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Mittwoch, 4. April 2018

Zahlungsaufforderung von einer „Kanzlei Sponga“

Aktuell steht das Telefon kaum still. Viele besorgte Verbraucher fanden Zahlungsaufforderungen durch eine „Kanzlei Sponga“ in ihrem Briefkasten. Ein Teil des Namens kommt Lesern und Leserinnen dieses Blogs möglicherweise bekannt vor: Mitte Januar diesen Jahres berichteten wir über Post von einer sogenannten „Sponga Inkasso AG“. Hier folgen weitere Informationen für betroffene Verbraucher.


„Inkassoverfahren“ von der Kanzlei Sponga


Ein gewisser „Thomas Müller“, Rechtsanwalt, schreibt im Auftrag einer unbekannten Mandantin eine Zahlungsaufforderung, um noch vermeintlich offene Kosten einzufordern. Tätig ist er für eine sogenannte „Kanzlei Sponga“, die ihren Sitz in London, England und zusätzlich eine Postadresse in Frankfurt am Main.

Seit 2014 ist es für Inkassodienstleistungen erbringende Rechtsanwälte verpflichtend, den genauen Forderungsgrund und das Datum des Vertragsschlusses sowie eine konkrete Zinsberechnung mitteilen. Das ist in dem Schreiben der „Kanzlei Sponga“ bzw. Thomas Müller nicht der Fall. Es fehlt sogar eine genaue Bezeichnung des Vertrages, der angeblich getätigt worden sein soll.

Inhalt der Zahlungsaufforderung


RA Müller schreibt: „Bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“. In den darauffolgenden vor Grammatikfehlern strotzenden Sätzen weist der für die Kanzlei Sponga tätige Anwalt darauf hin, dass bei einer Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Innerhalb einer knapp gesetzten Frist soll ein Betrag in Höhe von 279,49 EUR gezahlt werden. Wie gesagt: es sind keinerlei Informationen zum Vertrag oder zur unbezahlten Dienstleistung enthalten. Es ist tatsächlich nur von einer offenen Forderung die Rede.

Dem Schreiben ist ein teilweise ausgefüllter Zahlschein angehängt. Zahlungsempfänger ist dort eine gewisse „Sponga BVBA“ und das Geld soll weder auf ein deutsches oder britisches Konto überwiesen werden, sondern auf eins in Belgien.

Scan: Forderung der Kanzlei Sponga
Forderung der Kanzlei Sponga


Wenige Informationen über RA Thomas Müller und Kanzlei Sponga


Nun ist „Thomas Müller“ ein recht häufig vorkommender Name. Aus diesem Grund kann derzeit nicht bestimmt werden, ob dieser RA Müller tatsächlich im offiziellen Rechtsanwaltsregister gelistet ist.

Die auf dem Schreiben angegebene Adresse verweist auf eine nicht genannte Hausnummer auf dem Thurn-und-Taxis-Platz in 60313 Frankfurt am Main. Auf der Hausnummer Thurn-und-Taxis-Platz 6 ist jedoch ein Business Center, in dem man Büroräume (auch virtuelle) kostenpflichtig mieten kann. Möglicherweise hat Kanzlei Sponga dort Geschäftsräume gemietet?

Hilfe bei Kanzlei Sponga


Haben Sie auch einen Brief von der Kanzlei Sponga erhalten? Auch wenn diese Forderungen viele Fragen aufwirft, sollte man gerechtfertigte (!) Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren. Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf unter:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 16. Januar 2018

Post von der Sponga Inkasso AG

Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung ist häufig das Letzte, was man aus dem Postkasten fischen möchte. Dies widerfuhr jedoch eines unserer Mitglieder. Sie erhielt ein Schreiben von einer sogenannten Sponga Inkasso AG. Diese Firma behauptet in dem Brief, dass unser Mitglied einen bestimmten Betrag noch nicht bezahlt hätte. Wir warfen einen Blick darauf.

Titelbild: Post von der Sponga Inkasso AG

Sponga Inkasso AG – Forderung aus Berlin


Am Alexanderplatz in Berlin soll das Büro der Firma Sponga Inkasso AG ansässig sein. Genauer ist unter der Adresse, die auf dem Briefkopf vermerkt ist, ein Business Center zu finden. In diesem Bürokomplex besteht für Kunden die Möglichkeit, unter anderem sogenannte „virtuelle Büros“ oder Notfall-Büros zu mieten.

Die Sponga Inkasso AG bezeichnet sich selbst als „Inkasso Außendienst“ und gibt „Gerichtliche Mahnbescheide“ als Tätigkeitsfeld an. Eins unserer Mitglieder wurde aktuell durch diese Firma, die ein Büro in Berlin zu haben scheint, um die Zahlung einer noch offenen Summe gebeten: 189,76 EUR.

Sieht man von den zahlreichen Schreibfehlern ab, fällt zusätzlich auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der die Sponga Inkasso AG auftragt haben soll? Auch eine Prüfung im deutschen Rechtsdienstleistungsregister brauchte keine näheren Informationen zur Firma.

Scan: Forderung Sponga Inkasso AG, Januar 2018
Forderung Sponga Inkasso AG, Januar 2018


„Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ - Drohung mit Vorpfändung


Dieser Brief wurde verschickt, da „trotz zahlreicher Mahnungen“ die „Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis“ gestellt wurde. Aus diesem Grund steigen die Kosten sowie die Zinsen. Doch um welche Ursprungsforderung bzw. welchen Gläubiger es sich bei dieser Forderung handeln soll, bleibt für den Empfänger schleierhaft. Stattdessen wird bei einer anhaltenden Zahlungsverweigerung mit einer Vorpfändung gedroht.

Die Sponga Inkasso AG schickte zu diesem Zweck ein Formular mit dem Betreff „Vorpfändung“ mit, auf dem die Forderung im Einzelnen aufgelistet wird und ein Überweisungsträger mit den Empfängerdaten ersichtlich ist.

Der Betrag in Höhe von 189,76 EUR soll demzufolge auf ein belgisches Konto überwiesen werden. Eine dazugehörige Frist ist nicht vermerkt. Sollte der vermeintliche Schuldner diesbezüglich Fragen an das Unternehmen haben, so kann er sich an die scheinbar finnische Telefonnummer wenden.

Scan: Vorpfändung Sponga Inkasso AG, Januar 2018
Vorpfändung Sponga Inkasso AG, Januar 2018


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Sponga Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.