Donnerstag, 23. Dezember 2021

Verbraucherhilfe e.V.: Mahnungen wegen Zahlungsverzug versandt

Neuigkeiten von der Verbraucherhilfe e.V. aus Offenbach, nicht zu verwechseln mit uns! Uns wurden von einem betroffenen Verbraucher zwei Mahnungen vorgelegt, in denen die Zahlung von noch fälligen Mitgliedsbeiträge gefordert wird.

Titel: Verbraucherhilfe e.V.: Mahnungen wegen Zahlungsverzug versandt

Vorwurf: Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt?

„Somit sind Sie im Zahlungsverzug!“ heißt es in der ersten Mahnung an Herrn F., der unseren angeschlossenen Rechtsanwälten die Unterlagen zur Prüfung vorlegte. Laut der Mahnung soll Herr F. „seit kurzem“ Mitglied bei der Verbraucherhilfe e.V. sein und es sollte der fällige Mitgliedsbeitrag via Lastschrift vom Konto eingezogen werden.

Mit hohen Mahnkosten von insgesamt 10 EUR wird als Gesamtforderung ein Betrag in Höhe von 159,00 EUR gefordert – zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Die Verbraucherhilfe e.V. schreibt, dass erst nach Zahlungseingang alle Leistungen des Vereins in vollem Umfang genutzt werden können und weitergehend das Mahnverfahren eingestellt wird.

Zweites Schreiben: Drohung mit Pfändung

Herr F. reagierte nicht und erhielt folglich eine zweite Mahnung durch die Verbraucherhilfe e.V. Übertitelt mit „Letzte außergerichtliche Mahnung für den Beitrag Ihrer Mitgliedschaft“ droht der Verein aus Offenbach mit der Eintreibung der offenen Forderung durch ein Inkasso.

Zusätzlich warnt Verbraucherhilfe e.V. mit großen Lettern „Lassen Sie es nicht soweit kommen!“ Andernfalls sollen schwerwiegende Konsequenzen wie die Pfändung des Kontos und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung drohen.

Wir berichteten bereits im Juli 2021 ausführlich über die Verbraucherhilfe e.V. In dem Artikel behandeln wir in dem Zusammenhang den vorgeworfenen Vorstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz.

LG Duisburg untersagt diverse Tätigkeiten – Wartungsarbeiten seit Juli auf Homepage

Das Landgericht Duisburg hatte mit Urteil vom 28.05.2021, Az. 10 O 80/21 der Verbraucherhilfe aufgrund irreführender Falschaussagen und rechtsfehlerhafter Internetinhalte untersagt. Verboten ist seitdem zu behaupten, dass die Verbraucherhilfe

  • Verbraucher schützt (Tenor Nr. 2 a)
  • Schutz bietet, ggf. auch durch Kooperationspartner und eigene Dienstleistungen (Tenor Nr. 2 b)
  • Hilfe bietet bei diversen Verbraucherproblemen (Tenor Nr. 2 a)
  • Unterlassungsschreiben an Unternehmen sendet (Tenor Nr. 2 a)

sowie einiges mehr.

Wir verzichten bewusst auf das Originalzitat, da dies den Artikel unleserlich machen würde angesichts der Vielzahl der Verbote und um nicht für verbotene Inhalte zu werben.

Insgesamt wurden 8 konkrete Handlungen untersagt, die sich wiederum in weitere Handlungsuntersagungen aufgliedern.

Seit damals ist auch die Webseite der Verbraucherhilfe im „Wartungsmodus“, so dass ohnehin fraglich ist ob die satzungsgemäßen Aufgaben, ggf. auch wie, erfüllt werden und erfüllt werden können, soweit diese nicht ohnehin verboten wurden.

Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Oder haben Sie auch eine Mahnung erhalten, die Sie zur Zahlung auffordert? Reagieren Sie! Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur im Mitgliederauftrag aktiv werden können. Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder

Ein gewisser Hansa Verlag verschickte eine Offerte an einen Gewerbetreibenden. Es geht um die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige in einem Bürgerinformationsfolder. Der Preis hat es in sich: für insgesamt drei Auflagen sind über 3.000 EUR fällig.

Titel: Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder


Gewerbetreibender soll via Cold Calling kontaktiert worden sein

Gewerbetreibende erhalten unterschiedliche Angebote und Benachrichtigungen für B2B Geschäfte. Ein weiterhin beliebtes Mittel zur Kontaktaufnahme ist die Kaltakquise, oder auch „Cold Calling“. Ein Verbraucher meldete ich via Email bei uns, um uns über so einen Anruf zu informieren. Laut seiner Aussage soll ein gewisser Vertrag auslaufen.

Der Verbraucher schreibt uns via Email, Zitat: „Wir erhielten einen Anruf, in dem wir gefragt wurden ob wir unseren bestehenden Vertrag verlängern möchten oder diesen Auslaufen lassen möchten. Wir antworteten, dass wir keine Verlängerung wünschen, falls überhaupt ein Vertrag besteht. Wir wurden am Telefon gebeten das Formular im Anhang unterschrieben zurück zu senden, um den Vertrag kostenfrei auslaufen zu lassen“ Zitatende.

Wir geben an dieser Stelle nur den Inhalt der erhaltenen Email wieder. Ob dies tatsächlich so geschehen ist und ob die Aussagen getroffen wurden, kann nicht garantiert werden.

Verbraucher erhielt ebenfalls Email vom Hansa Verlag

Darüber hinaus liegt uns eine weitere Email vor, die am 17.12.2021 vom Hansa Verlag (info@hansaverlag.de) an den Verbraucher versandt wurde. Auch diese möchten wir zum besseren Verständnis vollständig wiedergeben, Zitat:

„Sehr geehrter Herr ********,

anbei senden wir Ihnen das Formular für das Jahr 2022. Nach Überprüfung Ihrer Firmendaten und die geschilderten Punkte

- Veröffentlichungsgebiet

- Werbejahr

- und die genannten Mediendaten

schicken Sie uns das Formular unterschrieben zurück.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

HansaVerlag

A*** B***

Rückfax: 02331-910 69 309

Rückruf : 0176-934 63 050“

Zitatende. 

Über 3.000 EUR für einen Anzeigenauftrag

In der Mail wurde ein Anhang mitgeschickt, der uns ebenfalls vorliegt. Es handelt sich hierbei um einen Anzeigenauftrag bzw. eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“, bereitgestellt vom Hansa Verlag. Wird dieses Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – zu insgesamt drei Auflagen.

Der Preis je Auflage: 499,00 EUR, plus 199,00 EUR Satzpauschale und eine Versandpauschale von 34,50 EUR. Macht für alle drei Auflagen einen Gesamtpreis von insgesamt 3.094,50 EUR. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Scan: Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021
Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021


Viel ist über den Hansa Verlag nicht bekannt

Über den Auftragnehmer Hansa Verlag ist nicht viel bekannt. Die genannte Email-Adresse verweist auf die URL hansaverlag.de, die aktuell jedoch nicht zu erreichen ist (Stand 22.12.2021). Zumindest erhielten wir bei unserem Besuch eine Fehlermeldung und konnten so keine weiteren Informationen über das Unternehmen einsehen. Auf der Offerte selbst erfahren wir auch nur wenig. Neben der Nummer für das Rückfax ist in kleinen Lettern eine Adresszeile im unteren Bereich der Offerte: „Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Die Adresse kennen wir von der Firma „Media Concept Verlag-Service“.

