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Montag, 4. Juli 2022

Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die Dating-Portale der Firma date4friend AG. Mittlerweile liegen uns die ersten Zahlungsaufforderungen durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH vor, weil die entsprechenden Zahlungen noch ausgeblieben sein sollen.

Titel: Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Über die Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH

Das Inkassounternehmen Fairmount GmbH aus Döbeln versandte an ein Mitglied eine Zahlungsaufforderung, weil dieser eine offene Rechnung der date4friend AG nicht gezahlt haben soll.

Laut der vorliegenden Forderung soll sich das Mitglied auf dem Portal „sugarmama24.com“ kostenpflichtig angemeldet haben. Diese Webseite wird betrieben von der date4friend AG. Gefordert wird die Summe in Höhe von 103,70 EUR, zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Bleibt die Zahlung aus, könnten weitere Kosten entstehen.

Die Fairmount GmbH aus Döbeln ist ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, Inkasso-Dienstleistungen durchzuführen und anzubieten. Es ist also ratsam, auf Post der Fairmount GmbH zu reagieren!

Scan: Fairmount für Date4friend AG / 2021
Beispiel-Schreiben // Fairmount für Date4friend AG // 2021


Date4friend AG: zahlreiche Dating-Seiten im Netz

Über die Angebote der Betreiberin berichteten wir bereits ausführlich in unserem Beitrag „Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?“. Jedoch ist uns bei der letzten Recherche aufgefallen, dass viele weitere Portale bzw. Angebote hinzugekommen sind. Somit haben wir die Liste mit Seiten aktualisiert, wobei wir darauf hinweisen, dass die Auflistung nicht vollständig ist.

Wie bereits im genannten Artikel beschrieben, braucht man für eine Nutzung der jeweiligen Dating-Plattform einen kostenpflichtigen VIP-Zugang. Jedoch können mit diesem Zugang weitere Probleme entstehen, wie u.a. unerwartet hohen Kosten nach einem Test-Abo oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Hilfe und Infos zur date4friend AG und Fairmount GmbH

aben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar Post von der Fairmount GmbH erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 14. Dezember 2021

Qualidates AG: Kündigen nach Abbuchungen

Die Unternehmen Qualidates AG aus 6312 Steinhausen in der Schweiz betreibt zahlreiche Dating-Seiten mit mehr oder weniger Erotik-Inhalt. Zwar soll in den besuchten Portalen eine kostenlose Registrierung möglich sein, aber erst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft soll zusätzliche Funktionen ermöglichen. Bei Versäumnis der Zahlung kann es zu Inkasso-Forderungen kommen.

Titel: Qualidates AG: Kündigen nach Abbuchungen

Kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft durch Qualidates AG

Wir schauten uns diverse Portale der Firma Qualidates AB im Zuge dieses Berichtes an. Betrieben werden die Internetseite von der Qualidates AG (Adresse: Turmstrasse 18, CH-6312 Steinhausen).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und dem Alter soll direkt eine Email-Adresse genannt werden. Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. (Stand 13.12.2021)

Forderung durch Fairmount GmbH

Uns wurde durch ein Mitglied eine Forderung des Inkassounternehmens Fairmount GmbH vorgelegt. Laut diesen Schreibens soll der Empfänger sich auf einem Portal der Qualidates AG aus CH-6312 Steinhausen angemeldet haben. Bei der Anmeldung sollen neben dem Namen und der Email-Adresse auch die Bankdaten mitgeteilt worden sein. Insgesamt soll ein Betrag in Höhe von 103,70 EUR gezahlt werden.

Ebenfalls Post von den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel

Zahlt der Empfänger die geforderte Summe nicht, könnten weitere Schreiben von der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München folgen. Wieder wird bekannt gegeben, dass die Firma Qualidates AG aus Steinhausen vertreten wird. Insofern keine neuen Informationen, auch der geforderte Betrag scheint unverändert: die Kanzlei verlangt weiterhin einen Gesamtbetrag in Höhe von 103,70 EUR.

Bekannte Portale der Qualidates AG

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die von der besagten Firma aus Steinhausen (CH) laut Impressum betrieben werden. Diese Liste ist unvollständig, Stand ist der 13.12.2021.

