Dienstag, 22. Dezember 2020

Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24

Aufgrund der Pandemie verbrachten ein Großteil der Verbraucher ihren Urlaub in diesem Jahr auf Balkonien. Doch gegen akutes Fernweh können manche Internet-Angebote helfen. Auf dem Portal „Rooms24“ der Firma AVAS UG (haftungsbeschränkt) haben Interessierte die Möglichkeit, eine Unterkunft, sprich Apartments & Ferienhäuser, zu suchen und bestenfalls zu finden. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Gewerbetreibende können kostenpflichtig inserieren.

Titel: Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24


Unterkunftssuche durch das Portal Rooms24

„Rooms24, die einfachste Art der Zimmervermittlung!“ - das behauptet die Betreiberin AVAS UG (haftungsbeschränkt) über ihr Internetportal. Kommt bekannt vor? Das hat einen guten Grund. Eine Webseite namens „Zimmersuche24“, über die wir 2018 berichteten, stellte sich auf ihrer Webseite ähnlich vor. Auch hier haben Touristen und Feriengästen die Wahl, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Ob das Angebot angesichts der Beschränkungen derzeit noch aktuell ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hinweise zu Reisebeschränkungen oder geschlossenen Hotels konnten bei unserem letzten Besuch der Seite Room24.de nicht festgestellt werden.

Aus den AGB: Das Angebot der AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Über das Angebot der Betreiber von Rooms24 geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Weiter heißt es: „Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.rooms24.de, www.rooms24.com, www.rooms24.at, www.rooms24.ch und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande.“

Rooms24: Bisherige Erfahrungen eines Gewerbetreibenden

Ein Gewerbetreibender legte uns eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ der AVAS UG (haftungsbeschränkt) vor. Die Betreiber des Portals Rooms24 fordern die Zahlung eines offenen Betrags in Höhe von mehr als 280 EUR.

Da der offene Rechnungsbetrag nicht gezahlt wurde, folgte ein weiteres Schreiben durch die Rechtsanwälte Neuzerling & Coll, die mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wurde. Die zu zahlende Summe ist aufgrund zusätzlicher RA-Gebühren deutlich höher.

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das ist besonders wichtig, wenn Verträge für kostenpflichtige Dienstleistungen über das Telefon abgeschlossen werden. Schnell ist ein „Ja“ zu viel mit hohen Kosten verbunden.

Hilfe bei AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS UG (haftungsbeschränkt) erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Rooms24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH

Die Firma Atwork GmbH betreibt das Online-Portal Finanz-Forum24, welches Dienstleistungen aus den Bereichen Vermögensvorsorge und Sachversicherungen zum Thema hat. Anscheinend ist die Nutzung nicht kostenlos, ein Verbraucher erhielt jüngst eine Forderung durch RA Ralf Trösch. Laut des Schreibens stehen Mitgliedsgebühren aus.

Titel: Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH


Was ist das Finanz-Forum24.de?

Laut der vorliegenden Forderung durch RA Ralf Trösch ist die Atwork GmbH Betreibern der Internetplattform Finanz-Forum24, abrufbar unter (www.finanz-forum24.de, zuletzt gesichtet am 16.12.2020). Diese Plattform soll unter anderem „Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen aus dem Bereich Vermögensvorsorge und Sachversicherungen“ vorhalten. Diese Dienstleistung soll nur für für zahlende Mitglieder des Finanz-Forum24 gelten.

Wir begutachteten die Plattform und stellten fest, dass zahlreiche Bereiche scheinbar nur für Nutzer mit entsprechenden Login-Daten Zugang zu den unterschiedlichen Bereichen wie „Ratenkredit“, „Gebührenfrei Mastercard“ oder „Rentenversicherung“ haben. Sieht man von einem aktuellen Hinweis bezüglich der Corona-bedingten Kontaktaufnahme ab, konnten wir bei unserem Besuch der Plattform keine näheren Erläuterungen der Dienstleistungen ermitteln.

Zur Forderung durch den RA Ralf Trösch

Der Rechtsanwalt Ralf Trösch weist in seiner vorliegenden Forderung für die Firma Atwork GmbH (Freisbach) darauf hin, dass eine Anmeldung für die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim „Finanzforum“ nicht im Internet erfolgte, sondern durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedsformular erfolgt sein soll.

