Freitag, 18. März 2022

medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

Ein Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma medienwelt e.K. mitzuteilen. Er soll einen Vertrag für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt“ geschlossen haben.

Titel: medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

medienwelt e.K.: Über 700 EUR für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung von medienwelt e.K. von 65760 Eschborn vor. Die „Werbeagentur für Gewerbetreibende“ stellt für einen Anzeigenauftrag in dem Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt / M281“ einen Betrag in Höhe von 744,94 EUR in Rechnung. Dieser Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen, wie u.a. die Satz-und Reprokosten.

Absender medienwelt e.K. teilte schriftlich mit, dass bei Vertragsabschluss ein Lastschriftmandat durch den Gewerbetreibenden erteilt worden sein soll. Der Unternehmer, der diese Rechnung erhielt, schickte uns folgenden Kommentar zum Thema, Zitat: „Laut unserer Bank wurde dieser Firma eine SEPA Lastschrift erteilt. Leider können wir Ihnen dazu keine weiteren Dokumente senden, da keine vorliegen. Diverse Kommunikationen sind mir nicht bekannt.“ Zitatende.

Wir fanden bei unserer Recherche weitere Informationen auf der Webseite „Gesundheits-Info-Blatt“. Im Impressum ist ebenfalls die besagte Firma medienwelt e.K., Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.

Scan: Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022
Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022


Das steht in den AGB

Die geltenden AGB für den Anzeigenauftrag sind auf dem Portal „gesundheits-info-blatt.de“ einsehbar. Wir zitieren an dieser Stelle mehrere Auszüge der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 17.03.2022:

  • „Der Anzeigenpreis gilt für je eine Auflage. Die Verteilung des Werbeobjekts erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost, oder über ein anderes Verteilungsunternehmen an max. fünfzehn öffentlichen Einrichtungen. Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet jährlich drei kostenpflichtige Auflagen.“
  • „Die Auflagenhöhe beläuft sich je Auftragsjahr (drei kostenpflichtige Auflagen á tausend Stück) bei dem oben angegebenen Werbeobjekt auf 3 000 Exemplare.“
  • „Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung. Der Vertrag beginnt mit Vertragsdatum und kann für den laufenden Veröffentlichungszeitraum von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Die Abtretung der Ansprüche aus diesem Anzeigenvertrag durch die Werbeagentur medienwelt e.K. bleibt vorbehalten.“
  • „Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablauf schriftlich bei der Agentur eingehend gekündigt wird.“

Sehr hohe Kosten für einen Anzeigenauftrag

Wie den AGB entnehmbar ist, werden mehrere Exemplare des Werbeobjektes innerhalb der zweijährigen Laufzeit in Rechnung gestellt. Somit soll die Rechnung in Höhe von 744,94 EUR keine einmalige Angelegenheit sein, sondern wird wahrscheinlich mindestens noch fünf weitere nach sich ziehen. Das bedeutet, dass die Werbeanzeige im „Gesundheits-Info-Blatt“ insgesamt über 4.000 EUR kosten kann.

Auch sollte der Hinweis auf eine nicht mögliche Kündigung dringend beachtet werden. Es bedeutet als allgemeines Beispiel, dass bei einem Fernabsatzgeschäft nach der Zustimmung des Gewerbetreibenden ein Vertrag ohne Möglichkeit auf Widerruf geschlossen werden kann. Im Gegenteil zum Verbraucher: dieser hätte die Gelegenheit zum Kündigen gehabt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Medienwelt e.K.? Oder haben Sie ebenfalls Abbuchungen bemerkt? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 16. März 2022

Focus Inkasso AG: Forderung für FABER TOP 100 Gewinnspiel

Ein neues Inkassoschreiben macht die Runde. Dieses Mal ist es die FOCUS Inkasso AG aus Berlin, die Geld für einen Dienstleistungsvertrag „Faber Top 100 Gewinnspiel“ geschlossen worden sein soll. Wie sollte man mit den Schreiben umgehen?

Titel: Focus Inkasso AG: Forderung für FABER TOP 100 Gewinnspiel

Bei Nichtzahlung soll Kontosperre drohen

Wiedersehen macht Freude? Nicht unbedingt. Zahlreiche Empfänger von Zahlungsaufforderungen hatten uns kontaktiert. So verlangte die Firma mit Sitz in Düsseldorf die Zahlung von mehr als 270 EUR, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag bestehen sollten. Nun gibt es scheinbar einen erneuten Versuch, vermeintlich offene Kosten zu fordern: eine Focus Inkasso AG droht sogar mit einer Kontosperrung. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollen.