  • heisseflirts.eu
  • sugardaddydates.de
  • veganflirts.de
  • milf-hunter.com
  • cougardating69.com
  • dirtyfriends.de
  • seitensprungagent.com
  • etc.

Reagieren Sie bei Mahnungen!

Drohbriefe statt Liebesbriefe: Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe und Infos zu Qualidates AG

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar eine Mahnung von der Fairmount GmbH oder der Kanzlei Auer Witte Thiel für ein Abo erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?

Das Unternehmen date4friend AG, aus 6300 Zug, Switzerland betreibt unter anderem die Dating-Seite „Seitensprung-direkt“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst eine VIP Mitgliedschaft soll es ermöglichen, empfangene Nachrichten unbeschränkt lesen zu können – und das kann teuer werden.

Titel: Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?


Seitensprung-direkt: Ein Portal der Date4Friend AG

Mit Aussagen wie „Kostenlos Nachrichten schreiben“, „Echte Frauen und Männer“ und „Über 10.000 Neuanmeldungen täglich“ werden Besucher des Portals „Seitesprung-direkt“ (URL: www.seitensprung-direkt.com) begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der date4friend AG (Adresse: Bahnhofstrasse 16, 6300 Zug, Switzerland).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und der Frage „Wonach suchen Sie?“ soll das eigene Aussehen samt Erscheinung beschrieben werden. Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 13.12.2021)

Über die Kosten: Ein Blick in die AGB

Mehr Infos über die Kosten und die VIP-Mitgliedschaft liefern die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort heißt es, Zitat: „Die für die VIP Mitgliedschaft anfallenden Preise, die Zahlungsweise sowie die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen im Rahmen dieser kostenpflichtigen Dienste werden vor Inanspruchnahme durch den Nutzer erläutert.“ und „Begleicht der Nutzer seine offenen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung durch DATE4FRIEND nicht, kommt er in Verzug. Der geschuldete Betrag wird während des Verzuges verzinst, eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 EUR erhoben und die Forderung an einen Inkassodienstleister übergeben.“ - Quelle: www.seitensprung-direkt.com/terms

Dass die Kosten erst nach der Registrierung einsehbar sind, würden wir nicht als verbraucherfreundlich einschätzen. Zu groß ist die Gefahr, dass die anfangs kostenfreie Anmeldung unfreiwillig in einem kostspieligen Abo endet. Es kann in so einem Fall schnell unangenehm werden. Zum Beispiel, wenn sich ein Inkassobüro einschaltet, um noch ausstehende Abo-Gebühren einzufordern.

Kündigung der VIP-Mitgliedschaft

Wie lässt sich der Vertrag kündigen? Erneut fanden wir die Antwort in den AGB: "Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes (VIP-Mitgliedschaft) ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag entsprechend dem bisherigen vom Nutzer gewählten Paket (um die gleiche Dauer zum gleichen Preis)." Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bekannte Portale der date4friend AG

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die von der besagten Firma aus Zug laut Impressum betrieben werden. Diese Liste ist unvollständig, Stand ist der 01.07.2022.

  • verboten-scharf.de
  • whatsaffair.de
  • fickfok.com
  • neueflirts.de
  • zukunfts-partner.de
  • ruhestandspartner.de
  • firstflirts.de
  • casual.de
  • alleinerziehendemutter.dating
  • luxusluder.at
  • sugardaddy-dates.de
  • sugarmama24.com
  • sugarmamafinden.com
  • casualdatingclub.de
  • dominadates.de
  • singlesab50.com
  • mollidates.com
  • deluxeaffaire.com
  • machmichan.com
  • mannmitgeld.com
  • eliteflirt.de
  • fremdgang.com
  • hart-oder-zart.de
  • etc.

Reagieren Sie bei Mahnungen!

Drohbriefe statt Liebesbriefe: Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe und Infos zu date4friend AG

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar eine Mahnung für ein Abo erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 29. November 2017

Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „The Casual Lounge“ mit, die über die Internet-Adresse www.thecasuallounge.de zu erreichen ist. Das Portal bietet sein Angebot ebenfalls in Österreich (.at) und der Schweiz (.ch) an - mit leichten Textänderungen. Betrieben werden die Internetauftritte von der Firma iMedia888 GmbH aus Grünwald.