Hilfe und Kontakt

Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Offerte vom Hansa Verlag via Fax oder Mail erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt auf!

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 22. Dezember 2021

HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber

Das Unternehmen HOWLOGIC Kft. aus Ungarn betreibt unter anderem die Dating-Seite „scharfeliebe“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst kostenpflichtige „Premium-Services“ ermöglichen eine umfangreiche Nutzung. Ein Verbraucher schilderte uns gegenüber seine Erfahrung mit dem Service.

Titel: HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber


ScharfeLiebe.de: Ein Portal der HOWLOGIC Kft

Mit Aussagen wie „Stürzen Sie sich ins Liebesabenteuer!“ werden Besucher des Portals „Scharfe Liebe“ begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der HOWLOGIC Kft (Adresse: 11 Verebeshegy Street, Csomad, 2161 Ungarn).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und dem Alter wird Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 20.12.2021)

Verbraucher berichtet über Abbuchungen

Ein Verbraucher wandte sich an uns, um uns über seine Erfahrungen mit einer Dating-Plattform zu berichten. Er schreibt, dass er seit April 2021 festgestellt hat, dass unterschiedliche Beträge von seinem Konto abgebucht wurden. Er behauptet jedoch, dass er nie einen Vertrag mit der verantwortlichen Firma geschlossen und ebenfalls keine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Bei der betreffenden Plattform geht es um die Seite bumsflirt.de, die aktuell ebenfalls von der HOWLOGIC Kft betrieben wird.

Bekannte Portale der HOWLOGIC KFT

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die aktuell (!) von der besagten Firma aus Ungarn betrieben werden. Über mindestens eine der Seiten haben wir bereits 2019 berichtet. Die Namen der Seiten können wir aufgrund des Jugendschutzes hier nicht präsentieren. Die Namen bzw. Bezeichnungen der Seiten sind aber ähnlich gelagert wie die Webseite, über die wir in diesem Beitrag berichten.

Nicht ignorieren: Reagieren Sie bei Mahnungen!

Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Auch wenn es anhand der genannten Seiten mit der eindeutigen Zweideutigkeit unangenehm sein könnte: Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten schnelle und diskrete Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe bei Problemen mit Dating-Portalen

Stellten Sie auch unerwartete Abbuchungen von Ihrem Konto fest? Oder haben gar eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Inkasso-Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Culpa Inkasso GmbH: drei Forderungen für Auftraggeber aus Budapest

Drei auf einen Streich, so würden wir gerne die Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH übertiteln. Das Inkassounternehmen aus Stuttgart forderte für drei verschiedene Firmen aus Budapest die Zahlung offener Rechnungen.

Beitragsbild: Culpa Inkasso GmbH: drei Forderungen für Auftraggeber aus Budapest

Zahlungsaufforderungen: insgesamt mehr als 1.000 EUR gefordert

Ein Verbraucher bekam innerhalb von 14 Tagen insgesamt drei Briefe von der Culpa Inkasso GmbH. Auftraggeber sind insgesamt drei unterschiedliche Firmen, die aber jeweils Gemeinsamkeiten haben. Allesamt sind sie aus Budapest und zusätzlich bieten sie Dienstleistungen rund um Finanzen an. In den folgenden Absätzen gehen wir auf jedes Forderungsschreiben gesondert ein und erklären, welcher Vertrag vermeintlich abgeschlossen wurde.

Wir weisen vorab darauf hin, dass die Culpa Inkasso in den vorliegenden Forderungen keine Hinweise auf Details der Bestellung mitteilt. Es heißt kurz und bündig nur „Ihre Bestellung erfolgte über …“ Es fehlten Daten wie E-Mail Adresse, Uhrzeit, IP-Adresse usw.

Carding Direct Kft.: Erste Forderung der Culpa Inkasso

Die erste von insgesamt drei vorgerichtlichen Zahlungsaufforderungen wurde für die Firma Carding Direct Kft. aus Budapest versandt. Laut des Schreibens wurde die Culpa Inkasso GmbH beauftragt, die offene Forderung geltend zu machen. Die Bestellung soll über „Jetztholen.me“ erfolgt sein. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 209,06 EUR. Wird nicht gezahlt, droht das Inkassobüro mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens und ggf. mit Klage.

Die uns vorliegende Forderung wurde im September 2021 erstellt. Bei unserem letzten Besuch auf dem Portal „Jetztholen.me“ am 16.12.2021 wurde mit „Sichern Sie Sich Ihre Exklusive MasterCard®“ und „und bis zu 7.500€ ohne Schufa“ geworben. Jedoch ist ein anderer Firmenname bei unserem Besuch im Impressum zu finden: eine Cash&More Kft. (ebenfalls aus Budapest) soll die Seite betreiben.

Euroscoring Kft.: eine weitere Forderung für mehr als 400 EUR

Der gleiche Verbraucher erhielt eine weitere Forderung der Culpa Inkasso, die nur einen Tag später als die vorherige Forderung erstellt wurde. In diesem Fall soll eine Euroscoring Kft. Auftrageber sein, ebenfalls aus Budapest. Zuvor soll eine Bestellung über die Internetseite „Primascore.me“ getätigt worden sein. In diesem Fall wird die Summe von 439,64 EUR gefordert. Es sollen die Kosten aus einem „Dienstleistungsvertrag laut Löschung negativer Schufaeinträge“ nicht beglichen worden sein.

Bei unserem Besuch wirbt das Portal Primascore.me mit der Aussage „Wir verbessern Ihre Schufa!“ (Stand 16.12.2021). Die Firma Euroscoring Kft. löscht laut eigener Aussage „unberechtigte SCHUFA-Einträge“. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Löschung von veralteten und unberechtigten Schufa-Einträgen auch vom Verbraucher selbst ohne zusätzliche Kosten erfolgen kann, indem das verantwortliche Unternehmen kontaktiert wird.

Scorecheck Kft.: Dritte Forderung für eine Firma aus Budapest

Es dauerte nur etwas mehr als eine Woche, da erhielt der betroffene Verbraucher die dritte Zahlungsaufforderung von der Culpa Inkasso GmbH. Angeblich soll ein Zahlungsverzug bei der Firma Scorecheck Kft. aus Budapest existieren, die Bestellung soll über das Portal „Bonicheck.me“ erfolgt sein. Laut der Forderungsaufstellung sollen die Kosten für eine Bonitätsprüfung offen sein. Kostenpunkt: 422,77 EUR.

Wie bei den beiden Forderungen zuvor besuchten wir die genannte Seite Bonicheck.me, um uns über deren Angebot zu informieren. Hier fallen die unserer Meinung nach gesalzenen Preise ins Auge, wir zitieren: „Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 178,85 €. Dies entspricht nur 0,49 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 357,70 €.“

Wir weisen darauf hin, dass die Selbstauskunft bei der SCHUFA hinsichtlich der Bonität einmal jährlich kostenlos ist.

