Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH

Die Firma Atwork GmbH betreibt das Online-Portal Finanz-Forum24, welches Dienstleistungen aus den Bereichen Vermögensvorsorge und Sachversicherungen zum Thema hat. Anscheinend ist die Nutzung nicht kostenlos, ein Verbraucher erhielt jüngst eine Forderung durch RA Ralf Trösch. Laut des Schreibens stehen Mitgliedsgebühren aus.

Titel: Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH


Was ist das Finanz-Forum24.de?

Laut der vorliegenden Forderung durch RA Ralf Trösch ist die Atwork GmbH Betreibern der Internetplattform Finanz-Forum24, abrufbar unter (www.finanz-forum24.de, zuletzt gesichtet am 16.12.2020). Diese Plattform soll unter anderem „Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen aus dem Bereich Vermögensvorsorge und Sachversicherungen“ vorhalten. Diese Dienstleistung soll nur für für zahlende Mitglieder des Finanz-Forum24 gelten.

Wir begutachteten die Plattform und stellten fest, dass zahlreiche Bereiche scheinbar nur für Nutzer mit entsprechenden Login-Daten Zugang zu den unterschiedlichen Bereichen wie „Ratenkredit“, „Gebührenfrei Mastercard“ oder „Rentenversicherung“ haben. Sieht man von einem aktuellen Hinweis bezüglich der Corona-bedingten Kontaktaufnahme ab, konnten wir bei unserem Besuch der Plattform keine näheren Erläuterungen der Dienstleistungen ermitteln.

Zur Forderung durch den RA Ralf Trösch

Der Rechtsanwalt Ralf Trösch weist in seiner vorliegenden Forderung für die Firma Atwork GmbH (Freisbach) darauf hin, dass eine Anmeldung für die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim „Finanzforum“ nicht im Internet erfolgte, sondern durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedsformular erfolgt sein soll.

Das besagte Formular soll neben der Beitrittserklärung auch Hinweise auf die Beitragskosten in Höhe von 7,50 EUR monatlich (zzgl. Aufnahmekosten) beinhalten. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung, die dem Verbraucher vorgeworfen wird, ist es zum Zahlungsverzug gekommen. Demzufolge fordert RA Ralf Trösch den Empfänger auf, das Beitragskonto auszugleichen, indem die Summe von 215,20 EUR innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu überweisen.

Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich den Vorwurf nicht erklären kann. Wir zitieren: „Ich bin mir nicht bewusst bei der Firma etwas unterschrieben zu haben vor allem nicht über ein schriftliches Formular noch das ich ein Schreiben dieses Unternehmens bekommen habe“.

Forderungen nicht ignorieren

Auch wenn es vielleicht nicht immer eindeutig scheint, was und wer in einer erhaltenden Zahlungsaufforderung Geld verlangt: ignorieren oder gar entsorgen ist keine geeignete Handhabe von solchen Schreiben. Vielmehr sollten die Aussagen geprüft werden und evtl. der bisherige Schriftverkehr unter die Lupe genommen werden. Stichwort „Junk-Ordner“ – ist unter Umständen die eine oder andere Email noch ungelesen? Vieles lässt sich schnell aufklären, doch das erübrigt keine Reaktion. Handeln Sie, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt wie RA Ralf Trösch für offene Kosten einer Mitgliedschaft auf „Finanz-Forum24.de“ erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com