Beitragsbild: Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Was ist das Datingportal The Casual Lounge?


„Niveau haben heißt nicht Spießer sein“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals The Casual Lounge. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus dem bayrischen Grünwald namens iMedia888 GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die „anonym und diskret“ erotische Abenteuer suchen. Casual Lounge verspricht gar „reale Dates noch heute“.

Zu diesem Zweck muss sich der interessierte Nutzer auf dem Portal anmelden bzw. registrieren. Casual Lounge bietet die Möglichkeit, das Datingportal kostenlos zu testen. Vorab ist es notwendig das eigene sowie das gesuchte Geschlecht auszuwählen. Alternativ ist eine Anmeldung über ein Facebook-Konto möglich.

Ein Verbraucher teilt seine Erfahrungen


Uns erreichte eine weitergeleitete E-Mail des Verbrauchers Herrn C. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten dem Inkassodienstleister Fairmount GmbH, über die wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Herr C. schreibt, dass er hinsichtlich seiner VIP Mitgliedschaft bei The Casual Lounge von der iMedia888 GmbH rechtzeitig gekündigt hätte. Als Anlage schickte er einen Mailaustausch zwischen ihm und einem Mitarbeiter des Datingportals mit, in dem Herr C. mit sofortiger Wirkung kündigen möchte.

In der Antwort von Casual Lounge wird bekannt gegeben, dass eine Kündigung nur per Fax, Brief oder eingescannter E-Mail akzeptiert wird.

Herr C. leitete zusätzlich eine Antwort von der Fairmount GmbH an uns weiter, welche die Forderung in diesem Fall via E-Mail zukommen ließ. In dieser Mail im Auftrag der iMedia888 GmbH fordert das Inkassounternehmen die Zahlung von insgesamt 150,43 EUR.

Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH
Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen!

Wer einen Blick in die AGB von www.thecasuallounge.de wirft, wird unter anderem erkennen, dass die Registrierung zwar kostenlos ist, aber damit alleine keine anderen Mitglieder kontaktiert werden können. Dies ist nur über kostenpflichtige Zusatzleistungen möglich, die gebucht werden müssen. Eine solche VIP Mitgliedschaft hat eine gewisse Laufzeit. Ein abgeschlossener Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht innerhalb einer genannten Frist gekündigt wird.

Hilfe bei Datingportalen wie „The Casual Lounge“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ oder der iMedia888 GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 23. November 2017

Ganzwild.de: Fairmount GmbH fordert für Paidwings AG

Bereits mehrere Anrufe erreichten uns, um über ihr Anliegen bezüglich des Inkasso-Büros Fairmount GmbH zu berichten. Das Inkassounternehmen wurde von der Paidwings AG aus Cham beauftragt, um Zahlungsaufforderungen an Nutzer der Online-Community „ganzwild.de“ zu versenden, weil kostenpflichtige Leistungen scheinbar nicht beglichen wurden.


Kostenpflichtige Mitgliedschaft bei „ganzwild.de“


Das Schweizer Unternehmen Paidwings AG betreibt mehrere Online-Communities, die sich zum Großteil um Casual-Dating drehen. Dazu zählt die Webseite ganzwild.de“, auf der für Interessierte Seitensprünge in näherer Umgebung dargestellt werden. Neben dem kostenfreien Angebot soll es auch einen kostenpflichtigen Bereich geben, der jedoch unter den „Nutzungsbedingungen“ nur vage Einsichten bezüglich der Kosten und der Dauer gewährt.

Für Neugierige ist jedoch bereits bei der Anmeldung Vorsicht geboten. Mit der Eingabe seiner Daten, sprich der Registrierung, erklärt man sich mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Unterhaltungsrichtlinien einverstanden.

Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH


Dass die Leistungen durch die Firma Paidwings AG kostenpflichtig sind, mag für Nutzer der Online-Communities möglicherweise nicht bewusst sein. Umso größer ist die Überraschung, wenn eine Forderung durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH im Briefkasten landet. So sollen vereinbarte Mitgliedsgebühren noch nicht bezahlt worden sein. Deshalb wird der Empfänger dazu aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer gesetzten Frist zu bezahlen.

Sollte die Zahlung der Forderung weiterhin ausbleiben, wird die Fairmount GmbH die Durchsetzung von ausstehenden Forderung an ein Anwaltskanzlei weiterleiten. Das könnte im schlimmsten Fall weitere Kosten und Gebühren bedeuten. Fairmount GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. Deren Forderungen sind demzufolge ernst zu nehmen. Empfänger sollten auf eine Zahlungsaufforderung unbedingt reagieren!

Hilfe bei Paidwings AG


Derzeit liegen uns zwei Zahlungsaufforderungen von Fairmount GmbH für die Paidwings AG vor – und es meldeten sich noch weitere Verbraucher, die von der offenen Summe überrascht scheinen. Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder um Hilfe suchen, so können wir Ihnen erste allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sie erreichen uns telefonisch Mo-Fr, von 08.00-17.00 Uhr

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 9. Mai 2016

Fairmount GmbH | Zahlungsaufforderung für dateyard AG

Partner- und Kontaktbörsen boomen nach wie vor. Deshalb ist es kein Wunder, dass Communities wie „www.singletreff18.com“ viele User ansprechen. Dieses Portal wird von der dateyard AG aus Baar, Schweiz betrieben, über die wir bereits berichteten. Aktuell liegt uns eine Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH aus Döbeln vor. Im Auftrag der dateyard AG verlangt das Inkassounternehmen die Zahlung der fehlenden Mitgliedsgebühren.



Zahlungsaufforderung durch Fairmount wegen fehlender Mitgliedsbeiträge


Uns liegt ein Schreiben des Inkassobüros „Fairmount GmbH“ vor. Die Firma dateyard AG beauftragte Fairmount, um noch ausstehende Mitgliedsbeiträge für die Online-Community „www.singletreff18.com“ beizutreiben. Dazu schreibt das Inkassounternehmen, dass Nutzerdaten wie Emailadresse und IP-Adresse beweissicher dokumentiert wurden. Weil vorherige Mahnungen laut des Schreibens durch die Auftraggeberin dateyard AG nicht beachtet wurden, schaltete sich die Fairmount GmbH ein. Insgesamt werden somit 224,60 EUR gefordert. Es handelt sich dabei nicht nur um die noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge, sondern auch um zusätzliche Inkassogebühren. Der Empfänger einer solchen Zahlungsaufforderung hat zehn Tage Zeit, die Zahlung zu leisten. Andernfalls schreibt das Inkassobüro Fairmount GmbH, dass die ausstehende Forderung durch eine „spezialisierte Anwaltskanzlei“ durchgesetzt wird.

Auch die Kanzlei Auer Witte Thiel versandte Zahlungsaufforderung


Zuvor erhielt der Empfänger des Fairmount-Schreibens (und jetziges Mitglied unseres Vereins) eine Forderung von der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München. Auch in dieser Forderung werden im Auftrag von dateyard AG (ebenfalls für die Community singletreff18.com) die Beiträge für die kostenpflichtige Mitgliedschaft verlangt. Doch im Gegensatz zur Fairmount GmbH fallen die Inkassogebühren sogar höher aus; hier wird ein Gesamtbetrag von 242,60 EUR fällig.

Ob es einen Zusammenhang zwischen der Fairmount GmbH und der Kanzlei Auer Witte Thiel gibt, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Jedenfalls sind beide für die dateyard AG aus Baar tätig.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Forderungsschreiben von Auer Witte Thiel oder Fairmount erhalten? Wir berichteten bereits über das Unternehmen dateyard AG und den Erfahrungen anderer Verbraucher. Wenn Sie solche Schreiben erhalten haben, sollte geklärt werden, ob mit der dateyard AG überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist bzw. ob die die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind. Auch sollte nicht von Abzocke oder Abofalle gesprochen werden, da der Vertragsabschluss über das Internet möglich ist. Für weitere Informationen allgemeiner Art nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:


0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.