Freitag, 15. Dezember 2023

Samp Inkasso AG: Angebliche Mahnung für NKL

Eine Verbraucherin leitete einen Brief mit dem Betreff „Außergerichtliche Mahnung“ von einer Samp Inkasso AG an uns weiter. Angeblich soll eine Rechnung aus einem Dienstleistungsvertrag mit der NKL offen sein.

TItel: Samp Inkasso AG: Angebliche Mahnung für NKL


Das steht in der Mahnung der Samp Inkasso AG

Es geht mit großen Schritten auf das Jahresende zu und erwartungsgemäß häufiger erreichen uns Meldungen von Verbrauchern, die fragwürdige Schreiben und Mails erhalten. Mit den dubiosen Anschreiben wollen die Betrüger scheinbar ihre Weihnachtskasse aufbessern.

Ein weiterer Vertreter dieser Sparte scheint die Samp Inkasso AG mit Sitz in 80335 München zu sein. Angeblich sollen Empfänger dieses Briefs eine offene Rechnung nicht gezahlt haben – es geht um einen Vertrag mit der NKL, der geschlossen worden sein soll. Innerhalb von 5 Tagen soll eine Summe in Höhe von 317,50 EUR auf eine britische Kontoverbindung überwiesen werden – Kontoinhaber ist ein/e „SAMP EMN“.

Wird nicht gezahlt, werden die üblichen Drohgebärden runter gerattert: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher etc.

Scan: Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 1
Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 1

Scan: Scan: Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 2
Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 2


Jede Menge „geliehene“ Logos und Siegel

Der Brief ist gespickt mit lauter Logos, Siegel und Auszeichnungen. Samp Inkasso AG soll demzufolge Mitglied im BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) sein und ein vom TÜV Saarland geprüftes Inkasso. Auf Seite 2 ist das Logo der NKL zu sehen, wobei wir sehr in Frage stellen, dass da ein tatsächlicher Zusammenhang besteht.

Im Gegenteil: der BDIU listet Samp Inkasso AG sogar als Fake-Inkasso auf. https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Viel mehr erwecken die eingesetzten Logos und Siegel den Eindruck, als ob die zum Zweck des Schreibens ohne Erlaubnis verwendet wurden. Bestätigt wurde die Annahme bei unserer Recherche, da aktuell keine Firma namens Samp Inkasso AG im Rechtsdienstleister gelistet ist (Stand 15.12.2023). Demzufolge ist Samp Inkasso AG trotz des Namens kein zugelassenes Inkassounternehmen. Kurzum: Zahlen Sie nicht!

Hilfe bei Inkassoforderungen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Falls Sie eine Forderung von einem registrierten Inkasso erhalten haben, können Sie sich bei uns melden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Dezember 2023

iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“

Uns wurde eine Offerte von einer Firma namens iDruck Ltd. vorgelegt. Es geht dabei um einen Anzeigenauftrag in einem Bürgerinfo-Folder. Über diese Art von Vertrag haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Was Gewerbetreibende beachten sollen.

Titel: iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“


Was steht in der Offerte der iDruck Ltd.?

Wir haben uns die uns vorliegende Offerte der iDruck Ltd (Sitz: 6 Thomes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefeld, UK) genauer angesehen und die wichtigsten Infos zusammengefasst. Ob es unterschiedliche Fassungen dieses Dokuments gibt und ob diese ebenfalls im Umlauf sind, ist uns unbekannt. Allgemein zur Veröffentlichung:

  • Din A6 Hochformat, 4-seitig
  • Gesamtauflage jährlich 6.000 Exemplare
  • Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld 490,00 EUR je Veröffentlichung
  • 2 Anzeigenfelder (je 9x4 cm ≙ 36cm²)
  • Farbpauschale 199,00 EUR, Satzpauschale 199,00 EUR (je Veröffentlichung)

Der Anzeigenpreis je Veröffentlichung soll sich aus der Anzahl der bestellten Anzeigenfelder und dem Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld multiplizieren. Hinzu kämen noch die Farb- und Satzpauschale. Es soll drei Veröffentlichungen pro Werbejahr geben, damit ist die Zahlung für die Anzeige für jede Veröffentlichung erneut fällig.

Mehrere kostenpflichtige Ausgaben

Die vorliegende Offerte der iDruck Ltd. hat als „besondere Vereinbarung“ angegeben, dass der Vertrag automatisch im November 2024 ausläuft. Auch in den Auftragsbedingungen ist angegeben, dass die Vertragsdauer ein Jahr beträgt und wie erwähnt 3 kostenpflichtige Ausgabe mit einer Auflagenhöhe von je 2.000 Exemplaren umfasst.

Über die Verteilung erfahren wir ebenfalls mehr aus der Offerte. So soll das Verteilgebiet einen Umkreis von 30km um ein bestimmtes Verteilgebiet bzgl. Des Vertragspartners umfassen. Die Verteilung von mindestens 1.000 Exemplaren je Veröffentlichung soll in diesem Verteilgebiet erfolgen. Wie und wo genau diese „Bürgerinfo-Folder“ verteilt werden, ist leider nicht genau bestimmbar. Ferner ist zu lesen, dass „verpflichtende Vereinbarungen“ mit den Empfängern/Verteilerstellen über die Auslage der Bürgerinfofolder nicht bestehen sollen.