Das besagte Formular soll neben der Beitrittserklärung auch Hinweise auf die Beitragskosten in Höhe von 7,50 EUR monatlich (zzgl. Aufnahmekosten) beinhalten. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung, die dem Verbraucher vorgeworfen wird, ist es zum Zahlungsverzug gekommen. Demzufolge fordert RA Ralf Trösch den Empfänger auf, das Beitragskonto auszugleichen, indem die Summe von 215,20 EUR innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu überweisen.

Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich den Vorwurf nicht erklären kann. Wir zitieren: „Ich bin mir nicht bewusst bei der Firma etwas unterschrieben zu haben vor allem nicht über ein schriftliches Formular noch das ich ein Schreiben dieses Unternehmens bekommen habe“.

Forderungen nicht ignorieren

Auch wenn es vielleicht nicht immer eindeutig scheint, was und wer in einer erhaltenden Zahlungsaufforderung Geld verlangt: ignorieren oder gar entsorgen ist keine geeignete Handhabe von solchen Schreiben. Vielmehr sollten die Aussagen geprüft werden und evtl. der bisherige Schriftverkehr unter die Lupe genommen werden. Stichwort „Junk-Ordner“ – ist unter Umständen die eine oder andere Email noch ungelesen? Vieles lässt sich schnell aufklären, doch das erübrigt keine Reaktion. Handeln Sie, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt wie RA Ralf Trösch für offene Kosten einer Mitgliedschaft auf „Finanz-Forum24.de“ erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 10. Dezember 2020

„Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Schöne Bescherung von der „Busines Inkasso AG“. Derzeit schickt die Firma mit dem sperrigen Namen aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Betroffene Verbraucher leiteten das Schreiben an uns weiter. Unser erster Eindruck: Unseriös! Zahlen Sie nicht.

Beitragsbild: „Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“


Angeblich sollen Verträge für die Teilnahme an Gewinnspielen geschlossen worden sein

Keine Sorge, die Weihnachtseinkäufe müssen aufgrund der Forderung nicht geringer ausfallen. Auch wenn es das Schreiben der „Busines Inkasso“ anders klingt. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Innerhalb von 9 Tagen soll der noch offene Betrag an die Busines Inkasso AG überwiesen werden. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten, sind auch vertreten. Der Absender droht gar mit einer Zwangsvollstreckung und vielen weiteren Kosten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Scan: Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020
Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020


Über 280 EUR fordert die Busines Inkasso AG

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Busines Inkasso AG ihren Sitz haben. Kurios, da wir erst gestern über ein ähnelndes Schreiben einer „Euro DE Inkasso GmbH“ berichtet haben. Wie das andere Schreiben auch strotzt auch dieses nur so von Rechtschreibfehlern.

Laut Briefkopf soll ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Die angeblich noch offene Summe in Höhe von 282,46 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Busines Inkasso AG überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Busines Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 7. Dezember 2020

Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“

Schöne Bescherung von der Euro DE Inkasso GmbH. Aktuell verschickt die Firma aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Doch wie seriös ist diese Forderung?

Titel: Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“


Gewinnspiele: Angeblich Vertrag geschlossen

Müssen die Weihnachtseinkäufe dieses Jahr etwas dürftiger ausfallen? Wenn es nach der „Euro DE Inkasso GmbH“ geht, könnte dies tatsächlich der Fall sein. In einer vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Angeblich sollen sogar mehrere Mahnungen zuvor versandt worden sein, von daher sieht Euro DE Inkasso GmbH „keine andere Möglichkeit“ als eine „Vorpfändung auszubringen“. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Über 200 EUR fordert Euro DE Inkasso GmbH

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Euro DE Inkasso GmbH ihren Sitz haben. Dies verrät uns der Briefkopf des Schreibens, welches übrigens vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt. Es soll noch ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Denn die geforderte Summe in Höhe von 217,88 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020
Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020


Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Euro DE Inkasso GmbH überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Euro DE Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Digi Medien GmbH, Delaware: „Brancheneintrag“ via Fax

Vor ungefähr einem Jahr berichteten wir an dieser Stelle über ein Fax der Firma Digi Medien GmbH. Dabei ging es um einem kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Empfänger der Offerte waren Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, die mit dem Portal Brancheneintrag.online ihre Daten veröffentlichen können. Ein Jahr später erhalten wir erneut ein Angebot – dieses Mal aber via Email.

Titel: Digi Medien GmbH, Delaware: „Brancheneintrag“ via Fax

Brancheneintrag.online: das Branchenbuch der Firma Digi Medien GmbH

„Finden Sie die richtigen Service-Experten“ heißt es auf der Webseite der Firma Digi Medien GmbH aus 2701 Centerville Rd., New Castle Count, 19808 Wilmington, Delaware. Auch 2021 wirkt das Portal nicht besonders beeindruckend auf uns. In den von uns gesichteten Firmeneinträgen sahen wir bei der Entstehung dieses Textes neben der Anschrift nur wenige Infos – bis auf die Anschrift.