Wie sollten Verbraucher auf die Forderungen reagieren?

Auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa oder einer Kreditkarte ist es leider wahrscheinlich, dass Verbraucher letztendlich durch gewisse Vertragsklauseln in den AGB letztendlich zusätzliche finanzielle Sorgen ertragen müssen. Die jeweiligen Angebote der drei Firmen Scorecheck Kft., Euroscoring Kft. und Carding Direct Kft. aus Budapest müssen unserer Einschätzung nach kritisch beurteilt werden.

Der erste Schritt nach Erhalt einer Forderung durch ein Inkasso-Unternehmen sollte eine Prüfung der Vorwürfe sein. Haben Sie die genannten Webseiten überhaupt besucht? Haben Sie Ihre Daten in die dort genutzten Formulare eingegeben?

Hilfe bei Problemen mit Culpa Inkasso GmbH

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung von der Culpa Inkasso GmbH erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Inkasso-Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 14. Dezember 2021

Qualidates AG: Kündigen nach Abbuchungen

Die Unternehmen Qualidates AG aus 6312 Steinhausen in der Schweiz betreibt zahlreiche Dating-Seiten mit mehr oder weniger Erotik-Inhalt. Zwar soll in den besuchten Portalen eine kostenlose Registrierung möglich sein, aber erst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft soll zusätzliche Funktionen ermöglichen. Bei Versäumnis der Zahlung kann es zu Inkasso-Forderungen kommen.

Titel: Qualidates AG: Kündigen nach Abbuchungen

Kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft durch Qualidates AG

Wir schauten uns diverse Portale der Firma Qualidates AB im Zuge dieses Berichtes an. Betrieben werden die Internetseite von der Qualidates AG (Adresse: Turmstrasse 18, CH-6312 Steinhausen).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und dem Alter soll direkt eine Email-Adresse genannt werden. Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. (Stand 13.12.2021)

Forderung durch Fairmount GmbH

Uns wurde durch ein Mitglied eine Forderung des Inkassounternehmens Fairmount GmbH vorgelegt. Laut diesen Schreibens soll der Empfänger sich auf einem Portal der Qualidates AG aus CH-6312 Steinhausen angemeldet haben. Bei der Anmeldung sollen neben dem Namen und der Email-Adresse auch die Bankdaten mitgeteilt worden sein. Insgesamt soll ein Betrag in Höhe von 103,70 EUR gezahlt werden.

Ebenfalls Post von den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel

Zahlt der Empfänger die geforderte Summe nicht, könnten weitere Schreiben von der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München folgen. Wieder wird bekannt gegeben, dass die Firma Qualidates AG aus Steinhausen vertreten wird. Insofern keine neuen Informationen, auch der geforderte Betrag scheint unverändert: die Kanzlei verlangt weiterhin einen Gesamtbetrag in Höhe von 103,70 EUR.

Bekannte Portale der Qualidates AG

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die von der besagten Firma aus Steinhausen (CH) laut Impressum betrieben werden. Diese Liste ist unvollständig, Stand ist der 13.12.2021.

  • heisseflirts.eu
  • sugardaddydates.de
  • veganflirts.de
  • milf-hunter.com
  • cougardating69.com
  • dirtyfriends.de
  • seitensprungagent.com
  • etc.

Reagieren Sie bei Mahnungen!

Drohbriefe statt Liebesbriefe: Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe und Infos zu Qualidates AG

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar eine Mahnung von der Fairmount GmbH oder der Kanzlei Auer Witte Thiel für ein Abo erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?

Das Unternehmen date4friend AG, aus 6300 Zug, Switzerland betreibt unter anderem die Dating-Seite „Seitensprung-direkt“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst eine VIP Mitgliedschaft soll es ermöglichen, empfangene Nachrichten unbeschränkt lesen zu können – und das kann teuer werden.

Titel: Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?


Seitensprung-direkt: Ein Portal der Date4Friend AG

Mit Aussagen wie „Kostenlos Nachrichten schreiben“, „Echte Frauen und Männer“ und „Über 10.000 Neuanmeldungen täglich“ werden Besucher des Portals „Seitesprung-direkt“ (URL: www.seitensprung-direkt.com) begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der date4friend AG (Adresse: Bahnhofstrasse 16, 6300 Zug, Switzerland).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und der Frage „Wonach suchen Sie?“ soll das eigene Aussehen samt Erscheinung beschrieben werden. Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 13.12.2021)

Über die Kosten: Ein Blick in die AGB

Mehr Infos über die Kosten und die VIP-Mitgliedschaft liefern die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort heißt es, Zitat: „Die für die VIP Mitgliedschaft anfallenden Preise, die Zahlungsweise sowie die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen im Rahmen dieser kostenpflichtigen Dienste werden vor Inanspruchnahme durch den Nutzer erläutert.“ und „Begleicht der Nutzer seine offenen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung durch DATE4FRIEND nicht, kommt er in Verzug. Der geschuldete Betrag wird während des Verzuges verzinst, eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 EUR erhoben und die Forderung an einen Inkassodienstleister übergeben.“ - Quelle: www.seitensprung-direkt.com/terms

Dass die Kosten erst nach der Registrierung einsehbar sind, würden wir nicht als verbraucherfreundlich einschätzen. Zu groß ist die Gefahr, dass die anfangs kostenfreie Anmeldung unfreiwillig in einem kostspieligen Abo endet. Es kann in so einem Fall schnell unangenehm werden. Zum Beispiel, wenn sich ein Inkassobüro einschaltet, um noch ausstehende Abo-Gebühren einzufordern.

Kündigung der VIP-Mitgliedschaft

Wie lässt sich der Vertrag kündigen? Erneut fanden wir die Antwort in den AGB: "Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes (VIP-Mitgliedschaft) ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag entsprechend dem bisherigen vom Nutzer gewählten Paket (um die gleiche Dauer zum gleichen Preis)." Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bekannte Portale der date4friend AG

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die von der besagten Firma aus Zug laut Impressum betrieben werden. Diese Liste ist unvollständig, Stand ist der 01.07.2022.

  • verboten-scharf.de
  • whatsaffair.de
  • fickfok.com
  • neueflirts.de
  • zukunfts-partner.de
  • ruhestandspartner.de
  • firstflirts.de
  • casual.de
  • alleinerziehendemutter.dating
  • luxusluder.at
  • sugardaddy-dates.de
  • sugarmama24.com
  • sugarmamafinden.com
  • casualdatingclub.de
  • dominadates.de
  • singlesab50.com
  • mollidates.com
  • deluxeaffaire.com
  • machmichan.com
  • mannmitgeld.com
  • eliteflirt.de
  • fremdgang.com
  • hart-oder-zart.de
  • etc.

Reagieren Sie bei Mahnungen!