Bekommen Werbende ein Ansichtsexemplar des Folders? Laut den AGB der Offerte soll die erste Ausgabe spätestens 4 Monate nach der Auftragserteilung erscheinen. Als Nachweis der Vertragserfüllung soll eine Kopie des Sendungsnachweises des jeweiligen Kurierdienstes genügen.

Das Problem mit dem Widerrufsrecht

Der Vertrag mit der iDruck Ltd. kommt zustande, wenn das Formular unterschrieben zurückgeschickt wird. Ein Widerrufsrecht bei derartigen B2B Geschäften gibt es nicht. Im Geschäftsalltag kann eine Offerte fälschlicherweise eingeschätzt werden, z.B. als eine Vertragsbestätigung für einen laufenden Geschäftskontakt. Deshalb ist es wichtig, derartige Schreiben genau zu prüfen, um nicht ungewollt einen teuren Vertrag mit einer langen Laufzeit abzuschließen.

Scan: iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023
iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023

Hilfe für Gewerbetreibende

Der Verbraucherdienst hilft mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten nicht nur Verbrauchern, sondern ebenso Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen. In diesem Fall einer Werbeanzeige in einer Infobroschüre bieten wir erste allgemeine Informationen, um sich gegen geschlossene Verträge wehren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

GLS Inkasso Management: Warnung vor Forderung

Zum Ende des Jahres gibt ein Wiedersehen, mit dem wir leider rechnen mussten. Erneut versucht der eine oder andere Grinch, uns Verbrauchern das Weihnachtsfest zu verderben. Dieses Mal mit einer dubiosen Inkassoforderung des Absenders GLS Inkasso Management aus 76228 Karlsruhe. Angeblich soll eine Hauptforderung in Höhe von 719,00 EUR offen sein. Zahlen Sie nicht!

Titel: GLS Inkasso Management: Warnung vor Forderung

Gewinnspiele: Angeblich offene Rechnung

Das Schreiben von GLS Inkasso Management scheut sich nicht, Drohungen gegenüber dem Empfänger auszusprechen. Der Betreff lautet: "Letzte Mahnung - Ankündigung Zwangsvollstreckung droht! Pfändung folgt!" - Weihnachtspost stellen wir uns da anders vor. Weiter heißt es, dass diverse Auftraggeber wie EuroMillions, NKL/SKL, Jackpot49 sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen ihrer Kunden an die GLS Inkasso Management abgetreten hätten. Ganze 790,00 EUR sollen aber bislang vom Empfänger nicht bezahlt worden sein.

Aber GLS Inkasso Management hat "letztmalig" ein Vergleichsangebot in petto, welches innerhalb von drei Tagen überwiesen werden kann. Mit der Zahlung von 290,00 EUR wäre die Angelegenheit erledigt, ein gerichtliches Verfahren verhindert und das Weihnachtsfest gerettet. Wird die Frist nicht eingehalten, soll ein Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung, Pfändung und und und beauftragt werden.

Scan: Forderung GLS Inkasso Management / Nov 2023
Forderung GLS Inkasso Management / Nov 2023


Keine GLS Inkasso Management im Rechtsdienstleistungsregister

Wir haben versucht, eine Firma namens GLS Inkasso Management im Rechtsdienstleistungsregister zu finden. Leider ist es uns nicht gelungen. Nur weil Inkasso im Namen auftaucht, muss es sich nicht unbedingt um ein zugelassenes Inkassounternehmen handeln. Das scheint auch hier der Fall zu sein, zumal uns bereits etliche Schreiben mit zum Verwechseln ähnlichen Inhalt vorgelegt wurden. Besonders skeptisch sollte der Zahlungsempfänger beurteilt werden, der die Zahlung laut angehangenen Zahlschein erhalten soll: eine Samin Riss T.Co.Ltd.

Für weiteres Kopfzerbrechen sorgte die Angabe der Handelsregisternummer bzw. des zuständigen Amtsgerichts. Auch da konnten wir keinen Eintrag im Handelsregister entdecken. Überwiegend müssen die Inhalte des Briefes der GLS Inkasso Management in Frage gestellt werden. Der geforderte Betrag in Höhe von 290,00 EUR soll auf ein britisches Konto erfolgen. Wir raten dringend davon ab, den Betrag zu überweisen. Auch wenn Sie tatsächlich Verträge mit Glücksspielanbietern geschlossen haben, prüfen Sie Ihre Unterlagen, ob noch offene Forderungen bestehen. Schenken Sie sich die Überweisung, sonst verschwindet das Geld auf Nimmerwiedersehen.

Warnung vor Betrug

Gerade zum Jahreswechsel wird versucht, mittels Drohbriefe, Fake-Mails oder Spam-Anrufen Verbraucher zum schnellen Zahlen von angeblich offenen Rechnungen zu bewegen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern prüfen Sie die Forderungen in aller Ruhe. Ging tatsächlich eine Rechnung im Weihnachtstrubel unter? Oder handelt es sich um einen weiteren Betrugsversuch? Wir berichten in unserem Blog wie gehabt über aktuelle Warnungen. Sollten Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen wollen oder etwas melden, so können Sie uns kontaktieren.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.