In diesem Jahr wurde das Formular via Email verschickt. In der Mail ist folgende Nachricht. Zitat: „anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterfertigt per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.“ Zitatende.

Über das Formular

Übertitelt ist das Formular mit „Brancheneintrag“. Nach der Anrede wird der Empfänger gebeten, die Firmendaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Wird dieses Schreiben zurückgeschickt, wird ein sehr teurer Vertrag für die Veröffentlichung der wenigen Zeilen Anschrift in einem kaum relevanten Branchenbuch geschlossen. Wir konnten keine nennenswerte Unterschiede zum Vorjahr feststellen.

Scan: Offerte Digi Medien GmbH / Dez 2020
Offerte Digi Medien GmbH / Dez 2020

Hohe Kosten für einen „Business Eintrag“

Die Kosten für einen Firmeneintrag (Digi Medien GmbH nennt es einen „Business Eintrag“) sind hoch: pro Jahr 899,00 EUR bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Wenigstens weist die Firma in dem auf den Formular abgedruckten Geschäftsbedingungen darauf hin, dass es sich bei dem „Brancheneintrag“ Formular nur um eine Offerte handelt, sprich ein unverbindliches Angebot. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre - es kann also sehr kostspielig werden, da sich der Vertrag bei einer nicht erfolgten Kündigung um ein weiteres Jahr verlängert.

Polizei warnt vor Fax der Fax der Digi Medien GmbH

In einem Beitrag vom 25. Januar 2021 wird vor der Masche mit dem Fax gewarnt. Dort ist auch der wichtige Hinweis genannt, dass ggf. Widerrufsmöglichkeiten und Zeiten beachtet werden sollten. Empfänger müssten „als Firma“ bedenken, dass für sie ggf. andere vertragliche Bedingungen gelten, die für eine Privatperson z.B. nicht zählen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von Digi Medien GmbH erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 2. Dezember 2020

„Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“

Eine Firma namens „Stadt Marketing“ bietet via Offerte den Druck von kostenpflichtigen Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“. Unternehmer, seid gewarnt: eine Rücksendung des unterschriebenen Formulars könnte kostspielig enden.

Titel: „Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“


Stadt Marketing – derstadtmarketing.de – verschickt Offerten an Gewerbetreibender

Erneut wurde uns durch eine Unternehmerin eine Offerte vorgelegt. Aktuell handelt es sich um ein schriftliches Angebot für die Platzierung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“. Günstig sind solche Anzeigen nicht. Der Nettopreis für eine Auflage soll laut des Dokuments 499 EUR. Hinzu sollen eine Farbpauschale 199 EUR, eine Satzpauschale 299 EUR und eine Versandpauschale in Höhe von 34,50 EUR kommen.

Auftragnehmer wäre eine Firma namens „Stadt Marketing“. In der Fußzeile der Offerte ist eine Adresse zu lesen: Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446. Die dazugehörige Homepage „derstadtmarketing.de“ gibt wenig Informationen her, vertröstet stattdessen mit dem Hinweis, dass sich die Webseite gerade im Aufbau befindet.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Auch wenn das Logo der Firma aufzeigt, die das Schriftstück erhalten hat, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertragsverhältnis. Dieses kann sich aber ändern, wenn Unternehmer das Dokument unterschreiben und zurücksenden.

Vertrag für kostenpflichtige Anzeigen wird erst bei Rücksendung geschlossen

Aus den Auftragsbedingungen der Offerte: „Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Auftrages (…) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten (…) Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahre und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig.“

Weiter heißt es: „Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten auferlegt (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Scan: Stadt Marketing Offerte / NOV 2020
Stadt Marketing Offerte / NOV 2020


Für Gewerbetreibende bedeutet dies: Kosten entstehen erst, wenn diese Offerte an die Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446 via Fax oder Email (info@derstadtmarketing.de) zurückgesandt wird.

In so einem Fall werden insgesamt drei Werbeanzeigen berechnet. Das ist insgesamt eine Summe von mehr als 3.000 EUR. Eine hohe Summe für eine Werbeanzeige, deren Werbeeffekt nur schwer nachweisbar sein könnte./p>

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von „Stadt Marketing“ erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

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oder per E-Mail:

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