Drohbriefe statt Liebesbriefe: Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe und Infos zu date4friend AG

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar eine Mahnung für ein Abo erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 9. Dezember 2021

credi.de Darlehensvermittlungs GmbH – Erfahrungen nach Kreditanfrage

Nach einer Kreditanfrage bei der Firma credi.de Darlehensvermittlungs GmbH aus Nürnberg soll es zu weiteren Vertragsabschlüssen gekommen sein – darunter mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Ein Verbraucher berichtet uns über den Ablauf und seine Erfahrungen.

Titelbild: credi.de Darlehensvermittlungs GmbH – Erfahrungen nach Kreditanfrage


Über das Angebot der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH

„Wir vermitteln erfolgreich Kredite, Umschuldungsdarlehen und Immobilienfinanzierungen“ – so stellt sich die Firma credi.de Darlehensvermittlungs GmbH auf ihrer eigenen Webseite vor. Das Unternehmen aus 90427 Nürnberg vermittelt laut eigener Aussage Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Kredite ohne Schufa, Ratenkredite, Finanzierungen und Umschuldungen in Zusammenarbeit mit kompetenten Experten und Sanierungsanwälten und Hypothekendarlehen.

Das dazugehörige Portal credi.de ermöglicht Besuchern per Mausklick eine „Online-Abfrage“ zu starten. Es öffnet sich ein Formular, welches mit „Jetzt Kredit beantragen“ übertitelt und auszufüllen ist. Neben dem Kreditwunsch und der gewünschten monatlichen Rate werden die Kontaktdaten abgefragt.

Schnell ist eine Einwilligung gegeben

Vor dem Absenden der eingegebenen Daten muss ein Einverständnis mittels Häkchen gegeben werden. Dort heißt es: „Mit der kostenlosen und unverbindlichen Angebotseinholung, der sicheren Datenverarbeitung, der Auskunftseinholung bei Auskunfteien, der Datenschutzerklärung und den AGB der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH bin ich einverstanden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“ (Abgerufen am 07.12.2021)

Der Verbraucher Herr J. stellte eine solche Kreditanfrage bei der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH und berichtete uns von seinen Erfahrungen.

Erfahrungen eines Verbrauchers nach der Kreditanfrage

Herr J. schilderte uns schriftlich den Ablauf, den wir an dieser Stelle als Zitat wiedergeben. Zitat:

„Am 09.10.2021 habe ich eine Kreditanfrage an credi Darlehensvermittlung gestellt. Am 10.10.2021 habe ich eine Zusage von dem Unternehmen bekommen, die Papiere wurden mir zugeschickt. Es war nicht ein Kredit von der Sigma Bank, sondern auch noch ein Schreiben von Nova Sedes dabei. Ich dachte, es gehört alles zusammen, unterschrieb alles. Ein paar Tage später rief ich bei credi an und fragte nach dem Bearbeitungsstand. Diese teilen mir mit, dass mein Kreditantrag nicht zutande kam und sie nicht mehr für mich könnten. Am 11.11.2021 rief mich meine Chefin an und sagte, dass sie ein Schreiben von Nova Sedes bekam und dann forschte ich nach und bekam mit, das ich auch eine Vermögenswirksame Leistung abgeschlossen hatte.“ Zitatende.

Uns wurden die angesprochenen Papiere bzw. der Email-Verkehr zwischen Herrn J. und der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH zur vorgelegt – auch die Absage der Kreditanfrage. In dieser Email heißt es, dass die Kreditanfrage seitens der Bank „leider abgelehnt“ wurde. Ein paar Zeilen weiter in der gleichen Mail: ein Hinweis für eine „gebührenfreie“ credi PREMIUM CARD GOLD von Mastercard – mit einem sofortigen Verfügungsrahmen bis zu 7.500 EUR.

Eine Kreditanfrage soll zu weiteren Verträgen führen

Die vorliegenden Dokumente beinhalten das Formular „Kreditvermittlungsauftrag“ zwischen der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH und dem Verbraucher. Der Auftrag besagt, dass der Vermittler dem Kunden bei einem in- oder ausländischen Finanzinstitut einen Kreditbetrag bis maximal 7.500 EUR zu beschaffen. Im Erfolgsfall soll sich der Kunde verpflichten, dem Vermittler eine Provision von 3 Prozent der Gesamtkreditbetrages (Nettodarlehensbetrages) zu vergüten.

Unter den Unterlagen befand sich ebenfalls ein bereits bekanntes Formular: eine Beitritts- und Beteiligungserklärung der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Wir berichteten bereits in dem Artikel „Nova Sedes Wohnungsbau eG: Erfahrungen mit Kündigen und Vermögenswirksame Leistungen“ über das Unternehmen.

Nova Sedes Wohnungsbau eG – wie kam zum Abschluss?

Herr J. ging laut eigener Aussage davon aus, dass alles zusammengehört. Ein Blick in die AGB der Seite credi.de zeigt, woher das Angebot der Nova Sedes Wohnungsbau eG kommen könnte. Wir zitieren an dieser Stelle §5 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Zusätzliche Angebote: Die credi.de Darlehensvermittlungs GmbH offeriert u.U. weitere Finanzprodukte (z.B. optimierte Versicherungsprodukte, Altersabsicherungen, Vermögenswirksame Leistungen, u.ä) die nach Ermessen des Vermittlers sinnvoll sind. Die Wahrnehmung solcher Produkte erfolgt grundsätzlich ohne Einfluss auf die Kreditvermittlung“.

Weiter heißt es unter §7 Datenspeicherung und Datenweitergabe: „Die credi.de Darlehensvermittlungs GmbH ist berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Daten des Auftraggebers intern zu speichern und diese Daten im Rahmen des Vermittlungsvertrages des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.“ Quelle: https://credi.de/agb

Keine namentliche Erwähnung in den AGB

Ob nach einem Kredit suchenden Verbrauchern bewusst ist, dass sie möglicherweise weitere Verträge, wie z.B. über vermögenswirksame Leistungen abschließen, dürfte fraglich sein. Besonders in der Hinsicht, dass die Firma Nova Sedes Wohnungsbau eG keine Erwähnung in den AGB findet. (Stand: 07.12.2021)

Darüber hinaus liegt ein Formular „Kreditvertrag“ von der Sigma Kreditbank AG vor. Mit diesem Vertrag soll ein bestimmter Gesamtkreditbetrag (mit Zahlungsplan) beantragt werden. Wie mittlerweile bekannt ist, kam es zu keiner Auszahlung, sondern es entstanden stattdessen weitere Kosten für Herrn J., der statt dem erhofften Kredit scheinbar nicht gewünschte Verträge abschloss. Selbstverständlich sollten erhaltene Vertragsunterlagen von Verbrauchern genau geprüft werden, jedoch hätten wir uns etwas mehr Transparenz von Seiten des Anbieters gewünscht.