Eine Verbraucherin meldete sich via Mail bei uns, um uns über ein neues vermeintliches Inkasso-Schreiben zu informieren. Sie schreibt: „Im Anhang sende ich Ihnen die neuen Briefe dieser ominösen Inkasso AG, die identisch aussehen, von demselben Rechtsanwalt unterzeichnet sind und ebenso viele Rechtschreibfehler aufweisen wie Ihre Muster auf der Internetseite.“

Wir haben uns das Schreiben angesehen und haben tatsächlich viele Gemeinsamkeiten zu früheren Schreiben festgestellt. Von der ähnlichen Aufmachung bis hin zur gleichen Unterschrift – es ist inhaltlich das gleiche Schreiben. Nur der Name, die Kontaktdaten und der geforderte Betrag sind unterschiedlich. Der Name ist dieses Mal „Focus Inkasso AG“ und die Adresse lautet „Provinzstr. 101, 13409 Berlin“.

Gefordert wird eine Summe in Höhe von 385 EUR. Wird die Summe nicht gezahlt, soll das Konto in Kürze gesperrt werden.

Scan: FOCUS Inkasso AG // Forderung // März 2022
FOCUS Inkasso AG // Forderung // März 2022


FOCUS Inkasso AG: Wie sollte reagiert werden?

Eine Sache bleibt trotz mehrerer Auflagen und Namenswechsel gleich: die Schreibfehler. Darüber hinaus werden wie gewohnt keine Angaben zum Auftraggeber gegeben. Wir erwarten von einem seriösen Inkassoschreiben derartige Infos. Zum Beispiel wollen wir wissen, wer der Vertragspartner/Gläubiger ist. Wie soll der Vertrag geschlossen worden sein? Diese Fragen bleiben unbeantwortet.

Des Weiteren ist auch fraglich, ob der genannte Rechtsanwalt „Dr.Frank Ehlers“ in der Form existiert. Auf früheren Schreiben war dort der Name „Dr. Michael Kunt“ zu lesen, obwohl die Unterschrift nach wie vor identisch scheinen. Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassounternehmen mit diesem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.

Aus diesem Grund wird stark vermutet, dass es sich bei diesem Schreiben um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt. Empfänger eines solchen Schreibens sollten die geforderte Summe in Höhe von 385,00 EUR nicht zahlen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht die dort aufgelistete Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 4. März 2022

TEWORK – „Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt

2022 kommt es zu erneuten Rechnungen für explizite Telefondienstleistungen. TEWORK aus der CZ fordert 90 EUR für eine angeblich in Anspruch genommenen „Erwachsenenservice“.

Titel: TEWORK –  „Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt


90 EUR an TEWORK für eine Telefondienstleistung

Das uns vorliegende Schreiben des Absenders TEWORK stellt eine Rechnung für die Nutzung einer Telefon-Dienstleistung dar. Angeblich soll der Empfänger einen sogenannten „Service für Erwachsene“ genutzt haben.

TEWORK gibt nicht bekannt, welche Telefonnummer denn angerufen worden sein soll, stattdessen gibt es nur den Hinweis, dass mit der Anforderung eines Einzelverbindungsnachweis beim Telefonanbieter Klarheit in die Angelegenheit kommen könnte.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 90 EUR. Diese Summe soll entweder bar an die Adresse TEWORK, P.O. Box č.l. Koněvova 223, 130 04 Praha 3 in die Tschechische Republik gesandt werden oder via SEPA -Überweisung auf ein tschechisches Konto.

Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen. TEWORK droht, dass sie die Forderung im Wege des Factorings geltend machen.

Scan: TEWORK Rechnung / Feb 2022
TEWORK Rechnung / Feb 2022


„Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt: Es gab bereits 2019 eine Welle

Bereits im Jahr 2019 berichteten wir über die unterschiedlichen Absender, die u.a. kurze Bezeichnungen wie Werso, Kawora oder Armex trugen. Auch die geforderte Summe hat weiterhin eine Höhe von 90,00 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde.

Die uns bekannten Rechnungen zeigen das jeweilige Datum, wann der „Service für Erwachsene“ genutzt worden sein soll. Auch beim Schreiben der TEWORK wird eine Uhrzeit genannt, zu der angeblich angerufen wurde. Der Absender gibt keine Auskunft, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll. Der Betrag von 90,00 EUR soll innerhalb von acht Tagen überwiesen werden.

Es gibt mehrere Absender dieser Telefonrechnungen, die auch allesamt unterschiedliche Bankverbindungen für die geforderte Überweisung aufweisen. Diese Konten befinden sich jedoch allesamt in der Tschechei.

Soll die erhaltene Rechnung bezahlt werden?

Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick nicht unbedingt unseriös wirken, sollten sämtliche Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche die Rechnungen der genannten Firmen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen.

Wie sollten Verbraucher auf Rechnungen reagieren

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Zahlungsaufforderung, sondern um eine Rechnung. Dennoch möchten wir an dieser Stelle über Inkasso-Schreiben informieren – und auf welche Inhalte zu achten ist.

Inkassoforderungen sind auch zu beachten, sonst kann es für den Schuldner noch kostspieliger werden. Wenn die Forderungen konsequent ignoriert werden, kann gar ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Rechnung erhalten? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.