrungen mit Vermittlern von Finanzsanierungen und konnte bereits in der Vergangenheit das Geld für betroffene Mitglieder zurück holen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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