Hilfe bei credi.de Darlehensvermittlungs GmbH und Nova Sedes Wohnungsbau eG

Gerne helfen wir bei Fragen und bieten weitere Informationen allgemeiner Art und zur Thematik dieses Artikels oder zu Kapitalanlagen allgemein. Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Nova Sedes Wohnungsbau e.G. oder der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH gemacht? Wir freuen uns über eine Rückmeldung. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

TEL: 0201-176 790

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 25. November 2021

Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email

Ein besorgter Verbraucher leitete eine Email von einem Cetintas Inkasso an uns weiter. Laut des Inhalts soll ein Zahlungsrückstand bei einem Zeitschriften-Abo bestehen. Fast 200 EUR sollen gezahlt werden. Wie sollten sich Empfänger dieser Mail verhalten?

Titel: Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email


Nahezu 200 EUR für ein Abo

„Da Sie auf unser vorgenanntes Schreiben nicht reagiert haben, sind von Ihren die erhöhten Inkassokosten gem. nachstehender Berechnung zu übernehmen“, heißt es in der Email des Absenders CETINTAS Inkasso. Diese Mail wurde uns von einem betroffenen Verbraucher zur Ansicht zugesandt.

Angeblich soll der Empfänger ein Zeitschriften-Abo mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen haben, beginnend am 21.06.2021. Insgesamt soll nun ein Betrag in Höhe von 195,87 EUR gezahlt werden, da bislang scheinbar keine Zahlungen erfolgten. Um welche Zeitschrift es sich handelt oder um welchen Vertrieb/Auftraggeber – das wird in der Mail nicht genannt.

Vielmehr wird mit gerichtlichen Folge wir einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht, sofern der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen zu überwiesen wird.

Was ist bekannt über Citintas Inkasso?

Über den Absender ist folgendes bekannt: Sitz der Firma soll die Richmodstr. sein, genauer in 50667 Köln. Unter der Adresse haben wir via Google Maps recherchiert und stellten fest, dass dort zum Zeitpunkt der Veröffentlichung virtuelle Büroräume zu mieten sind.

Im Footer der Mail ist eine YU CETINTAS Verwaltungs GmbH und eine HRB zu erkennen, die wir ebenfalls im Handelsregister recherchierten. Leider konnte durch unsere Recherche kein Ergebnis erzielt werden. Ebenfalls ist eine Bankverbindung angegeben, die IBAN verweist auf eine Kontoverbindung in Norwegen.

Eine Recherche im Rechtsdienstleistungsregister half uns ebenfalls nicht, mehr über das Inkasso-Unternehmen zu erfahren. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die oben beschriebene Emails reagieren unbedarfte Personen, die bislang wenig Erfahrungen mit Inkassoforderungen hatten, möglicherweise geschockt oder wenigstens irritiert. Zurecht, denn die Email weist viele Fragen auf und wirkt demzufolge nicht 100% seriös.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Cetintas Inkasso

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls die im Beitrag beschriebene Email erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 16. November 2021

Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin schickte einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ an eins unserer Mitglieder. Es könnte ein Mahnverfahren drohen, doch wir prüften das Schreiben auf Herz und Nieren.

Bild: Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“


Brief von Mega Gewinnspiele GmbH - Droht ein Mahnverfahren?

Wir berichten regelmäßig über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die angeblich von eingetragenen Inkassofirmen versandt wurden. Bei vielen handelt es sich um keine seriöse Forderungen, in denen mit Drohungen versucht wird, Empfänger zum Zahlen zu bewegen.

Aktuell wurde uns durch einen Verbraucher ein neuartiges Schreiben vorgelegt, welches es in sich hat. Die Rede ist von einem „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“. Wird ein solcher Antrag eingereicht, wird üblicherweise das dementsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Betroffene werden im Zuge der Eröffnung des Mahnverfahrens in der Regel den berüchtigten „gelben Umschlag“ erhalten, den gerichtlichen Mahnbescheid.

Am Bild erklärt: Ist der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ seriös?

Als Absender ist auf dem Antrag die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E-Jackpot 49 genannt. Als Sitz der Firma ist ein virtuelles Büro in 14167 Berlin angegeben. Auf dem ersten Blick wirkt dieser Antrag einigermaßen authentisch, nur beim genaueren Hinsehen fielen uns deutliche Unterschiede zu den uns bekannten Anträgen dieser Art auf.

Wir haben zur besseren Übersicht einzelne Scans des Antrags der Mega Gewinnspiele GmbH hochgeladen und die markanten Stellen dementsprechend markiert. In der Legende unterhalb der Bilder finden Sie die dazugehörigen Kurzerläuterungen.

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021


  • Bild 1: Das Geschäftszeichen ist nicht angegeben, die „Hinweise des Gerichts“ sind laut unserer Kenntnis anders 
  • Bild 2: Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Norwegen 
  • Bild 3: Die „Allgemeinen Angaben“ variieren 
  • Bild 4: SEPA-Überweisungsträger wird laut unserer Kenntnis nicht mitgesandt

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf den besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Mega Gewinnspiele GmbH

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls den besagten „Antrag“ erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 14. Oktober 2021

„Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen

Wir berichteten am 17. September 2021 über die Schreiben einer Inkasso Hauptzentrale Köln. Etwas mehr als drei Wochen später liegt eine neue Forderung vor, doch dieses vom Standort 60313 Frankfurt.

Titel: „Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen


Angebliche Teilnahme am „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“

„Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt!“ heißt es bedrohlich im Brief der Inkasso Hauptzentrale Frankfurt. Ein Verbraucher leitete eine Kopie an uns weiter, um darüber zu berichten.

Der Absender mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt gibt an, dass eine offene Forderung aus einer telefonischen Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag bestehen soll. Scheinbar soll es sich um die Teilnahme am Gewinnspiel „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ handeln, wobei ein Nachweis nicht erfolgte.

Über 350 EUR sollen auf ein griechisches Konto überwiesen werden

Ohnehin strotzt das Schreiben vor Schreibfehlern und verwirrender Aussagen, wie unter anderem der Androhung einer Kontosperre. Diese soll nur verhindern werden, wenn angeschriebene Verbraucher schnell reagieren und eine Summe in Höhe von 350,44 EUR auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden.

Der Aufbau und Inhalt weist große Ähnlichkeiten zu dem Schreiben einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“ auf, über die wir vor kurzem berichteten. Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die geforderte Summe trotz der Drohgebärden nicht ungeprüft überwiesen werden sollte.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021


Weitere Meldungen zu fragwürdigen Inkassoschreiben

Biallo.de nannte in einem Beitrag vom 10.10.2021 mehrere Absender der bekannten Briefe: „inkasso Hauptzentrale Frankfurt, Inkasso Hauptzentrale Köln, EU Forderungs AG, Köln Euro Inkasso AG, Euro Collect AG/Euro Coolect AG oder weiterer Inkasso-Unternehmen versendet. Angeblich geht es um eine Forderung der "EUROWIN-24, EUROJACKPOT-6/49", "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49", "Deutsche Gewinner Zentrale", "JACKPOT 6/49" oder der "Euro Lotto Zentrale". Quelle: https://www.biallo.de/verbraucherschutz/news/warnung-mahnung-inkasso-lotterie/

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg führt die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt in ihrer „Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben“ (Stand 11.10.2021) auf. Darüber hinaus sind der Liste unterschiedliche Zahlungsempfänger zu entnehmen. Wie bei der uns vorliegenden Forderung ist ein „Memet“ gelistet. Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso

Woran lassen sich seriöse Forderung erkennen?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu Inkasso Hauptzentrale Frankfurt

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Oktober 2021

Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Neues von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: ein Unternehmer erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Pajisto Forderungsmanagement GmbH. Es sollen noch die Kosten für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis offen sein.

Titel: Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Zahlungsaufforderung durch pajisto Forderungsmanagement, Köln

Uns wurde eine Forderung aufgrund einer offenen Rechnung von dem Inkassobüro pajisto Forderungsmanagement GmbH aus 50792 Köln vorgelegt. Im Auftrag der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH wird die Zahlung für den Dienstleistungsvertrag gefordert. Zuvor soll eine Unternehmensregistrierung auf der Plattform registrierungsstelle.online beauftragt worden sein.

Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 764,18 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung und den anfallenden Inkassogebühren zusammen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können weitere Kosten entstehen.

Scan: Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021
Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021


RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Wir berichteten bereits im Januar 2021 über die angesprochene Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, doch der betroffene Unternehmer konnte uns Einzelheiten nennen, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Wir zitieren an dieser Stelle seine Aussagen:

Zitat: „Wir haben im April 2021 die **** (Anm. der Redaktion: Name der Firma bekannt) GmbH gegründet. Danach haben wir diverse Unterlagen von der Steuerbehörde, Gewerbeamt etc. erhalten. Ebenso kam ein Schreiben von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die wir mit allen anderen Dokumenten in Pflichterfüllung wie wir dachten (…) unterzeichnet. Im August haben wir erste Rechnung erhalten, die uns stutzig machte“. Zitatende.

Ärgerlich: Kein Widerruf möglich

Noch einmal: der betroffene Gewerbetreibende erhielt die bekannte Offerte, die nach unserer Meinung bewusst den Eindruck vermitteln soll, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Der Zeitpunkt, wann dieses Schreiben zugestellt wurde, verstärkt diesen Eindruck. Auf uns wirkt es, als ob die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH ihre Offerte zwar als Angebot kennzeichnet, aber mit Hinweisen wie „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“ zum Vertragsabschluss drängt.

Besonders weil es sich bei diesem Vertragsschluss um ein B2B (Business-to-Business) Geschäft handelt, ist der Ärger bei betroffenen Gewerbetreibenden groß. Denn es ist kein Widerruf bei derartigen Verträgen möglich. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen und verlängert sich sogar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Fragen zu Pajisto Forderungsmanagement und RSG oder allgemein zu Inkassoforderungen? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 7. Oktober 2021

REVAST Forderungsmanagement: Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung

Derzeit gibt es einige Anfragen bezüglich Forderungen einer Firma namens REVAST Forderungsmanagement. Es wird in den Schreiben behauptet, dass eine Rechnung für erotische Dienstleistungen via Telefon noch offen sei. Was hat es damit auf sich?

Titel: REVAST Forderungsmanagement: Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung


Zahlungsaufforderung aus der Tschechischen Republik

Eine Verbraucherin meldete sich telefonisch, um Hilfe gegen eine Zahlungsaufforderung zu erhalten. Es handelt sich hierbei um einen Brief des Absenders „REVAST Forderungsmanagement“ mit Sitz in 186 00 Prag 8 / Tschechische Republik.

Der Brief ist übertitelt mit „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“, als Aktenzeichen ist eine Handynummer genannt, die wahrscheinlich der Empfängerin zugeordnet wird. Ob diese Nummer tatsächlich stimmt, ist uns leider nicht bekannt.

Was steht in der Forderung?

Der Empfängerin des Schreibens wird die Nutzung einer telefonischen Erotikdienstleistung vorgeworfen – mit anderen Worten Telefonsex. Der Absender REVAST Forderungsmanagement gibt an, bevollmächtigt und beauftragt worden zu sein, die vermeintlich offene Forderung einzuziehen.

Die Mandantschaft, sprich die Auftraggeberin, bleibt im vorliegenden Brief ungenannt. Es wird eine Summe in Höhe von 270,00 EUR gefordert, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Wie dieser runde Betrag zustande kommt, ist anhand einer kleinen Tabelle ersichtlich: Telefonsex-Service 90 EUR, Mahnkosten 50 EUR, Bearbeitungspauschale 58 EUR und eine Pauschale für Verzug 72 EUR.

Der Betrag soll auf ein Konto in der tschechischen Republik erfolgen.

Scan von Forderung REVAST Forderungsmanagement / Okt 2021
Forderung REVAST Forderungsmanagement / Okt 2021


Handelt es sich um eine seriöse Forderung?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu REVAST Forderungsmanagement

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

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Mittwoch, 29. September 2021

Nova Sedes Wohnungsbau eG: Erfahrungen mit Kündigen und Vermögenswirksame Leistungen

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG aus 92660 Neustadt/WN buhlt um Anleger, die sich als Genossen beteiligen können. Das Angebot richtet sich besonders an jene Kunden, die zum einen Sparen wollen und zum anderen von den Vermögenswirksamen Leistungen profitieren möchten. Ein Verbraucher schilderte uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Genossenschaft und zeigt dadurch die Risiken und Gefahren einer Mitgliedschaft auf.

Titel: Nova Sedes Wohnungsbau eG: Erfahrungen mit Kündigen und Vermögenswirksame Leistungen


Was bietet die Nova Sedes Wohnungsbau e.G. an?

„Schaffen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr kleines Vermögen“, heißt es auf der Homepage der Nova Sedes Wohnungsbau eG aus Neustadt a.d. Waldnaab. Die Genossenschaft beschreibt sich selbst als moderne, innovative und bundesweit tätige Wohnungsbaugenossenschaft.

Ein ehemaliges Mitglied dieser Genossenschaft meldete sich bei uns, um seine Erfahrungen mitzuteilen. Er übersandte uns zusätzlich reichhaltig Unterlagen, wie unter anderem eine Mitgliedsurkunde für „Genossenschaftliches VL-Sparen“. Die Initialen „VL“ stehen für Vermögenswirksame Leistungen, Beteiligungssumme 8400 EUR; 40 EUR monatlich (gezeichnete Geschäftsanteile, Laufzeit 210 Monate) konnte durch Herrn S. monatlich angespart werden.

Kosten der Beteiligung

Laut der eigenen Satzung (abgerufen am 27.09.2021 unter nova-sedes.de/files/nova_sedes/content/Downloads/Satzung.pdf) unter Punkt V "Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben und Haftsumme" §16 Punkt 6 erhebt die Nova Sedes ein Eintrittsgeld in Höhe 1.218 EUR von bei einer Beteiligungssumme von 8.400 EUR mit einer monatlichen Sparbeitrag 40 EUR, Laufzeit 210 Monate (17,5 Jahre). Dieses Eintrittsgeld wird laut der Satzung für die Deckung anfallender Vertriebskosten der Vermittler genutzt.

Das sind 14,5 Prozent von der Beteiligungssumme. Diese Eintrittskosten werden laut Satzung dem Mitglied in keinem Falle zurückerstattet. Doch das ist längst nicht alles: die Genossenschaft erhebt zusätzlich noch eine Administrationsgebühr in Höhe von 24 EUR jährlich, insgesamt schlägt ein Gesamtbetrag in Höhe von weiteren 420 EUR zu Buche. Wenn man die Gesamtsumme der Kosten errechnet sind das 1.638 EUR, mit dem das Mitgliedskonto des Anlegers belastet wird. Das entspricht 19,5 %. Doch wie kam es überhaupt zu dieser Mitgliedschaft bei der Nova Sedes?

Kredit-Anfrage soll zum VL-Vertrag geführt haben

Das Mitglied Herr S. teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit. Wir zitieren an dieser Stelle seine Email, Zitat: „Die Einzahlungen an die Nova Sedes Wohnungsbau e.G. begannen im September 2016 und endeten im April 2021 mit jeweils 40 EUR mtl., also insgesamt 2.120 EUR eingezahlt. Der Vertrag mit der Nova Sedes kam aufgrund einer Kreditanfrage über 6.000 EUR mit der EuroServ GmbH, Weinstr. 575, 67434 Neustadt zustande, indem ich als Sicherheit einen VWL-Vertrag abschließen musste. Dieser Kreditvertrag kam aber jedoch nicht zustande und es blieb beim Vertrag mit Nova Sedes, da ich zu spät widerrufen habe.“ Zitatende.

Die EuroServ GmbH ist laut eigener Aussage ein Finanzberater aus 67434 Neustadt an der Weinstraße und soll zuvor von Herrn S. eine Kreditanfrage erhalten haben. Herr S. äußert gar in einer vorliegenden Email den Verdacht, dass die nicht erfolgreiche Vermittlung eines Kredits nur „heiße Luft“ sein soll, um die Provisionen in Höhe von 199 EUR für die Vermittlung für einen VL-Vertrag zu kassieren.

Verbraucherdienst ist ein weiterer Vertriebspartner der Nova Sedes bekannt, der ebenfalls mit "Kredit ohne Schufa" Verbraucher mit Kreditzusagen anlockt. Wobei zumindest in den uns bekannten Fällen, keine Kredite zustande kamen. Stattdessen sollen durch massives Versenden zahlreicher E-Mails mit Kreditversprechen bzgl. Kreditanfragen, Verträge mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG zustande gekommen sein. Hat eine seriöse Genossenschaft es nötig, solche Vertriebswege zu nutzen, um ihre Genossenschaftsanteile an Verbraucher, die eigentlich einen Kredit suchen und zudem selbst in finanzielle Not sind, zu vermitteln?

Nova Sedes Vermögenswirksame Leistungen kündigen: Widerruf zu spät?

Herr S. legte uns freundlicherweise die angesprochenen Unterlagen zum Widerruf und sogar zur späteren Kündigung vor. Ende Dezember 2016 versandte Herr S. eine Email mit dem Hinweis, dass er den Vertrag über vermögenswirksame Leistungen über 40 EUR monatlich widerruft. Da bisher die ursprünglich gewollte Kreditvermittlung zum Sendedatum nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, möchte Herr S. natürlich ebenfalls den Vertrag mit der Nova Sedes auflösen.

Ein Mitarbeiter der Nova Sedes antwortete wenige Tage später und teilte Herrn S. schriftlich mit, dass der Widerruf nicht fristgerecht eintraf und somit nicht berücksichtigt werden kann. Obwohl nach vorliegenden Schreiben wurde Herr S. erst Januar 2017 als Mitglied durch die Nova Sedes begrüßt.

Herr S. kündigte in diesem Jahr via Mail, doch erhielt den Hinweis, dass eine Kündigung in Schriftform nötig sei. Eine E-Mail oder ein Fax würde demzufolge nicht ausreichen.

Hinweise für Anleger zu Genossenschaften

Allgemein lässt sich sagen, dass Genossenschaften als wirtschaftliche Vereine Geschäfte abschließen und somit das Vermögen ihrer Mitglieder investieren. Nicht selten wird mit staatlicher Förderung und Gewinnbeteiligungen für Anleger geworben. Was jedoch nicht unbedingt mitgeteilt wird: es ist durchaus möglich, alle eingezahlten Beträge zu verlieren oder sogar Nachzahlungen leisten zu müssen.

Genossenschaften unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und es gibt folglich keine Einlagensicherung. Somit ist es keine Unmöglichkeit, im Falle einer Insolvenz (und als Mitglied) alle eingezahlten Beträge zu verlieren oder sogar Nachzahlungen leisten zu müssen.

Wurden Anleger über die Gefahren informiert?

Anleger und Anteilseigner tragen im Gegensatz zur Wohnungsgenossenschaften ein Risiko, da die Genossenschaftsanteile nicht unter die Einlagensicherung fallen. Bei einer Insolvenz könnte die gesamte Einlage verloren sein. Doch damit nicht genug: In vielen Fällen gibt es Nachschusspflichten eintragen sodass im Falle einer Insolvenz sogar noch mehr eingezahlt werden muss. Laut §19 der Satzung ist eine Nachschusspflicht bei der Nova Sedes ausgeschlossen.

Es stellt sich von daher die Frage, ob eine ausreichende Aufklärung  durch die Vertriebspartner gegenüber den Anleger erfolgte.  Allein über die für uns sehr hohen Kosten, die durch eine derartige Beteiligung ausgelöst werden. Ob diese Aufklärung durch die Vertriebspartner sogar bewusst vermieden wurde, ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Uns ist aus vorliegenden Fällen bekannt, dass die Satzung durch die hier bekannten Vertriebspartner an die Kreditsuchenden nicht übermittelt wurde.

Urteil zu Vertragsklauseln

Auch aufgrund der Kosten gibt es mittlerweile rechtliche Entscheidungen. Landgericht Nürnberg-Fürth vom 05.03.2019, Az.: 7 O 6408/18.Das Oberlandesgericht Nürnberg 23.06.2020, Az.: 3 U 730/19. Die Richter sahen in der Allgemeinen Geschäftsbedingung der Nova Sedes Wohnungsbau eG einen Verstoß gegen § 134 BGB i.V.m. § 18 Genossenschaftsgesetz. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung sah vor, dass die monatlichen Raten, die die Mitglieder an die Nova Sedes zahlen, zunächst auf das Agio/Eintrittsgeld verrechnet werden, wenn nicht der Pflichtgenossenschaftsanteil von der betreffenden Person bereits voll eingezahlt worden ist.

Rückabwicklungsansprüche prüfen

Betroffene Anleger könnten neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht mögliche Rückabwicklungsansprüche zustehen. 

Hilfe bei Nova Sedes Wohnungsbau eG

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Dienstag, 28. September 2021

Regio – Info – Druck Marketing GmbH, Luxemburg: Korrekturfax führt zur Anzeige

Uns wurde ein neuer Anzeigenauftrag durch die Regio – Info – Druck Marketing GmbH vorgelegt. Es geht um eine Werbeanzeige in einem Folder für einen hohen Betrag über 700 EUR. Worauf Gewerbetreiben achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Titel: Regio – Info – Druck Marketing GmbH, Luxemburg: Korrekturfax führt zur Anzeige


Gewerbetreibende aufgepasst: Unachtsamkeit kann zu teuren Verträgen führen

Seit Jahren berichtet Verbraucherdienst e.V. über aktuelle Verbraucherschutz-Themen und hilft damit, VerbraucherInnen zu informieren und zu schützen. Doch unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Verbraucher, sondern richtet sich mit gleichwertigem Einsatz an Gewerbetreibende. Als Beispiel möchten wir unsere zahlreichen Artikel zu der Methode „Korrekturfax“ oder gar „Fax-Spam“ nennen; eine leichtsinnig oder versehentlich gesetzte Unterschrift auf einer Offerte kann zum teuren Vertrag führen.

Aktuell haben wir Unterlagen, wie u.a. ein solches Fax-Formular, durch einen Unternehmer vorgelegt bekommen. Absender bzw. verantwortlich für die Offerte ist eine Firma namens Regio – Info – Druck Marketing GmbH mit Sitz in Banzelt, 4A 6921 Roodt sur Syre, Luxemburg. Vertragsinhalt soll eine Anzeige in einem Druckobjekt mit dem Namen „Notfall Maßnahmen A5“. Mehr Informationen zum Druckobjekt selbst nicht genannt, es ist ausschließlich eine Ansicht der zu druckenden Anzeige vorgelegt worden.

Regio – Info – Druck Marketing GmbH: Hohe Kosten für eine Anzeige

Die Kosten sind hoch. So soll der Anzeigenauftrag insgesamt 785,00 EUR kosten. Der Betrag setzt aus der Anzeigenveröffentlichung (595,00 EUR), Farbkosten (95,00 EUR) und Satz- und Gestaltungskosten (95,00 EUR) zusammen. Die Überweisung soll auf ein belgisches Konto gehen.

Scan: Regio – Info – Druck Marketing GmbH / Rechnung / Juli 2021
Regio – Info – Druck Marketing GmbH / Rechnung / Juli 2021

Scan: Regio – Info – Druck Marketing GmbH / Offerte / Juli 2021
Regio – Info – Druck Marketing GmbH / Offerte / Juli 2021


Wichtig: kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften! Gewerbetreibende sollten am Telefon Vorsicht walten lassen, sofern es um B2B Geschäfte handelt. Dies gilt auch für die schriftliche Zustellungen von Angeboten wie das besprochene Fax. Informieren Sie ggf. auch Mitarbeiter über die Gefahren von unerwünschten Vertragsabschlüssen.

Hilfe bei Regio – Info – Druck Marketing GmbH

Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

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Montag, 27. September 2021

Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Eine Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber ihre Erfahrungen mit der Firma Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig (Luxemburg). So soll sie eine hohe Rechnung für eine Anzeige in einem Bürger-Info-Folder zahlen, wobei sie sich laut eigener Aussage nicht erinnern kann, überhaupt einen Auftrag abgeschlossen zu haben.

Titel: Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Über die Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l.

Es liegt eine Rechnung vom Druckstudio Streit s.àr.l. aus 7 Grand Rue in 6630 Wasserbilling in Luxemburg vor. Die Firma stellt die Erstellung und Veröffentlichung einer Werbeanzeige in Rechnung. Erscheinen soll die Anzeige in einer sogenannten „Bürgerinformation A5 Notfallinfo“.

Gefordert wird der hohe Betrag von 693,03 EUR, der sich u.a. jeweils einer Satzpauschale und Versandpauschale zusammensetzt. Bei unserer Recherche im Netz zum Druckstudio Streit s.àr.l. konnten wir in Erfahrung bringen, dass es durchaus zu Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen kommen, sofern die Rechnung nicht beachtet wird. Spätestens dann sollten sich Gewerbetreibende wehren bzw. Hilfe suchen. Die Betroffene, die uns freundlicherweise die Unterlagen zr Verfügung stellte, wehrte sich, indem Sie die Druckstudio Streit s.àr.l. aufforderte, dementsprechende Nachweise vorzulegen.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Anzeigenauftrag unbekannt

Die Gewerbetreibende nahm via Mail Kontakt zur Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig auf. Uns liegt die Email vor, die wir an dieser Stelle zitieren möchten. Sie schreibt, Zitat:

„… zur vorliegenden Zahlungserinnerung (…) liegt uns keine Rechnung vor. Bitte lassen Sie mir davon eine Kopie zukommen, um die Richtigkeit der Daten überprüfen zu können. Zum anderen fordere ich Sie auf, mir eine Kopie des Anzeigenauftrags zukommen zu lassen. Denn ich kann mich nicht erinnern, Sie beauftragt zu haben, und uns liegt auch kein Schreiben dergestalt vor.“ Zitatende.

Scan: Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021
Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021 


Klage durch Druckstudio Streit S.à.r.l.

Update Mai 2022: Aktuell liegt uns eine Klage von Druckstudio Streit S.à.r.l. gegen ein Mitglied von uns vor. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, dass er schriftlich den Auftrag für eine Anzeigenwerbung auf einem Notrufflyer für 4 Auflagen erteilt haben soll. Jede Anzeige soll einen Preis in Höhe von 321,00 EUR zzgl. Satzpauschale (149,00 EUR), Farbkosten (89,00 EUR), Versand (39,00 EUR) und Mehrwertsteuer haben - je Auflage. Vereinbart sollten insgesamt 4 Auflagen sein.

Die Klägerin gibt an, die durchgeführten Arbeiten dem Beklagten in Rechnung gestellt zu haben. Es soll keine Zahlung erfolgt sein, was daraufhin bis zur Klage führte. Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht ein Verfahren einzuleiten mit der Bitte um Klärung einer rechtlichen Frage durch gerichtliche Entscheidung, eines Rechtsverhältnisses oder der Konsequenzen aus einem Rechtsverhältnis. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Textes. Update-Ende.

Gewerbetreibende, aufgepasst: Unterlagen dringend prüfen

Es wäre eine uns durchaus bekannte Methode, von der uns viele Mitglieder berichteten. Sie erhielten laut ihren Schilderungen ein Fax oder einen Anruf, in dem nur ein sogenannter „Datenabgleich“ stattfinden sollte. Doch letztlich wurde ein neuer Vertrag geschlossen, weil unbedarft und vorschnell das eintreffende Fax-Formular unterzeichnet wurde. Das ist ein Beispiel, wie hohe Rechnungen für Anzeigen in Werbefoldern oder Einträge in Branchenbüchern entstehen können.

Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten vorgelegte Unterlage und selbstredend Verträge vor der Unterzeichnung und Rücksendung auf Herz und Nieren geprüft werden. Schulen Sie auch ggf. Ihr Personal, um unerwünschte Verträge zu vermeiden und somit Kosten zu sparen.

Hilfe bei Druckstudio Streit s.àr.l.

Fragen zu diesem Thema oder allgemein zu Inkasso? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

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TEL: 0201-176 790

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.